Katzen für das Aussterben von 33 Vogelarten verantwortlich

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Kaninchen gibt es ja nun zuhauf, aber was ist z.B. mit Feldhasen? M.W. sind Kaninchen auch "nur" eingebürgert ;)
 
Kaninchen gibt es ja nun zuhauf, aber was ist z.B. mit Feldhasen? M.W. sind Kaninchen auch "nur" eingebürgert ;)
junge feldhasen sind sicher ne ideale beute für streunende hauskatzen.

aber auch für anderes natürlich vorkommendes "raubzeug". also werden die "katzenfreunde" wieder sagen: alles von der natur so vorgesehn. und die verhätschelten stubentieger übernehmen nur die funtion der ausgerotteten wildkatzen, luchse und wölfe...
 
außerdem sehe ich es so, das es unmöglich ist, auch nur einen bruchteil der gechipten katzen, die einen vogel gefangen haben überhaupt zu scannen, um dem katzenhalter das bußgeld aufzuerlegen.

Die Umsetzung wäre sicher ein Problem, da man zum scannen recht nah an das Tier herankommen müsste. Extraschulungen für die Ordnungsbehörden:zwinker: . Bei Bußgeldern bis zu 1000 €/Vogel wären auch schöne Staatseinnahmen drin.Das man nur einen Bruchteil erwischen würde ist auch richtig, aber bei bis zu 1000 € würde ich auf den Abschreckungseffekt setzen.Vielen Haltern wäre das Risiko zu hoch, zahlen zu müssen.
Wie gesagt: der Griff in den Geldbeutel würde meines Erachtens viele Halter dazu bewegen, die Katze zu beaufsichtigen.Wildvogelsterben tut es offensichtlich nicht.
 
@ Südwind

Hehehe, gut beobachtet Südwind :zustimm: Du dachtest ich wüsste nicht, dass Regenbogenforellen hierzulande nix zu suchen haben. Ich muss sagen, dass ich wieder ein geniales Beispiel gebracht habe, weil Du nämlich bzgl der Regenbogenforellen gleich die Katzenfrage mit beantwortet hast :p

Regenbogenforellen gehören nämlich genau wie Katzen nicht auf unsere endemische Fauna losgelassen. Der Unterschied der Angler zu den Katzenhalter ist jedoch folgender, dass bis auf wenige Ausnahmen (put & take-Gewässer) schon seit langer Zeit keine Regenbogenforellen mehr ausgesetzt werden. Die paar wenige die sich in unseren Gewässern noch tummeln, sollten aus eben den von Dir genannten Gründen inner Pfanne landen. Allenfalls bei Hochwasser kann es passieren, dass mal ne Regenbogenforelle aus nem put & take-Gewässer ausbüchst, ist aber höchst selten. Sie vermehren sich hierzulande zum Glück auch sehr schlecht, ganz im Gegensatz zu den Katzen

oder lebst du nach dem motto, wasch mir den pelz aber mach mich nicht nass?
s.o. meine Übereinstimmung, dass diese Fischart hier nicht hin gehört

Das ändert jedoch alles nix an der Tatsache, dass die Regenbogenforellen lecker schmecken, haben zartes rotes Fleisch :D
 
Aber man (Mensch) begeht eine Ordnungswidrigkeit gem. §§ 41,42 BNatschG die mit Bußgeld bis zu 10.000 € geahndet wird.
Passt auch nicht, zur Rechtslage bezüglich Katzen und Vogelfang hatte ich ja schon einen Link gepostet. Die zugehörigen Gerichtsurteile suche ich nun nicht...
 
Doch, im März, wenn Ostern früh fällt.
Aber wie wäre es denn für die unbegrenzt Freigängerbefürworter wenn wir jetzt noch den Feldhamster, das Mauswiesel und die unzähligen gemeuchelten Spitzmäuse mit ins Spiel bringen.
Sicher ließe sich ein entlaufener Goldhamster auch noch gut für irgendwelche Ausflüchte gebrauchen!
 
Ja, bei euch sind die ziemlich zahm, oder hungrig!
Na bin mal gespannt, was als nächstes kommt?
Ich glaube, wir sollten die fruchtlose Diskussion mal auf eine andere Grundlage stellen!
 
