mäusemädchen
Tier- und Naturfreundin
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und leute die anderen (aus persönlichem empfinden heraus) sagen, daß ihnen entschädigungen nicht zustehn würden, sollten ganz still sein, wenn es darum geht wer was mit wem teilen zu teilen hätte. und sich nicht zum "aufteiler" fremden vermögens berufen fühlen. so was gabs nämlich im osten schon mal...
oder was teilst du mit den kormoranen? deine fische? deine bäume?
Ich glaube, darum geht es hier eigentlich gar nicht. Sinn und Zweck der Übung scheint mir eher zu sein, mal wieder etwas gefunden zu haben, um gegen das Feindbild "Jäger und Angler" vorzugehen, mal wieder ein Lebenszeichen von sich zu geben.Warum soll der Kormoran mehr Rechte und somit schützenswerter sein, als ein Fisch??? Vielleicht habt ihr ja hierfür auch Argumente?
wäre doch die erste naheliegende Maßnahme, deren Fang durch Menschen komplett zu verbieten. Gibt es dazu auch einen Verordungsentwurf ?
Offenbar gab es bereits 1970 kaum noch Äschen in den heutigen neuen Bundesländern.
Wenn heute wieder (ab)fischbare Bestände trotz der Kormorane vorhanden sind, womit ist dann deren Bejagung gerechtfertigt ?
... nicht nur dürfen, sonder auch sollten... Aber hierzu sollen sich Leute die sich mit der Jagd auskennen zu Wort melden.Dies unabhängig von der Rechtslage, daß Kormorane in Ausnahmefällen zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden vergrämt und ggf. auch bejagt werden dürfen. Nur möge man dann bitte nicht den Artenschutz vorschieben.
... nicht nur dürfen, sonder auch sollten... Aber hierzu sollen sich Leute die sich mit der Jagd auskennen zu Wort melden.
Kormoran auf Schottische Art
Dieses Thema hatten wir nun wirklich schon oft (z. B. als es mal um das Thema Rebhuhn ging): Verbiete den Anglern, Äschen zu befischen und sie werden ihre Hege- und Besatzaktivitäten einstellen, die Äsche wird vollends verschwinden.Die Kormorane als auch die Äschen kommen regional sehr unterschiedlich vor. Wenn mittlerweile die Äschen stark gefährdet sind (und nicht die zeitweise komplett verschwundenen Kormorane), wäre doch die erste naheliegende Maßnahme, deren Fang durch Menschen komplett zu verbieten. Gibt es dazu auch einen Verordungsentwurf ? .
Nach den jahrzehntelangen Verschmutzungen und Verbauungen unserer Gewässer waren die Äschen (auch viele andere Fischarten) nur noch in ganz wenigen abgelegenen Gewässern in nennenswerter Zahl zu finden. Kormorane waren zu der Zeit kein Thema, weil ebenfalls kaum mehr vorhanden. Man begann, die Gewässer wieder durchgängiger zu machen und reduzierte die Gewässerbelastungen. Meines Wissens ausschließlich durch Anglerverbände wurden dann wieder diverse Fischarten besetzt und versucht, die ehemals vorhandenen Fischbestände wiederherzustellen. Dies gelang auch sehr gut, die Äschen breiteten sich wieder aus, vermehrten sich und konnten nachhaltig in ordentlichen Stückzahlen gefangen werden (zumindest in Baden-Württemberg war das so). Zu Beginn der 90er Jahre sah man dann immer mehr Kormorane an diesen Gewässern, die Zahlen nahmen von Jahr zu Jahr zu (im Winter, wohlgemerkt). Umgekehrt proportional zur Zunahme der Kormorane entwickelten sich die Fangzahlen der Äsche (wohlgemerkt bei laufender Verbesserung der Wasser- und Gewässerstrukturqualität).Wenn heute wieder (ab)fischbare Bestände trotz der Kormorane vorhanden sind, womit ist dann deren Bejagung gerechtfertigt ?
Jetzt muß ich mal saublöd fragen: Geht es in Sachsen um die Erstfassung einer solchen Kormoranverordnung oder um die „Verschärfung“ einer bereits bestehenden?Dies unabhängig von der Rechtslage, daß Kormorane in Ausnahmefällen zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden vergrämt und ggf. auch bejagt werden dürfen. Nur möge man dann bitte nicht den Artenschutz vorschieben.