Wer brütet hier?

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von Welden

Guest
Habe in einer dichten Hecke folgendes Nest ausfindig gemacht.Konnte jedoch keinen Vogel beobachten,welcher dieses Gelege anfliegt bzw bebrütet.Wer kann helfen?
 

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Auch wenn es weh tut; Das Stören von Vögeln (besonders während der Brutzeit) ist verboten. Und das Fotographieren von Nestern stört!
Also bitte nicht dauernd neue Fotos von Nesten mit Eiern oder Jungen hier rein stellen. Könnte Ärger bedeuten!
 
Auch wenn es weh tut; Das Stören von Vögeln (besonders während der Brutzeit) ist verboten. Und das Fotographieren von Nestern stört!
Also bitte nicht dauernd neue Fotos von Nesten mit Eiern oder Jungen hier rein stellen. Könnte Ärger bedeuten!
Halt mal den Ball flach, Weissnix, das stimmt doch gar nicht!

VG
Pere ;)
 
Halt mal den Ball flach, Weissnix, das stimmt doch gar nicht!

VG
Pere ;)

Auszug aus dem Naturschutzgesetzt in BW:
§ 43 Allgemeiner Schutz der Pflanzen und Tiere



(1) Es ist verboten,



1. wild wachsende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu schädigen,



2. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten,
 
Ordnungswidrig handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig



1. den Verboten des § 25 Abs. 1 über Werbeanlagen zuwiderhandelt,



2. entgegen § 34 Abs. 2 chemische Mittel oder Wirkstoffe anwendet,



3. entgegen § 35 geschützte Bezeichnungen oder amtliche Kennzeichen verwendet oder entgegen § 47 Abs. 6 die Bezeichnung »Vogelwarte«, »Vogelschutzwarte« oder eine Bezeichnung, die ihnen zum Verwechseln ähnlich ist, ohne Genehmigung führt,



4. entgegen § 43 Abs. 1 Nr. 1 wild wachsende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort entnimmt oder schädigt, insbesondere ihre Bestände niederschlägt oder verwüstet,



5. entgegen § 43 Abs. 1 Nr. 2 wild lebende Tiere mutwillig beunruhigt, ohne vernünftigen Grund fängt, verletzt oder tötet,
 
BNatSchG 2002 § 42 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten

(1) Es ist verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu
fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-,
Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu
zerstören,
2. wild lebende Pflanzen (..)
3. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen
Vogelarten an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch
Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören,
4. Standorte wild lebender Pflanzen (..)
(2) Es ist ferner verboten,
1. Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten in Besitz oder
Gewahrsam zu nehmen, in Besitz oder Gewahrsam zu haben oder zu be- oder
verarbeiten (Besitzverbote),...

Find ich eindeutig
 
nette begrüßung für jemanden, der einfach nur eine frage gestellt hat............., auch wenn vielleicht recht und gesetzt über uns steht. aber keiner weiß doch wirklich, wie und wo und warum das nest fotografiert wurde, einige tiere, bei uns im garten z.b. sind so sicher, dass sie uns kaum beachtung schenken, sprich, vertrauensvoll mit uns umgehen und eben umgekehrt :gott: :gott: :gott: :gott:
 
„mutwillig beunruhigt“

„durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören“

Aber Weissnix,

wir brauchen uns ganz sicher nicht zu streiten! Wir sollten stattdessen trotz aller Tierliebe auf dem Boden bleiben:

Du hast die entsprechenden Gesetzesgrundlagen schön zitiert. Es wird jedoch zum einen die mutwillige (=vorsätzliche, also Störung mit Wissen und Wollen) Beunruhigung, zum anderen die explizite Störung genannt.

Es gibt im Recht verschiedene Arten der Gesetzesauslegung. Eine davon ist die teleologische Gesetzesauslegung, die bedeutet, dass ein Gesetz nach seinem Zweck ausgelegt wird.

Es gibt penetrante Naturfotografen (ähnlich den Papparazzis bei den Promis), die für ein gutes Foto alles geben und auch massive Störungen bis hin zur Aufgabe der Brut in Kauf nehmen. Und genau für solche Fälle gibt es dieses Gesetz. Otto-Normalverbraucher, der aus Freude das Amselnest in seinem Geranienkasten ablichtet, ist damit nicht gemeint.

