Schutzvertrag - "Uhu"

Diskutiere Schutzvertrag - "Uhu" im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - ich eröffne mal ein seperates Thema um den Ursprung des eigentlichen Themas nicht zu entfremden. Hoffe, das hier der richtige Platz dafür ist. ;)...
Lediglich nachteilig stellt sich für mich die Klausel der Kündbarkeit seitens des Übergebers dar, da der Vogel theoretisch ohne besondere Begründung wieder zurückverlangt werden kann.
Hier bestünde aus meiner Sicht eine Mißbrauchsmöglichkeit seitens des Übergebers.

Ich sehe da keine Nachteiligkeit gegenüber dem Aufnehmenden. Wenn jemand schon vorzieht seinen Vogel in einer Auffangstation/Gnadenhof abzugeben, statt ihn zu verkaufen, geht man ja davon aus, dass ihm am Wohl des Vogels liegt. Und wenn die Bedingungen nun die Besten sind, wird es ja kaum Gründe geben, sein Tier wieder heraus zu holen?

Was spricht gegen eine "Zucht" in einer Auffangstation ??? Um es mal mit den Worten von jemandem zu sagen, mit dem ich mich unterhalten habe: Eine verantwortungsvolle Station würde Nachzuchten auch nur in verantwortungsvolle Hände vermitteln. Also spricht aus meiner Sicht überhaupt nichts dagegen. Wenn die Station von sich aus sagt, dass nicht gezüchtet wird, ist es was anderes, aber sowas vertraglich festzuhalten ist für mich nicht nachvollziehbar.
Für mich spricht gegen die Zucht einer Auffangstation, dass es ja sowieso schon sehr viele Tiere gibt die einen guten Platz nötig haben. Es gibt mehr Abgabetiere als gute Plätze. Warum sollte sich eine Auffangstation am Vermehren noch beteiligen? Ich würde es als schizophren empfinden, wenn ich auf der einen Seite Vögel aus schlechter Haltung aufnehme u. auf der anderen Seite mit diesen züchte u. für Nachwuchs sorge. Wo gibt es die vielen verantwortungsbewußten Hände?
Klar, es werden immer mehr die sich um eine möglichst artgerechte Haltung bemühen, aber es gibt auch immer mehr Züchter.
Es wird auch immer wieder Paare geben die die Pfleger austricksen u. eventuell doch brüten, aber das sollte doch eher die Ausnahme sein.

Bietet er denn wirklich Schutz vor Missbrauch ??? Nicht wirklich. Wer wirklich vorsätzlich gegen solche Verträge vertößt, den interessiert auch nicht, ob es danach vor Gericht geht...und ausserdem: Was nützt es, nach einer Weitergabe/Verkauf noch, gerichtlich dagegen vorzugehen ??? Vor allem: Was nützt es dem Vogel ??? Das sollte man einfach mal bedenken.

Wer wirklich vorsätzlich Missbrauch begeht, den stört auch ein anderer Vertrag nicht. Hier finde ich eben, dass dieser Schutzvertrag den Vögel tatsächlich den größtmöglichsten Schutz vor Weiterveräußerung bietet.
Dass man vor Gericht kaum etwas erreicht(bei Vertragsbruch o. weil die Auffangstation Missbrauch getrieben hat) haben schon viele bitter erfahren müssen

Wer wirklich betrügen will, der wird auch Möglichkeiten finden eine Vertragsstrafe zu Umgehen.
Sicher wird es immer wieder auch etwas zu Verbessern geben, aber dem steht ja nichts im Wege.

PS: Ich habe auch eine Amazone von einer Behörde, die ich zwar die nächsten 20 Jahre pflegen darf, mir deshalb aber noch lange nicht gehört. Erst nach Ablauf dieser 20 Jahre geht die Amazone in meinen Besitz über. Ich finde das so in Ordnung.
 
