Fasane und Rebhühner

Diskutiere Fasane und Rebhühner im Forum Artenschutz im Bereich Allgemeine Foren - Hey Ich bin durch Zufall auf dieses Forum gestoßen. Vor einigen Wochen habe ich Fotos von meinem Zuhause vor 30 Jahren gesehen. Damals gab es...
B

Bieber

Guest
Hey
Ich bin durch Zufall auf dieses Forum gestoßen.
Vor einigen Wochen habe ich Fotos von meinem Zuhause vor 30 Jahren gesehen. Damals gab es hier noch viele Fasane, Rebhühner usw.
Heute findest man diese in unserer Gegend leider gar nicht mehr.
Ich plane nun auf einem ca. 5 ha großem Gebiet ( Pferdeweiden und Busch Hecken) wieder Fasane und Rebhühner anzusiedeln.
Hat von euch jemand Erfahrung?
Das Projekt steckt noch in den Kinderschuhen und ich bin überjeden Tip dankbar.

Gruß Felix
 
Du könntest dich diesbezüglich mal bei deiner Unteren Landschaftsbehörde erkundigen. Ich denke, dass die sich mit solchen Sachen auskennen und die bestimmt gerne dabei weiterhelfen. Aus welcher Region kommst du denn?
 
Ich plane nun auf einem ca. 5 ha großem Gebiet ( Pferdeweiden und Busch Hecken) wieder Fasane und Rebhühner anzusiedeln.
Hat von euch jemand Erfahrung?
Erfahrung nicht, aber einen wichtigen Hinweis: Man darf nicht einfach so ein paar Tiere auswildern. Schau erstmal in die Jagdgesetze rein! Fasan und Rebhuhn unterliegen dem Jagdrecht.

Den Fasan würde ich mir schwer überlegen. Auch wenn manche hier anderer Meinung sind: Der Fasan ist keine heimische Tierart. Er wurde (wenngleich schon vor langer Zeit) von Menschenhand zum Zwecke der Jagd eingebracht.

VG
Pere ;)
 
Ich komme aus dem Sauerland.
Werde mich mal mit dem Nabu in Verbindung setzten und von denen hoffentlich Infos kriegen.
 
Vom Nabu wirst du diesbzüglich wohl nicht viel erwarten können, die wissen da auch nicht viel uznd dürfen v.a. nichts entscheiden. Versuchs bei der unteren Landschaftsbehörde, die wissen darüber Bescheid.
 
Das ist richtig, bitte kontaktiere die untere Jagdbehörde........
liebe Grüße,buteo
 
Hallo Felix,

hier mal der Wortlaut des Bundesjagdgesetzes (BJagdG):

§ 28 Sonstige Beschränkungen in der Hege
(3) Das Aussetzen oder das Ansiedeln fremder Tiere in der freien Natur ist nur mit schriftlicher Genehmigung der zuständigen obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle zulässig.

Für Baden-Württemberg gilt nach Landesjagdgesetz-Durchführungsverordnung (LJagdGDVO) Folgendes:

§ 14 Aussetzen von Wild
Unbeschadet des Aussetzungsverbots des § 28 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes dürfen, mit Ausnahme des Fasans, heimische Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, nur mit Genehmigung der oberen Jagdbehörde in der freien Natur ausgesetzt werden.

Bei uns wäre also nicht die untere, sondern die obere Jagdbehörde (Regierungspräsidium) zuständig. Wie das bei Euch ist, mußte mal erfragen. Das Bundesjagdgesetz gilt jedenfalls auch bei Euch.

VG
Pere ;)
 
Moin, Moin,
es wäre vielleicht vorher zu klären ob das Habitat überhaupt geeignet ist und ob es nicht einfacher ist durch geeignete Maßnahmen das Habitat so zu verändern das die Vögel von alleine kommen, wenn das denn sinnvoll ist.

Insofern würde es sich vielleicht doch anbieten mit der sich auskennt etwa vom Nabu das ganze zu begehen.

Bei meinem Vater haben die Rebhuhnbestände (und die anderer Vogelarten auch) durch leichte Veränderungen in der Bewirtschaftung der Flächen abgenommen.

Gruesse,
Detlev
 
Bei uns wäre also nicht die untere, sondern die obere Jagdbehörde (Regierungspräsidium) zuständig. Wie das bei Euch ist, mußte mal erfragen. Das Bundesjagdgesetz gilt jedenfalls auch bei Euch.

