Kauf eines Wellis ohne Ring strafbar?

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Flitzpiepe

Guest
Hallo,

hoffe, ich bin hier jetzt richtig, sonst bitte ich um Verschiebung :zwinker:

Meine Cousine ist seit einiger Zeit auf der Suche nach einem Wellipärchen u. hat sich in den letzten Tagen bei einer Familie ein paar Küken angesehen, die in ca. 2-3 Wochen abgabefähig sind.

Sie hat sich einen ausgesucht, der dann laut ihrer Beschreibung an einem FLügel mit Farbe gekennzeichnet wurde, da die anderen so ähnlich aussahen wie der, den sie ausgesucht hatte.

Auf meine Frage, warum denn die Ringnr. nicht aufgeschrieben wurde, dann wäre eine Unterscheidung ja möglich gewesen, meinte sie erschrocken, dass die wohl alle gar keine Ringe hatten. War ihr dort gar nicht aufgefallen, der anderen Familie, die sich zwei ausgesucht u. auch angezahlt hatten, wohl auch nicht.

Wie verhält man sich jetzt am Besten? Und macht meine Cousine sich nun strafbar, wenn sie den Vogel abnimmt oder sollte sie ihr Geld zurückverlangen?

Hm, das ist alles blöd, aber ich kann schon verstehen, dass sie bei den Federbällchen ganz aus dem Häuschen geraten ist. :zwinker:

Normalerweise geht man ja auch davon aus, dass alles seine Ordnung hat.
 
Ich habe auch einen Welli ohne Ring, da hat noch niemand was gesagt. Auch der Tierarzt nicht.
Das Problem liegt wohl eher bei der Dame, die deiner Cousine die Vögel verkauft hat. Sie hat offensichtlich keine Zuchtgenehmigung und bei Wellensittichen ist es (im Gegensatz zu Kanaris) verboten, ohne ZG zu züchten. Hätte sie die Zuchtgenehmigung, hätte sie auch die entsprechenden Ringe.
Vielleicht kann man den Vögeln noch nachträglich einen Ring verpassen?
 
Leute, die ohne Zuchtgenehmigung züchten und die Vögel dann auch noch verkaufen, sollte man keinesfalls unterstützen.

Es ist allerdings auch möglich, dass die Leute eine Zuchtgenehmigung haben und nur nicht beringt haben (aus welchen Gründen auch immer). Bei meinen ersten Wellis habe ich die Ringe lose mitbekommen, was natürlich auch nicht ganz legal ist.
 
Meine beiden Züchterwellis wurden genau dann beringt als sie für mich eingefangen worden sind. In der Volliere waren sie auch ohne ringe unterwegs. Vielleicht hält diese Frau das ähnlich?
 
Hallo,

also leider ist sowohl das Mitgeben von Ringen als auch das später Beringen ( bei Abgabe ) nicht erlaubt. Aufgrund der Pittacoseverordnung sind nun mal alle Sittiche durch geschlossene Ringe zu kennzeichnen. Daher würde ich auch raten keinen Sittich ohne Ring zu kaufen, einfach um jeden Unfug im Keim zu ersticken. Offene Ringe bedürfen einer Sondergenehmigung, die dann auch dem Käufer mitgegeben werden muss.


Alexandros
 
Offene Ringe bedürfen einer Sondergenehmigung, die dann auch dem Käufer mitgegeben werden muss.

Wie meinst du das genau, bzw. woher hast du das, dass man für offene Ringe eine Sondergenehmigung braucht, Alexandros?
 
Hallo Richard,

nach meinem Kentnisstand ist es in verschiedenen Bundesländern so das du begründen musst, weshalb du offene Ringe brauchst. Nachberingung, Ringverlust, etc. Sollte sich das zwischenzeitlich geändert haben bitte ich um Entschuldigung für meine Aussage.


Gruss Alexandros
 
Also, wenn eine Zuchtgenehmigung vorliegt, dann kann man offene Ringe bestellen, ganz ohne Sondergenehmigung etc.