Hallo Uschi,
üblich ist eine Klausel, die den Vertrag ohne gegenseitige Kündigungsmöglichkeit auf Lebenszeit des Vogels vorsieht.
Im Falle einer einseitigen Kündigungsmöglichkeit seitens des Übergebers könnte ich mir, wenn ich so mies gestrickt wäre, z.B. eine kostenlose Urlaubsunterbringung erschleichen. Vogel abgeben, nach 3 Wochen mäkeln, weil das Futter zuwenig Körnchen A enthält, Vogel wieder abholen. Mittlerweile traue ich Menschen fast alles zu in unserer Wohlstands-/Forderungs-/Abzockgesellschaft.
Grüße
 
Hallo Gruenergrisu,

Hallo Uschi,
üblich ist eine Klausel, die den Vertrag ohne gegenseitige Kündigungsmöglichkeit auf Lebenszeit des Vogels vorsieht.

Aber wie ist es da in dem Fall von eventuellem Weiterverkauf von anvertrauten Vögeln? Mir geht es halt darum dass die Auffangstation dazu keine Möglichkeit hat u. wenn sie Eigentümer wird, dann ist dies halt gegeben.
Ich bin aus berechtigten Interesse so misstrauisch u. weiß in 1 Fall 100% dass ein Graupapagei von einer Auffangstation (o. wo sich so nennt) "jemandem aus dem Kreuz geleiert wurde" (um den Satz mal zu Übernehmen) u. dann niemals da ankam wo es versprochen wurde.

Im Falle einer einseitigen Kündigungsmöglichkeit seitens des Übergebers könnte ich mir, wenn ich so mies gestrickt wäre, z.B. eine kostenlose Urlaubsunterbringung erschleichen. Vogel abgeben, nach 3 Wochen mäkeln, weil das Futter zuwenig Körnchen A enthält, Vogel wieder abholen. Mittlerweile traue ich Menschen fast alles zu in unserer Wohlstands-/Forderungs-/Abzockgesellschaft.
Grüße

Aber könnte man dem nicht auch vertraglich Entgegenwirken u. in diesem Fall einfach entsprechende Unterbringungskosten verlangen?
 
Hallo Uschi,
bei einem Schutzvertrag wird man nicht Eigentümer, sondern es ist juristisch ein definierter Besitzstand. Verschenken und verkaufen wird vertraglich ausgeschlossen, steht auch so in dem Vertrag von Uhu.
Zu Punkt 2: Wie willst Du unterscheiden, ob der Vogel aufgrund eines Sinneswandels des Eigentümers abgeholt wird oder eine Übervorteilung wie beschrieben vorliegt? Du hast Dich vertraglich verpflichtet, für den Unterhalt, solange er dauert, aufzukommen. Ist konstruiert, aber nicht lebensfern.
Letztlich kommt es darauf an, welchen persönlichen Eindruck beide Parteien voneinander haben, ob die Chemie stimmt. Gerade bei dieser Form der Überlassung, die eben nicht auf einem Kaufvertrag basiert, muß es klare Regeln und Abgrenzungen geben, denn juristisch dürfte der Boden bei einer Auseinandersetzung sehr dünn werden.
Wenn ich der Überzeugung wäre, mein Vogel hätte es dort besser als bei mir, hätte ich sicher kein Problem damit, einen solchen Vertrag zu unterschreiben.
Grüße
 
Hallo;

also hier kann ich Pico sehr gut verstehen.

Ich persönlich schliesse inzwischen eine Rücknahme durch den ehemaligen Besitzer auch meist aus, indem ich mir eine Abgabeerklärung unterschreiben lasse.
Möchte der Besitzer den Vogel wieder haben, muss er eine artgerechte Haltung bieten... sprich entsprechend Platz und ggf die Mitaufnahme des Partners wenn ich der Meinung bin den Beiden ginge es da nun gut.
Nicht weil ich den Vogel eben mal weitergeben möchte. Vermittlung oder nicht wird vor der Abgabe geklärt.
Meist kommen die Vögel aus "Nicht artgerechter Haltung". Ich würde meine Schützlinge dahin oft nicht zurück schicken.