VG
Pere ;)
die Fasane hab ich doch glatt überlesen.........richtig, in dem Falle des Auswilderns von Fasanen oder Kanin wäre die obere Jagdbehörde zuständig, nur für die Rebhühner eben nicht.
Da geht es in aller erster Linie nämlich um die Wildschäden,die Fasan und Kanin hervorrufen können.
liebe Grüße,buteo
 
Hallo Bieber,

ich würde Dir empfehlen wollen, diese Reihenfolge einzuhalten:

1. feststellen, zu welchem Jagdbezirk die geannte Fläche gehört.

2. Kontakt aufnehmen mit dem Jagdpächter oder sonstigen Jagd-Ausübungsberechtigten (z.B. Förster). Vielleicht hat der ja parallel schon so ein "Projekt am Laufen"?

3. Vorbereitung des geplanten Habitats- lange vor der tatsächlichen Auswilderung - in Absprache mit der/den oben geannten Person/Personen.

idS Daniel
 
Insofern würde es sich vielleicht doch anbieten mit der sich auskennt etwa vom Nabu das ganze zu begehen.
Ich möchte nochmal betonen, daß Naturschutzverbände wie der Nabu hier völlig fehl am Platze sind, weil Rebhuhn und Fasan dem Jagdrecht unterliegen. Das ganze geht nur mit Zustimmung bzw. unter Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten (und das ist ganz sicher dort nicht der Förster, der hat da genauso wenig was zu suchen, DanielG) und mit schriftlicher Genehmigung der zuständigen Jagdbehörde(n).

VG
Pere ;)
 
die Fasane hab ich doch glatt überlesen.........richtig, in dem Falle des Auswilderns von Fasanen oder Kanin wäre die obere Jagdbehörde zuständig, nur für die Rebhühner eben nicht.
Nicht ganz: Also das Auswildern von Kaninchen ist Kraft §28 Abs. 2 BJagdG verboten! Für Rebhühner und Fasane ist grundsätzlich die oberste Landesbehörde zuständig, doch kann sie die Zuständigkeit auf die nachgeordneten Behörden übertragen. In Ba-Wü wurde diese Kompetenz für Nicht-Fasanen (hier als Rebhuhn) auf die obere (=höhere) Jagdbehörde übertragen (also Mittelbehörde = Regierungspräsidium). Für Fasan ist nach dem Wortlaut des Gesetzes nachwievor die oberste Jagdbehörde zuständig, also Ministerium.

Für NRW gilt Folgendes:

§ 31
Aussetzen von Wild
(Zu § 28 Abs. 3 und 4 BJG)

(3) Das Aussetzen weiterer Tierarten in der freien Wildbahn zum Zwecke der Einbürgerung in Jagdbezirken ist nur mit schriftlicher Genehmigung der oberen Jagdbehörde zulässig. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn Interessen der Landeskultur nicht entgegenstehen, insbesondere unverhältnismäßig hohe Wildschäden nicht zu erwarten sind.

Also: Schriftliche Genehmigung der oberen Jagdbehörde (dürfte auch in NRW beim Regierungspräsidium sein) für Rebhuhn und Fasan.

VG
Pere ;)
 
Moin, Moin,
Ich möchte nochmal betonen, daß Naturschutzverbände wie der Nabu hier völlig fehl am Platze sind, weil Rebhuhn und Fasan dem Jagdrecht unterliegen.

Hab ich das bestritten? Nein. Aber ich bin der Meinung, das es sicher Gründe gibt die zum Verschwinden/Fehlen dieser Arten in diesem Gebiet geführt haben. Und ich bin der Meinung, das man mit Naturschutzverbänden etwas besser fährt was die Beurteilung der Gründe dafür liegt. Bevor man Tiere irgendwo wieder ansiedelt sollte man die Gründe für ihr verschwinden klären. Oft gibt es regionale Experten für einzelne Artgruppen bei Naturschutzverbänden, eventuell mit eigenen regionalen oder lokalen Beobachtungen zu Bestandsentwicklungen. Und vielleicht ist es ja gar nicht sinnvoll diese Arten dort ansiedeln zu wollen, wohl aber anderen Arten zu helfen die eben nicht unter Jagtrecht fallen.

Und in die andere Richtung: vielleicht reicht es ja die Flächen so den Ansprüchen von Fasanen und Rebhühnern anzupassen, das diese zuwandern können? Dann braucht man dazu sicher auch keine Genehmigung durch irgendwelche Jagtbehörden. Den Weg halte ich für sinnvoller auch was das Einbringen von gebietsfremden Tierarten oder genetisch abweichenden Formen betrifft (wo kämen denn die Rebhühner her?).

