Quarantäneraum für Zuchtgenehmigung

Diskutiere Quarantäneraum für Zuchtgenehmigung im Forum Wellensittich Allgemein im Bereich Wellensittiche - Ich bin am Überlegen, mir eine Zuchtgenehmigung zuzulegen. Das nötige Wissen werde ich mir gerne aneignen, aber ich bin mir unsicher, ob ich das...
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krimimimi

Guest
Ich bin am Überlegen, mir eine Zuchtgenehmigung zuzulegen. Das nötige Wissen werde ich mir gerne aneignen, aber ich bin mir unsicher, ob ich das Kriterium mit dem Quarantäneraum erfüllen würde. Ich habe eine Zweizimmerwohnung, im Notfall könnte man also das vorhandene, kleinere Vogelbauer im Schlafzimmer aufstellen, das große Vogelbauer steht im Wohnzimmer. Wäre das in Ordnung? Im Badezimmer (das habe ich mit der Suche gefunden) ist nicht sehr viel Platz, es könnte aber zur Not ein Tischchen für das Vogelbauer in eine Ecke gestellt werden, nur ist das nicht wegen der Luftfeuchtigkeit (Duschen) schlecht? Ein Fenster ist allerdings vorhanden. Würde auch die wirklich große Küche gehen? Küche und Bad stelle ich mir hygienischer vor, weil leichter zu reinigen. Kann mir jemand verraten, welche Kriterien der Raum erfüllen muss? Und eine ganz andere Frage, Egon ist ein besonders großer Standard und Sissi ein eher kleiner Hansibubi, die beiden lieben sich aber heiß und innig. Bisher lässt sie den Egon nicht ran, sie ist ja auch grad mal ein halbes Jahr alt, aber kann es in dieser Konstellation überhaupt klappen? Bis die junge Dame geschlechtsreif ist, habe ich ja auf jeden Fall viel Zeit, mich auf die Prüfung vorzubereiten.
Vielen Dank
 
Die Küche als Quarantäneraum kannst du schonmal abhaken. Wenn ein Welli eh schon krank ist und dann noch Gerüche von Bratfett & Co oder die giftigen Dämfe von der Pfannenbeschichtung abkriegt... du kannst es dir denken

Mit Badezimmer ist meist ein Zweit-Badezimmer (Gästetoilette) gemeint, nicht eines, das benutzt wird.
 
Das mit dem Quarantäne-Raum wird von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt. Am besten, Du rufst mal Deinen zuständigen Amtstierarzt an (Veterinäramt). Der wird Dir sagen, was Du für einen Raum haben musst.
Ein Quarantäneraum sollte aber ein Teil der Wohnung oder des Hauses sein, den der Mensch nicht täglich benutzt. Also ein Nebenraum. Der darf dann auch im Falle eines Falles nicht ohne Schutzzeug betreten werden. Da gibt es ganz strenge Auflagen, die zu erfüllen sind. Da wirst du wohl mit einer Küche oder einem anderen normalen Wohnraum nichts werden.
Aber, wie gesagt: erst mal anfragen, was der ATA sagt.

Vom Züchten mit einem Paar würde ich aber abraten. Meist schreitet ein einzelnes Paar erst gar nicht zur Brut, da sie Schwarmvögel sind und die Nähe anderer Wellis fördert erst ihren Bruttrieb.
Ein anderes Problem ist, dass Du keine Möglichkeit hast, wenn was mit der Henne passiert, die Küken einer anderen Henne unterzulegen. Einige Hennen fangen auch plötzlich an, ihre Küken zu rupfen. Auch dann müssen die Küken einer anderen Henne untergelegt werden. Das kommt immer mal wieder vor. Wenn Du das dann nicht kannst, sind die Küken verloren.
 
Hi
Der Quarantäneraum sollte gefliesst sein und muss einen Wasseranschluss haben. Es reicht schon ein Gästewc aus.

Im Falle einer Psittakose darf der Quaräntäneraum nur mit Schutzkleidung betreten werden. Es sollte wirklich ein Raum sein, in den du nicht zwangsläufig musst, daher ist das bei dir leider nicht möglich!


Nachtrag:
Ich habe mal kur meinen Antrag rausgekramt, laut meiner zuständigen Sachbearbeiterin darf der Quarantäneraum auch keinen direkten Zugang zu Wohn-, Schlaf- und Geschäftsräumen haben und muss abschliessbar sein.
 
Ich kann mich nur anschließen, mach dich bei der zuständigen Behörde schlau.

Bei uns muss ein abschließbarer Raum vorhaden sein, groß genug, um alle Tiere in Käfigen unterzubringen. Dieser Raum muss leicht zu reinigen, also gefließt oder glatt veputzt sein und einen Warmwasser-Anschluss besitzen. Desweitern muss der Raum ausreichend beleuchtet und beheizbar sein, mindestens aber einen Stromanschluss besitzen.

