ZG - (wahrscheinlich ) für ZV nicht möglich...

Diskutiere ZG - (wahrscheinlich ) für ZV nicht möglich... im Forum Wellensittich Allgemein im Bereich Wellensittiche - Hallo! ich spiele ja schon seit längerem mit dem Gedanken meine ZG zu machen, damit ich eines meiner Paare mal brüten lassen kann. Da ich...
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Hallo!

ich spiele ja schon seit längerem mit dem Gedanken meine ZG zu machen, damit ich eines meiner Paare mal brüten lassen kann.
Da ich jetzt Urlaub habe, habe ich mich mal ans Telefon geklemmt und bin - nachdem ich 4 verschiedene Ämter angerufen haben - endlich bei dem richtigen, zuständigen Amt gelandet.

Leider musste ich Erfahren, dass in Hessen so gut wie keine ZG für ZV in Wohnräumen erteilt wird. :(
Der Grund ist einfach dieser, dass beim Ausbruch der Psittacose der Raum komplett desinfiziert werden muss und ein vorhandener Teppichboden dann raus müsste.
Das ist - vor allem für Hobbyzüchter - sehr schade!

Der nette Herr vom Amt schickt mir die Unterlagen trotzdem mal zu. Versuchen könnte ich es, aber wahrscheinlich hätte ich kein Glück. Das Gesetzt sei allerdings Auslegungssache.... :traurig:

Ich kenne bisher auch niemanden aus der Hessen, der eine ZG für seine ZV beantragt hat.

Mal sehen, wie es weitergeht.... :?
 
Fermaus wohnt in Bayern udn inRegensburg wäre es wohl genauso, scheint aber grosse Ausnahmen zu geben wenn man sich mal so umhört, ist leider so....
 
Huhu

Also ich habe meine ZG auch in Bayern gemacht, und sie auch für ZV bekommen.Da sieht man mal, das es sogar innerhalb eines Bundeslandes Unterschiede gibt.
 
Das ist jeweils Auslegungssache des zuständigen ATAs.
Wie ich mal schrieb, habe ich in Oldenburg (Niedersachsen) bei einer Anfrage vor ca. 2-3 Jahren eine Absage bekommen (Gäste-WC reichte nicht als Quarantäneraum), vor ´nem dreiviertel Jahr hatte ich spaßeshalber erneut angefragt, da war das plötzlich kein Problem mehr. Hier im Kreis Coesfeld (NRW) war das absolut kein Problem.
 
Hier in Hessen geht es wohl darum, dass die ZG nicht für Volieren in Wohnräumen vergeben wird, bzw. dass das sogar verboten ist!
Bei einem Schlaf - oder Wohnzimmer kann ich das ja noch verstehen, aber bei einem extra Raum?!

Als Quarantäneraum hätte ich sogar einen Raum der NICHT in der Wohnung liegt, sondern einen komplett gefliesten Kellerraum mit Fenster und durch den keiner durchgehen MUSS im Notfall.

Ich erwarte jetzt voller Spannung die Unterlagen und dass werde ich mal weiter sehen...
 
Hallo!
Also ich hatte auch beim ATA nachgefragt. Und als der sich die Wohnung angeschaut hatte, wäre es laut ihm kein Problem gewesen. Und die Voli stand da noch im Wohnzimmer...
Und ich wohn in Hessen...
Aber zur Zeit hab ich eh keine Zeit für ne ZG, falls sich das aber ändert, meld ich mich, was es gegeben hat.
 
Hallo Sandy,

das klingt ja nicht schlecht!
Vielleicht habe ich ja doch Chancen - meine Voliere steht in einem extra Raum. Und in dem soll die Voli für das Zuchtpaar dann auch stehen....

Ich warte ja gespannt auf die Unterlagen... das Führungszeugnis ist ja kein Problem, aber mal sehen, wie die weiteren Anforderungen so sind.
Scheint wirkich alles nur Auslegungssache zu sein - wobei der Herr am Telefon sagte: Zg für Wohnräume ist VERBOTEN... :?

Dein Bericht würde mich natürlich sehr interessieren!
 
