Ich bekomme sie endlich

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king1969

Guest
Hallo,

heute war nun endlich der ATA (Amtstierarzt) bei mir und hat sich meine neue Zuchtanlage angesehen.

Sie hat ihm sehr gut gefallen und mir zu gesagt, das ich die Genehmigung, zum Züchten von Krummschnäbeln, (WS , Nymphen usw. ) nächste Woche zu gesendet bekomme.
:D :D :D :D

Das freut mich sehr. somit kann ich nun die restlichen Zuchtboxen fertigen lassen.

Es war ein sehr freundlicher und netter ATA. Der hat nun seinerseits, erstmal ein großes Loch im Bauch, da ich Ihn ja auch einiges gefragt habe!!! *binjasehrneugierig* :-)

Ich mußte einiges Fragen beantworten. War sehr informativ, für uns beide.

Das polizeiliche Führungszeugnis (Polizeilichesführungszeugnis - gefällt mir von der schreibweise her besser - ist länger :-) )
brauchte ich nicht. Er hat es sich zwar angesehen, aber mitnehmen wollte er es nicht.

war mal wieder nur Geld rauswerfen. was soll´s

gruß king1969
 
Glückwunsch!!!

Ich gratuliere recht herzlich und wünsche dir viel Erfolg beim Züchten.

Ich habe der zeit nur WS und würde aber auch sehr gern mal welche brüten lassen.
Nennt man das dann auch schon züchten?
Gibt´s was zu beachten?
 
Hallo Reesi,

ja, selbst wenn du einmal deine WS brüten lassen möchtest, MUßT du eine Zuchtgenehmigung haben. da die WS IMMER beringt werden müssen.

sollte mal eine brut, ungeplant, erfolgen, kann man eine ausnahmegenehmigung, vom Veterinäramt bekommen.
dann kommt ein ATA raus und nimmt kotproben, die werden dann untersucht und wenn alles OK ist, bekommst du ringe für deine Küken.

alles Papageienvögel, müssen beringt werden. Normalerweise geschlossen. aber viele züchter, beringen Ihre Krummschnäbel nur offen.

gruß king
 
Interessant

4 meiner 5 Wellis haben gar keinen Ring.
da muß ich davon aus gegen das sie illegal in Deutschland leben.:D :D :D
Muß ich da im Nachhinein noch was tun oder alles so lassen?
 
Hallo,

du kannst, wenn du möchtest, das Veterinäramt anrufen, und sagen, das deine WS keine ringe habe, die lassen dann eine kotuntersuchung machen. und wenn alles OK ist, bekommst du von denen Offene ringe.

Das ist aber jedem selberüberlassen. Aber normalerweise MÜSSEN WS beringt sein.

Leider gibt es genug Leute, die Züchten diese Tiere OHNE Genehmigung. und die haben dann natürlich auch keine ringe.

Aber sollte mal die Psitakose (Papageienkrankheit) ausbrechen, kann man nicht nachvollziehen, von welchem Züchter diese Tiere sind. somit kann sich jeder damit anstecken, der die Staubpartikel einatmet (wenn der Vogel sie aufwirbelt).
Denn die Psitakose kann auch auf den Menschen übergehen.
 
Danke

für die Informationen.

Wenn´s an´s brüten geht werde ich sie wohl beringen lassen. Aber erst werde ich noch eine Aussenvoliere errrichten. Soll ja auch alles vogelgerecht sein.
 
Glückwunsch

zur Zuchtgenemigung. Meistens sind die ATA nett, aber leider nicht alle. Sei froh das es bei Euch so ist.
Nun kann es ja bald los gehen. Wünsche viel Erfolg;)

Gruß
Hans-Jürgen

Mache jetzt meine Racker für die Ausstellung Morgen und Übermorgen in Haan-Gruiten fertig, keine Zeit.
:0- :0-
 
Ich danke euch für eure lieben Glückwünsche.

ich muß gestehen, das ich grosse Schmetterlinge im Bauch hatte. und erst vor aufregung, kaum ein wort raus bekommen habe.

aber er war wirklich toll und hat eigentlich anderes reagiert, als ich gedacht habe. denn er hat noch nicht mal gefragt, ob alle tiere beringt sind oder so.

weis zufällig jemand, was der besuch des ATA und die zuchtgenehmigung kostet? das habe ich total vergessen zu fragen.

gruß king
 
Das ist überall unterschiedlich. Als ich meine Prüfung abgelegt habe, habe ich ca. 80 DM direkt beim Ordnungsamt bezahlt und nochmal 30 DM für die Abnahme der Voliere.

Auch von Herzlichen Glückwunsch!
 