Eine Sondergenehmigung kann ich mir höchstens bei geschützten Tieren vorstellen.
 
Hallo Richard,

ich hab jetzt extra nochmals das Bestellformular der AZ rausgesucht, ( bei Bedarf stell ich dir einen Scan ein ), da heisst es ganz klar AZ-Ringe gibt es nur geschlossen. Desweiteren haben wir ein Bestellformular für BNA-Ringe hier gibt es auch offene Ringe, allerdings muss man hier unterschreiben, rechts unten, dass die Ringe nur für Nicht-Psittaciden verwendet werden.
Da ich in der AZ bin habe ich leider nur deren Formulare.

Gruss Alexandros
 
Zuletzt bearbeitet:
Beim ZZF bekommst du auf jeden Fall offene Ringe, für Sittiche und Papageien, einfach Zuchtgenehmigung hinschicken und dann kann man munter bestellen.
 
Die meisten Sittiche - und wohl auch manche Papageien - dürfen offen beringt werden. Offene Ringe gibt´s beim ZZF gegen Vorlage einer ZG.

Das Beringen direkt vor der Abgabe ist wohl in Ordnung, denn man darf nur beringte Vögel abgeben. Trotzdem beringe ich meine Wellensittiche noch im Brutkäfig - meist sogar im Nistkasten - damit ich eine Übersicht habe wer mit wem verwandt ist. So kann ich Inzucht vermeiden.

Wer Psittaciden ohne Ring abgibt macht sich strafbar und gilt nach einer Verurteilung als vorbestraft. Als Züchter ist man zudem per Gesetz dazu verdonnert ein Nachweisbuch über den Verbleib der Vögel zu führen.
Hier müssen alle Ab- und Zugänge mit Ringnummer, Beringungsdatum, Kauf- bzw. Verkaufsdatum sowie Name und Adresse des Käufers oder Verkäufers festgehalten werden.

Wer Psittaciden ohne Ring kauft, der handelt zumindest grob fahrlässig - wobei ich nicht weiß, ob das rechtlich gesehen der richtige Terminus ist. :~
Der Käufer von Psittaciden sollte unbedingt die Ringnummer sowie den Namen und die Anschrift des Verkäufers notieren und immer griffbereit haben.

Hintergrund ist der, daß man im Falle einer Psittacoseerkrankung, Auskunft über die Herkunft des Vogels geben muß. Damit werden die Mühlen in Gang gesetzt. Der ATA untersucht den fraglichen Bestand und falls dieser befallen ist, werden alle Abnehmer von Vögeln aus dieser Quelle (Zucht/Geschäft) zur Untersuchung zitiert. So hofft man einem Ausbreiten der Krankheit entgegenwirken zu können.

Wehe dem "Züchter", der von einem seiner Abnehmer benannt wird und dann nicht ZG und Nachweisbuch vorlegen kann. 8o
 
@ Sittichfreund....vorbestraft??

Soweit ich weiss ist es (leider) nur eine Ordnungswidrigkeit, die aber sehr teuer werden kann.......

Unterstützen sollte man so eine Zucht auf keinen Fall....

Ich beringe offen kurz vor dem Verlassen des Kastens
 
Mein Kenntnisstand: alle geschützten, meldepflichtigen Vögel (WA Anhang A/B) müssen als deutesche Nachzucht geschlossen beringt werden. Dort bedarf es einer schriftlichen Ausnahmegenehmigung, wenn auch irgend welchen Gründen (die bei der Beantragung angegeben werden müssen) eine geschlossene Beringung nicht möglich ist/war. Diese Genehmigung ist immer mit dem Vogel weiterzugeben.
Für meinen Grisu hab ich solch eine Ausnahmegenehmigung von der Züchterin erhalten. Sie (die Ausnahmegenehmigung) gilt auch nicht generell, sondern immer nur einmalig.
 
@Sittichfreund, es ist tatsächlich kein Straftatbestand, nur eine Ordnungswidrigkeit. Vorbestraft ist man also nicht.
 
Ich hab auch 3 Wellensittiche aus dem Tierheim...einer hat davon auch keinen Ring...
 
