Katzen für das Aussterben von 33 Vogelarten verantwortlich

Diskutiere Katzen für das Aussterben von 33 Vogelarten verantwortlich im Forum Artenschutz im Bereich Allgemeine Foren - Moin, Moin, Hauskatzen sind für das Aussterben von 33 Vogelarten seit dem 17. Jh. verantwortlich: http://www.abcbirds.org/cats/ Die passende...
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Wer solche Unverschämtheiten ins Forum setzt, gehört gebannt!

sollte das tatsächlich eintreffen, nur weil ich mich hier deutlich gegen die unqualifizierten aussagen von tamborine wehre, kann man meinen account auch gleich ganz löschen.
 
So ein Quark. gut 85% der Fläche Deutschlands entfallen auf landwirtschaftliche Nutzung, Wald- und Wasserflächen.

habe dann doch mal gegoogelt:

http://www.fva-bw.de/publikationen/einblick/einblick200403.pdf
(seite 6, abb.1)

es fällt dort auf, das besonders südwest-england, belgien, niederlande und die BRD recht dicht besiedelt sind, im gegensatz zu resteuropa. wenn ich noch davon ausgehe, in wievielen haushalten durchschnittlich noch eine oder mehrere katzen leben, kann man sich schon recht gut vorstellen, mit welcher masse an freigängerhauskatzen es unsere wildvögel tagtäglich so zu tun haben...

auch wird dort von einer "überdurchschnittlichen zerschneidung von landschaften und wäldern durch straßen und siedlungen" gesprochen...
 
wenn ich noch davon ausgehe, in wievielen haushalten durchschnittlich noch eine oder mehrere katzen leben, kann man sich schon recht gut vorstellen, mit welcher masse an freigängerhauskatzen es unsere wildvögel tagtäglich so zu tun haben...
Ändert nichts daran, dass weniger als 10% der Fläche auf bebautes Gebiet mit Freigelände entfällt. Dass Katzen in der Nähe des Menschen leben, dürfte wohl unbestritten sein. Also reden wir über 10% der Fläche der BRD, in denen die Vögel potenziell durch Katzen bedroht sind. Zudem über genau die 10% der Fläche, die ohnehin nicht mehr "Natur" sind.
auch wird dort von einer "überdurchschnittlichen zerschneidung von landschaften und wäldern durch straßen und siedlungen" gesprochen...
Vögel können fliegen...
 
diese "antwort/argumentation" ist doch jetzt nicht dein ernst oder...? :?
Selbstverständlich ist das mein Ernst! Vögel werden durch Straßen lange nicht so gestört wie Tiere, die zu Fuß unterwegs sind. Brauchst gar nicht mit irgendwelchen Ausnahmen zu kommen.

Dazu hast du natürlich nichts zu sagen, weil es eine dir unangenehme Wahrheit ist:
Ändert nichts daran, dass weniger als 10% der Fläche auf bebautes Gebiet mit Freigelände entfällt. Dass Katzen in der Nähe des Menschen leben, dürfte wohl unbestritten sein. Also reden wir über 10% der Fläche der BRD, in denen die Vögel potenziell durch Katzen bedroht sind. Zudem über genau die 10% der Fläche, die ohnehin nicht mehr "Natur" sind.
Vögel können fliegen...
 
Ändert nichts daran, dass weniger als 10% der Fläche auf bebautes Gebiet mit Freigelände entfällt. Dass Katzen in der Nähe des Menschen leben, dürfte wohl unbestritten sein. Also reden wir über 10% der Fläche der BRD, in denen die Vögel potenziell durch Katzen bedroht sind. Zudem über genau die 10% der Fläche, die ohnehin nicht mehr "Natur" sind.
1. woher nimmst du diese zahl von 10%?

2. was ist mit den 10% in denen zweifellos noch reichlich geschützte vögel und andere tiere leben? abgesehn davon, das dort prozentual wesentlich mehr singvögel konzentriert sind, wie in unbebautem gebiet.

3. sind diese (angeblichen) 10% kein flächig abgegrenztes gebiet in deutschland, sondern deutschland ist in seiner gesamtheit von diesen 10% durchsetzt. das ganze nennt man dann zersiedelung.