Herzlichen Glückwunsch auch von mir!! :D :0-

Jetzt hab ich noch eine Frage zur Zuchtgenehmigung:
Wenn ich einfach nur meinen 4 Wellis gestatten möchte ab und zu zu brüten (also kein finanzielles Ziel mit dem Nachwuchs habe), würde ich die Genehmigung auch kriegen wenn ich sie in einem normalem Käfig und nicht in einer Voliere in meinem Zimmer halte? (Quarantäneraum ausgeschloßen. Ich würde tatsächlich zustimmen meinen Bestand töten zu lassen wenn Psittakose auftreten sollte. Bei 4 Wellis halte ich das für sehr unwahrscheinlich....)
Ich weiß, es ist von Gegend zu Gengend unterschiedlich. Wie wäre es bei euch?
 
Hallo Katta,

auch wenn du nur hin und wieder junge WS nachziehen möchtest/würdest, MUßT du eine zuchtgenehmigung haben. außer du sagst es keinem :-)

außerdem MUßT du auch einen quarantäneraum haben. einen raum der tageslicht hat, gefließt ist (muß alles abwaschbar sein) damit er komplett gereinigt werden kann, bei Psitakose ausbruch.

außerdem mußt du eine sachkunde prfüung ablegen. mancher orts brauchst du auch ein polizeiliches Führungszeugnis. (bekommt man im bürgerbüro).

wohnungen werden zur zucht eigentlich nicht freigegeben. so sagte mir mein ATA. (Amtstierarzt)

ich habe für den Tag des Besuches des ATA, tagelang bücher gewelst, damit ich mich wirklich gut auskenne. man sollte auch einiges zur biologie der WS wissen.

ich habe durch das viele lesen festgestellt, das die papageienvögel und andere vögel eine riesige menge an krankheiten bekommen können, die ich nicht vermutet habe. auch einige ansteckende. wie Hepatitis, schnupfen, und besonders die psitakose.

du kannst dir aber als erstes mal einen beratungstermin, bei deinem veterinäramt geben lassen. dort wird dir dann alles noch mal erklärt, wie alles beschaffen sein muß und was du alles wissen solltest.

versuche es doch einfach, FRAGEN KOSTET DOCH NICHTS..

gruß king1969
 
Hi King

Ich muss dir mal rigoros Wiedersprechen was den Quarantäneraum und die Zucht in Wohnungen betrift. Denn das ist von ATA zu ATA völlig unterschiedlich, Bei manchen braucht man keinen Quarantäneraum, wenn man sich damit einverstanden erklärt den Bestand im Falle von Psittakose töten zu lassen.

Hier in meinem Einzugsgebiet benötigt der Quarantäneraum kein Tageslicht und braucht auch nicht gefliest zu sein. Er muss lediglich desinfizierbar sein.
 
hallo aristo,

ich habe auch geschrieben, das mein ATA diese dinge gesagt hat

und OHNE quarantäneraum, bekommt man bei UNS keine zuchtgenehmigung

sicher ist einiges unterschiedlich, in den verschiedenen regionen.

das kann man doch im gesamten Forum lesen, das es fast über all anders gehandhabt wird. darum habe ich ja auch geschrieben, das sie sich am besten mit IHREM Vet.Amt in verbindung setzen soll. denn NUR DIE könne Ihr die richtigen Antworten gen. das kannst du nicht und das kann ich nicht.

ich habe nur gesagt, wie es bei MIR war.

oder etwa nicht??????

gruß king
 
Danke euch beiden!

Dann muß ich wohl nachfrfagen wie das mit kleinem Zimmer und (nur) Käfig aussieht.
Den Rest den du mir darüber geschrieben hast, King, den weiß ich im Grobem auch.
Ich denke mal, man sollte es einem Welli gestatten wenigstens einmal in seinem Leben dem Ruf der Natur zu folgen und Junge aufziehen zu lassen.
Ich hoffe, dass der ATA hier auch unterscheidet zwischen Züchtern und....ja...wie nenn ich es.....Vogelfreunden? *g* nein....das ist gibt wieder Mißverständnisse...ihr wisst was ich meine! ;) :D
 
Original geschrieben von king1969
Hallo Katta,

auch wenn du nur hin und wieder junge WS nachziehen möchtest/würdest, MUßT du eine zuchtgenehmigung haben. außer du sagst es keinem :-)

außerdem MUßT du auch einen quarantäneraum haben. einen raum der tageslicht hat, gefließt ist (muß alles abwaschbar sein) damit er komplett gereinigt werden kann, bei Psitakose ausbruch.

außerdem mußt du eine sachkunde prfüung ablegen. mancher orts brauchst du auch ein polizeiliches Führungszeugnis. (bekommt man im bürgerbüro).