So kenne ich das auch.

Nicht jeder Züchter ist Mitglied der AZ, z.B. die meisten reinen Hobbyzüchter nicht.

Die bestellen dann unter Vorlage der ZG offene Ringe beim ZZF.
 
Also erstens kann man beim ZZF auch geschlossene Ringe bestellen.
Zweitens gibt es genaue Vorschriften welcher Vogel mit welchem Ring, heisst offen oder geschlossen, BNA Ring oder nicht, Größe,... beringt werden darf.
Wen es genauer interessiert kann (PDF Datei) die einzelnen Angaben anschauen.....
Wellen wie Nymphen sind zu beringen, offen oder geschlossen ist egal (zumindest vom Gesetz her, anders sieht es bei Wettkämpfen auf Ausstellungen aus), ... sie sind wie folgende Arten auch nicht meldepflichtig.
von der Anzeigepflicht des § 7 Abs. 2 ausgenommene Arten ( Stand Februar 2005):
Agapornis fischeri Pfirsichköpfchen, Agapornis nigrigenis Rußköpfchen, Agapornis personatus Schwarzköpfchen, Agapornis roseicollis Rosenköpfchen, Agapornis taranta Tarant-Unzertrennlicher, Alisterus scapularis Australischer Königssittich, Aprosmictus erythropterus Rotflügelsittich, Barnardius barnardi Barnardsittich, Barnardius zonarius semitorquatus Kragensittich, Barnardius zonarius zonarius Bauers-Ringsittich, Bolborhynchus lineola Katharina-Sittich, Cyanoramphus forbesi Forbes Springsittich, Cyanoramphus novaezelandiae Ziegensittich, Forpus coelestis Blaugenick-Sperlingspapagei, Forpus crassirostris Blauflügel-Sperlingspapagei, Forpus conspicillatus Augenring-Sperlingspapagei, Forpus passerinus Grünbürzel-Sperlingspapagei, Forpus xanthops Gelbgesicht-Sperlingspapagei, Lathamus discolor Schwalbensittich, Myiopsitta monachus Mönchssittich, Neophema chrysostoma Feinsittich, Neophema elegans Schmucksittich, Neophema pulchella Schönsittich, Neophema splendida Glanzsittich, Neopsephotus bourkii Bourkesittich, Northiella haematogaster Blutbauchsittich, Platycercus adscitus Blaßkopfrosella, Platycercus caledonicus Gelbbauchsittich, Platycercus elegans Pennantsittich, Platycercus eximius Rosellasittich, Prachtrosella, Platycercus flaveolus Strohsittich, Platycercus icterotis Stanleysittich, Platycercus venustus Brownssittich, Polytelis alexandrae Princess-of-Wales-Sittich, Polytelis anthopeplus Bergsittich, Polytelis swainsonii Schild- oder Barrabandsittich, Psephotus dissimilis Hooded-Sittich, Psephotus haematonotus Singsittich, Psephotus varius Vielfarbensittich, Psittacula eupatria Großer Alexandersittich, Purpureicephalus spurius Rotkappensittich
Quelle

Aus meiner Sicht begeht jeder, der seine Vögel, die zur Gattung Psittaciden gehören, sich vermehren lässt ( gewollt oder nicht) eine Ordnungswidrigkeit wenn er sie nicht beringt. Ausnahmegenehmigungen sind ja bei "Überraschungen" auch möglich (s.o.).
 
Hallo!

Danke für die vielen Antworten. Werde meiner Cousine empfehlen, die Züchterin anzurufen u. mal nachzufragen, ob der Welli noch beringt wird.

Das denke ich aber nicht, denn sie hätte ihn ja nicht farbig kennzeichnen müssen, sondern ihm gleich einen offenen Ring "anziehen" können.

Wenn ich mich recht erinnere, konnte sie sich auch nur die kleinen Wellis angucken, die in einer mit Papier ausgepolsterten Wanne sassen, die Elterntiere (insgesamt wohl 7 Paare), sassen wohl draussen in einer nicht einsehbaren Voli.
 
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