Zum Beispiel habe ich momentan eine Amazone hier, die lt Besitzer und "Zwischenhalter" extrem aggressiv sein sollte. Nach den ersten 2 Wochen hat sie sich hier im Schwarm gut eingelebt und ist inzwischen eine "ganz normale" Amazone... ohne grosse Auffälligkeiten.
Stellt nun der Besitzer fest das der Vogel ja ganz normal ist, möchte er ihn wieder haben ... denn so ist sie ja gut zu händeln.
ABER... Auch wenn sie hier nun brav ist, glaube ich nicht das sie das in alter Umgebung auch wäre. Der Vogel ginge zum Besitzer zurück und käme mit viel Glück wieder... oder würde dann verkauft.
Davor möchte ich meine Vögel schützen.

In Ausnahmefällen wird natürlich auch ein Schutzvertrag erstellt. Insbesondere dann, wenn ich einen Vogel als Partnervogel suche und der Vogel bisher angemessen gehalten war. Aber das entscheide ich im Einzelfall.
 
Hallo Gruenergrisu,

es gibt aber auch jemand, der ausschließlich darauf besteht dass abgegebene Vögel in das persönliche Eigentum übergehen. Wenn ich mir sicher bin dass es die Vögel bei mir viel besser haben, brauche ich doch keine Angst haben dass die abgegeben Vögel zu Scheidungstieren werden, die hin u. her geschoben werden.

Zu Punkt 2: Wie willst Du unterscheiden, ob der Vogel aufgrund eines Sinneswandels des Eigentümers abgeholt wird oder eine Übervorteilung wie beschrieben vorliegt?
Ja, Du hast schon Recht u. man wird letztendlich auf die Chemie achten müssen.

Wenn ich der Überzeugung wäre, mein Vogel hätte es dort besser als bei mir, hätte ich sicher kein Problem damit, einen solchen Vertrag zu unterschreiben.
Grüße
:zustimm:
Und nur darauf kommt es an. Sonst hätte man ja keinen Grund ein Tier abzugeben. (Nun gut, aber bei denen Lustlosigkeit der Grund ist, die verkaufen sowieso).
 
Hallo Angie,

Ich persönlich schliesse inzwischen eine Rücknahme durch den ehemaligen Besitzer auch meist aus, indem ich mir eine Abgabeerklärung unterschreiben lasse.
Möchte der Besitzer den Vogel wieder haben, muss er eine artgerechte Haltung bieten... sprich entsprechend Platz und ggf die Mitaufnahme des Partners wenn ich der Meinung bin den Beiden ginge es da nun gut.

u. wie ist bei Dir die Eigentumsfrage?
Soweit ich weiß haben die Besitzer bei Pico aber keine Möglichkeit ihre Vögel wieder zu bekommen. (Auch nicht in dem Fall wenn Missbrauch vorliegen würde).

Also, wie klammerst Du diese Möglichkeit aus? Ein Vertrag soll natürlich beide Seiten zufrieden stellen, aber bei der Beharrlichkeit auf Eigentum könnte einfach zu viel Missbrauch enstehen. Die Vögel gehören auch davor geschützt u. nicht nur dass sie die Eigentümer beliebig wieder abholen können.
 
Hallo,
so, wie ich den Begriff Abgabeerklärung verstehe, müßte es sich um eine Schenkung handeln, d.h., ein eindeutiger Eigentumsübergang. Demzufolge keine Chance auf Rückgabe, es sei denn, der neue Eigentümer läßt es freiwillig zu.
Grüße
 
Hallo Gruenergrisu,

Hallo,
so, wie ich den Begriff Abgabeerklärung verstehe, müßte es sich um eine Schenkung handeln, d.h., ein eindeutiger Eigentumsübergang. Demzufolge keine Chance auf Rückgabe, es sei denn, der neue Eigentümer läßt es freiwillig zu.
Grüße

vielen Dank für die Erklärung. So etwas würde ich nie unterzeichnen, wenn nicht eine Ergänzung im Vertrag stünde, die eine Rücknahme u.U. möglich machen würde.
Ich gehe jetzt nur mal von mir aus, muss also einen Vogel aus bestimmten Gründen abgeben, sagen wir mal, damit es ihm besser geht. Nun besteht der Aufnehmende auf Schenkung, als dass mein Vogel sein Eigentum wird.