Ich habe dir mal ein Merkblatt zur Psittakose angehängt, dass mir auch mein zuständiger ATA mal zugemailt hat. Da steht auch einiges zu den Anforderungen an den Quarantäneraum drin.
 

Anhänge

  • Merkblatt_Psittakose[1].pdf
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Vielen Dank euch allen. So wie es aussieht, wird es dann bei mir nichts werden. Schade, aber da kann man nichts machen.
 
Hi
Der Quarantäneraum sollte gefliesst sein und muss einen Wasseranschluss haben. Es reicht schon ein Gästewc aus.

Moinsens,

das ist eine Idealvorstellung, die ich auch hier so habe, dennoch ist es nicht zwingend erforderlich.

Die Realität sieht anders aus!

Abstellkammern, kleine Räume die als PC Zimmer genutzt werden ohne Fenster, leere Kleiderschränke (!), Kellerräume mit einer Tür wo nur Draht angetackert wurde und das in einem Wohnblock mit 10 anderen ähnlichen Kellerabteilen, abgetrennte Garagen mit einem extra Raum wo sich eine kleine Werkstatt drin versteckt ist und noch weitere Alternativen wurden in der Vergangenheit als Quarantäneraum von verschiednen Atä zu gelassen.

Wie schon hier angesprochen wurde:
Rufe deinen zuständigen Ata an, erzähle ihm was du willst, mit wieviel Tieren, welche Möglichkeiten du als Quarantäneraum hättest und er wird dir entweder Mut machen oder dir gleich am Telefon den Wind aus den Segeln nehmen.

Ein ob oder man könnte ja auch genauso wie ich habe aber, kann hier jeder posten. Es geht um deine viellt spätere Zucht und ob das gtenehmigt wird, entscheidet nur der Ata, als befrage ihn bitte direkt, das ist am einfachsten und effektivsten.

Über die Zweckmäßigkeit, solcher Quarantäneräume wie ich sie oben angesprochen habe, bei einem tatsächlichen geforderten Nutzen, möchte ich nichts sagen.

PS: Ich drück dir die Daumen für den Anruf.
 
Eine weitere Frage zum Thema Zuchtgenehmigung

Hallo zusammen,

ich benutzte brav die SuFu - doch zum Thema Zuchtgenehmigung kam so viel, dass ich beim besten Willen nicht alles durchlesen konnte, um hinterher schlauer zu werden... ;)
Daher stelle ich die Fragen, die mir auf dem Herzen liegen, einfach mal hier:

Gibt es eigentlich verschiedene Arten von Zuchtgenehmigungen? Ich meine, wenn ich z.B. vorhätte, nur einmal zu züchten, quasi ohne "Geschäftssinn", - oder wenn ich stattdessen lieber die Jungtiere in "Massen" züchten würde, um diese dann auch zu verkaufen? Gibt es da eine Differenzierung bei der Prüfung? Ich kann mir ja schon gut vorstellen, dass man im "Land der Genehmigungen für Jedermann" durchaus eine Genehmigung benötigt, um mit Tieren überhaupt "handeln" zu dürfen...

Gibt es also einen Unterschied bei der Genehmigung zwischen
- Einmaliger Zucht
- Zucht in "Massen", zum Verkauf bestimmt
?

Ich hoffe, man kann verstehen, was ich meine... :zwinker:
Über Infos würde ich mich riesig freuen.
 
Wir haben die "kleine" Zuchtgenehmigung für die Hobbyzucht.
Bei uns war es das Arbeitszimmer, das als Quarantäneraum zugelassen wurde.
Unsere ZG beschränkt sich auf max. 2 Zuchtpaare von Krummschäbeln (nicht auf Sittiche beschränkt komischer Weise) und die Jungtiere dürfen wir auch nur gegen Schutzgebühr abgeben.

Bei uns war es so, das erst ein schriftlicher Test und dann kam die ATA vorbei und schaute sich das an. Wenn man freundlich und sachlich erklärt was man vorhat und warum dann kommt ein ATA einem gewiss gern schonmal entgegen...
Man sollte nun aber nicht gleich damit kommen: "Ich will handzahme Sittiche also züchte ich sie selber und gewöhne sie an mich" oder "Ich will gern mal Küken sehen".


Züchten, auch wenn es nur zum Hobby ist, kostet eine Menge Geld.
Küken sind anfälliger als Alttiere und wenn man dann so ein Pech hat wie wir, dann hat man auch noch behinderte Jungtiere, die immer wieder dem Tierarzt vorgestellt werden müssen... Setze dich auch damit auseinander, dass ein Jungtier/Küken, dass du gestern noch in der Hand hattest am nächsten morgen schon tot sein kann...

Thema Legenot etc lege ich jedem "Neuzüchter" auch wärmstens ans Herz.
 
