Kormoranjagd in Sachsen

Diskutiere Kormoranjagd in Sachsen im Forum Artenschutz im Bereich Allgemeine Foren - Betreff: KORMORANJAGD IN SACHSEN Datum: Wed, 27 Dec 2006 15:04:12 +0100 Von: Proact Net <proact-campaigns@online.de> An...
Wäre schön wenn Du die Behauptung, dass in Sachsen Entschädigungen für Kororanschäden an Fischer gezahlt wurden beweisen könntest. Wenn, dann an wen? Denn nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung warten noch viele darauf die bisher noch nichts davon gehört haben!

Einen Teil davon hat bereits st68 in Post 150 übernommen, Seite 7 des Dokuments, dass Fischereibetriebe für kormoranbedingten Ertragsausfall einschließlich finanzieller Förderung von Abwehrmassnahmen 1996 3Mio DM beim Land geltend gemacht haben. In M-V.

Und außerdem, Dich beschimpft doch auch keiner ! Warum nimmst Du Dir das dann raus! Schon Deine Äußerung gegen Vogelklappe.... wofür hältst Du Dich.
 
schon interessant wo sich diese thema hinbewegt ... aber auch interessant viele neue user die sich nur um dieses thema kümmern ?!?! wie kommt das alles?! irgendwas läuft doch hier verkehr ... und wenn man alles nüchtern betrachtet wird keien seite was an erfahrung gewinnen (ausser das es nichts gibt ...).....

:zustimm:
Find ich auch!
Und ob die so "neu" sind....
 
Kormorane

hallöchen miteinander,

also ich bin mit Sicherheit Tierfreund, aber bei manchen Arten die unter Schutz stehen ist es an der Zeit umzudenken ! Ich denke da z. B. auch an Dohlen, Krähen etc. Ich wohne im ländlichen Bereich und von den schwarzen Gesellen gibt es hier mehr als genug, dafür werden die Nester der Singvögel umso mehr geplündert...das kann doch wohl auch nicht das Wahre sein !
Kormorane haben sich in den letzten Jahren gut vermehrt und man sieht sie mittlerweile genauso regelmäßig wie Graugänse oder Nilgänse. Nilgänse sind irgendwann mal aus Zoos etc. ausgebrochen und fühlen sich bei uns offensichtlich sehr wohl denn jedes Jahr sieht man mehr Jungvögel und man muss sich schon fragen ob diese Vögel nicht bejagt werden sollten, denn diese Art hört hier erst gar nicht hin.
 
Einen Teil davon hat bereits st68 in Post 150 übernommen, Seite 7 des Dokuments, dass Fischereibetriebe für kormoranbedingten Ertragsausfall einschließlich finanzieller Förderung von Abwehrmassnahmen 1996 3Mio DM beim Land geltend gemacht haben. In M-V.
genau! in M-V. und nicht in sachsen. und da fragt man sich bei der summe schon, wie lange solche ertragsausfälle noch bezahlt werden. oder ob überhaupt noch. immerhin stammt dieser text noch aus dem jahre anno 1997.

außerdem stand dort nichts darüber an welche bedingungen, oder ob sogar zweckgebunden diese zahlungen statt gefunden haben, oder ob überhaupt jemals ein einzelbetrieb seinen ertragsausfall (zumindest teilweise) mit diesen geldern kompensieren durfte.

ich hab da so meine zweifel, wegen der beweislast der opfer. denn einen aufgefressenen fisch, kann ich nicht mehr als beweis vorlegen. und ein fischer der in notwehr einen kormoranschwarm verscheucht hat, kann sicher nicht so ganz einfach beweisen wieviele kormorane da waren und noch weniger, wieviel fisch diese vögel im magen mitgenommen hatten. wenn, dann waren es sicher nur pauschale abfindungen, ähnlich wie die bei vogelgrippe-notschlachtungen o.ä.
 
das eigentliche Thema

Dohlen, Krähen, Graugänse, Nilgänse - über regionale oder lokale (Über)Populationen, mögliche Folgen und darüber, ob "Handlungsbedarf " besteht (oder eben nicht) kann man reden (diskutieren). Aber das wäre dann - schon aufgrund der jeweils anderen (art)eigenen Spezifika und Umstände - auch ein eigenes (anderes) Thema.