Irgendwann stelle ich fest dass die Unterbringungsmöglichkeiten u. die Versorgung stark nachlässt, oder besagte Person meinen Vogel sogar verkaufen will. Da es sich sowieso um einen Wandervogel handelt, bin ich entsetzt. Wie würde sich dieses Szenario verhindern lassen?

Okay, u. nur darum geht es mir, dass so etwas nicht möglich ist.
 
Hallo Uschi;

richtig, der Vogel wird damit praktisch mein Eigentum und der Besitzer hätte keinen Anspruch mehr darauf.
Schliesst der Besitzer aber eine Rücknahme zu einem späteren Zeitpunkt nicht aus, so wird eine Klausel eingefügt das der Vogel unter Einhaltung der Mindestanforderungen und ggf Mitaufnahme des Partners zurück genommen werden kann.

Ich kann keine Vögel mit ruhigem Gewissen verpaaren, wenn ich unsicher bin ob die Beiden nach einiger Zeit wieder getrennt werden. Für mich zählt einzig das Wohl des Vogels.

Anfangs sahen meine Verträge aus wie der von Uhu. Ich hatte nie Probleme damit. Nachdem ich nun aber festgestellt habe, das kaum wer nochmal nach dem Vogel frägt, sehe ich nicht wirklich ein, warum diese Leute das Eigentum an dem Tier behalten sollen.

Aber wie gesagt....
Ich habe 2 Verträge die ich je nachdem wie das Tier gehalten war und welchen Eindruck ich vom Besitzer habe einsetze. Klauseln können in gegenseitigem Einverständnis jederzeit eingefügt werden. Bisher war noch jeder damit zufrieden.
Und selbst bei einem Abgabevertrag bleibe ich ein Mensch. Wer "seinen" Vogel besuchen will kann das (vorausgesetzt es schadet dem Vogel nicht).
Ggf eben so das der Vogel den Mensch nicht sieht.
Wer seinen Vogel so vermisst das er die Haltungsbedingungen ändert, kann ihn auch mit Abgabevertrag zurück nehmen.

Meist hab ich aber das Problem nicht, da die wenigsten Vögel ordentliche Papiere und Ring haben. Damit steht eh eine Beschlagnahmung an.

Ich denke man sollte auch nicht ganz übersehen was Uhu macht und was Heike und ich tun.
Uhu betreibt einen Gnadenhof auf dem die Vögel eine Unterbringung bis ans Lebensende garantiert bekommen.
Bei Heike und mir handelt es sich um eine "Auffangstation". Wir nehmen Notfälle vorwiegend zur Verpaarung oder Vermittlung auf. Würden wir bei jedem Vogel eine lebenslange Unterbringung gewährleisten, wären wir längst übervoll und weitere Hilfe wäre nicht möglich.

Zu Uhus Schutzvertrag....
Ich würde eine Klausel einbauen das bei Rücknahme eine Haltung unter Einhaltung der Mindestanforderungen zu gewährleisten ist und wenn möglich mit Partner zurück genommen werden muss.
 
Hallo Angie,

Schliesst der Besitzer aber eine Rücknahme zu einem späteren Zeitpunkt nicht aus, so wird eine Klausel eingefügt das der Vogel unter Einhaltung der Mindestanforderungen und ggf Mitaufnahme des Partners zurück genommen werden kann.
Da so etwas (eine eventuelle Rücknahme) eigentlich nur ein Besitzer machen würde dem der Vogel wirklich am Herzen liegt, finde ich diese Klausel gut. Ich nehme an dass für diesen Fall die Abgabe einen guten Grund hat.