4. nimmt eine katze die herum streunt keine rücksicht auf diese 10%. sie läuft einfach weiter.

5. diese (angeblichen) 10% sind sehr unregelmäßig über deutschland verteilt, so das die siedlungsnahen bereiche, die von landwirtschaftlich genutzten flächen unterbrochen sind, meißt flächendeckend von (freigangskatzen und nicht von verwilderten) katzen besetzt sind.

es ist also keineswegs so, das in "siedlungsfernen" gebieten keine stromernden katzen vorkommen und schon gar nicht ist es so, das in "siedlungsnahen" gebieten, wegen fehlender natur, keine anderen tiere wie hauskatzen vor kommen.

außerdem ist und bleibt es verboten seine katze wildern zu lassen. auch wenn katzen per gesetz freien ausgang haben dürfen, schließt es das zwangsläufige töten heimischer singvögel keinesfalls mit ein. jeder tierhalter hat dafür zu sorgen, das sein tier keinen schaden anrichtet.

eine katze kann keine schuld tragen, aber der katzenhalter. auch dann, wenn sich seine katze eigenständig durch natur und nachbarschaft bewegt, trägt der katzenhalter für ihr tun die verantwortung. (auch wenn das der ein oder andere richter in deutschland scheinbar anders sieht)
 
mir ist auch aufgefallen, dass du dich gerne mal auf einen user einschießt und den jenigen, egal wie, versuchst mit deinen pille-palle-sprüchen zu belästigen. das hat fast schon die krankhaften züge eines stalkers!
So Floyd, schaue ich mir das Geschreibsel an, darf ich mit Sicherheit feststellen, dass ich nicht beleidigend durchs Forum ziehe und mit strafbaren Äußerungen ("krankhaft " und "Stalken") die unter die Gürtellinie abzielen herumschmeisse.
Das scheint wohl eher Dein Gebiet zu sein.

Da Du mich nicht treffen kannst, verzichte ich auf eine Anzeige. Ich denke Deinen Sätze sagen genug über Dich aus und auch weitere Kommentare kann man sich ersparen.

Mit Sicherheit kann man aber nicht ruhig bleiben, wenn dort geschrieben steht, das Störche durch angeleinte Hunde nicht beunruhigt sind.
Dies ist Quark und entbehrt jeder Grundlage.


Tam
 
1. woher nimmst du diese zahl von 10%?
Genaue Zahlen sind vom statistischen Bundesamt veröffentlicht, kannst du dort einsehen.

2. was ist mit den 10% in denen zweifellos noch reichlich geschützte vögel und andere tiere leben? abgesehn davon, das dort prozentual wesentlich mehr singvögel konzentriert sind, wie in unbebautem gebiet.
Sieh mal an, trotz der Katzen!

3. sind diese (angeblichen) 10% kein flächig abgegrenztes gebiet in deutschland,
Habe ich das behauptet?

4. nimmt eine katze die herum streunt keine rücksicht auf diese 10%. sie läuft einfach weiter.
Wohin? Dorthin, wo es nach deiner Aussage prozentual weniger Vögel leben und sie auch keine Nahrung von Menschen erhält?

außerdem ist und bleibt es verboten seine katze wildern zu lassen. auch wenn katzen per gesetz freien ausgang haben dürfen, schließt es das zwangsläufige töten heimischer singvögel keinesfalls mit ein.
Deine Meinung, nicht mehr. Links zur Rechtslage hatte ich schon mal eingestellt.
 