Schaut euch doch bitte unabhängig davon, ob ihr Abschüsse als "Regulativ" befürwortet oder nicht, einfach den Entwurf des Verordnungstextes (und dieser Entwurf war der Ausgangspunkt der Diskussion) etwas genauer an. Der Text ist in wesentlichen Teilen (auf die ich bereits hingewiesen habe) derart unpräzise und interpretationsfähig, dass "Missverständnisse", "Fehlumsetzungen" und ein "kontrolliertes" Vorgehen nicht möglich sein werden. Nochmals: Der Entwurf ist sehr kritikwürdig. Und diese Kritik sollte - auch wenn darin derzeit wenig Einsicht bestehen mag - auch von (und im Sinne von) "Abschussbefürwortern" vorgebracht werden.

H.P. Berger
 
Dohlen, Krähen, Graugänse, Nilgänse - über regionale oder lokale (Über)Populationen, mögliche Folgen und darüber, ob "Handlungsbedarf " besteht (oder eben nicht) kann man reden (diskutieren). Aber das wäre dann - schon aufgrund der jeweils anderen (art)eigenen Spezifika und Umstände - auch ein eigenes (anderes) Thema.

Schaut euch doch bitte unabhängig davon, ob ihr Abschüsse als "Regulativ" befürwortet oder nicht, einfach den Entwurf des Verordnungstextes (und dieser Entwurf war der Ausgangspunkt der Diskussion) etwas genauer an. Der Text ist in wesentlichen Teilen (auf die ich bereits hingewiesen habe) derart unpräzise und interpretationsfähig, dass "Missverständnisse", "Fehlumsetzungen" und ein "kontrolliertes" Vorgehen nicht möglich sein werden. Nochmals: Der Entwurf ist sehr kritikwürdig. Und diese Kritik sollte - auch wenn darin derzeit wenig Einsicht bestehen mag - auch von (und im Sinne von) "Abschussbefürwortern" vorgebracht werden.

H.P. Berger
Danke, das war der präzisete und fairste Beitrag bisher!
Dass der VO-Entwurf "mit heißer Nadel gestrickt" und dringend verbesserungsbedürftig ist, wird keine Seite bestreiten, wenn auch aus jeweils anderer Perspektive.
Warum nicht, wie in der Schweiz seit über einem Jahrzehnt erfolgreich und im Einvernehmen mit Fischern und Vogelschützern in der Praxis bewährt:
1) eine Erfassung der bestehenden K.-Kolonien und Festlegung von Bestandsobergrenzen die deren Weiterexistenz sichern.
2) Verhinderung von neuen und Tochterkolonien,
3) Abschussfreigabe aller "Wintergäste & Durchzügler" an Gewässern mit störungssensiblen Fisch- u. endemischen Wasservogelbeständen,
4) zeitlich und räumlich eingeschränkter Schutz nur in ausgewiesenen Gewässerarealen - abhängig von der Präsenzdichte,
5) angemessene, fischartenschutzprojektbezogene, Entschädigung der FischereirechtsEIGENTÜMER die durch die zu duldende Kororanpräsenz betroffen sind, aus dem Natur-/Vogelschutzfonds)
6) Neutrales Monitoring der Fisch- und "pisciforen Vogelbestände" und davon abhängige - einvernehmliche - Modifikation der Regularien alle 5 Jahre.

Warum sollte in Sachsen nicht möglich sein was sich (nicht nur) in der Schweiz bewährt hat!
Viel Glück, auch wenn ich nicht mehr an einen Verhandlungserfolg glaube!
 
@gegnerS,
mein letztes Wort dazu

jetzt fielen doch plötzlich die Äschen ein, die als Zusatzargument für den Abschuß gelten sollen.

Die fallen nicht ein, sondern aus. Ich durfte vor 9 Jahren hilflos ( Vergrämen war nicht erlaubt, darüber wachte der NABU- aus dem ich zu diesem Zeitpunkt ausgetreten bin. ) mitansehen, wie bei einer dreitägigen "Vernichtungsaktion" ca. 60 Kormorane den mühsam aufgebauten Äschenbestand, der sich im Wesentlichen auf einen bestimmten Flussabschnitt beschränkte, so gründlich vernichtete, dass sich der Bestand nicht mehr erholte und die Angler in den vergangenen Jahren jede (zwecklose ) Anstrengung unterließen, die Sache neu anzugehen.

