Zuchterlaubnis nachgehakt

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madas

Guest
Hallo,

wenn man von seinen Vögeln Nachwuchs haben möchte braucht man doch in aller Regel eine Zuchterlaubnis nach Tierseuchengesetz §17g Absatz 1.

BNA-Homepage schrieb:
§ 17g

(1) Wer Papageien oder Sittiche halten will, um
1. von diesen Tieren Nachkommen aufzuziehen oder
2. mit diesen Tieren zu handeln,
bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

(2) Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn
1. die für die Tätigkeit verantwortliche Person die für die Bekämpfung der Psittakose erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde hat und
2. die zur Bekämpfung der Psittakose erforderlichen Räumlichkeiten vorhanden sind

(3) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
1. die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis näher zu regeln,
2. Vorschriften zu erlassen über
a) die Kennzeichnung der Tiere,
c) Aufzeichnungen betreffend Aufnahme oder Erwerb und Abgabe der Tiere sowie ihre Behandlung gegen Psittakose.

weiterhin steht auf deren Seite zur Sachkunde:

BNA-Homepage schrieb:
Was ist Sachkunde?

Das Tierschutzgesetz schreibt im § 11 für jeden der Tiere hält, züchtet und mit ihnen handelt die Sachkunde vor. Sie beinhaltet die theoretischen und praktischen Grundlagen für den Umgang, die Haltung, Fütterung und Zucht der Tiere.
Auch im § 6 der Bundesartenschutzverordnung ist festgeschrieben, dass Wirbeltiere der besonders geschützten Arten gehalten werden dürfen nur von dem: "Der die erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Tiere seiner nach Landesrecht zuständigen Behörde vorlegen kann."

Wer muss den Sachkundenachweis ablegen?

* Wissenschaftlich geleitete zoologische Einrichtungen
* Nicht wissenschaftlich geleitete Tierparks, also auch Wild- und Vogelparks, die Tiere gewerbsmäßig zur Schau stellen
* Der gewerbsmäßige Handel
* Gewerbsmäßige Züchter und Halter
* Wer Tiere zur Schau stellt.

Was bedeutet "gewerbsmäßig"?

Die Gewerbsmäßigkeit nach dem Tierschutzrecht ist immer dann gegeben, wenn die Tätigkeit planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird.
Voraussetzung für gewerbsmäßiges Züchten sind gegeben wenn:

* Reptilien: Ein Tierhalter oder Tierzüchter der mehr als 100 Reptilien oder mehr als 50 Schildkröten pro Jahr züchtet und absetzt.
* Vögel: Ein gewerbsmäßiges Züchten liegt bei Vögeln in der Regel vor, wenn regelmäßig Jungtiere verkauft werden und
1. mehr als 25 züchtende Vogelpaare gehalten werden und/oder
2. mehr als 10 züchtende Zuchtpaare über Nymphensittichgröße gehalten werden und/oder
3. mehr als 5 züchtende Ara- oder Kakadupaare gehalten werden.
* Generell gilt: Bei Reptilien, Vögeln und sonstigen Heimtieren (z.B. Aquarientieren) gilt eine Zucht als gewerbsmäßig, wenn ein Verkaufserlös von mehr als 4000 DM (~2000 EUR) jährlich zu erwarten ist.

Wenn ich die Texte richtig verstehe, bräuchte ich ja wenn ich mit dem Verkaufserlös meiner Jungtiere unter 2000 EUR bleibe keinen Sachkundenachweis zu erbringen! Das kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein oder deute ich da was falsch?

Dann ist mir noch was aufgefallen. Auf den Formularen des BNA zum Bestellen der Fußringe steht folgendes:

BNA-Homepage schrieb:
Bestellung
1. Die Bestellung kann nur schriftlich mit einem aktuellen Bestellformular erfolgen und ist verbindlich. Eine Stornierung oder
Änderung der Bestellung nach Eingang beim BNA ist nicht möglich.
2. Die Liste muss sorgfältig und gut leserlich (Druckbuchstaben oder Schreibmaschine) ausgefüllt sein. Schlecht, nicht richtig
ausgefüllte oder unvollständig ausgefüllte Bestellungen werden nicht bearbeitet.
3. Beachten Sie bitte die Mindestbestellmengen bei den einzelnen Ringgrößen
4. Folgendes ist zu beachten
Die Bestellung erfolgt bei der BNA-Kennzeichenstelle, Postfach 11 10, 76707 Hambrücken Fax: (07255) 8355
Zucht- und Haltegenehmigung: Bei der Bestellung muss eine gültige amtliche Zuchtgenehmigung nach § 17g, Abs. 1 des
Tierseuchengesetzes heutiger Fassung in Kopie vorliegen. Die Zucht- und Haltegenehmigung ist nicht erforderlich, wenn
die Psittaziden nur gehalten werden und der Halter eine entsprechende formlose Erklärung beilegt.

Liegt bei einer Bestellung direkt beim BNA eine erforderliche Kopie der Zucht- und Haltegenehmigung nicht vor, wird
die Bestellung nicht bearbeitet.

Wenn ich Psittaziden nur halte, brauche ich der BNA dieses nur formlos erklären, dann darf ich Ringe bestellen. Richtig?

ABer warum soll jemand der nur Halter der Tiere ist überhaupt Ringe brauchen? Doch nur wenn er Vögel nachzieht.

Nun bin ich ein wenig verwirrt!

Wäre nett, wenn da mal jemand Licht ins Dunkle bringt.