Gruesse,
Detlev
 
Hab ich das bestritten? Nein. Aber ich bin der Meinung, das es sicher Gründe gibt die zum Verschwinden/Fehlen dieser Arten in diesem Gebiet geführt haben. Und ich bin der Meinung, das man mit Naturschutzverbänden etwas besser fährt was die Beurteilung der Gründe dafür liegt. Bevor man Tiere irgendwo wieder ansiedelt sollte man die Gründe für ihr verschwinden klären. Oft gibt es regionale Experten für einzelne Artgruppen bei Naturschutzverbänden, eventuell mit eigenen regionalen oder lokalen Beobachtungen zu Bestandsentwicklungen. Und vielleicht ist es ja gar nicht sinnvoll diese Arten dort ansiedeln zu wollen, wohl aber anderen Arten zu helfen die eben nicht unter Jagtrecht fallen.
Aber Detlev, nun werte das doch nicht als persönlichen Angriff. Jedoch ist allein die Tatsache, daß Rebhuhn und Fasan dem Jagdrecht unterliegen, entscheidend für das weitere Vorgehen. Rebhühner sind wegen der Extensivierung der Landwirtschaft und der damit verbundenen Lebensraumverschlechterung verschwunden. Die Fasane zum einen aus demselben Grund, zusätzlich kam die Jägerschaft in vielen Gebieten zur Raison und verzichtet heuer auf kopfzahlstarke Aussetzungen von Fasanen.

Das war keine Kritik an den Naturschutzverbänden, aber ohne die Jagdbehörden und die Jagdausübungsberechtigten können die einen Kopfstand machen und mit den Füßen zappeln, da geht nix.

VG
Pere ;)
 
Moin, Moin,

Das war keine Kritik an den Naturschutzverbänden, aber ohne die Jagdbehörden und die Jagdausübungsberechtigten können die einen Kopfstand machen und mit den Füßen zappeln, da geht nix.

Inwiefern braucht man Jagdverbände/behörden wenn man keine Aussetzung betreiben möchte?

Gruesse,
Detlev

PS: bin auch kein großer Fasanenfan.
 
(und das ist ganz sicher dort nicht der Förster, der hat da genauso wenig was zu suchen, DanielG)

VG
Pere ;)

Oh doch,

wenn es sich bei der genannten Fläche um einen Teil eines staatlichen Eigenjagdbezirks handelt, dann ist der Förster der richtige Mann!

idS Daniel
 
Und ich bin der Meinung, das man mit Naturschutzverbänden etwas besser fährt was die Beurteilung der Gründe dafür liegt. Bevor man Tiere irgendwo wieder ansiedelt sollte man die Gründe für ihr verschwinden klären. Oft gibt es regionale Experten ....

Gruesse,
Detlev

...die man selten bei den genannten Verbänden findet. Deren Sachkenntnis rührt leider oft genug aus der jährlichen Überweisung des Mitgliedsbeitrags an NABU, BUND o.ä. her.

Am meisten über sein Wild weiß derjenige, der tagtäglich damit zu tun hat- oft über Jahrzehnte hinweg.

Ich betreibe in meinem Revier erfolgreiche Rebhuhnhege, ohne Aussetzen. Einfach nur den verbleibenen Restbeständen das Überleben ermöglicht-durch Biotop- resp. Habitatgestaltung und Prädatorenkontrolle.
Das sind allerdings Maßnahmen, die NABU und Co. überfordern,weil

1. keine Bereitschaft, die finanziellen Mittel aufzubringen (für eine jagdbare Vogelart!) Das pachten von Äckern zum Zwecke der Biotopgestaltung kostet halt Geld.

2. weder Bereitschaft noch Befugnisse zur Prädatorenkontrolle, im Gegenteil.

idS Daniel
 
Moin, Moin,

... die man selten bei den genannten Verbänden findet. Deren Sachkenntnis rührt leider oft genug aus der jährlichen Überweisung des Mitgliedsbeitrags an NABU, BUND o.ä. her.

Das ist bei allen Vereinen die auf breite Mitgliederbasis bauen auch nicht anders zu erwarten, ich vermute mal selbst bei Jägervereinigungen. Trotzdem gibt es auch in Massenvereinen Experten. Deshalb ja auch die Empfehlung z.B. beim Nabu nach Experten und nicht nach Mitgliedern zu suchen.

Ich tingle als Vortragender durch die regionalen Vogelvereine und da kriegt man durchaus schnell mit wo welche Kompetenz und Aktivität sitzt. Das reicht vom wirklichen Experten bis zu Leuten die gut zum Kuchenbacken und Kaffeekochen bei der nächsten Aktion sind. Auch solche Leute werden ja im Naturschutz gebraucht.

Vereine wie GNOR, HGON oder verschiedene OAG (keine Ahnung ob es sowas dort vor Ort gibt) wären noch abzuklappern, die haben ein etwas anderes Selbstverständnis als Nabu-Gruppen.

Gruesse,
Detlev
 
Thema: Fasane und Rebhühner

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