Zuchtgenehmigung

Diskutiere Zuchtgenehmigung im Forum Wellensittich Allgemein im Bereich Wellensittiche - Was muß ich machen um eine Zuchtgenehmigung zu bekommen
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penny1985

Neuling
Beiträge
16
Was muß ich machen um eine Zuchtgenehmigung zu bekommen
 
Hallo Penny,
am besten du fragst mal bei dem zuständigen Veterinäramt nach.
Die Anforderungen für eine Zuchtgenehmigung sind nicht überall gleich.
Kurzversion: Du musst einen Antrag stellen, dann kommt ein Amtstierarzt zu dir und schaut
sich deine Tiere und die Haltungsbedingungen bei dir an. Du musst ein paar Fragen beantworten und wenn alles passt, bekommst du die Genehmigung.
Hier kann dir bestimmt noch jemand genaueres erzählen oder du quälst mal die Suchfunktion hier im Forum,
das Thema hatten wir schon öfter...
Lg, Kathi
 
du musst über einiges an Grundwissen verfügen, aber was genau unterscheidet sich von Ort zu Ort... am besten fragst du beim örtlichen Veterinäramt nach... du musst aber such bereit sein vieles zu tun ( schlimmes Beispiel: einen großen Teil deines bestandes einschläfern zu lassen)
 
du musst über einiges an Grundwissen verfügen, aber was genau unterscheidet sich von Ort zu Ort... am besten fragst du beim örtlichen Veterinäramt nach... du musst aber such bereit sein vieles zu tun ( schlimmes Beispiel: einen großen Teil deines bestandes einschläfern zu lassen)

??
Wie soll das gehen, daß man gesunde Tiere einschläfern lassen müßte?
Kannst Du das genauer erklären?

Ich hab vom Veterinäramt damals Unterlagen bekommen vor dem Besuch der Tierärztin, da stand einiges an Information drinnen und das wurde dann beim Besuch sozusagen abgefragt.
Wischbare Böden und ein Quarantäne-Raum für Notfälle sind so die Hauptkriterien neben passenden Käfigen, die hier gefragt waren, soweit ich mich erinnere. Eben alle das Thema Psittacose-Bekämpfung betreffende Dinge.
 
Wer sagt denn was von gesunden Tieren? Aber im Fall eines Psittakoseausbruchs kann der ATA die Tötung des Bestands anordnen.
 
Aber im Fall eines Psittakoseausbruchs kann der ATA die Tötung des Bestands anordnen.

Das gilt aber für alle Papageienhalter (und unter dem Namen Ornithose auch bei z.B. Tauben) und steht in keinem ursächlichen Zusammenhang mit der Zuchtgenehmigung.

Nach § 7, Absatz1 muß der Bestand mit einem wirksamen Mittel gegen Psittakose tierärtztlich behandelt werden oder unter behördlicher Aufsicht getötet werden.
Nach Absatz 2 kann die Tötung angeordnet werden, wenn eine Weiterverbreitung zu befürchten ist.

Psittakose ist heute aber behandelbar. Hat also nicht mehr den Schrecken, den die Krankheit mal hatte.
 
Was anderes hat Lemon auch nicht behauptet :0-

Auf jeden Fall sollte jedem klar sein:

Mit der Zuchtgenehmigung ist die "Hauptaufgabe" noch lange nicht erfüllt.

Das Papier hat man manchmal (Betonung: Manchmal :0- ) schneller in der Hand; die eigentliche Zucht bleibt aber unaufgeklärt.

Du solltest Dich mit beiden Themen vertraut machen. Denn die Hauptaufgabe wird vom Amt nicht erfragt.

Von daher: Stell Dir Zucht nicht einfach vor.

Brüten und Aufzucht schlaucht die Tiere.
 
Was anderes hat Lemon auch nicht behauptet :0-

Hab ich auch nicht behauptet, dass Lemon das behauptet hat. :?
Aber durch Post 3 von Alex13 kam die Tötung der Tiere in Zusammenhang mit der Zuchtgenehmigung.
 
Die Zuchtgenehmigung wird von vielen Amtsveterinären als Bescheinigung über das Wissen im Umgang mit der Ornithose (miss-) verstanden. Das ist auch ein wesentlicher Bestandteil. Wichtiger ist aber das Wissen um die Anatomie der Vögel, wie es zu Eiern kommt (und was bei der Eiablage schiefgehen kann), welche Art Futter die Tiere brauchen, wie sich das vor, während und nach der Brut ändert und und und.

Außerdem wirst Du noch Wissen über rechtliche Dinge nachweisen müssen: Meldepflicht der Ornithose, Ringpflicht, Führen eines Nachweisbuches und die dafür zugelassenen Formen.


Es gibt Kreise und Gemeinden, die schicken einen Fragebogen, den man schriftlich beantworten muss. Dann wiederum gibt es Gemeinden, bei denen der ATA während des Hausbesuchs eine Befragung durchführt. Außerdem kann es in einigen Gemeinden erforderlich sein, einen echten Quarantäneraum zu haben, während dies in anderen Fällen nicht notwendig ist (etwa weil die Vögel einen eigenen Raum für sich haben oder in einer geschlossenen Außenvoliere leben).
 
Thema: Zuchtgenehmigung

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