Hallo,
ja, vermutlich lassen sich solche "Kontrollen" nicht durchführen.
Nicht nur vermutlich, sondern ganz praktisch. Wieviele zig Mio Haustiere gibt es nochmal in D?
Und vielleicht sollte uns auch das Schicksal dieser Tiere egal sein.
Letzten Endes wird es wohl auch so sein.
Das ist IMHO das andere Extrem. Es gibt immerhin noch das TierSchG, das für alle gilt, und es gibt flächendeckend Amtstierärzte und Tierschutzvereine, an die man sich wenden kann. Das tun ja auch viele der Teilnehmer hier, wenn ihnen im Alltag extreme Haltungsbedingungen unter kommen.
Dass aber auch Amtstierärzte nichts machen können, wenn Tiere 'satt und sauber' gehalten und offensichtlich nicht über die Maßen gequält werden, ist eine andere Sache. Und IMHO keine unproblematische. Wer sich von den Mitlesern hier traut, den Entwurf einer Rechtsverordnung für die 'artgerechte' Haltung von Tierart xy vorzulegen, der mag das gerne tun...
Aber um die Haltungsbedingungen kümmert sich doch keiner!
Das stimmt doch so nicht. Wiegesagt, es gibt die Amtstierärzte und Vereine. Und die sind ja nicht ohne Grund nicht völlig 'arbeitslos'.
Jeder kann sich z. B. einen Graupapagei kaufen, auch wenn er Null Ahnung hat. Ich finde schon, dass es einen Sachkundenachweis als Voraussetzung geben sollte.
Ja, und? Ich kann auch Mäuse, Karnickel, Hamster, Chinchillas, Katzen, Hunde, Schafe, Schweine, Hühner, Gänse, Ehegatten, Kinder usw. usf. ohne Sachkundenachweis halten. Und meine Hausmäuse kann ich sogar mit der Falle erschlagen (nein, tun wir nicht - unsere Hausmäuse fangen wir in Lebendfallen, setzten sie aus... und zwei Wochen später fangen wir sie im Haus erneut ;-)
Dass die meisten hier das bei Vögeln Scheisse finden, weil sie nunmal gerade Vögel lieben... Ist mir nur zu verständlich. Aber wer für Vögel Sonderregelungen fordert, sollte bedenken, was es für die Haustierhaltung generell bedeuten würde, wenn man sowas konsequent umsetzte.
Diese Sonderregelungen gibt es doch schon teilweise, und sie sind in der Praxis extrem umstritten - und gelten oft ohne jegliche sachliche Grundlage. Bsp.: für mein Hündchen muss ich ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, weil er in Brandenburg lebt und > 25 kg wiegt bzw. > 40 cm Widerristhöhe hat. Kein Problem für mich. Aber diese Regelung ist doch formal willkürlich. Ein Hund mit 24 kg Lebendgewicht ist per Definition erstaml harmlos - und sein Halter muss sich deshalb keiner staatlichen Kontrolle aussetzen?
Noch abstruser wird es, wenn in Brandenburg ein Rottweiler als 'gefährlicher' Hund gilt, der einen Wesenstest absolvieren und dessen Halter eine Sachkundeprüfung machen muss... aber 10 km weiter in Berlin ein Rottweiler per Definition nicht gefährlich ist.
Und völlig pervers wird es, wenn man weiss, dass mittlerweile wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass in D ein Rottweiler nicht öfter oder schlimmer zubeisst als ein schnuckeliger Labrador, Spaniel oder Winz-Dackel...
Sowas ist absurd. Und genau solche Absurditäten werden IMHO produziert, wenn man versucht, alles und jedes staatlicherseits zu reglementieren.
Ich sehe schon mit Schrecken eine Papageien-Halter-Führerschein-Prüfungs-und-Kontoll-Verordnung auf uns zukommen. Die würde wahrscheinlich dazu führen, dass wir uns vor Gericht mit den Behörden darum streiten müßten, ob wir unseren Grauen artgerecht halten - und behalten dürfen, oder ob er von Staats wegen in's Tierheim kommt. Der lebt nämlich seit > 30 Jahren in Einzelhaltung, und er ist seit > 10 Jahren blind. Also kriegt er keinen Freiflug, und seine
Voliere ist auch zu klein. Einen Partner kriegt er ebenfalls nicht, weil er sich gegen den wegen Behinderung nicht durchsetzen kann.
Gut, das ist ein Ausnahmefall. Aber wer gesetzliche Regelungen fordert, muss auch sämtliche solcher denkbaren Sonderfälle vorab berücksichtigen - sofern er nicht will, dass täglich Dutzende von Haltern vor Gericht ziehen, um die Mängel der Gesetzgebung höchstrichterlich klären zu lassen. Und wozu _das_ führt, kann man in D an den traurigen Beispielen von Miet- oder Nachbarschaftsrecht sehen :-(
Viele Grüße,
Stefan