Es macht "Freude", einem solchen "Massaker" hilflos zusehen zu müssen und es "kotzt" mich an, deine unbedarften, von keinerlei Erfahrung und Sachkenntnis getrübten Aufrufe lesen zu müssen, und es freut mich, dass wir eine andere Landesregierung haben, weil jetzt die Chance, dass ich unter den Augen hämisch grinsender Vogelschützer soetwas noch einmal sehen muss, erheblich geringer ist.
Basta
 
St68: vielleicht auch, weils in diesen ländern einfach keine bedrohten fischarten wie die äsche gibt?
Deshalb war ja meine Frage an den, der dort „Fehler“ unterstellt:
Vogelklappe: Welche Fischarten sind deshalb verschwunden ?
In diesem Fall:
Pere: Wir können entweder mit dem Hinweis auf unsere Nachbarn denselben Fehler machen wie diese...
Für dieses Argument bitte ich, Dich an Deine Worte zu halten:
Vogelklappe, ich recherchiere die Quellen, auf deren Grundlage ICH argumentiere.
Grundlage für die Behauptung „Fehler“ ?
Pere: und mir sagst, was gegen die Kormorane zu tun ist und mir nicht irgendwelche seitenlangen Internetlinks hinwirfst!
Lesen musst Du schon selbst, sonst wird wieder ausschnitthaftes Zitieren unterstellt. Die Maßnahmen sind doch sogar tabellarisch aufgeführt. Wo sie im einzelnen anwendbar sind, hängt ja wohl von den örtlichen Gegebenheiten ab. Sachsenfischer will offenbar nicht herausrücken, wo die trotz der Abschüsse präsenten Kormorane an seinem See übernachten.
Pere: Du weißt ganz genau, dass die Hobbyangler nichtmal ansatzweise eine Rückgangsursache darstellen,...
Es waren nicht Hobbyangler als Rückgangsursache gemeint, sondern das Beklagen einer solchen bei einer angeblich hoch gefährdeten Fischart.
Waldkauz: Die flächendeckende Überschneidung der Kormoran-Futterreviere mit den Gewässern mit Restbeständen bedrohter rheophiler Fischarten sind unüberbar. Vergleichbare Infos gibt es auch mit wenig Mühe aus anderen Bundesländern abrufbar.
Es geht hier um Sachsen. Wenn es so einfach ist, dann stell’ den Verweis auf solche Überschneidungsgebiete doch ein. Die Mühe mache ich mir bei der Linksuche auch, wenn für die Argumentation relevant.
Waldkauz: Der gesamteuropäische Gesamtbstand nicht -darüber besteht Konsens!
Der lokale Bestand im Folgejahr auch nicht, weder im Winter noch im Sommer.
Levania: Ach ja mir ist da noch was eingefallen was du, Vogelklappe bestimmt auch nicht weißt bzw. wissen kannst.
Danke, wenigstens etwas produktives. Meine staatliche Fischerprüfung in Bayern ist tatsächlich über 15 Jahre her, und mit Sicherheit ist das restliche Wissen daraus total veraltet.
Pan: Doch, aber ich spiele das Spiel : Ich zitiere eine Untersuchung, und "du" sprichst ihr die wissenschaftliche Relevanz ab, nicht mehr mit. Dafür habe ich das zu oft gemacht.
Gar nicht so einfach, den Neu-User durchzuhalten. Dann „oute“ Dich doch einfach.
Pan: Die nichtletalen Vergrämungsmaßnahmen funktionieren eben nicht. Das Einzige in diesem Zusammenhang Funktionierende ist die Behauptung seitens "interessierter Kreise" , dass sie funktionierten.
Das alte Spiel. Behauptungen ohne jegliches konkrete Beispiel.
Pan: Doch du wirst jeden Argumentationsfehler als "Hebel" dazu nutzen...
Da lese ich wohl nicht richtig. Du gestehst einen vorhandenen Argumentationsfehler zu ?
Pan: ehe du auch nur ansatzweise zugestehen wirst, dass manche Fischarten bedroht sein könnten.
Wieso sollen bedrohte Fischarten weiter geangelt werden dürfen, während gefährdete Wildarten ganzjährige Schonzeit oder Naturschutz genießen ?
Raven: So läuft doch jede "Diskussion" mit Vogelklappe und einigen anderen.
Gebe ich Dir recht. Anstatt schlicht Fragen zu beantworten und seinen Standpunkt mit Quellen zu unterlegen, lenkt man möglichst lange von der konkreten Situation (in Sachsen !) ab.
RSC: ... aber auch interessant viele neue user die sich nur um dieses thema kümmern ?!?! wie kommt das alles?! irgendwas läuft doch hier verkehr ...
Glaube auch, ich weiß jetzt, wer „Waldkauz“ ist und frage mich ebenfalls, was das soll.
Waldkauz: Abschussfreigabe aller "Wintergäste & Durchzügler" an Gewässern mit störungssensiblen Fisch- u. endemischen Wasservogelbeständen,
Wie werden dabei die Auswirkungen auf bestehende Brutkolonien (woanders, im Sommer) festgestellt ? Wahrscheinlich gibt es keine, weil es sich eben nur um Vergrämungsabschüsse handeln kann, so dass man es ebenso gut nur bei Vergrämung belassen könnte.

