K
Krabbi
Guest
HI
wenn ich privat züchten will benötige ich ( persönl. ) eine zg nach § 17 TSG
diese wird vom ata nach feststellung der sachkenntnis, bei mir war es mündl. es gibt aber auch atas die es schriftlich machen mittels fragebogen. nach besichtigung der örtlichkeiten wird dann entschieden, ob eine zg erteilt wird und auch ob es einschränkungen gibt oder nicht. alle diese entscheidungen obliegen dem ata !!! die zg gildet grundsätzlich nur für die räumlichkeiten, welche auch auf der genehmigung angegeben sind. sind die räumlichkeiten für grosspapageien wie zb kakadu oder ara nicht ausreichend, wird dieses entsprechend auf der zg vermerkt und ist somit auch mit einem zuchtverbot dieser arten behaftet. es kann ebendsogut auch eine einschränkung auf eine art und sogar nur einem paar geben.
Genauso und nicht anders ist es auch bei uns im Kreis Mettmann -- zumindest Stand Dez. 05 -- wenn sich da nicht schon wieder was dran geändert hat.
Ich brauchte auch ein polizeiliches Führungszeugnis, ohne das wäre der ATA gar nicht erst zu mir gekommen.
Bei meiner Freundin in Düsseldorf (Luftlinie knappe 30 km entfernt) war es wieder anders -- Führungszeugnis brauchte sie nicht.
Die Fragen waren fast die gleichen, allerdings musste sie ins Amt tappern um die Fragen zu beantworten - bei mir wurden die gleich hier zu Hause gestellt.
Sie darf nur mit Sittichen züchten, muss also für Großpapageien noch eine Extragenehmigung haben --- bei mir wars ein Abwasch.
Selbst das gleiche Bundesland macht noch Himmelweite Unterschiede.
Deshalb würde ich mich mit solchen Fragen gleich direkt an den zuständigen Amtsmenschen wenden.