Wellensittichzucht?

Diskutiere Wellensittichzucht? im Forum Wellensittich Allgemein im Bereich Wellensittiche - Hi, Ich habe 1 Paar Wellensittichen, brauche ich auch eine Zuchtgenehmigung, wenn ich die jungen nicht verkaufen will, und selbst behalte? Wo...
Ich finde ja auch, das jemand der illegal züchtet verantwortlich gemacht werden muß, jetzt kann man eh nix mehr ändern!

Ich habe von einem z.B. den Ring abmachen müßen, da sie sich daran bis zum Blut gepickt hat! Der kann verloren gehen! Dann kann einer zufliegen ohne Ring und auf dem Vogelmarkt in Holland oder Dänemark habe ich auch schon gehört bekommt man vögel ohne Ring, weil da die Beringungspflicht nicht zum Tragen kommt! Also tausend Ausreden! Ich habe auch zwei ohne Ring und eben die Henne wo ich ihn entfernen lies, aber den Ring habe ich noch!
 
Ja guit, es gibt weitere Ausreen, aber mir ist in der Aufregung gar nichts anderes eingefallen., ausser der Wahrheit, ich habe meine Zuchtgenehmigung immer noch nicht und nur rennerei damit.....Ausserdem hätte ich ihm die Ringe gar nicht vorlegen können, und dann kam er mit der Frage was passiert wenn eienr der unberinten Vögel wegfliegt und wie weisst man dann die Ps nach?

Naja stehe ich schon etwas blöd da, von daher haben wir vreinbart das ich die zwei nachberinge sobald ich die Erlaubnis dazu habe...
 
Dann war das ja ein Paragraphenreiter im wahrsten Sinne des Wortes!
Wenn einer weg fliegt, das ist schon ein Problem, aber wenn ein Vogel schon mehrere Jahre alt ist, spielt eh keine Rolle von welchem Züchter er kommt beim P.-Nachweis!

Wieso hast du nur rennerei mit der Genehmigung, ich hatte sie innerhalb zwei Wochen, trotz Urlaubszeit, die aTÄ war total nett!
Aber ich darf nur wellis erst mal züchten, wenn die Nymphen brüten wollen muß ich noch mal hin, bzw. sie muß die Haltung überprüfen! Auf ein führungszeugnis hat sie verzichtet und meine unber. Vögel sind ihr nicht aufgefallen! Sie hat sogar vergessen den Quarantäne-Raum anzusehen, obwohl ich ja einen habe!
 
Hi,
Was ist den das für ein Führungszeugnis?

Wie ist den das genau mit den Ringen?
Kann ich den jungen Wellensittichen irgendwelche Ringe die ich bestellt habe hinmachen? Und wie genau habe ich das Nachweisheft zu führen, bzw. wie genau sieht es aus? oder woher bekomme ich es?
Vielen Dank schonmal für euere Antworten, die ihr mir bis jetzt gegschrieben habt.
 
Frage an Juristen

Moin,

hier wurde vorgeschlagen, einen unberingten Vogel durch einen Kauf auf einem Vogelmarkt in Dänemarkt oder den Niederlanden zu erklären. Das wäre lt. Tierseuchenschutzgesetz eine "innergemeinschaftliche Verbringung" (Juristendeutsch für "Einfuhr aus einem anderen EU-Mitgliedstaat"), für die weitere Bestimmungen gelten können (z.B. Genehmigungspflicht). Kommt man also mit dieser Erklärung nicht vielleicht vom Regen in die Traufe? DARF ich überhaupt einen in Dänemarkt gekauften Wellensittich nach Deutschland bringen? Diese Frage ist keine Haarspalterei für mich, sondern interessiert mich wirklich und über eine kompetente Antwort würde ich mich freuen.
 
Manche Vet.-Ämter verlangen ein polizeiliches führungszeugnis, um sicher zu gehen, das man nicht vorbestraft ist und vielleicht als unzuverlässig bekannt ist!

Nachweisbuch und Ringe bekommst du mit dem Vorlegen deiner genehmigung beim ZZF .
Ich glaube das Nachweisbuch kostet 8 € und 200 Ringe kosten 15 €, die musst du innerhalb von zwei Jahren verbrauchen, danach zurück geben!
In da Nachweisbuch mußt du deinen gesammten Bestand mit Ringnummern eintragen und dann alle nachgezüchteten Vögel mit Ringnummer und Adresse wo du sie abgegeben hast, ich glaube sogar mit ausweisnummer, aber da das Nachweisbuch ja vorgedruckt ist, ergibt sich das von selber!
Du kannst auch selber eins anlegen, das steht dir frei, hauptsache der Veterinär kann es lesen, denn der darf jeder Zeit verlangen, das du es ihm zeigst!
Diese Ringe machst du dann um, wenn der vogel ausfliegt, er ist dann ungefähr 4 Wochen alt! Trittst du in einen Verein ein und willst mit geschlossenen Ringen beringen ist das anders, aber das will ich nicht, deshalb weiß ich da nicht, wann genau, da muß man den Zeitpunkt genau abpassen!
 