Wer sagt denn, dass ich gegen Eierabsammeln (oder besser -austausch) bei den Kormoranen wäre, wie es beim Kiebitz nicht unerheblichen bestandsreduzierenden Erfolg hatte, bevor es verboten wurde ? Zu Öl hätte ich Fragen nach den Auswirkungen bei eventuellen Eierfressern.

Ich vermisse immer noch jeglichen Beleg, wo Abschüsse zielführend waren und nicht Schreckschüsse den gleichen Zweck erfüllt hätten. Nicht, wo es erlaubt ist und ein Zusammenhang mit der Erholung von Fischbeständen lediglich postuliert wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich vermisse immer noch jeglichen Beleg, wo Abschüsse zielführend waren und nicht Schreckschüsse den gleichen Zweck erfüllt hätten. Nicht, wo es erlaubt ist und ein Zusammenhang mit der Erholung von Fischbeständen lediglich postuliert wird.

Belegen kann ich das nicht. ABER ist das nicht ein logisches Rechenbeispiel?

20 Kormorane fressen durchschnittlich 14 000g Fisch am Tag. (bei 700g je Kormoran)
Vergräme ich diese (Schreckschuß), dann ziehen sie eben einfach weiter und fressen an einem anderem Gewässer 14 000g Fisch am Tag.

Werden sie aber erschossen, oder zumindest ein Teil der Kolonie, dann vermindert sich doch ganz klar der Tägliche Fischbedarf.


Eine Vergrämung ist doch nur eine Verlagerung. Das versuche ich hier seit einigen Seiten klar zu machen.

Nur weil sie nicht mehr "meinem" Wasser schaden, heißt das doch noch lange nicht, dass sie keinen Schaden mehr anrichten!!!
 
20 Kormorane fressen durchschnittlich 14 000g Fisch am Tag. (bei 700g je Kormoran)
So einfach ist das auch nicht. Das kann ja jeder behaupten, daß Kormorane Fisch fressen. Das muß erstmal bewiesen werden!

Nicht ganz ernst gemeint, ich will nur Vogelklappe´s Frage vorwegnehmen. :D

VG
Pere ;)
 
Wovon reden wir jetzt, von Nutzfischen oder von bedrohten Fischarten, die aber zeitgleich mit der Kormoranzunahme munter weiter gefangen wurden ?
Nö, ich habe nur ein Zitat dazu:

Wenn es Probleme mit Kormoranen gebe, könnten sie effektiver gelöst werden. Das setze aber voraus, dass Schäden nicht nur behauptet, sondern auch belegt werden müssten. „An dieser Hürde scheitern schon viele, die sich über Kormorane aufregen“, erläutert Vogtmann. „Allein die Angabe, wie viel Fische ein Kormoran pro Tag verzehrt, genügt nicht: Meist sind es wirtschaftlich uninteressante Arten, die auf dem Speisezettel von Kormoranen stehen, und noch holen unsere Fischer und Angler ein Mehrfaches dessen aus den Gewässern, was insgesamt in den Mägen der Kormorane landet.“ (BfN-Präsident Vogtmann) http://www.nabu.de/m05/m05_03/03936.html

Bei dem ja Dialogbereitschaft vorhanden ist: http://www.bfn.de/6.html?&cHash=3a2a09584b&tx_ttnews[tt_news]=216

Levania, würden Dich Beispiele wie das folgende nicht auch veranlassen, genauer hinzuschauen, womit die Fortpflanzung einer Fischart effektiv gefördert werden kann, als immer gleich nach Abschüssen eines Fischfressers zu schreien ?

In der ausgebauten Rur dominierten im Projektgebiet neben dem Döbel rithrale Fischarten wie die Äsche. Bei der Untersuchung des status quo wurden ausschließlich subadulte und adulte Äschen nachgewiesen. Dies Fischart schien sich also im ausgebauten Abschnitt nicht fortpflanzen zu können. Die Tiere waren wahrscheinlich aus nahegelegnen natunahen Abschnitten...eingewandert. Nach der Renaturierung des Flusslaufs wurde ein starkes Jungfischaufkommen der diesjährigen Äschen registriert. Die Tiere fanden sich fast ausschließlich in einer neugestalteten flachen Rifflestrecke im Flusslauf.“
http://www3.lanuv.nrw.de/Willkommen...df?PHPSESSID=22e4789b671c76474cbc29355af51373
Mit schöner Luftbildaufnahme oben auf der letzten Seite.
 
