Wäre nicht alleine diese Tatsache schon Grund genug, die Freigangs - Katzenhaltung zu beschränken? (Wenn schon Wildvögel nichts zählen...)
Nein wäre es nicht. Wohl aber den Freigang
unkastrierter Hauskatzen.
Insofern bin ich durchaus dafür, dass jedem Katzenhalter auferlegt wird, sein Tier kastrieren zu lassen, sonst empfindliche Strafe.
Wildkatzenschutz schliesst auch ein, dass wir vom Katzenschutz jede stromernde nicht kastrierte Hauskatze einfangen und kastrieren lassen. Finanzieren tut sich das Ganze durch Spenden lieber Menschen.
Es gehört auch dazu, diesen Katzen wenn möglich eine feste und sichere Anlaufstelle zu bieten, um das Streunen etwas einzudämmen. Eine Katze mit einem festen Bezugsplatz stromert nämlich nicht mehr ganz so arg.
Wenn denn schon 80% aller Nachkommen von Wildkatzen gar keine mehr sind, gibt es denn überhaupt noch reinerbige Felix silvestris?
Ja, es gibt sie noch. Die, die man einfangen kann, werden genetisch erfasst und gechipt und meist auch noch mit einem Sender versehen, um ihr Revier und ihre Bewegung darin festgehalten.
Der Schutz der Wildkatze nach § 22 BJG (Jagd- und Schonzeiten) bezieht sich halt nur auf Wildkatzen, nicht auf Hybriden bzw. Blendlinge. Eine Straftat, die der Abschuß einer reinrassigen Wildkatze darstellen würde, ist dann nicht gegeben, wenn es sich nicht um eine Wildkatze handelt.
Und da haben wir das Problem schon. Ein Standard 08/15 Jäger kann eine Wildkatze nicht von einer entsprechend gefärbten Hauskatze unterscheiden.
Und wenn er so ein Tier schiesst, wird er den Teufel tun und sich selber anzeigen. Der geschossene Kadaver einer Katze, egal ob Haus- oder wildkatze verschwindet sowieso meist ungesehen irgendwo.
So ein Jäger macht sich nicht mal die Mühe, die Täto zu lesen und beider lokalten Registratur zu meldung, dass er eine Katze mit eben dieser Täto wegen Streunerei erlegt hat.
Der Katzenbesitzer wartet u.U tage- und Wochenlang ohne Nachricht und macht sich entsprechend Sorgen.
Insofern müsste im Falle eines Falles vor Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft zunächst erst einmal per DNA-Untersuchung festgestellt werden, ob es sich denn bei dem Opfer überhaupt um eine Wildkatze handelt. Bei den von Dir genannten Zahlen dürfte die Wahrscheinlichkeit unter 20% liegen....also keine Anklageerhebung, somit auch keine Strafverfolgung.
Nun im falle eines berechtigten Verdachts wird das auch gemacht.
Nur weil eben die Katzenkadaver (und zwar allesamt) klammheimlich verschwinden, ist es extrem schwer, so ein Verdachtsmoment überhaupt ausfindig zu machen. Theopraktisch muss man den entsprächenden Jäger auf frischer Tat stellen, um was ausrichten zu können.
Ging damals Gottseidank so, als im Saarland ein aus den Vogesen eingewandertes Luchsweibchen einfach so abgeballert wurde. Dumm für den Jäger, dass der Förster genau in der Nähe war und unmittelbar Zeuge wurde.
Macht es denn da überhaupt noch Sinn, die Abschaffung bzw. Reform des § 23 Abs. 2 LJG (Jagdschutz, Berechtigung zum Abschuß wildernder Hunde und Katzen) zu verlangen? Mit der Begründung, den versehentlichen Abschuß einer Wildkatze verhindern zu wollen!!
Eine Reform muss sicher her. Reform in dem Sinne, dass Jäger bei Weitem besser ausgebildet werden müssen und am besten jährlich einen Test machen müssen, ob sie noch fähig sind, die Jagd überhaupt waidgerecht auszuführen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass die letzten reinrassigen Wildkatzen durch einen Paragraphen gerettet werden können, ist mittlerweile so gering, dass man es auch lassen kann.
Da hast Du aller Wahrscheinlichkeit nach sogar verdammt Recht.
Allerdings gibt es einen kleinen Hoffnungsschimmer. Mal wieder bei den Franzosen in den Vogesen, wo sich die Felis Population am vergrößern ist.
Felix Silvestris wird aussterben. Wenn es nicht schon geschehen ist.
Ich hoffe nicht.