Ich kann keine Vögel mit ruhigem Gewissen verpaaren, wenn ich unsicher bin ob die Beiden nach einiger Zeit wieder getrennt werden. Für mich zählt einzig das Wohl des Vogels.
Das würde ich auch nicht zulassen aber es würde jemand dem ebenso das Wohl seines Vogels wichtig ist, diesen nicht einfach wieder rausholen. Deshalb hatte ich ja gemeint alle anderen die nur die Euros im Kopf haben, würden ihre Vögel gleich verscherbeln.
Ich fände es nur nicht gut dass man Menschen, die im Glauben sind für ihre Vögel das Beste zu tun u. diese wirklich nur aus dem Grund abgeben weil die Haltungsbedingungen wo anders besser sind, ihnen die Möglichkeit nimmt, im Fall der Fälle die Tiere wieder raus zu holen.

Und das ist mit der Unterzeichnung dass man sein Eigentum abtritt, einfach möglich.
Es muss doch eine Möglichkeit geben alle 3 Seiten (Abgeber, Aufnehmer u. Vögel) vor schwarzen Schafen zu schützen?

Kommt oft genug vor dass sich viele auf eine Annonce melden u. ein Tier in ach so gute Hände aufzunehmen u. diese dann eiskalt zu Geld machen, sobald sie in deren Händen sind.


Anfangs sahen meine Verträge aus wie der von Uhu. Ich hatte nie Probleme damit. Nachdem ich nun aber festgestellt habe, das kaum wer nochmal nach dem Vogel frägt, sehe ich nicht wirklich ein, warum diese Leute das Eigentum an dem Tier behalten sollen.

Das weiß man aber im vornherein nicht ob jemand auch nach Abgabe noch Interesse hat.
In diesem Fall ist es so wie Gruenergrisu geschrieben hat, man muss sehen ob die Chemie stimmt.

Ich denke man sollte auch nicht ganz übersehen was Uhu macht und was Heike und ich tun.
Uhu betreibt einen Gnadenhof auf dem die Vögel eine Unterbringung bis ans Lebensende garantiert bekommen.
Bei Heike und mir handelt es sich um eine "Auffangstation". Wir nehmen Notfälle vorwiegend zur Verpaarung oder Vermittlung auf. Würden wir bei jedem Vogel eine lebenslange Unterbringung gewährleisten, wären wir längst übervoll und weitere Hilfe wäre nicht möglich. .

Das ist auch okay, wenn die Tiere in nachweislich gute Hände vermittelt werden.


Zu Uhus Schutzvertrag....
Ich würde eine Klausel einbauen das bei Rücknahme eine Haltung unter Einhaltung der Mindestanforderungen zu gewährleisten ist und wenn möglich mit Partner zurück genommen werden muss.

Das ist eine sehr gute Idee.
 
Hallo Uschi;

leider ist es trotzdem meistens so das man von den ehemaligen Besitzern nur noch einmal hört. Aus den Augen, aus dem Sinn :(

Man kann sowas auch nie wissen... egal wie die Chemie ist.
Bei Jonny, dem Edel hätte ich wetten können das sich die Besitzerin regemässig erkundigt und ihn auch mal besucht. War wohl nix. Abgeben und nie wieder was gehört.

Nichtmal 10% der ehemaligen Besitzer halten weiter Kontakt. Besuchen kommt kaum jemans seinen Vogel.
Das ist und bleibt für mich ein Rätsel, da die Leute die Tiere oft 20 Jahre und länger hatten.
 
Hallo Angie,

Hallo Uschi;
leider ist es trotzdem meistens so das man von den ehemaligen Besitzern nur noch einmal hört. Aus den Augen, aus dem Sinn :(

das höre ich auch bei TAZE. Großes Weinen bei Abgabe u. dann nie wieder nachgefragt. Aber es gibt auch Menschen, besonders die älteren die immer wissen wollen wie es ihren Vögeln geht u. sie auch besuchen.

Nichtmal 10% der ehemaligen Besitzer halten weiter Kontakt. Besuchen kommt kaum jemans seinen Vogel.
Das ist und bleibt für mich ein Rätsel, da die Leute die Tiere oft 20 Jahre und länger hatten.