Schaut euch doch bitte unabhängig davon, ob ihr Abschüsse als "Regulativ" befürwortet oder nicht, einfach den Entwurf des Verordnungstextes (und dieser Entwurf war der Ausgangspunkt der Diskussion) etwas genauer an. Der Text ist in wesentlichen Teilen (auf die ich bereits hingewiesen habe) derart unpräzise und interpretationsfähig, dass "Missverständnisse", "Fehlumsetzungen" und ein "kontrolliertes" Vorgehen nicht möglich sein werden. Nochmals: Der Entwurf ist sehr kritikwürdig. Und diese Kritik sollte - auch wenn darin derzeit wenig Einsicht bestehen mag - auch von (und im Sinne von) "Abschussbefürwortern" vorgebracht werden.
Ich habe mir den Entwurf von vorne bis hinten genau durchgelesen:

Es wird beschrieben, daß sich in den Wintermonaten etwa 3.500 Kormorane in Sachsen aufhalten und daß man vergeblich versucht habe, die Sache mit Vergrämungsabschüssen auf Grundlage von Einzelabschußgenehmigungen in den Griff zu kriegen. Es seien erhebliche Schäden in den Teichwirtschaften zu verzeichnen.

Es steht genau drin, daß nur außerhalb der Brutzeiten (und diese sind per Datum festgelegt) Maßnahmen ergriffen werden dürfen (Ausnahmen sind von der höheren Naturschutzbehörde zu genehmigen). Es steht drin, daß dem Tierschutz in jeder Hinsicht genüge getan werden muß. Sowohl der jagdberechtigte Personenkreis als auch die zur Jagd freigegebenen Bereiche (nicht weiter als 200 m von der Uferlinie entfernt) sind genau definiert. An Brut- und Schlafplätzen ist der Abschuß verboten.

Es ist darüberhinaus sicherzustellen, daß Bestände und Verbreitung des Kormorans in keiner Weise gefährdet werden (Überwachung der Maßnahmen durch die höhere Naturschutzbehörde). Alle gemeldeten Kormorane sind regelmäßig zu melden.

Die höhere Naturschutzbehörde hat darüberhinaus das Recht, sämtliche Maßnahmen zu untersagen (zeitlich, örtlich, Maßnahmenbezogen), wenn sie der Ansicht ist, daß die Kormorane oder andere Arten durch die Maßnahmen gefährdet werden.

Und nun frage ich, was daran so "unpräzise und interpretationsfähig" ist und zu "Missverständnissen", "Fehlumsetzungen" und "unkontrolliertem Vorgehen" führen könnte?

VG
Pere ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Gründe

"Das in der Bestandsaufnahme festgestellte Hauptproblem der sächsischen Oberflächengewässer sind ökologische Defizite beim Zustand der Fischfauna. Wichtigste Ursache ist die Wanderungsbehinderung durch eine große Anzahl von Querbauwerken. Im Mittel befindet sich an Sachsens Fließgewässern alle 3,5 km ein Querbauwerk. Viele von ihnen sind für die Mehrzahl der Fischarten nicht passierbar."

Kompakte und als *.pdf downloadbare Einzelberichte dazu:

http://www.umwelt.sachsen.de/lfug/wasser_11745.html

Downloadbare Karten - u.a. zum Zustand der sächsischen Fischfauna:

http://www.umwelt.sachsen.de/lfug/wasser_9936.html

(Min. f. Witrschaft und Umwelt Sachsen)

Nach Selbsteinschätzung des Min. sind wesentliche Situationsverbesserungen bis zum Jahr 2015 für die Mehrzahl der Fließgewässer nicht zu erreichen.

Schon von daher dürften (Wieder)Ansiedlungsprojekte z.B. der hier oft genannten Äsche in sächsischen Fließgewässern derzeit eine zwar gutgemeinte aber vergebliche Mühewaltung sein, weil die Grundvoraussetzungen nicht gegeben sind. Anzumerken ist noch, dass es in Sachsen wohl seit Anfang der achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts keine selbsterhaltenden Äschenpopulationen gab/gibt. Dazu habe ich mich nicht auf Informationen aus dem www beschränkt.

