Zuchtgenehmigung

Diskutiere Zuchtgenehmigung im Forum Wellensittich Allgemein im Bereich Wellensittiche - Hallo, jetzt verstehe ich gar nix mehr. Hier liest man überall, züchten ohne Zuchtgenehmigung ist nicht erlaubt, und zwar ganz egal ob man...
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Meike123456

Guest
Hallo,

jetzt verstehe ich gar nix mehr.

Hier liest man überall, züchten ohne Zuchtgenehmigung ist nicht erlaubt, und zwar ganz egal ob man die Wellis behält oder weiterverkauft.

Aber nach einer Anfrage beim Veterinäramt habe ich jetzt die folgende Antwort bekommen:

"Guten Morgen,

Die Anfrage kann ich wie folgt beantworten:

Eine Zuchtgenehmigung ist nicht erforderlich, wenn Tiere nicht abgegeben werden. Eine Abgabe ist nur in beringtem Zustand erlaubt. Ringe erhält mann jedoch nur, wenn man eine Zuchterlaubnis hat.
Eine Abgabe in unberingtem Zustand stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kannn mit einem Bußgeld geahndet werden.

Ich hoffe, die Frage ausreichend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen"


Was stimmt denn nun?
Wo steht eigentlich geschrieben, daß man ohne Zuchtgenehmigung nicht zu Hause in seinem stillen Kämmerlein züchten darf?

Vielen Dank:zwinker:
 
Das steht im Tierseuchengesetz §17g

(1) Wer Papageien oder Sittiche halten will, um

1. von diesen Tieren Nachkommen aufzuziehen oder
2. mit diesen Tieren zu handeln, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

(2) Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn

1. die für die Tätigkeit verantwortliche Person die für die Bekämpfung der Psittakose erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde hat und
2. die zur Bekämpfung der Psittakose erforderlichen Räumlichkeiten vorhanden sind

(3) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates

1. die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis näher zu regeln,
2. Vorschriften zu erlassen über
a) die Kennzeichnung der Tiere,

b) Aufzeichnungen betreffend Aufnahme oder Erwerb und Abgabe der Tiere sowie ihre Behandlung gegen Psittakose

Den Inhalt dieses Paragraphen sollte man bei der Sachkundeprüfung kennen ;)
Jede Region handhabt das anders, die einen lockern das so, wie bei dir, andere sind da etwas genauer. Ich zum Beispiel muss alle meine Vögel sofort beringen. Allein schon für den Fall, dass sie mal wegfliegen könnten. Über den Ring kann man den Züchter und dann den Halter zurückverfolgen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,

danke :) ,

aber wie kein ein Mitarbeiter vom Veterinäramt sagen, man benötigt keine Zuchtgenehmigung wenn das ganz klar verboten ist?

Das ist ja nun keine Ermessenssache vom Veterinäramt, wie die das handhaben, sondern es ist verboten.

Dann kann da doch nicht einfach ein Veterinäramt das locker sehen und die Antwort schreiben, daß man das ruhig machen kann.


Vielleicht ist das doch nur, daß es um die Ringe geht? Also ohne Ringe darf man keine Vögel rausgeben und die Ringe bekommt man nur mit Zuchtgenehmigung und wenn man die Wellis nicht verkauft braucht man auch keine Ringe und somit darf man also doch züchten?

:)
 
Meike123456 schrieb:
Vielleicht ist das doch nur, daß es um die Ringe geht? Also ohne Ringe darf man keine Vögel rausgeben und die Ringe bekommt man nur mit Zuchtgenehmigung und wenn man die Wellis nicht verkauft braucht man auch keine Ringe und somit darf man also doch züchten?

:)

nein ...auch wenn man die kleinen nicht weg geben will braucht man ein ZG

1. von diesen Tieren Nachkommen aufzuziehen oder
2. mit diesen Tieren zu handeln, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
 
Die Antwort des Beamten ist ein Hammer. 8o Sollte man eigentlich an eine höhere Stelle weiterleiten...
 
ja denke ich auch, aber wenn er vielen solche antwort gibt denke ich, machen das sicherlich auch viele leider.
meine oma hatte damals noch kurz nach der wende auch nen welli aus dem laden und der war nicht beringt so wiet ich weiß.
war das damals noch nicht so standart oder hat da jeder mal so gezüchtet wie er wollte?
gruß
 
Hallo Meike123456!

Mit dem Mann würde ich gerne mal persönlich reden.
In welcher Stadt wohnst Du denn? Das kann ich einfach nicht glauben! Würde da wirklich gerne mal genau nachhaken!

Tschüss
 
Hi Sandy,
habe den Namen von dem Mann.
Aber möchte ja keinen Ärger machen.
Außerdem habe ich genau seine email kopiert und hier rein gesetzt.
Darf man das?
Darum habe ich auch extra den Namen weggelassen.
 
Junge, Junge, das ist ja heftig. Das ist ja fast schon Anstiftung zur Ordnungswidrigkeit. *kopfschüttel*
Manchmal will man das einfach nicht glauben, was man da mitbekommt.
 
ich habe mal beim VetAmt in Hannover angefragt und die haben mir ordnungsgemäß folgende Mail geschrieben:


nach § 17g des Tierseuchengesetzes bedarf der Erlaubnis, wer Papageien oder Sittiche halten will, um



von diesen Tieren Nachkommen aufzuziehen oder
mit diesen Tieren handeln will.


Um diese Erlaubnis zu bekommen, benötigen Sie einen Sachkundenachweis nach Psittakoseverordnung, den Sie nach Terminabsprache bei uns ablegen können.
 
Danke Yunaleska, das gibt wieder Hoffnung. Ist also doch noch nicht alles verloren. ;)
 
Das scheint wirklich von Beamtem zu Beamten unterschiedlich streng genommen zu werden.

Bei uns hier in Hessen sind sie super streng - und eigentlich finde ich das nicht mal ganz verkehrt. Würde ich 500 m weiter ( in Bayern ) wohnen, hätte der ATA mich sicher nicht fast eine knappe Stunde gründlichst geprüft.

Ich finde solche lapidaren Aussagen echt schlimm, denn im Grunde ist es wirklich fast eine Aufforderung zur Ordnungswidrigkeit. das ist doch fast, wie wenn ein Polizist sagt, fahren sie ruhig zu schnell solange sie keine Radarfalle sehen... :nene:
 
Thema: Zuchtgenehmigung

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