Hallo,

eigentlich macht das alles doch kein Sinn, bei diesem Quarantäneraum geht es ja um die Papageienkrankheit. Dann dürfte man sich ja eigentlich ja auch gar keine Wellensittiche halten. Die Wahrscheinlichkeit sich ein psittacosekrankes Tier nach Hause zu holen ist ja auch nicht so unwahrscheinlich und was dann?

Ich meine wer lässt jeden Neuzugang auf Clamydien untersuchen.

Sinnvoll wäre es dann eher als Auflage zumachen, den Schwarm einmal im Jahr oder vor Beginn der Zucht auf Clamydien testen zu lassen. Sammelkot reicht dabei ja aus um Clamydien festzustellen.

Eine Sachkundeprüfung halte ich jedoch für sehr sinnvoll.

Und vorallem ist das schon sehr merkwürdig, dass das so unterschiedlich gehandhabt wird. Wie seht Ihr das?

Liebe Grüsse
 
Hallo Petra!
Ich drücke dir aber auf jeden Fall die Daumen! :)

Mopsi schrieb:
niedersachsen ist eh sehr streng, wenn es um so was geht.

Hmmm..... das habe ich aber anders in Erinnerung. Ok, ich habe keine ZV sondern eine AV, aber trotzdem. Von mir wollte der ATA nichtmal nen Quarantäneraum sehen. Der war ca. 20min da, hat sich die Voli von innen und aussen angeschaut, mir nen "Vortrag" über Psittacose etc. gehalten und mir dann ab und an mal n paar Fragen gestellt. Auch über andere Krankheiten, Zucht, Haltung,.... aber total easy.
 
Wenn man keinen Quarantäneraum hat muß man sich aber über eines im Klaren sein:

Sollte eine Psittakose auftreten und man kann die Vögel nicht in Quarantäne setzen wird der Amtstierarzt den gesamten Bestand töten!!
 
Hallo,

klar Quarantäneraum muss sein, das ist keine Frage, da habe ich mich wohl nicht so gut ausgedrückt, aber in Hessen wird wohl in einigen Gebieten keine ZG erteilt, weil die Wellis im Wohnraum stehen. Das heisst, Quarantäneraum ist schon vorhanden, aber das reicht den Amtstierärzten wohl nicht. Sie wollen das die Tiere auch ausserhalb eines Wohnraumes brüten sollen. Und das macht halt keinen Sinn, man kann sich ja auch Psittacose einfangen, ohne das man züchtet, indem man sich einfach neue Vögel zulegt.
Mir ist auch nicht ganz klar, warum das so unterschiedlich gehandhabt wird.

Liebe Grüsse

Karin
 
Zuletzt bearbeitet:
Stimmt - das "Problem" in Hessen ist, das die Tiere nicht im Wohnraum - also in der Wohnung brüten sollen. Aber ein Hobbyzüchter, der vielleicht 1 x im Jahr brüten lassen will, der hat seine Vögel halt in der Wohnung.
Bei mir wäre ein gekachelter Raum im Keller als Quarantäneraum vorhanden - sehr wahrscheinlich könnte ich die ZG aber trotzdem nicht bekommen, da meine Vögel eben in der Wohnung sind.

Leider habe ich die Unterlagen vom Amtsveterinär noch nicht bekommen. Er hatte Anfang der Woche versprochen sie mir zu schicken...

Eine jährliche Sammeluntersuchung des Kots halte ich eigentlich auch für sinnvoller als diese Regelung... aber das sind halt Gesetze, die Irgendwer irgendwann mal aufgestellt hat - da kann man nichts machen, leider.

Ich will zb wahrscheinlich eh nur einmal brüten lassen und wollte dafür die ZG. Hätte ich mich doof gestellt - huch, meine Wellis haben Eier gelegt - hätte ich die Ausnahmegenehmigung bekommen. Aber so habe ich eben Pech gehabt. Nur sehe ich den Unterschied nicht... beides Mal hätten die Vögel in der Wohnung gelebt...
 
Thema: ZG - (wahrscheinlich ) für ZV nicht möglich...

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