Tierschutz und das Stutzen und Beschneiden von Flügeln

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Quiko

Quiko

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554
Kennt jemand von euch die Rechtslage bezüglich des Stützens und Beschneidens von Flügeln bei Papageien?

Ein Tier bei dem dies wahrscheinlich geschah wurde in einer Zoohandlung entdeckt.

Grüße
Elsbeth
 
Hallo Elbeth,

Kennt jemand von euch die Rechtslage bezüglich des Stützens und Beschneidens von Flügeln bei Papageien?

Das kannst du im Tierschutzgesetz nachlesen, §§ 5 und 6. Demnach ist das Amputieren (Beschneiden, Kupieren) von Körperteilen grundsätzlich verboten (Ausnahmen siehe Gesetz - z.B. Kastration), das Stutzen nicht. Also bitte differenzieren.

Stutzen ist ja schmerzlos und reversibel. Ob es sionnvoll oder 'artgerecht' ist, ist eine andere Frage.

Viele Grüße,
Stefan
 
Thema: Tierschutz und das Stutzen und Beschneiden von Flügeln

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