Um auf die im Anhörungsstadium befindliche Verordnung zurückzukommen: Man kann, jedenfalls nach meinen Informationen (und in Bezug auf Sachsen), hinsichtlich der Kormoranpräsenz (in diesem Bundesland) nicht wirklich von einer Notwendigkeit der Bestandsreduktion aus Artenschutgzgründen sprechen. Man sollte das Problem (in Sachsen) dort ansiedeln, wo es hingehört - in den ökonomischen Bereich (sprich: Interessenskonflikt Teich-Fischereiwirtschaft versus Kormoran)
und Problemlösungsversuche (in Sachsen) sowohl rechtlich als auch tatsächlich auf diesen Komplex konzentrieren.


Peregrinus - schau in Posting 91:

In den "Rechtlichen Grundlagen" wird vernünftiger Weise angeführt: "Dabei ist jedoch sicherzustellen, dass der Bestand und die Verbreitung der betreffenden Population oder Art nicht nachteilig beeinflusst wird." Dem dürfte allerdings schon der zu weit gefasste Kreis der Abschussberechtigten entgegenstehen. Im Entwurfstext ist folgende beabsichtigte Regelung nachzulesen: "Abschussberechtigt sind die Betreiber bewirtschafteter Anlagen der Fischzucht, d.h. Teichwirte, die Inhaber und die Pächter von Fischereirechten für die von ihnen bewirtschafteten Gewässer sowie von diesen mit dem Abschuss beauftragte Personen." Man kann nicht per se von allen nach dem Entgwurfstext Abschussberechtigten erwarten, dass sie in der Lage sind, Bestandssituationen in Relation zu "verträglichen" Abschussquoten zu setzen und Situationsanlaysen vorzunehmen, die eigentlich nur durch fachwissenschaftliche Monitorings zu leisten sind. Gesonderte Einzelfallgenehmigungen sieht die Verordnung nur dann vor, "wenn Kormoran- oder andere Bestände besonders geschützter Arten oder Habitate durch die in der Verordnung zugelassenen Maßnahmen gefährdet werden". Hier sind einmal mehr Interessenskonflikte in der Abschätzung eventueller Gefährdungslagen in obigem Sinn vorprogrammiert, die dann letztlich auch auf dem Rücken der Abschussberechtigten ausgetragen werden. Die geplante Laufzeit von fünf Jahren sieht keine Zwischenbilanzierung vor.

H.P. Berger
 
Daß stimmt. Wir sind als die Teichwirten die Doofen. Sonst ist alles geschwafel. Wenn die Pressnitz Hochwasser über mein Teiche drückt ist das nur Brühe und macht mein gutes Wasser kaputt. Wo sollen dort drin Ächen sein. Ich bin auch Angler und hat noch nie Ächen am Haken. Aber Kormorane hab ich hier. Daß stimmt auch daß alle paarhundert meter im Fluß bauten sind wo sich das Wasser drüberstaut bei Unwetter. Sind meine Fisch weniger wert als Ächen wo es sowieso nicht giebt. Ihr könnt nur labern und den schaden haben wir.
Der Zander
 
Daß ist mir ganz egal. Ächen nicht oder doch ist aber blödsinn. Mein Fisch sind meine sach und mir mer wert wie ächen wo es gar nicht giebt hier. ich bin auch für Naturschutz und froh wenn das Wasser gut ist. warum sagt ihr nicht daß ihr uns wegen unserer Teichfisch helfen wollt. die sind auch was wehrt. Man meihnt daß ihr euch schämt wenn es nicht um ächenschutz oder sowahs geht. Seit doch ehrlich.
Der Zander
 
Daß ist mir ganz egal. Ächen nicht oder doch ist aber blödsinn. Mein Fisch sind meine sach und mir mer wert wie ächen wo es gar nicht giebt hier. ich bin auch für Naturschutz und froh wenn das Wasser gut ist. warum sagt ihr nicht daß ihr uns wegen unserer Teichfisch helfen wollt. die sind auch was wehrt. Man meihnt daß ihr euch schämt wenn es nicht um ächenschutz oder sowahs geht. Seit doch ehrlich.
Der Zander
Vor Jahren habe ich auf der Düsseldorfer Messe eine Studentin die seltenen Komorane bei der Beobachtung der Verhaltensweisen bestaunen können.
Die Komorane wurden ebenso bestaunt.
Heute interessieren Sie kaum noch jemanden, man findet sie an jedem Plantschbecken.
Aber nein es sind nicht mehr geworden, wir bilden uns das ein.
Schliesslich werden ja seriöse Links eingestellt.