Kann es eine Grundlage geben, wenn nicht mal über Kompromisse nachgedacht wird ?
 
-> kein Einsehen (aus welchen Gründen auch immer?) -> kein Nachdenken -> keine Kompromisse
 
Ich hätte da mal eine unbescheidene Frage:
Ich habe einen Garten in dem, sagen wir mal, meine Tochter, ihr Meerschweinchen hinter einem einen Meter hohen Drahtzaun, am frischen Rasen knabbern läßt.
Natürlich ist Sommer!
Nun sehe ich vom Fenster im ersten Stock, wie Nachbars Katze unerlaubt den Zaun übersteigt, dann den Zaun zum Meerschweinchengehege und das arme Nagetier ohne jede Berechtigung meuchelt.
Ich renne nach unten, aber komme zu spät:
1. Bin ich selbst schuld, das das Meerschweinchen im Garten war und deshalb zu recht von der Katze entweiht wurde?
2. Wenn ich den Halter, ich sage bewußt Halter und nicht Besitzer, denn lt. Aussage der Freigängerhalter sind Katzen ja Wildtiere und keine Haustiere.. und Wildtiere kann man nicht besitzen, sondern nur halten, um Schadenersatz ersuche und er lehnt ab, mit dem Hinweis, ich könne das Meerschweinchen ja im Käfig halten, was mache ich da?
a) Ich schlage ihm einen vor den Ballon, ob soviel Ignoranz?
b) Ich hetze meinen Hund auf ihn?
3. Ich habe die Katze in flaranti erwischt und schreite nun, da ich tief religiös bin, (jüdischen Glaubens) zur Tat, in dem ich, wie schon schon im Alten Testament steht; Auge um Auge, Zahn um Zahn, dem Bolzen das Lebenslicht ausdrehe!
a) Ich ertränke sie in der Regentonne, die zufälligerweise gerade gefüllt ist?
b) Ich töte sie koscher, da das ja meinem Glauben entspricht und durchtrenne ihr mit einem Messer die Halsschlagader?
c) Ich sage, du hast unser Meerschweinchen gefressen, also verfüttere ich dich an die Schweine?
4. Wie mache ich mich strafbar, wenn überhaupt? Ist die Katze genau so eine Sache wie das Meerschweinchen und ich kann nur wegen Sachbeschädigung verklagt werden?
a) Sind im diesem Fall mildernde Umstände bis zur Einstellung des Verfahrens zu erwarten, da der Nachbar ja nicht verhindert hat, das die Katze ohne meine Erlaubnis mein Grundstück betreten hat.
b) Kann ich meinerseits die Sache (Katze) verklagen, oder muß ich den Halter wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung verklagen?
Dies ist eine erfundene Geschichte, die sich aber sicher schon tausend Mal in der BRD zugetragen hat, ob es nun ein Zwerghuhn, Meerschweinchen oder auch ein Zwergkaninchen war.
Ich bin gewiss kein Katzenhasser, aber dieses Fallbeispiel ist mir so in den Sinn gekommen.
Ich bitte um des Volkes Stimme:
Wie würdet ihr entscheiden?
Was würdet ihr raten?
 
-> kein Einsehen (aus welchen Gründen auch immer?) -> kein Nachdenken -> keine Kompromisse

Es hat noch nie was gebracht, mit Fanatikern faule Kompromisse zu schliessen.

In diesem Sinne nehme ich nun wieder mein :+popcorn: und amuesiere mich weiter beim Lesen dieses Threads.
 
b) Ich hetze meinen Hund auf ihn?

Wenn Du den Hund auf die Katze und nicht auf den Halter hetzt, dann wird dies das einzige sein, womit Du ungeschoren davon kommst, vorrausgesetzt, der Hund tötet die Katze auf Deinem eigenen Grundstück ...

Tja, so ist das leider. Nicht jedes Haustier hat die gleichen Rechte und Du als Geschädigter überhaupt keines, wenn es um Katzen geht :~

Wie ich entscheiden würde ? Ich würde den Halter der Katze wegen Sachbeschädigung verurteilen.
 
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Thema: Katzen für das Aussterben von 33 Vogelarten verantwortlich

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