Hallo Katrin!

Da bin ich nicht ganz sicher, ob man das darf!
Meine ATÄ meinte jedenfalls, das die P.-Verordnung ziemlich viele Lücken hat und eigentlich überarbeitet gehört, darauf bin ich selbst auch gestoßen, inkonsequent ist, das Ornithose von wildvögeln zwar die selbe Krankheit mit dem seben Erreger ist, aber nicht meldepflichtig!
Wir haben EU-Recht in vielen dingen, deshalb oft Widersprüche!
Du darfst auch nicht vergessen, das viele Dinge für uns Züchter gelten, nicht aber für Halter, die nächste Inkonsequenz der ganzen Verordnung! Ich weiß also nicht, ob man als normaler Vogelhalter nicht sogar berechtigt ist innerhalb der EU Vögel ein zu führen! Nur Wildfänge aus Australien natürlich niemals!
Ich pers. würde es nie tun, einmal P. (aus dem Laden) hat mir gereicht!
Ich habe schon oft gehört das Leute Wellis aus Nachbarländern holen! Aber wo du es ansprichst, kommt es mir auch komisch vor.
Vielleicht weiß jemand noch etwas zu dem Thema?
 
... Trittst du in einen Verein ein und willst mit geschlossenen Ringen beringen ist das anders, aber das will ich nicht, deshalb weiß ich da nicht, wann genau, da muß man den Zeitpunkt genau abpassen! ...

Ja,
wenn man im Verein ist, (so wie ich) dann hat man bei den Sitzungen immer ein-, oder zweimal Gelegenheit Ringe zu bestellen, die werden dann vom Ringwart bestellt. Das ist meinstens so einige Wochen nach der vereinsschau.
 
@ witzknicker:
Hab gerade die Artikel durchgelesen, hab noch ne Frage:

Es ist doch dann praktisch nur das Geburtsjahr von Bedeutung, man muss also nicht in das Nachweisbuch den genauen Geburtstermin, oder wer die Eltern waren eintragen?

Mir is jetzt noch was eingefallen:
Am besten wäre es doch, da ich mehr ja früher oder später sowieso noch ein Zuchtpaar anschaffe, wenn ich dies gleich täte, (aber diesmal ein beringtes). Und bevor der ATA kommt tue ich das unberingte Paar aus der Voliere, und in einen Vogelkäfig, damit er ihn nicht sieht, und das er dann nur das beringte Paar zu Gesicht bekommt.
Könnte ich dann - wenn das klappt - die unberingten Wellensittiche nachberingen, wenn ich meine Zuchterlaubnis habe, ohne das jemand davon etwas mitbekommt?
Also, ich mein, das man mir nicht nachweisen kann - anhand der Ringe - das dieses Paar nicht beringt war?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo!

So genau beantworten kann ich es auch nicht, aber stell dir mal vor, du würdest im großen Stil züchten und hättest x Zuchtpaare!
Da verliert man schnell den Überblick, da ist so ein penibles System vielleicht von Vorteil!
Außerdem wir leben hier in Deutschland, da ist Bürokratie angesagt!!!
 
Original geschrieben von F-16
@ witzknicker:
Hab gerade die Artikel durchgelesen, hab noch ne Frage:

Es ist doch dann praktisch nur das Geburtsjahr von Bedeutung, man muss also nicht in das Nachweisbuch den genauen Geburtstermin, oder wer die Eltern waren eintragen?

Moin!
also, ich hab gerade mal mein zuchtbuch rausgekramt. folgendes musst du eintragen:

Selbst gezüchtete Vögel:
- Vogelart
- Beringung am (doch das genaue Datum!)
- Kennzeichen (Ring-Nr.)

Erworbene Vögel
- Vogelart
- erworben am (genaues datum)
- von (Name und Anschrift)
- Kennzeichen (Ring-Nr.)

Abgegebende Vögel
- Vogelart
- abgegeben am:
- an (Name und Anschrift)
- Kennzeichen (Ring-Nr.)


Ausserdem musst du nach 'Abgang durch Tod' und 'Tierärztliche Behandlung' eintragen... also musst du fast alles eintragen!

Original geschrieben von F-16
Mir is jetzt noch was eingefallen:
Am besten wäre es doch, da ich mehr ja früher oder später sowieso noch ein Zuchtpaar anschaffe, wenn ich dies gleich täte, (aber diesmal ein beringtes). Und bevor der ATA kommt tue ich das unberingte Paar aus der Voliere, und in einen Vogelkäfig, damit er ihn nicht sieht, und das er dann nur das beringte Paar zu Gesicht bekommt.

Das müsste gehen...

Original geschrieben von F-16
Könnte ich dann - wenn das klappt - die unberingten Wellensittiche nachberingen, wenn ich meine Zuchterlaubnis habe, ohne das jemand davon etwas mitbekommt?
Also, ich mein, das man mir nicht nachweisen kann - anhand der Ringe - das dieses Paar nicht beringt war?