Ja wird sind das Volk und wollen weiterhin verdummt werden.

Tam
 
@Levania

Levania, würden Dich Beispiele wie das folgende nicht auch veranlassen, genauer hinzuschauen, womit die Fortpflanzung einer Fischart effektiv gefördert werden kann, als immer gleich nach Abschüssen eines Fischfressers zu schreien ?

Sag V.K. nicht, dass die Fortpflanzungsförderung für Fischarten "tägliches" Geschäft der Angler ist. V.K. wir diese Selbstverständlichkeiten nicht wahrhaben wollen. Sag nicht, dass die letale Vergrämung immer das letzte Mittel ist bzw. einhergeht mit der Verbesserung der Laichhabitate, er/sie wird es nicht lesen wollen.
Und ehe du mit Bildern und Berechnungen die "Sysiphosarbeit" hier weiter machst, führe dir die Quintessenz des folgenden Dialogs ( "Ursache von Kommunikationsstörungen" et al hier "Machtspiele" ) vor Augen :

M : Du darfst keine drei Eis hintereinander essen, dann wird dir schlecht.

K : Aber der Willi aus meiner Klasse hat auch.....und dem ist es nicht schlecht geworden.

M : Dann hat er großes Glück gehabt.

K : Woher weißt du denn, dass ich nicht auch Glück habe ?

M : Das auszuprobieren, ist mir zu riskant.

K : Du gönnst mir nur keine drei Eis.

M : Doch, aber das viele kalte Eis............

K : Warum machst du mir das Eis denn nicht zuerst ein bisschen warm, eh du behauptest, das kalte Eis würde mir schaden ?

M : Meine Erfahrung sagt mir, dass drei Eis kurz hintereinander dir nicht bekommen, und jetzt hör auf zu quengeln.

K : Ich quengele nicht, ich verlange von dir doch nur, dass du mir meine drei Eis ein wenig warm machst und außerdem ist nicht bewiesen, dass mir von diesen drei Eis schlecht wird. Das Eis, von denen anderen schlecht geworden sein mag, ist nicht mit dem Eis identisch, was du mir kaufen sollst.

M : Das mag sein aber in den meisten Fällen......

K : Das behauptest du nur, um selber drei Eis zu essen, weil du nur an deinem Eis interessiert bist und meine Bedürfnisse dir völlig gleich sind.

M : Weißt du was, wir kaufen jetzt drei Eis und essen jeder anderthalb.

K : Ich sehe nicht ein, wieso ich dir von meinen drei Eis die Hälfte angeben soll, dir geht es doch nur ums Eis, also wie ist das jetzt mit meinen drei Eis.
 
warum eigentlich nur Äschen?

"Das in der Bestandsaufnahme festgestellte Hauptproblem der sächsischen Oberflächengewässer sind ökologische Defizite beim Zustand der Fischfauna. Wichtigste Ursache ist die Wanderungsbehinderung durch eine große Anzahl von Querbauwerken. Im Mittel befindet sich an Sachsens Fließgewässern alle 3,5 km ein Querbauwerk. Viele von ihnen sind für die Mehrzahl der Fischarten nicht passierbar."
Zur Zeit nicht! Inzwischen etliche wieder und demnächst viele mehr!

Kompakte und als *.pdf downloadbare Einzelberichte dazu:

http://www.umwelt.sachsen.de/lfug/wasser_11745.html

Downloadbare Karten - u.a. zum Zustand der sächsischen Fischfauna:

http://www.umwelt.sachsen.de/lfug/wasser_9936.html

(Min. f. Witrschaft und Umwelt Sachsen)

Nach Selbsteinschätzung des Min. sind wesentliche Situationsverbesserungen bis zum Jahr 2015 für die Mehrzahl der Fließgewässer nicht zu erreichen.
Aber für viele Fließgewässerabschnitte!

Schon von daher dürften (Wieder)Ansiedlungsprojekte z.B. der hier oft genannten Äsche in sächsischen Fließgewässern derzeit eine zwar gutgemeinte aber vergebliche Mühewaltung sein, weil die Grundvoraussetzungen nicht gegeben sind. Anzumerken ist noch, dass es in Sachsen wohl seit Anfang der achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts keine selbsterhaltenden Äschenpopulationen gab/gibt. Dazu habe ich mich nicht auf Informationen aus dem www beschränkt.
Um die Wiederansiedlung geht es nur sekundär, sie folgt der Renaturierung! es geht um die Erhaltung der unersetzlichen endemischen Reliktbestände!