So etwas verwundert mich auch, aus den Augen, aus dem Sinn.
Aber mir geht es in dem Schutzvertrag auch nicht um die Menschen, sondern um den Schutz der Vögel.
 
Besitz, Übernahme, Verpaarung,...

Hallo an euch alle,
viele Antworten haben mich davon überzeugt, dass unser Schutzvertrag so gut und richtig ist.
In einem solchen Forum kann man nicht alles schreiben: im Schutzvertrag steht z.B. das weitere Nebenabreden der schriftlichen Form bedürfen und von beiden Vertragspartnern abzuzeichnen sind.
Genau so gehen wir auch vor- das hat eben was mit der genannten "Chemie" zu tun. Wir merken schon, ob ein Tier z. B. abgegeben wird, weil jemand z. B. ins Altersheim muss o.ä., sein Tier garantiert nicht zurück haben möchte, aber auch für dieses einen guten Platz sucht. Wir versuchen solch ein Tier auf Dauer im Schwarm zu integrieren.
Der andere Fall: ein gut harmonierendes Pärchen kommt zu uns, weil jemand durch berufliche Fortbildungen (z.B. Ausbildung zum Facharzt) in der nächsten Zeit wenig Zeit für "seine Beiden" hat. Er will die Tiere auf jeden Fall nach einer ungefähr anvisierten Zeit zurück haben. Auch dieses wird durch den Vertrag ermöglicht.
Der dritte Fall: Jemand ruft an, sein Vogel soll in artgerechte Haltung, er sei gaaaaaanz lieb, aber kann im Moment nicht mehr gehalten werden. In Kürze stellt sich heraus, dass der Vogel schreit und schreit und schreit (in Einzelhaltung) - wird dann auch so vom Besitzer zugegeben - dann wird eine mögliche Verpaarung besprochen, vertraglich festgehalten und durch Zukauf von Vögeln eine Verparung versucht. In diesem Fall ist vorher vertraglich festgehalten, dass der Besitzer seinen Vogel mit passendem Partnervogel zurück haben kann- wobei natürlich auch geregelt ist, dass er die entstehenden Kosten trägt - oder es ist vertraglich festgehalten, dass er bei einer möglichen Verpaarung auf das Besitzrecht an dem Vogel vezichtet.
Wir könnten noch viele andere Beispiele nennen. Jedes Vogelschicksal ist anders, aber wir haben die Erfahrung gemacht, dass - wenn man die Menschen als Besitzer ihrer Vögel in all ihren evtl. gemachten Fehlern annimmt, man im gemeinsamen Gespräch immer das Bestmögliche für die Tiere erreichen kann - es gibt ja auch individuelle Folgeverträge und Möglichkeiten weiterer individueller Abmachungen.
Das Rücknahmerecht des Übergebers sieht vor, dass wir die Vögel nicht artgerecht halten - und das muss uns erst mal einer "beweisen". Bis jetzt war es so, dass auch beschlagnahmte Vögel oder solche aus Überbestzungen in anderen Bundesländern uns übereignet werden . Ich denke, dass die Beweislast da schwierig wird - nur würden wir uns nicht auf "Beweise" und "Gerichte" einlassen. Da gibt es andere Möglichkeiten!

P.S. An einer Stelle habe ich mich sicher unklar ausgedrückt: Die Beschimpfungen per Mail beziehen sich nicht auf unseren Vertrag, sondern enthalten solche Worte wie "Vogelsammler", "anderen den Vogel aus dem Kreuz leiern" u.ä.

Liebe Grüße aus Herstelle und danke für den Versuch, das Thema in sachliche Bahnen zu lenken
Susanne
 
Hi,

es gibt auch eine zusätzliche Möglichkeit:

Eigentumswechsel bei Übergabe des Tieres mit gleichzeitiger, ebenso in diesem Vertrag vereinbarte Rück-Übereignung an den Abgebenden.

