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WHasse
Foren-Guru
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Hallo, ich habe hier ofters von einem "Schutzvertrag" gelesen. Kann mir mal irgendjemand erläutern, was das ist? Vielen Dank!
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Hallo,
bei einem Schutzvertrag wechselt der Vogel nur den Halter, aber nicht den Besitzer.
Sorry, Jens es gibt kein entweder oder.
das sowieso, aber ich meine halt die Kosten, die anfallen, wenn halter ihre Vögel einfach nur loswerden wollen und irgend jemandem auf den Hof stellen und der dann mit einem Pflegefall klarkommen muss....Denn eventuell anfallende zukünftige Tierarztkosten müssen vom neuen Halter übernommen werden....
Er wechselt den Besitzer, die Bestandsveränderung ist bei der ULB anzuzeigen, jedoch erfolgt KEIN Eigentumsübertrag!
ach das wusste ich gar nicht. Ich dachte ich wäre dann auch Eigentümer
dieses Vogels. Aber macht das einen Unterschied? Ob ich nun Eigentümer
oder *nur* Besitzer bin ?
Und Eigentümer bleibt der Exbesitzer? Oder muss das
extra im Vertrag stehen.
genau dieses muss schriftlich fixiert sein.
Und wer schützt dann den neuen "Besitzer" vor dem "Eigentümer", wenn der plötzlich (aber ggf grundlos) irgendwann meint, dass das Tier doch besser bei ihm selbst oder woanders aufgehoben ist? Und was ist dann mit den bereits angefallenen Kosten, die der "Besitzer" bezahlt hat?
Irgendwie trau ich diesem Schreiben nicht...
also wenn es das risiko gibt, stellt der vertrag also ein ungleichgewicht zwischen den rechten der vertragspartner dar...
Und wie beweist man das? Bilder? Zeugenaussagen? Also kann der Eigentümer das Tier sowieso nicht sofort zurückfordern, so es denn dem Tier so schlecht geht, sondern muss ggf. warten, bis ein entspr. Gerichtsurteil vorliegt, was Monate / Jahre dauern kann... klingt alles auch nicht wirklich optimal in der Umsetzung.