Nachweisen wird man dir das wohl nicht können,aber wie willst du die Vögel beringen?? Ich weiss jetzt nicht ob offene Ringe bei dir erlaubt sind, - dann würde das gehen -ich darf nur geschlossene Ringe verwenden, und die kann man ja keinem ausgewachsenen Vogel überstreifen....
 
Hallo!

Wellensittiche kann man offen beringen, sie unterliegen ja nicht den strengeren bedingungen für Vögel der Anhang-Liste A!

Allerdings wenn man seine eigenen ringe für die vögel zum Nachberingen nutzt, sieht es dann nicht so aus, als ob es eine eigene Nachzucht ist und wenn man alles so akribisch in das Buch schreiben muß, wie Du beschreibst, dann ist das ja nicht korrekt, oder!
Soviel ich weiß kann man seine Genehmigung wegen solch unkorrekter verfahrensweisen auch wieder verlieren, dann braucht man auch nie mehr eine beantragen, denke ich mal!

Ich habe schon gehört, das man von Vet.-Amt einen schein zum Erwerb von Ringen zum Nachberingen von erwachsener Vögel bekommt und dann beim zzf für diese auch Ringe erhält, die dort eingetragen werden!
Das ist also der legale Weg, wo auch der ATA merkt man ist zur Zusammenarbeit bereit! Etwas umständlich, aber auch keine große Hürde!
 
Da hast du wohl recht, der legale Weg wäre selbstverständlich besser!
Da hab ich eigentlich noch gar nicht so drüber nachgedacht, aber stimmt, das ganze würde im Zuchtbuch wahrscheinlich auffallen!
Dann sollte F16 den legalen Weg nehmen, auch wenns umständlich ist, so ist es wenigstens alles erlaubt und er geht nicht das risiko ein seine zuchtgenehmigung wieder zu verlieren!
 
Hallo zusammen!

Ich verstehe das ganze Problem eh nicht. Jeder ATA wird es verstehen, wenn man ihm sagt, der Vogel ist aus 2. oder gar 3. Hand und kam schon unberingt zu mir. Da kann der ATA einem ja nun wirklich keinen Strick draus drehen. Das wollen die doch auch gar nicht.

Ich denke, man kommt am allerweitesten, wenn man sich dem ATA gegenüber verständnisvoll und kooperativ zeigt. Wenn der schon das Gefühl kriegt, daß er gelinkt wird, weil aus dem Hinterzimmer zwei Wellis krähen, dann kriegt man wohl echte Probleme. Sonst m.E. eher nicht.
 
Re: Zuchtgenehmigung erneuern?!

Original geschrieben von kabuske
Moin Semesh,




Wie häufig war denn der TA bei dir? Musst du die Genehmigung etwas jährlich erneuern lassen? Es ist ein Witz, wie unterschiedlich die Psittacose-Verordnung gehandhabt wird. Ich habe eine unbegrenzt gültige Zuchtgenehmigung nach einem Besuch der TÄ, der mich ~€25 gekostet hat. Führungszeugnis brauchte ich nicht.

Hallo Kabuske,

Erneuern lassen muss ich die nicht.
Der ATA prüft, ob die Sittiche Artgerecht behandet werden und kontrolliert, ob man sich an die Vorschriften hält.
Das Nachweisheft wird kontrolliert und abgezeichnet.
Ich denke, das jedes Jahr ein Kontrollbesuch stattfindet. Dieses Jahr war er noch nicht da.
Ein Führungszeugnis brauchte ich auch nicht.
 
Hallo!

Ich staune auch wie unterschiedlich die Kosten sind!
Dabei sagte mir meine ATÄ, das es da Richtlinien gäbe!

Ich habe für den Sachkunde-Nachweis 20 € und für die Austellung der genehmigung nochmal 20 € bezahlt, ich fand das hielt sich in Grenzen! Führungszeugnis brauchte ich auch nicht!
 
Hi,
Muss ich beim Nachberingen, das Alter der Wellensittiche angeben? Oder wird das vom Tierarzt durch wissenschaftliche Analysen festgestellt?
 
Ich denke eher nicht, auch ein TA kann ja nur grobe schätzungen betreiben, keine genauen Festlegungen treffen!

Das Alter ist eher unwichtig! Denke ich!
 
Hallo nochmal!

Nee, unwichtig ist das Alter ganz und gar nicht!! Vor allem nicht bei der Henne. Wenn das Alter der Henne unbekannt ist, dann sollte mit ihr nicht gezüchtet werden. Denn ab einem Alter von etwa 5-6 Jahren sollte man einer Henne keine erste Brut mehr zumuten. Das Tier kann daran versterben.

Da hat Silvia meines Wissens auch was zu auf ihrer www.welli.info geschrieben.
 
Thema: Wellensittichzucht?

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