Das heisst, ich werde Eigentümer (mit allen Rechten und Pflichten, die ebenso vertraglich festzusetzen sind, wie z.B. TA-Besuch bei Krankheiten, polizeiliche Meldung bei Diebstahl, Nachweis des Todes, Meldung bei vorübergehender, andersweitigen Unterbringung etc) und eben die gleichzeitige Vereinbarung, daß das Tier nur wiederum an den Abgebenden übergeben, also übereignet werden darf oder an seine Rechtsnachfolger (für den Todesfall des Abgebenden).

Somit ist man fast immer auf der sicheren Seite - beide Parteien - und man kann Ungereimtheiten (z.B. "artgerechte" Fütterung") auch gerichtlich klären lassen, bevor man, wie in einem Schutzvertrag, als Übernehmender überhaupt keine Möglichkeit hat, sich gegenüber etwaiger Rückforderung seitens des Abgebendem (=weiterhin Eigentümer) aufgrund "vertragswidrigem" Verhalten (Haltung, Zucht, Ernährung, Unterbringung etc.) zu wehren!
 
Hallo Gitti,

stimmt, das ist auch eine Möglichkeit.

Aber ist es nicht vielleicht so, dass wenn ich mein Eigentum abtrete, ich dann auch keinerlei Recht mehr daran habe. Ob vertraglich geregelt o. nicht?

Ich gehe halt von mir aus, wenn ich einen Vogel abgebe, dann doch nur aus dem Grund damit er es besser hat als bei mir. In dem Fall bin ich mir also sicher dass es so ist. Warum sollte ich dann einen Grund haben meinen Vogel einfach wieder zu holen?

Im Schutzvertrag wo man selber Eigentümer bleibt, steht auch die Pflicht dass der neue Besitzer bei eventueller Krankheit zum TA gehen muss.

Ganz schön kompliziert, dabei will man ja nur das Beste.:D
 
Hallo, Uschi,

alles, was man in einem Schutzvertrag vereinbaren kann, kann man auch bei einem gegenseitigen Übereignungsvertrag vereinbaren.

Wenn ich keinen Grund habe, den Vogel wieder zu holen, umso besser, aber wenn ich vertraglich irgendwas vereinbart habe und der neue Eigentümer hält sich nicht dran (z.B. Mindestmaße in der Unterbringung, Schwungfedern schneiden untersagt, Minimum an Tageslicht von 8 Stunden etc) und dieser sich eben nachweislich nicht dran hält, dann ist eben vertraglich wieder vereinbart, daß eine sofortige Rückwandlung dieses Vertrags stattfindet, d.h., das Eigentum am Tier geht dann wieder auf den Erst-Eigentümer über!

Somit kann der Ersteigentümer nicht willkürlich sein Tier wieder abholen, denn jetzt hat der Eigentümer zumindest die Möglichkeit, gerichtlich feststellen zu lassen, ob er tatsächlich vertragsbrüchig geworden ist!

Ein wirkliches Fallbeispiel: In einem Schutzvertrag wurde vereinbart, daß der Papagei u.a. artgerecht zu halten und ernähren sei. Bei einem Kontrollbesuch (Jahre später!) stellte der Eigentümer fest, daß sein Papagei Spaghetti zum Fressen bekam und sah dies als Begründung an, sein Tier sofort wieder mitzunehmen, da es nicht vereinbarungsgemäß artgerecht ernährt wird und der Besitzer hatte laut dem Schutzvertrag keine Möglichkeit, das Tier zurückzuhalten. Man suchte also nur einen Grund, um das Tier wieder zu holen, denn einige Wochen später wurde es bei einem Züchter wieder entdeckt, der ein solches Tier suchte und gegen gutes Geld dann dieses vom Eigentümer erwarb.

Dieses Beispiel kann man jetzt mit allen Punkten durchspielen - man hat bei einem Schutzvertrag keine Möglichkeit, sich gegen eine Rücknahme zu wehren und man müsste dann sogar ein Pärchen trennen, wenn's denn ganz blöde kommt.