Es heißt nicht: „Das Fotografieren ist verboten“, sondern „Stören ist verboten!“, und das kann z. B. durch übertriebenes Fotografieren sein.

Außerdem heißt es ja, „an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten“. Nun, was kann ein Vogel für einen Aufenthaltsart wählen, der nicht unter die genannten fällt? – Keinen! Das hieße, man dürfte Vögel überhaupt nicht fotografieren.

VG
Pere ;)
 
Na Peregrinus, nun halt du aber mal den Ball flach!
Kannst es nicht ertragen auch mal unrecht zu haben, oder warum hast du das Zitat aus den zwei verschiedenen Gesetzten so zusammen geschnitten, dass es für dich passt? Und dann auch noch den Wortlaut falsch wieder gegeben?
Es heißt im Bundesnaturschutzgesetz
Es ist verboten:
wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen
Vogelarten an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch
Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören,

Da ist nicht von mutwillig die Rede!

Und es heißt nicht: Das Stören durch Fotografieren ist verboten sondern: Es ist verboten (..) zu Fotografieren

Wer lesen kann ist hier klar im Vorteil!
Das ist sehr eindeutig formuliert.
Und das Interpretieren von Gesetzen solltest du Anwälten und Richtern überlassen, oder hast du ein Zweitstudium in Jura ?

Und ich muss mich Weissnix auch hier anschließen: Ich sehr hier zu viele Fotos von Nestern mit Eiern und Jungvögel und möchte auf keinen Fall, dass dadurch noch weitere Personen angeregt werden mal schnell den Busch auseinander zu biegen um ein weiteres Nest zu fotografieren! Es gibt überhaupt keinen Grund das zu tun. Wenn man nicht weiß was in dem Nest brütet muss man halt mit Geduld in entsprechender Entfernung warten bis ein Elternvogel zu sehen ist!
 
Ich muß mich da mal anschließen. Inzwischen werden hier wirklich viele Nester abgelichtet und zur Schau gestellt. Normalerweise sollte man ein Nest, wenn man weiß, dass eins da ist, großzügig umgehen. Sie werden ja nicht umsonst versteckt angelegt.
Schließlich haben sie ein Recht auf Privatsphäre :+klugsche ;)
 
Da muss ich doch kurz Peregrinus zur Seite springen.
Es ist verboten, ...durch fotografieren...zu stören.
Es heisst also, das Stören durch fotografieren ist verboten und nicht das Fotografieren per se.

Wobei man ohne vernünftige Fotoausrüstung aufgrund der mangelhaften Zoomfunktion bei Kleinbildkameras wohl zwangsläufig stört, weil man zu nah heran muss.
 
bei DEN Aufnahmen die man hier sieht (Nest mit Eier aber OHNE Vogel) kann man zwangsläufig davon ausgehen DASS gestört wurde !

Abgesehen davon stört man nicht nur die Elternvögel - sondern bringt durch "herumwuseln" oder wie auch immer auch neugierige Elstern auf die Fährte zum Nest - was dann passiert wird wohl jedem klar sein 8o


Gruß - Rando
 
Natürlich ist es absolut richtig, dass Nester und Brutplätze in Ruhe gelassen und keinesfalls gestört werden. Für diese Erkenntnis müssen auch nicht erst Gesetze durchgesehen werden, wie auch immer in diesen formuliert wird. Aber ich finde, dass neue Mitglieder hier nicht gleich angefahren werden sollten. Immerhin finde ich es lobenswert, wenn überhaupt Interesse an der Natur wie z.B. an Vogelnestern im eigenen Garten gezeigt wird. Um aber zu vermeiden, dass dabei besagte Fehler gemacht werden, sollte man besser sachlich aufklären.

Hat denn noch jemand eine Idee, wessen Gelege hier fotografiert wurde? Eine Amsel wird es wohl nicht sein, da die Farbe der Eier absolut nicht passt.....

LG R.
 
bei DEN Aufnahmen die man hier sieht (Nest mit Eier aber OHNE Vogel) kann man zwangsläufig davon ausgehen DASS gestört wurde !