Danke
 
Hallo,

die Angaben über Ringe auf der Seite des BNA beziehen sich auf Artenschutzringe und nicht auf Psittakoseringe.
Der BNA meldet jeden verschickten Ring der, für den Empfänger zuständigen, unteren Naturschutzbehörde. Und die wird sich dann schon fragen was der jenige mit den Ringen macht. Da ja hier alle Vögel gemeldet sein müssen die Artenschutzrechtlich beringt werden.

Kurzum: Artenschutzringe haben mit Psittakoseringen nichts zu tun, da auch für nicht Psittaciden diese verwendet werden, wo erforerlich. Allerdings ersetzt der Artenschutzring bei Psittaciden der Anlage 6 BArtSchV die Psittacoseringe, man muss diese also nicht doppelt beringen.
Artenschutzringe dürfen auch nur für entsprechende Vögel verwendet werden, also nicht für deine Halsbandsittiche.


Den "einfachen" Sachkundenachweis erbringt man der zuständigen Behörde bei Erteilung der Zuchtgenehmigung.
Naja und der Rest nach § 11............wer erwartet denn schon 2000,- :zwinker:
 
Hallo,

ich weiß, habe diese Tiere selber im Bestand, aber die Betonung liegt auf "erwartet".........
 
Schön. Nur leider ist deine Webseite gerade im Umbau. Ich hätte mir deine Tiere sonst mal gerne angeschaut.
 
Zitat: Wer muss den Sachkundenachweis ablegen?

Ich interpretiere diesen Absatz ganz anders und die
Behörden vielleicht auch?

Meiner Ansicht zu folge muss, jeder Züchter, der Vögel züchtet einen Sachkundenachweiß machen. Weil der Züchter auch regelmäßig Jungtiere nachzieht und verkauft, sonst ist er nur ein Vogelhalter. Selbst der Vogelhalter sollte den Nachweis machen, denn wer kennt den Vogel schon den er hält, denn wissen kann man nie genug.

Dann noch eins jeder Züchter, der was von sich hält, stellt auch regelmäßig aus und ist somit auch gezwungen einen Sachkundenachweiß zu machen.
 
Dann noch eins jeder Züchter, der was von sich hält, stellt auch regelmäßig aus und ist somit auch gezwungen einen Sachkundenachweiß zu machen.

Du meinst, jeder Züchter der sich profilieren muss, schleppt regelmäßig seine Vögel von Ausstellung zu Ausstellung.
Aber wie dem auch sei, für Ausstellungen ist der Sachkundenachweis nicht vorgeschrieben.
 
Du meinst, jeder Züchter der sich profilieren muss, schleppt regelmäßig seine Vögel von Ausstellung zu Ausstellung.

So habe ich das nicht so gemeint, wie es hier geschrieben wurde. Ich kenne jedenfals keinen Züchter der nicht ausstellt und wenn es nur ein Paar Schauwellensittiche sind.

Mir ist schon klar das die Ausstellungsordnung nichts mit dem Sachkundenachweiß zutun hat, aber der Gesetzestext in ersten Absatz lautet so, der kommt vom BNA.
 
Ich kenne jedenfals keinen Züchter der nicht ausstellt und wenn es nur ein Paar Schauwellensittiche sind.

Da musst du wohl noch ein Wörtchen hinzufügen. Jeder ernsthafte Züchter wird mit seinen Tieren auch zu Ausstellungen fahren. Wer ne Zuchterlaubnis nach §17g hat ist ja dann streng genommen ein Züchter, weil er Nachwuchs von seinen Tieren zeugen lässt. Nun gilt das aber auch für einmalige Vorfälle. Aber diese "Züchter" werden wohl kaum auf ne Ausstellung fahren.

Btw: Früher waren doch die Ausstellungen bestimmt dafür da, um der breiten Öffentlichkeit sein Hobby und seine Tiere vorzustellen und auch seinen Vogelnachwuchs an den Mann zu bringen. Im heutigen WWW-Zeitalter ist das aber nicht mehr unbedingt nötig.
 
Sachkundenachweis

Hallo!!
Das schreibt der BNA:
ZITATANFANG:

Wer muss den Sachkundenachweis ablegen?

Wissenschaftlich geleitete zoologische Einrichtungen
Nicht wissenschaftlich geleitete Tierparks, also auch Wild- und Vogelparks, die Tiere gewerbsmäßig zur Schau stellen
Der gewerbsmäßige Handel
Gewerbsmäßige Züchter und Halter
Wer Tiere zur Schau stellt.

Vögel: Ein gewerbsmäßiges Züchten liegt bei Vögeln in der Regel vor, wenn regelmäßig Jungtiere verkauft werden und
1. mehr als 25 züchtende Vogelpaare gehalten werden und/oder
2. mehr als 10 züchtende Zuchtpaare über Nymphensittichgröße gehalten werden und/oder
3. mehr als 5 züchtende Ara- oder Kakadupaare gehalten werden.

Generell gilt: Bei Vögeln gilt eine Zucht als gewerbsmäßig, wenn ein Verkaufserlös von mehr als 4000 DM (~2000 EUR) jährlich zu erwarten ist.
ZITATENDE.

Also versteift euch doch nicht immer auf die 2000 € jährlich.Den Sachkundenachweis muss jeder ablegen,so stehts auch oben geschrieben,wer regelmäßig Jungtiere veräussert.Über die Regelmäßigkeit ist auch schon gestritten worden.Regelmäßig ist auch,wenn ein Züchter 3 mal in 5 Jahren Vögel verkauft.
 
Hallo nochmals...
Aber ist das nicht die falsche Rubrik hier???
Admin bitte verschieben.
 
Thema: Zuchterlaubnis nachgehakt

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