Bei einem gegenseitigem Übereingnungsvertrag schon, dann lasse ich gerichtlich klären, ob die Spaghetti-Gabe nun "artgerecht" also vertragsgemäß als "artgerecht" noch angesehen werden kann und habe somit eine Chance, um mein übernommenes Tier zu kämpfen. Egal, es gibt auch Pellets-Gegner, die diese Gabe auch nicht als artgerecht ansehen, Körner ebenso etc.

Wenn die Chemie zwischen Abgebendem und Aufnehmenden dauerhaft stimmt, dann ist das alles sowieso egal, aber wenn es aus einer Ecke dampft, ist bei einem Schutzvertrag der Übernehmende immer der Doofe, denn da gibt es immer nur einen Sieger: der Eigentümer!
Als Eigentümer hätte ich kein Problem, einen Schutzvertrag auszustellen, aber ich hätte ein gewaltiges Problem, einen zu akzeptieren.
 
Hi,

ich meine, hier liegt ein Verständnisfehler vor!

Das Rücknahmerecht des Übergebers sieht vor, dass wir die Vögel nicht artgerecht halten - und das muss uns erst mal einer "beweisen". Susanne
Wie in meinem vorgenannten Beitrag bereits beschrieben (im Fallbeispiel): ein Eigentümer mit Schutzvertrag muss nichts beweisen und ein Besitzer hat gar keine Möglichkeit, sich gegen den Eigentümer zu wehren!
Allein die Bezeichnung "artgerecht" ist ja nicht eindeutig definiert und somit kann der Eigentümer diesen Begriff nach seinem Gutdünken (auch in Nachhinein) definieren. Anders bei Eigentumsübergabe - da kann der neue Eigentümer gegenreden.

Bis jetzt war es so, dass auch beschlagnahmte Vögel oder solche aus Überbestzungen in anderen Bundesländern uns übereignet werden . Ich denke, dass die Beweislast da schwierig wird - nur würden wir uns nicht auf "Beweise" und "Gerichte" einlassen. Da gibt es andere Möglichkeiten!
Susanne, hier sprichst Du selbst von "Übereignung", da kommt es jetzt auf den Vertrag drauf an, wie genau darin das Übereignen definiert wurde (evtl. auch als "Rückübereignung bei Vertragsbruch?) . Aber hier gibt es einen Vertrag und einen "alten" und einen "neuen" Eigentümer, und die Beweislast ist deshalb so schwierig, weil bei einer Übereignung der "neue Eigentümer" nun sein Recht am Eigentum auch gerichtlich durchsetzen bzw. klären lassen kann, ein Besitzer kann das nicht!
 
Übereignung

Der Schutzvertrag wird auf Wunsch der Eigentümer verwendet, die sich vorher in einem ausführlichen Gespräch hier vor Ort über unsere Haltung informieren. Individuelle Zusätze wie z. B. "übergibt zur Vergesellschaftung", werden besprochen, entsprechend eingefügt - die daraus entstehenden Konsequenzen ( z. B. bei Verpaarung) eingearbeitet.
Es gibt auch Eigentümer, die Ihren Vogel einfach nur loswerden wollen, die legen auf den Schutzvertrag überhaupt keinen Wert.
Bei Übereignungen kommt nicht der Schutzvertrag zur Verwendung. In diesen Fällen wird das Tier von der zuständigen Landschaftsschutzbehörde beschlagnahmt und uns zur weiteren Haltung und Pflege von Amts wegen übereignet. Mit dem Schreiben des Amtes sind wir neue Eigentümer.
LG
Susanne
 
Hallo Gitti,

ich habe mir die letzte Version von Dir, wie ein Schutzvertrag ausschauen kann durchgelesen u. bin überzeugt dass das auch sehr vernünftig ist.
Damit könnte ich mich auch anfreunden.

Ich bin halt bisher von mir ausgegangen u. wie ich handeln würde, u. halt nicht dass es Menschen gibt die sich u.U. überlegen könnten dass mit ihrem Vogel doch Geld zu machen ist.
Dein letzter Vorschlag ist jedenfalls auch tatsächlich zum Schutz des Vogels u. nichts anderes sollte es sein.
 
Thema: Schutzvertrag - "Uhu"

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