Betreten fremder Grundstücke durch Nachbarskatzen – 11

Das Amtsgericht Mannheim erklärte hierzu u.a., daß die Katze von altersher (seit der Kreuzzüge in Deutschland) zur natürlichen Umwelt des Menschen gehöre.
Ihre Haltung ist Bestandteil der allgemeinen Lebensführung, und sie ist daher grundsätzlich jedermann gestattet. Ihrem natürlichen Instinkt folgend, verläßt die Hauskatze bei Freilauf Haus und Hof ihres Halters und dringt, je kleiner die Grundstücke des Halters und der Nachbarn sind, um so öfters in die Grundstücke der Nachbarn ein. Weil diese Verhalten in der in ihr wirkenden Wildnatur als Raubtier begründet ist, ist nach Auffassung des Gerichtes, durch das Eindringen der Hauskatze in fremde Grundstücke das Tatbestandsmerkmal der Beeiträchtigung gemäß § 1004 BGB selbst dann nicht erfüllt, wenn die Katze dort gelegentlich Exkremente ausscheidet. Dises natürliche Verhalten des Tieres stellt folglich keine unzulässige Störung durch den Katzenhalter dar, sondern ist lediglich eine vom Eigentümer hinzunehmende Grundstücksbeeinträchtigung, welche auf Naturvorgänge zurückzuführen und somit hinzunehmen ist.
Amtsgericht Mannheim, Az.: 9 C 5/84
 
und floyd,
glaubst du du bist im recht, wenn du deinen hund absichtlich von der leine lässt, um katzen zu jagen?
 
@südwind: "Auf hoher See und vor Gericht liegt unser Schicksal allein in Gottes Hand..."

das war eben die MEINUNG dieses gerichts. ein anderes gericht hätte da völlig anders entscheiden können (z.B. wenn der richter ein katzenhasser gewesen wäre). je nachdem welcher sachverständige geladen werden durfte (denn das entscheidet das gericht), oder wieviel geld der "katzengegner" fähig war in seinen rechtsstreit zu investieren. oder auch welche gesetzestexte oder referenzfälle in der verhandlung gerade zitiert wurden (durften), oder welche das werte gericht für diesen fall aussuchte... denn FÜR alles gibt es einen paragraphen und genau GEGEN das selbige gibt es auch einen. und von diesem umstand leben in deutschland ganze berufsgruppen, und das sehr erfolgreich.

außerdem gibgs in diesem urteil "nur" um die katzensch*** und nicht um das töten geschützter vögel. sicher ein fatales versäumnis des klägers.

südwind schrieb:
und floyd,
glaubst du du bist im recht, wenn du deinen hund absichtlich von der leine lässt, um katzen zu jagen?
im zweifelsfall ist es ihm doch nur aus versehn passiert. da hat die katze den hund sicher so doll erschreckt, das er sich losgerissen hat, oder noch besser: es war gar nicht seiner... schließlich ist er erst dann schuldig, wenn ers selber zugibt, und nicht wenn X zeugen vor gericht schwören das sie es mit eigenen augen gesehn haben.
 
Betreten fremder Grundstücke durch Nachbarskatzen - 7

In einem dörflichen Wohngebiet ist das Halten von Katzen bei freiem Auslauf traditionell Bestand-

teil der Lebenswirklichkeit. Dabei entspricht es der Natur dieser Haustiere, daß sie sich nicht an

Grundstücksgrenzen halten und Vögeln sowie anderen Kleintieren nachstellen. Zudem Hinweis auf

Sozialbindung von Eigentum sowie das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis (Vergleichs-Hinweis
auf Urteil Landgericht Augsburg NJW 85, 499)

Amtsgericht Überlingen (1. Instanz), Az.: 1 C 414/84 v. 21.02.‘85
Landgericht Überlingen [?] (2. Instanz), Az.: 1 S 55/85 (Berufung abgelehnt)
 
hier ein eintrag der leider völlig im allgeminen geschwafel unter gegangen ist...

Rechtlicher Status einer Hauskatze

Rechtlich betrachtet muss ein Katzenhalter stets gewährleisten, dass kein einziges Individuum einer geschützten Art durch sein "Eigentum" zu Schaden kommt beziehungsweise getötet wird -, und sämtliche Wildvögel stehen bekanntermaßen unter Schutz (siehe Kapitel über die Gesetze rund um Wildvögel). Streng genommen macht sich ein Katzenbesitzer somit rein theoretisch strafbar, sobald sein Haustier in der Natur einen Wildvogel verletzt oder tötet. In der Praxis achtet allerdings niemand darauf, ob eine Katze einen Wildvogel tötet, sodass es zu keiner strafrechtlichen Verfolgung des Halters kommt. Der durch Hauskatzen verursachte Schaden an den heimischen Vogelbeständen wird vom Gesetzgeber ebenso geduldet wie von den Katzenhaltern selbst, die oft nicht einmal ahnen, dass ihre Katzen der Vogelwelt Schaden zufügen.