Abgesehen davon stört man nicht nur die Elternvögel - sondern bringt durch "herumwuseln" oder wie auch immer auch neugierige Elstern auf die Fährte zum Nest - was dann passiert wird wohl jedem klar sein 8o


Gruß - Rando

Da gab es mal eine interessante Studie zum Sucherfolg von Elstern und Krähen bei durch Menschen bewegter Vegetation um das Nest und bei nicht bewegter Vegetation um das Nest. Ergebnis war , das Nester schneller und zu einem höheren Prozentsatz gefunden werden, wenn die Vegetation darum von Menschen bewegt wurde ...ich glaube, das wurde in Kanada durchgeführt? (Mit Nestatrappen ?!)
falls jemand den Artikel hat, oder weiss, wo der zu finden ist, wär´s sicher auch allgemein interessant...ich weiss es leider nicht mehr genau, wo ich den gesehen hatte und esw ist auch schon ca 8,9 jahre her.......
 
Ich glaube, die Leute sind eher stolz darauf, ein Nest zu haben/aufgestöbert zu haben und wollen es auch zeigen. Hab ich schon 2x erlebt. "ich habe ein Rotkehlchennest im Blumenkasten, das knips ich mal und dann bring ich das mit" :nene: Wurde dann nicht geknipst und fortan in Ruhe gelassen.
Oder die andere Frau: hier guckense mal, -wusch- die tarnenden Zweige zur Seite geschoben. Dieses letzte Rotkehlchen hat nie wieder dort gebrütet. Im Gegensatz zu einem ungestörten zugewachsenen Fenster, wo 4 oder 5 Nester jeweils in Folgejahren übereinander gebaut worden waren.
 
Da gab es mal eine interessante Studie zum Sucherfolg von Elstern und Krähen bei durch Menschen bewegter Vegetation um das Nest und bei nicht bewegter Vegetation um das Nest. Ergebnis war , das Nester schneller und zu einem höheren Prozentsatz gefunden werden, wenn die Vegetation darum von Menschen bewegt wurde ...ich glaube, das wurde in Kanada durchgeführt? (Mit Nestatrappen ?!)
falls jemand den Artikel hat, oder weiss, wo der zu finden ist, wär´s sicher auch allgemein interessant...ich weiss es leider nicht mehr genau, wo ich den gesehen hatte und esw ist auch schon ca 8,9 jahre her.......

Habe meinen Text gerade nochmal gelesen und fand dass ich mich unklar ausgedrückt habe...
Also mit bewegt worden meine ich nicht, dass da einer steht und mizt den zweigen wackelt, sondern, dass die vegetation vom menschen zuvor sozusagen " etwas in Unordnung" gebracht wurde
 
Den Test aus Kanada kenne ich nicht.Fänd ich aber sehr interessant.
Ich habe nur gelesen, dass Elstern Ornithologen aufgrund ihres "Zubehörs" erkennen und diesen in der Brutzeit in gehörigem Abstand folgen um zu den Nestern gebracht zu werden.
 
Ja Jono, der würde mich auch brennend interessieren, hab aber beim googeln nix gefunden bis auf Nestbau/auswahl und Bruterfolg in Abhängigkeit der Prädatorendichte von 1992.
Ich hoffe ja, dass die "Ornithologen" nicht auf spektakuläre Nestfotos aus sind, soll ja mal modern gewesen sein .... gegen normales Vogelknipsen find ich ja auch nix einzuwenden, wenn nur die Objektive nicht so teuer wären ...
 
Das Stören durch Fotografieren ist verboten sondern: Es ist verboten (..) zu Fotografieren

Wer lesen kann ist hier klar im Vorteil!
Das ist sehr eindeutig formuliert.
Das war jetzt ein klassisches Eigentor (s. Beitrag Nr. 12 von Jono)! :D

Und das Interpretieren von Gesetzen solltest du Anwälten und Richtern überlassen, oder hast du ein Zweitstudium in Jura?
Letzteres nicht, aber ich habe immerhin auch 6 Semester Rechtsvorlesungen genossen, und zwar insbesondere im Bereich Forstrecht, Jagdrecht, Naturschutzrecht.

VG
Pere ;)
 
Thema: Wer brütet hier?

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