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domino
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Lediglich nachteilig stellt sich für mich die Klausel der Kündbarkeit seitens des Übergebers dar, da der Vogel theoretisch ohne besondere Begründung wieder zurückverlangt werden kann.
Hier bestünde aus meiner Sicht eine Mißbrauchsmöglichkeit seitens des Übergebers.
Ich sehe da keine Nachteiligkeit gegenüber dem Aufnehmenden. Wenn jemand schon vorzieht seinen Vogel in einer Auffangstation/Gnadenhof abzugeben, statt ihn zu verkaufen, geht man ja davon aus, dass ihm am Wohl des Vogels liegt. Und wenn die Bedingungen nun die Besten sind, wird es ja kaum Gründe geben, sein Tier wieder heraus zu holen?
Für mich spricht gegen die Zucht einer Auffangstation, dass es ja sowieso schon sehr viele Tiere gibt die einen guten Platz nötig haben. Es gibt mehr Abgabetiere als gute Plätze. Warum sollte sich eine Auffangstation am Vermehren noch beteiligen? Ich würde es als schizophren empfinden, wenn ich auf der einen Seite Vögel aus schlechter Haltung aufnehme u. auf der anderen Seite mit diesen züchte u. für Nachwuchs sorge. Wo gibt es die vielen verantwortungsbewußten Hände?Was spricht gegen eine "Zucht" in einer Auffangstation ??? Um es mal mit den Worten von jemandem zu sagen, mit dem ich mich unterhalten habe: Eine verantwortungsvolle Station würde Nachzuchten auch nur in verantwortungsvolle Hände vermitteln. Also spricht aus meiner Sicht überhaupt nichts dagegen. Wenn die Station von sich aus sagt, dass nicht gezüchtet wird, ist es was anderes, aber sowas vertraglich festzuhalten ist für mich nicht nachvollziehbar.
Klar, es werden immer mehr die sich um eine möglichst artgerechte Haltung bemühen, aber es gibt auch immer mehr Züchter.
Es wird auch immer wieder Paare geben die die Pfleger austricksen u. eventuell doch brüten, aber das sollte doch eher die Ausnahme sein.
Bietet er denn wirklich Schutz vor Missbrauch ??? Nicht wirklich. Wer wirklich vorsätzlich gegen solche Verträge vertößt, den interessiert auch nicht, ob es danach vor Gericht geht...und ausserdem: Was nützt es, nach einer Weitergabe/Verkauf noch, gerichtlich dagegen vorzugehen ??? Vor allem: Was nützt es dem Vogel ??? Das sollte man einfach mal bedenken.
Wer wirklich vorsätzlich Missbrauch begeht, den stört auch ein anderer Vertrag nicht. Hier finde ich eben, dass dieser Schutzvertrag den Vögel tatsächlich den größtmöglichsten Schutz vor Weiterveräußerung bietet.
Dass man vor Gericht kaum etwas erreicht(bei Vertragsbruch o. weil die Auffangstation Missbrauch getrieben hat) haben schon viele bitter erfahren müssen
Wer wirklich betrügen will, der wird auch Möglichkeiten finden eine Vertragsstrafe zu Umgehen.
Sicher wird es immer wieder auch etwas zu Verbessern geben, aber dem steht ja nichts im Wege.
PS: Ich habe auch eine Amazone von einer Behörde, die ich zwar die nächsten 20 Jahre pflegen darf, mir deshalb aber noch lange nicht gehört. Erst nach Ablauf dieser 20 Jahre geht die Amazone in meinen Besitz über. Ich finde das so in Ordnung.