Hi King

Entschuldige wenn ich kleinlich sein sollte. Aber so wie du den ersten Teil deines Postings geschrieben hast hörte sich das für mich so an. als ob JEDER einen Quarantäneraum braucht der Tageslicht hat und die von dir geschilderten Bedingungen erfüllt.

Das nächste mal von Anfang an schreiben, was dein TA gesagt hat und gut ist.
 
ich sauge mir bestimmt nichts aus den fingern.

hier mal ein ausschnitt aus dem Schreiben vom VET.AMT. :

Teil 1

Die Unterbringung der Vögel muß den Anforderungen des § 2 des Tierschutzgesetzes entsprechen, d.h. die Tiere müssen Ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. Neben ausreichender Größe für artgerechte Bewegungsmöglichkeiten müssen Volieren oder Stallungen den Vögeln Schutz vor widrigen Witterungen - vor allem in Form von Wind und Nässe - bieten können . Daneben sollte der Boden einer Zuchtanlage durch z.B. Beton oder Steinplatten befestigt und somit leicht zu reinigen sein. Wohnräume sind aus seuchenhygienischer Sicht für eine Zucht mit Sittichen und Papgeien UNGEEIGNET.

( anmerkung von mir Zuchboxgröße 100x50x50 , Gesamtlänge der Vögel in cm bezogen auf Arten bis 25 cm, aus dem Gutachten über Mindestanforderung an die Haltung von Papgeien, der BNA ) (über 25 bis 40 cm 2,0x1,0x1,0, über 40cm 3,0x1,0x2,0 , Pro Paar)

Teil 2

Die Erteilung einer Zucht- bzw. Handelserlaubnis mit Krummschnäbeln ist außerdem an des Vorhandensein eines Raumes für die Absonderung erkrankter Vögel gebunden. Dieser Raum muß bei Auftreten der Psittakose die Durchführung einer ordnungsgemäßen Seuchenbekämpfung ermöglichen, d.h. er muß dich und verschließbar sein, um ein Weiterverbreiten der Seuchenerreger zu verhindern. Garagen sind wegen ihrer Luft- und damit auch Erreger- durchlässigen Tore als Behandlungsraum in der Regel nicht geeignet. Außerdem müssen Boden, Wände und Decken aus Materialien bestehen, die nach abgeschlossener Behandlung der Vögel leicht zu reinigen und zu desinfizieren sind.

ungeiegnet sind Holz und andere Baustoffe mit grober Oberfläschenstruktur, in der sich Krankheitskeime festsetzen können. Aus demselben Grund gehören auch keine Geräte wie Heizanlagen, Kühlschränke, Waschmaschinen u.ä. in einen Behandlungsraum. Auf der anderen Seite, kann der Absonderungsraum durchaus zwischenzeitlich anderweitig (z.B. als Lagerraum) genutzt werden, muß aber im Bedarfsfall kurzfristig (innerhalb weniger Stunden) in einen Zustand versetzt werden können, der den soeben geschilderten Bedingungen entspricht.

Teil 3

Für die Zeit der Behandlung sollen Tiere in Metallkäfigen (z.B. aus Maschendraht) mit Drahtgitterböden und Kotauffangblech untergebracht werden.

Obwohl der Züchter oder Händler, im Falle des Auftretens der Psittakose neben einer Behandlung, auch die Möglichkeit der Tötung seiner Vögel unter behördlicher Aufsicht hat, müssen nach den zur Zeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen Räumlichkeiten , in denen eine ordnungsgemäße Seuchenbekämpfung durchgeführt werden kann, nach Erteilung der Genehmigung STETS vorhanden sein.

so, nun habt ihr es schwarz auf weiß.

sollten Ihr mir immer noch nicht glauben, schreibt mir eure Faxnummer auf, dann werde ich euch das schreiben des Vet.Amts, zufaxen.

gruß king1969
 
Hallo
es ist wirklich so, es ist LEIDER von ORT zu Ort unterschiedlich...

Fragen bei der ZG ist auch etwas anderes als eien Sachkundeprüfung...!

Quarantäneraum ist im Falle einer Tötung kein MUSS mehr!!

Es ist immer am einfachsten dort unverbindlich vorbeizusehen (beim ATA:D) und nachzufragen was er alles wissen will was man in dem Kreis alles braucht und dwas der Spass kostet)

Das ist am einfachsten....


Wohnzimmerzucht ist nicht generell verboten siehe Sittich-Liebe bei Federmaus in Regnesburg ist es verboten??

Aus finanziellen Gründen braucht niemand zu züchten...
 
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