Um auf die im Anhörungsstadium befindliche Verordnung zurückzukommen: Man kann, jedenfalls nach meinen Informationen (und in Bezug auf Sachsen), hinsichtlich der Kormoranpräsenz (in diesem Bundesland) nicht wirklich von einer Notwendigkeit der Bestandsreduktion aus Artenschutgzgründen sprechen. Man sollte das Problem (in Sachsen) dort ansiedeln, wo es hingehört - in den ökonomischen Bereich (sprich: Interessenskonflikt Teich-Fischereiwirtschaft versus Kormoran)
und Problemlösungsversuche (in Sachsen) sowohl rechtlich als auch tatsächlich auf diesen Komplex konzentrieren.
Jetzt plötzlich den Artenschutzaspekt zu ignorieren ist ein übler Taschenspielertrick! Wenn die Kormorane noch kein Artenschutzproblem (für ihren und den Fischbestand in sachsen)wären, belassen wir es dabei: begrenzen wir ihre Präsenz auf die schon residenten Brutpaare und geben die ungebetenen und nie hier heimischen Wintergäste (zum Schutz der heimischen Wildfischbeständ) dem Abschuss frei - angeblich ist das für den gesamteuropäischen Bestand völlig irrelevant!
Ihr bringt da immer einiges durcheinander: Teiche sind immer nur gefährdet wenn sie ungeschützt in Betrieb und eisfrei sind, rheophile Fischarten dann wenn die Teiche durch Überspannung geschützt, abgedfischt oder zugefroren sind - irgendwann und irgendwo müssen die Vögel im Umkreis von ca. 40 km um ihre Rastplätze ja fressen!
natürlich muss eine Verordnugn die nachhaltiges Bestandsmangagement von fischen und Vögeln zum Artenschutzziel hat zwischen erwerbsfischereilichen und fischereibiologoschen Belangen in freien Gewässern differenhzieren; das wird auch der Fall sein - dafür gibt es gute praktikabel Beispiele - man muss nur bereit sien sie zu übernehmen.
Wollen das die Ornithophilen, oder sind sie einfach grundsätzlich dagegen - der bisherige Diskussionsverlauf lässt da einige Befürchtungen zu, einige Beiträge aus der Fischerei leider auch!!!



Peregrinus - schau in Posting 91:

In den "Rechtlichen Grundlagen" wird vernünftiger Weise angeführt: "Dabei ist jedoch sicherzustellen, dass der Bestand und die Verbreitung der betreffenden Population oder Art nicht nachteilig beeinflusst wird." Dem dürfte allerdings schon der zu weit gefasste Kreis der Abschussberechtigten entgegenstehen. Im Entwurfstext ist folgende beabsichtigte Regelung nachzulesen: "Abschussberechtigt sind die Betreiber bewirtschafteter Anlagen der Fischzucht, d.h. Teichwirte, die Inhaber und die Pächter von Fischereirechten für die von ihnen bewirtschafteten Gewässer sowie von diesen mit dem Abschuss beauftragte Personen." Man kann nicht per se von allen nach dem Entgwurfstext Abschussberechtigten erwarten, dass sie in der Lage sind, Bestandssituationen in Relation zu "verträglichen" Abschussquoten zu setzen und Situationsanlaysen vorzunehmen, die eigentlich nur durch fachwissenschaftliche Monitorings zu leisten sind. Gesonderte Einzelfallgenehmigungen sieht die Verordnung nur dann vor, "wenn Kormoran- oder andere Bestände besonders geschützter Arten oder Habitate durch die in der Verordnung zugelassenen Maßnahmen gefährdet werden". Hier sind einmal mehr Interessenskonflikte in der Abschätzung eventueller Gefährdungslagen in obigem Sinn vorprogrammiert, die dann letztlich auch auf dem Rücken der Abschussberechtigten ausgetragen werden. Die geplante Laufzeit von fünf Jahren sieht keine Zwischenbilanzierung vor.
Allein diese Unterstellung geht völlig daneben: In einem fremden Jagdrevier darf nur (scharf) schießen wer die Erlaubnis des Jagdberechtigten dazu hat;
Zum Bestandmangement und -Monitoring sollte man nicht glauben in sac hsen das Rad neu erfinden zu müssen wenn es sich diesbezüglich längst bewährt hat - das wäre arrogant und überheblich - einsichts- & argumentationsresistent!

H.P. Berger
Sorry Hr. Berger, nach ihrem eingangsposting hatte ich sie für sriöser eingeschätzt!
 
Thema: Kormoranjagd in Sachsen
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