Gewerblicher Händler?

Diskutiere Gewerblicher Händler? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - hallo zusammen kann mir jemand von euch erklären ab wann man ein gewerblicher händler ist? kann man das irgendwo nachlesen? freue mich über...
HI

wenn ich privat züchten will benötige ich ( persönl. ) eine zg nach § 17 TSG
diese wird vom ata nach feststellung der sachkenntnis, bei mir war es mündl. es gibt aber auch atas die es schriftlich machen mittels fragebogen. nach besichtigung der örtlichkeiten wird dann entschieden, ob eine zg erteilt wird und auch ob es einschränkungen gibt oder nicht. alle diese entscheidungen obliegen dem ata !!! die zg gildet grundsätzlich nur für die räumlichkeiten, welche auch auf der genehmigung angegeben sind. sind die räumlichkeiten für grosspapageien wie zb kakadu oder ara nicht ausreichend, wird dieses entsprechend auf der zg vermerkt und ist somit auch mit einem zuchtverbot dieser arten behaftet. es kann ebendsogut auch eine einschränkung auf eine art und sogar nur einem paar geben.

Genauso und nicht anders ist es auch bei uns im Kreis Mettmann -- zumindest Stand Dez. 05 -- wenn sich da nicht schon wieder was dran geändert hat.
Ich brauchte auch ein polizeiliches Führungszeugnis, ohne das wäre der ATA gar nicht erst zu mir gekommen.

Bei meiner Freundin in Düsseldorf (Luftlinie knappe 30 km entfernt) war es wieder anders -- Führungszeugnis brauchte sie nicht.

Die Fragen waren fast die gleichen, allerdings musste sie ins Amt tappern um die Fragen zu beantworten - bei mir wurden die gleich hier zu Hause gestellt.
Sie darf nur mit Sittichen züchten, muss also für Großpapageien noch eine Extragenehmigung haben --- bei mir wars ein Abwasch.

Selbst das gleiche Bundesland macht noch Himmelweite Unterschiede.
Deshalb würde ich mich mit solchen Fragen gleich direkt an den zuständigen Amtsmenschen wenden.
 
Hi

selbst im gleichen landkreis kann es unterschiedlich gehandhabt werden, bei uns sitzen 3 beauftragte und jeder hat seinen ermessensspielraum, also auch 3 mal unterschiedliche meinungen. denke mal es wird aber keiner gegen eine grundsätzliche entscheidung des anderen einlenken, denn das gesetz gibt die richtlinie bei der auslegung gibts dan " toleranzen "
 
Hallo Jörg,

selbst im gleichen landkreis kann es unterschiedlich gehandhabt werden, bei uns sitzen 3 beauftragte und jeder hat seinen ermessensspielraum, also auch 3 mal unterschiedliche meinungen. denke mal es wird aber keiner gegen eine grundsätzliche entscheidung des anderen einlenken, denn das gesetz gibt die richtlinie bei der auslegung gibts dan " toleranzen "
Im Klartext heisst das ja, krass gesagt: jeder ATA macht, was er will. Und eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus...

Ich denke, dass § 11 (2) TierSchG da dringend konkretisiert werden müßte. Wenn ich einen PKW-Führerschein, einen Segelschein oder sonstwas mache, gibt es standardisierte Prüfangsanforderungen und -unterlagen. Sowas kann doch auch bei der gewerblichen Tierhaltung/-zucht nicht so schwer sein.

Und wenn ich sehe, wie manche gewerbliche Händler in ihren 'Fachgeschäften' Tiere halten... dann scheint mir Handlungsbedarf umso dringender zu bestehen :-(

Viele Grüße,
Stefan
 
Hi Stefan

da habe ich mich bestimmt falsch ausgedrückt.

vom grundsatz her gibt es keine unterschiede, die gesetze müssen schon eingehalten werden ( ob sie geändert werden müssen ? )
meinte nur der eine nimmt die prüfung schriftlich und der andere mündlich ab, der eine legt bei der ausstattung mehr wert auf dies und der andere halt auf das und wenn einer die zg abgelehnt hat wird der andere diese nicht genehmigen bzw umgekehrt auch nicht. das hat mit eine krähe hackt der anderen kein auge aus nichts zu tun.
 
Hallo

Ich denke, dass § 11 (2) TierSchG da dringend konkretisiert werden müßte. Wenn ich einen PKW-Führerschein, einen Segelschein oder sonstwas mache, gibt es standardisierte Prüfangsanforderungen und -unterlagen. Sowas kann doch auch bei der gewerblichen Tierhaltung/-zucht nicht so schwer sein.

Die Prüfungsanforderungen und -unterlagen für den Sachkundenachweis nach §11 TSchG sind in gewisser Weise standartisiert (siehe BNA).

Was jeder ATA "machen kann wie er es für richtig hält ist die Prüfung der Sachkunde bei Beantragung einer Zuchtgenehmigung für Sittiche und Papageien durch einen "nicht gewerblichen" Züchter.

Viele Grüße
 
Hallo Robert,

Die Prüfungsanforderungen und -unterlagen für den Sachkundenachweis nach §11 TSchG sind in gewisser Weise standartisiert (siehe BNA).
Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Neuer Versuch:

Die Unterlagen sind ja schon da. Schulungsordner, Seminare, Prüfungen... Von einem anerkannten Verband, und, wie der BNA sagt, mit allen Bundesländern abgestimmt. Super.

Jetzt wäre es doch nur ein kleiner Schritt von der jetzigen Situation, dass die BNA-Sachkundeprüfungen _anerkannt_ werden (aber optional sind), dahin, dass sie für die Genehmigung nach § 11 TierSchG _verpflichtend_ werden.

Hiesse praktisch: die interne Verwaltungsvorschrift zur Anerkennung des Nachweises müßte in eine Rechtsverordnung zum TierSchG mit Verpflichtung dazu überführt werden. Kein großer Akt, mit dem Ergebnis der Rechtssicherheit für beide Seiten.

Aber vielleicht habe ich auch nur zu lange in der Behörde gearbetiet, dass ich immer sofort nach §§ suchen muss ;-)

Viele Grüße,
Stefan
 
Thema: Gewerblicher Händler?

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