Zuchtgenehmigung

Diskutiere Zuchtgenehmigung im Forum Wellensittich Allgemein im Bereich Wellensittiche - Ihr habt ja potentielle Fragen sehr ausführlich beschrieben, aber : Braucht man wirklich einen Quarantäneraum ? Dann krieg' ich die Genehmigung...
Kobold

Kobold

Welliephile
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Ihr habt ja potentielle Fragen sehr ausführlich beschrieben, aber :

Braucht man wirklich einen Quarantäneraum ? Dann krieg' ich die Genehmigung nie. Die Kleingeier stehen bei mir im Zimmer !!!
Und wir haben auch keinen Raum mehr frei. :(
 
Ja...braucht man.;)

Ich meine, es könnte auch das Badezimmer (muss aber gefließt sein) als Quarantäneraum dienen (sowas hast du bestimmt:D).
Sicher bin ich mir nicht...
 
Lucky-Max

Ich meine, es könnte auch das Badezimmer (muss aber gefließt sein) als Quarantäneraum dienen (sowas hast du bestimmt:D).
Sicher bin ich mir nicht...

So 'was denke ich auch. Außerdem dürfte man dann nur noch mit Schutzkleidung ins Bad, wenn was wäre - ich glaube, auf sowas lassen die sich nicht ein.

Fände es nur schön, mal selbst kleine Kleingeier zu haben. Liegt bei uns in der Familie : Opa = Brieftaubenzüchter, Großonkel = Wellensittichzüchter, Onkel = Wellensittich- und Großsittichzüchter ... das läppert sich.
 
Als Quarantäneraum können einige Räume in Frage kommen, dass liegt letztendlich auch am ATA, was er zulässt und was nicht.

Es muss ein Raum sein, der nicht als Durchgangsraum genutzt wird, gefliest ist nicht unbedingt nötig, er muss sich nur dsinfizieren (also alles abwaschbar sein) und lüften lassen.

Es sind schon Kellerräume, Garagen, Gartenlauben und und und genehmigt worden. Liegt eben immer ein wenig im Ermessen des Amtsarztes, am besten fragst du mal in eurer Region an, was akzeptiert wird.

Badezimmer geht natürlich nur, wenn noch ein zweites zur Verfügung steht, da wäre die Gästetoilette wohl eher geeignet.

Zu dem gibts noch eine Möglichkeit, die ich persönlich allerdings nicht so doll finde. Man kann bei fehlendem Räumlichkeiten auch unterschreiben, dass im Fall von Pssitakose alle Tiere getötet werden. Ob das dann auch geschieht, ist bei der heutigen Medizin nicht mehr unbedingt gesagt, eslässt sich rechtzeitig erkannt schon mit großen Chancen heilen.
 
Das kommt immer auf den zuständigen Amtstierarzt an, ob er Eure Räume als Zuchträume abnimmt oder nicht.
Ich habe mich hier bei mir mal erkundigt, da ist ohne Quarantäneraum nichts zu machen. Ein Badezimmer wird nur dann anerkannt, wenn es nicht von Menschen genutzt wird. Meine Gästetoilette (recht groß, wird derzeit nur für die Waschmaschine benutzt) könnte schnell umfunktioniert werden, aber darauf wollten die sich nicht einlassen.
 
Original geschrieben von Kobold
Onkel = Wellensittich- und Großsittichzüchter ... das läppert sich.

Frage doch mal an ob dann nicht der Quarantäneraum beim Onkel gehen würde??

Quarantänetraum muss aber sein udn darf sonst nichts genutzt werden!!!!!
 
Eben.
Selbst wenn so einige Leute (z.B. ich) in den sauren Apfel beißen müssen und keine Wellis züchten können, hat diese Bestimmung schon einen Sinn.
 
Mich würde in dem Sinne mal interessieren, was alles unter das Stichwort "Zucht" fällt.

Weil - mir schwirrt da so im Kopf herum, meine beiden Welli's zur Not für drei - vier Wochen an einen Züchter zu geben, bis die Nachwuchs produziert habe :D und wenn das kleine zwei - drei Wochen ist, oder früher, das ganze dann wieder abzuholen.

Selbstverständlich würden die drei dann in einem getrennten Käfig bleiben zwecks Stressvermeidung.

Ich meine - effektiv habe ich ja nicht gezüchtet, weil ich ja gar nicht kontroliieren kann, ob die da Eier legen oder nicht. Oder seh ich das falsch?

Hat da jemand vielleicht ne Antwort drauf?
 