Nicht jedes Bundesland unterscheidet so wie Hamburg zwischen gewerblicher Zucht und Hobbyzucht. Der zuständige Amtstierarzt weiß das aber auf jeden Fall genauer.

Wenn es eine Unterscheidung gibt, dann wirkt die sich auch auf den Preis aus: Die Zuchtgenehmigung für eine kleine Hobbyzucht kostet in Hamburg beispielsweise €20,50 (Stand 11/2007), die Zuchtgenehmigung für eine gewerbliche Zucht kostet über sechs Mal so viel.

Anders als Scotty geschrieben hat, findet in jedem Fall eine Sachkundeprüfung statt. Denn wenn das nicht notwendig wäre, könnte man auch gleich auf die Zuchtgenehmigung verzichten. Der Umfang der Sachkundeprüfung ist auch in jedem Fall gleich. Der Unterschied ansonsten ist auch ganz einfach zu erklären:

Für eine gewerbliche Zucht sind die Anforderungen an den Zuchtraum/die Zuchträume und an den Quarantäneraum wesentlich strenger. Während für eine Hobbyzucht (zumindest in Hamburg) ein Gäste-WC oder ein Arbeitszimmer (welches leicht zu reinigen wäre und vor allem welches auch im Falle des Falles wirklich ausschließlich als Quarantäneraum genutzt werden kann) ausreicht, muss es für die gewerbliche Zucht definitiv ein Raum sein, der von vorne herein nicht für etwas anderes genutzt wird.

Das war jedenfalls die Auskunft der für meinen Bezirk zuständigen Amtstierärztin Dr. Heiligenthal.
 
Moinsens,

das was hier im Forum schon zu diesem Thema mehrmals gepostet wurde kann ich jetzt nur noch einmal wiederholen:

Rufe deinen zuständigen Ata an wenn du etwas genaueres wissen willst, da es unterschiedliche Aussagen und Prüfungen durch die zuständigen Atä gibt für die Kosten, Q-Räume, Prüfungen bzw abgefragtes Wissen in mündl. oder schriftl Form, Vorstellung der Volieren ect ect pp durch den jeweiligen zuständigen Ata gibt.

Für den einen Züchter genügt es bei seinem Ata anzurufen um die ZG zu bekommen; andere müssen für den zuständigen Ata Q-Räume fliesen und mit fließendem Wasser ausstatten, einen schriftlichen Test absolvieren, Volieren baulich verändern und noch viele weitere Auflagen erfüllt sein.

Pauschalisieren kann man das nicht, wo man z.B. sagt:
Es muss zur Erteilung einer ZG folgende Kriterien folgendes vorhanden oder gewährleistet sein:
+ Ein Q-Raum mit bestimmten, überall im Bundesgebiet, gleichen Voraussetzungen und Maßen vorhanden sein
+ Es müssen z.B. 20 Fragen in einem Fragebogen beantwortet werden, von 200 bestehenden Fragen, die überall im Bundesgebiet auch so abgefragt werden,
+ ect.

Ein Anruf bei dem zuständigen Ata kann manchmal schneller zu einer behörlichen Erlaubnis zur Zucht und zum Handel mit Papageien und Sittichen führen als man erhofft hat oder aber auch langsamer voran gehen, weil man noch diverse Auflagen erfüllen muss, die ein Ata im Vorfeld schon einmal telefonisch erörtern kann.
 
ich wollte noch mal berichten, wie es bei mir ausgegangen ist. Nein, meine Wohnung ist nicht für die Zucht geeignet, leider. Ganz eventuell in Frage käme ein Kellerraum (müsste aber vor Ort besichtigt werden), aber das fände ich für alle Beteiligten nicht ideal. Dann werden meine beiden wohl doch nicht Eltern werden, aber sie sind ja auch so zufrieden. Noch jagt Sissi den Egon bei eindeutigen Annäherungsversuchen ohnehin mit Gezeter, bin gespannt, was das gibt, wenn sie alt genug ist, ihn doch ran zu lassen. Bei ihrer verstorbenen Vorgängerin ist allerdings trotz Dauergepuschel nie etwas passiert.
 
Anders als Scotty geschrieben hat, findet in jedem Fall eine Sachkundeprüfung statt. Denn wenn das nicht notwendig wäre, könnte man auch gleich auf die Zuchtgenehmigung verzichten. Der Umfang der Sachkundeprüfung ist auch in jedem Fall gleich. Der Unterschied ansonsten ist auch ganz einfach zu erklären:

sorry, hab die BNA Sachkundenachweis gemeint :o

Ich hab lange nicht über den ZG gelesen,vlt ist jetzt doch alles anders.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das zwangsläufig auch eine Sachkundeprüfung gemacht werden muss, vermute ich nicht obwohl es sicherlich zweckmäßig wäre.
 
In Hamburg zumindest wird sie gemacht. Ich schrieb ja schon, dass es da von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen gibt.
 
Thema: Quarantäneraum für Zuchtgenehmigung

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