beringungsplicht ?????

Diskutiere beringungsplicht ????? im Forum Wellensittich Allgemein im Bereich Wellensittiche - hallo, wie ist es mit der bringungspflicht bei wellis
H

heiko

Guest
hallo, wie ist es mit der bringungspflicht bei wellis
 
Hi, vielleicht solltest du noch schreiben was dich genau interessiert. Um Wellis zu züchten benötigt man eine Zuchtgenehmigung, die man beim ATA machen kann. Dann bestellt man sich entweder offene oder geschlossene Ringe und alle kücken müssen beringt werden.

LG
Nicole
 
meine wellensittiche haben zwei junge bekommen, mus ich die beringen? das war eine versehntliche zucht die nicht gewollt war und auch nicht mehr vorkommt.
 
Hallo Heiko,

Nicole hat doch unmissverständlich geschrieben, dass man für Wellensittiche eine Zuchtgenehmigung braucht und dass Wellensittiche mit Psittakoseringen zu beringen sind. Da hat sich doch deine Nachfrage erledigt...
 
Hallo Heiko,

das ist eine dumme sache, dass du nun jungtiere hast, ohne die erforderliche Genehmigung. Ich würde an deiner Stelle den zuständigen Amtstierarzt zu informieren und ihm zu sagen, dass es ein versehen war. Meistens gibt es dann eine Ausnahmegenehmigung dafür.

Wellensittiche können wie alle Papageien die gefährliche Psittakose übertragen, das ist der grund, warum es keine Jungtiere ohne Genehmigung geben soll.

WIllst du die beiden Jungtiere behalten? Um zu verhindern, dass wieder gebrütet wird, solltest du keine Nistmöglichkeit anbieten und falls es eier gibt, diese gegen plastikeier auszutauschen.

Ich wünsche dir viel Erfolg beim Amtstierarzt. Falls du den nicht kennst, frag einfach bei einem Tierarzt in deiner nähe, der sollte den kennen.
 
nein die tiere sind seit ein paar monaten weitervermittelt. der jetzige besitzer hat mich angeschrieben das er erfahren hat das sie ringe haben müssen und will mich anzeigen. ich wußte damals aber nicht das sie ringe haben müssen, weil ich ja auch nicht züchten wollte und auch witerhin nicht mache.
 
Dann ran an den amtstierarzt, bevor es zur anzeige durch den neuen halter kommt. Ich frag mich, was der neue besitzer erreichen will durch eine anzeige. Im schlimmsten fall wäre er seine wellis los, die er doch inzwischen sicherlich ins herz geschlossen hat.

versucht er geld von dir zu bekommen?
 
Ja, das schoß mir auch durch den kopf. Daher mein Rat sich umgehend beim amtstierarzt zu melden.
 
nein die tiere sind seit ein paar monaten weitervermittelt. der jetzige besitzer hat mich angeschrieben das er erfahren hat das sie ringe haben müssen und will mich anzeigen. ich wußte damals aber nicht das sie ringe haben müssen, weil ich ja auch nicht züchten wollte und auch witerhin nicht mache.

Entspannen.

Zwei Sachen, die Dich betreffen:

1. Du musst eine Ausnahmegenehmigung beantragen und natürlich bezahlen (ist aber nicht so teuer) und dafür sorgen, dass die beiden nachgezüchteten Vögel beringt werden können.

2. Du kannst mit einem Bußgeld für die unerlaubte Zucht von Wellensittichen belegt werden. Das wird aber, wenn Du glaubhaft versichern kannst, dass die Zucht unbeabsichtigt war und sich nicht wiederholen wird, vermutlich nicht eintreten.

Zwei Sachen, mit denen der Käufer Deiner Wellis rechnen könnte, wenn er das durchzieht, was er angedroht hat:

1. Er muss die Tiere abgeben, sie kommen in ein Tierheim und werden dann beringt und er muss sie sich dann gegen Schutzgebühr von dort wiederholen.

2. Er muss die Tiere abgeben und bekommt sie nicht wieder.


Was Du tun MUSST: Wende dich an den örtlichen Amtstierarzt (das sind auch nur Menschen, die für ein Versehen Verständnis haben und Nachsicht zeigen - fressen wird er Dich wohl kaum!), erkläre ihm die Lage und bitte um die Ausnahmegenehmigung und zwei Ringe. Vielleicht wird er sich sogar selber mit dem neuen Halter in Verbindung setzen um die Tiere zu beringen.

Was Du tun solltest: Sprich mit dem neuen Halter und teile ihm mit, dass Du dich an den Amtstierarzt wenden wirst, damit die Tiere ordnungsgemäß beringt werden. Weise ihn darauf hin, dass die (geringe) Möglichkeit besteht, dass der Amtstierarzt die Vögel mitnimmt und in ein Tierheim gibt. Du wärst dem neuen Halter dann zu Schadensersatz verpflichtet, auch wenn Du ihm eine Sache nach "Treu und Glauben" ohne Ringe verkauft hast: Als Züchter musst Du das wissen...

Ich tippe mal darauf, dass Du ein paar mahnende Worte vom ATA zu hören bekommst, er Dir für die Ausnahmegenehmigung 20-30 Euro abnimmt und dass er Dir zwei offene Ringe zum Nachberingen geben wird.
 
Zum ATA und zur Genehmigung haben die anderen ja schon genug geschrieben. Was mich jetzt noch interessieren würde ist, wie es zu dieser "versehentlichen" Brut kommen konnte und wie du sowas in Zukunft verhindern willst.
 
wurde mich auch interessieren, zumal Heiko schon seit 2006 Registriert ist, also kein neue User, und wegen dem ZG informiert sein müsste :?
 
hallo, die zucht wird einfach damit vermieden das ich damals wo ich die jungen verkauft habe die elterntiere auch verkauft hatte, weil meine biotopvoliere den beiden nicht stand gehalten hat. warum ich nicht wusste das man die tiere beringen lassen muss liegt einfach daran das ich nur finken, kanarien und diatauben habe. die wellensittiche hatte ich nur 2 monate und habe sie aus eben den obengenanten grund wieder abgegeben. die eier haben die wellensittiche in einenn prachtfinkennest gelegt und ausgebrütet. ich hatte keine nistkästen installiert weil der absatz von wellensittichen sich schwierig gestaltet und ich eben nicht züchten wollte.
 
Thema: beringungsplicht ?????
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