Eier legen dürfen Deine Wellis, wie sie Lust und Laune haben. Daran ist nichts ordnungswidrig. Erst in dem Moment, wo etwas schlüpft, sieht es ohne ZG schlecht aus, wenn man erwischt wird.
Woanders brüten? Dann müßtest Du die Pieper bei einem Züchter legen und brüten lassen. Ob sich Wellis mit ihrem Gelege in eine andere Umgebung verlegen lassen - keine Ahnung.
 
Tom, ixh denke er meinet er würde sein Päärchen komplett zum Legen, Brüten und aufziehen zum Züchetr geben, soweit ich weiss wäre das okay, muss halt alles in den nachweissbüchjern dokumentiert werden......Aber ob das ein Züchter macht?? wegen der Ansteckungsgefahr???
 
ZG

in erster Linie ist es immer Sache des Vet. welche Anforderungen er stellt.
Diese Woche hatte ich auch zufällig Kontakt zu jemanden der hier in Remscheid eine Zuchtgen. haben wollte und fragte mich um Rat.
Dieser Welli Halter gab dann im Gespräch bekannt das er sich in die K Ü C H E eine Voliere gebaut hatte und züchtete. Wohl gemerkt Küche, da wundert er sich dann das er keine Genehmigung bekommt. Hat eine sogenannte Zwei Zimmer Wohnung. Im Schlafraum könnte er sie nicht unterbirngen. Bei so einer kleinen Wohnung ist natürlich auch keine Karantäneraum auf zu treiben.
Wundert sich dann aber das er keine Genehmigung bekommt. Habe ihm dann erklärt das die Küche seine Ernährungszentrale ist und dann das Risiko ansteckender Krankheiten gegeben ist. Auch mit jedem dazu Kauf immer das Risiko da ist, auch ohen Zuchtgenehmigung.
Er sollte schon glücklich sein, das der Vet. ihm keine Geldstrafe auf gebrummt hat und nur ein Verkaufsverbot auf erlegt hat. Selber halten darf er seine Nachzuchten, soll jedoch nicht weiter züchten. Nebeneffekt jetzt ist die Zimmervoli zu klein.

Karantäneräume innerhalb des Hauses, bei Miete, kann ein Vet. anerkenne muß aber nicht, da er die langen Wege monieren kann.
Auch müssen Karantäneräume nicht gefliest sein, wie es so oft zu hören ist. Es muß aber alles so sein das es desinfiziert werden kann. Man kann auch gestrichene Wände desinfizieren.

Es soll in einigen Fällen auch Übereinkommen mit dem jeweiligen Vetr. geben, das im Falle eines Falles, alle Tiere eingeschläftert werden, da kein Karantäneraum da ist. Das heißt aber nicht das da jede STadt oder jeder Kreis es tun muß. Das ist alleine die jeweile Entscheidungskraft der örtlichen Vetr. und kann nicht verallgemeinert werden.

Gruß
Hans-Jürgen:0-
 
Ich gebe Krabbi und Hans-Jürgen ganz recht, es ist immer eine Frage des Amtstierarztes. Manche sind so streng, dass gar nichts geht. Meines Wissens nach auch nicht die "Auswahl" der Tötung aller Tiere im Psittakosefall.

Ich hatte Glück gehabt, ich habe auch nur eine 2-Zimmer-Wohnung, die Wellis stehen im Wohnzimmer. Beim Thema Quarantäneraum gab ich das Bad an - mit dem Hinweis, dass ohnehin nur ich es benutze. Das hat die ATÄ die Stirn gerunzelt und fragte, ob es da nicht noch was anderes gäbe, eine Garage oder so. Ich meinte - klar, im Garten meiner Oma. Da sagte sie - na dann ist es ja gut, da kann man sie ja im Bedarfsfall hinbringen. Von fließendem Wasser und Fließen war keine Rede gewesen. Dass das so im Sinne der Genehmigung ist, glaube ich nicht - aber ich will an dieser Stelle mal nicht schimpfen :D

Zu einem Züchter bringen.... wenn Du einen findest, geht das sicherlich. Rein rechtlich meine ich. Ich frage mich gerade nur, was Du davon hättest. Ja, klar, Nachwuchs... aber das wirklich schöne ist doch das Dabeisein, jeden Tag erleben, im Notfall zur Seite stehen können.

Und mit mal kurz weggeben hat sich´s ja auch nicht... Wenn Du die Tiere in Ruhe ließest, bis der Nachwuchs flügge ist, vergehen mal ganz schnell mehr als 60 Tage...

Ich würde zumindest erst mal bem ATA nachfragen (das kostet ja noch nix ;-)
 
Thema: Zuchtgenehmigung

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