Quelle: http://www.wildvogelhilfe.org/garten/hauskatzen.html
 
st68, das schreibt wer? durchwas belegt?
der link ist mindestens so seriös wie deine hobbykatzenschützerseite, aus der ich ja auch schon zitiert hatte, worauf aber keine reaktion deinerseits kam.

statt dessen willst du hier mit paragraphen, die es katzen erlauben fremde grundstücke NUR zu BETRETEN, die singvogeljagd mit katzen für rechtmäßig hinstellen. dem ist aber bei weitem nicht so.

hier eine weitere seite die alle probleme und argumente der fast 1500 posts zusammen fast: http://www.wildvogelhilfe.org/garten/hauskatzen.html
 
hier eine weitere seite die alle probleme und argumente der fast 1500 posts zusammen fast: http://www.wildvogelhilfe.org/garten/hauskatzen.html

Nur dumm, dass felis cattus f. domestica aus Nordafrika stammt. Abstammung genauer gesagt von der Falbkatze und nicht von der europaeischen Wildkatze, wie unter diesen [Ironie] sagenhaften Link[/Ironie] behauptet wird.

Was also von dieser vor halbseidenen 'Wahrheiten' und haette, taete wuerde koennte nur so strotzenden Seite zu halten ist .... naja vergiss es am besten.

Das verlinkte PDF von dem Rostocker Institut ist sehr interessant, nur ist es mir im Hinblick auf die Katze, die hier ja als als Alleinverbrecher gehandelt wird, viel zu allgemein auf fast alle Neozoen bezogen, die wir derzeit in Deutschland haben.
Nichtsdestotrotz eine sehr interessante Studie, die ich genauer verfolgen werde, sobald mein Urlaub losgeht und ich Zeit habe, mich in solche Themen zu vertiefen.
 
Zuletzt bearbeitet:
st68,dann lies dir den beitrag genau durch, von der wildvogelhilfe. es sind keine festgelegten argumente. es sind vermutungen. so ist das. die haben wir hier zur genüge.

mit gesetz und verboten fuchtelst doch du immer herum. die von mir eingestellten rechtsprechungen, sind laut aktenzeichen nachprüfbar, auch wenn du noch so zahnst. muss ich auf alles und jedes von dir oder anderen antworten? da müsste ich tag und nacht nichtsmehr anderes tun. ausserdem tust du das auch nicht. so einiges überseh ich auch, weils einfach zuviel blabla wird.
 
Auch wenns nicht auf mich bezogen ist; wer beim Fußball die gelbe Karte für den Gegner fordert, kriegt die gelbe Karte
das kannst du deinem frisör erzählen. in diesem thread geht es nicht um fussball.:p

st68 im zweifelsfall ist es ihm doch nur aus versehn passiert.
aus versehen, das zieht nicht vor gericht. ich würde sogar behaupten, das gericht hält so eine aussage für unglaubwürdig. für wie blöd hälst du richter und staatsanwälte?
da hat die katze den hund sicher so doll erschreckt, das er sich losgerissen hat,
dann ist er immernoch dafür verantwortlich. ist er nicht fähig seinen hund vorschriftsmässig und verantwortungsbewusst fest zu halten?
oder noch besser: es war gar nicht seiner... schließlich ist er erst dann schuldig, wenn ers selber zugibt, und nicht wenn X zeugen vor gericht schwören das sie es mit eigenen augen gesehn haben.
wo gibts den sowas? man ist vor gericht erst schuldig, wenn man selber gesteht.zeugen und vereidigung zählen nichts? na bravo.:beifall:

aber spricht doch bände, wenn du hier ein lügengebäude konstruierst um argumentieren zu können.
 
aber spricht doch bände, wenn du hier ein lügengebäude konstruierst um argumentieren zu können.

Das stimmt allerdings.
Hier wird eine gesetzeskonforme Haltung der Katzenleute erwünscht, aber selber macht man sich Alibis für gesetzwidriges Verhalten?
Lässt ja tief blicken!!!!


Tam
 
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Thema: Katzen für das Aussterben von 33 Vogelarten verantwortlich

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