Neuling/haltung

Diskutiere Neuling/haltung im Forum Aras im Bereich Papageien - hallo@all, ich bin neu in sachen papageien hatte mal 2 wellensittiche aber naja is ja nich vergleichbar. ich möchte mir gerne 2 papageien...
Schade

In Frankreich gab es ja diese Jahr einen großen Vortrag darüber.Ich dachte aber das hier jemand mal darüber berichten kann.Ja,es ist so ---------es ist verboten.Wird aber praktiziert und unteranderem auch in WP als Artikel eingestellt-----------hier im VF natürlich nich.Es ging mir hierbei nich um gesetzestexte,lediglich wie "es sich anfühlt".Pucki hat ja auch schon mal geschrieben,das man damid in einer Turnhalle oder sonstdergleichen damit anfangen sollte(soll ichs raussuchen ????:zwinker: )
 
hier im VF natürlich nich.
Was kann das VF denn dafür,wenn hier kaum einer von seinen freifliegenden Vögeln erzählt?
Vielleicht weil es kaum einer macht?
Ihr kennt doch angeblich so viele davon,dann fragt die Leute doch mal,ob sie hier davon berichten wollen.
Uhu hat von ihren noch nie was geschrieben,wie es dazu gekommen ist.:zwinker:
Ich kenne hier im Araforum nur Romano,der das parktiziert bei den Aras und auch davon berichtet hat.
Klar hab ich davon geschrieben,es in einer großen Halle zu üben,denn wenn man so etwas trainieren will,dann sollte man damit nicht auf freiem Feld anfangen sondern in großen geschlossenen Räumen.Schließlich müssen die Muskeln erst aufgebaut werden und der Vogel muß lernen aus einer Höhe wieder nach unten zu fliegen.Das kann man wohl kaum in einer 2m hohen Behausung üben.
Liebe Grüße,BEA
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht nur Romano

sondern auch bei den amas..grauen und noch ein dunkelroter ara..

Hi Langer

denke es waere echt besser sich mal sich wirklich durchs forum zu lesen und nicht nur rummeckern..denn erst wenn ich was beweisen kann , kann ich mich beschwere..:zwinker:
 
Entschuldigung

Ich war etwas schnell in meinen ausführungen------diese Userin wird sich bestimmt nich mehr zum freiflug äußern,das meinte ich---------konnte ich auch aber nur wissen:zwinker:
 
Neben den Gesetzestexten sollte man sich zusätzlich Gedanken zur Psittakoseverordnung machen. ;)
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Aber auch deshalb ist es verboten Papageien frei fliegen zu lassen.

Hallo Heike,
ich hatte nur um die Ziffer in den von dir angeführten Gesetzestexten gebeten, die klar aussagt, dass Freiflug von Papageien verboten ist! Und die Psittakoseverordnung und die Verbreitung von Psittakose und die Ansteckungsgefahr............. na ja, kenne ich auch! - Ergibt aber noch kein Freiflugverbot!
Also noch einmal meine Bitte um Nennung der Ziffern aus den von dir angeführten Gesetzestexten - manchmal liest man ja einmal, zweimal, .... und findet den Wald vor lauter Bäumen immer noch nicht!
Danke und LG
Susanne
 
Ziffer 4 ist für mich als Verbot des Freifluges zu verstehen.
Denn auch Freiflug ist dem Aussetzen in unsere Natur gleichzusetzen, da Niemand 100%ig garantieren kann, das der Vogel stets zurückkehrt.

Und was die Gefahr Psittakose zu verbreiten oder sich in den Bestand (mag er noch so klein sein) hereinzuholen und das über den Freiflug von Exoten, die nun einmal nicht in unser ortsübliches Gesamtbild gehören, das hält Dir jede wohl jede Behörde vor.
 
Hallo Bea,
Was kann das VF denn dafür,wenn hier kaum einer von seinen freifliegenden Vögeln erzählt?
Vielleicht weil es kaum einer macht?
Liebe Grüße,BEA

Tut mir leid, aber es wurde schon häufig darüber berichtet: auch Jens-Manfred nannte die Familie in Linsburg, die ihre Aras im Freiflug hält, Jens-Manfred erst kürzlich den Tierpfleger, zu dem Pinsel gezogen ist,....
Es muss wohl Gründe geben, warum darüber bisher nicht ausführlicher im VF berichtet wurde!!!


Uhu hat von ihren noch nie was geschrieben,wie es dazu gekommen ist.:zwinker: Liebe Grüße,BEA
ich nannte unsere Zora hier im Araforum; unseren Graupapagei Cora im Graupapageienforum; unsere Nachzucht Pascha, die jetzt in Kassel im Freiflug lebt; ihre neue Partnerin Cora, die nun gemeinsam mit ihm den Freiflug genießt - also ich hab's sicher schon häufiger geschrieben, aber ....

Klar hab ich davon geschrieben,es in einer großen Halle zu üben,denn wenn man so etwas trainieren will,dann sollte man damit nicht auf freiem Feld anfangen sondern in großen geschlossenen Räumen.Schließlich müssen die Muskeln erst aufgebaut werden und der Vogel muß lernen aus einer Höhe wieder nach unten zu fliegen.Das kann man wohl kaum in einer 2m hohen Behausung üben.
Liebe Grüße,BEA

Ich denke da sollte man schon anders anfangen, denn in einer Turnhalle bekommt kein Vogel eine Landkarte in den Kopf - aber das wäre ein anderes Thema!

LG
Susanne
 
auch Jens-Manfred nannte die Familie in Linsburg, die ihre Aras im Freiflug hält,

Die ich persönlich kenne und bereits 2x Vorort war.
Auch von denen wird stets betont, das der Freiflug von Exoten eigentlich verboten ist.

Aber solange kein Kläger...usw.
 
Hallo Heike,
Ziffer 4 ist für mich als Verbot des Freifluges zu verstehen.

Da der erste Link keine Ziffer 4 enthält, gehe ich davon aus, dass du den Teil des von dir verlinkten Bundesnaturschutzgesetzes nicht meinst. Auch nach meiner Meinung enthält er kein Freiflugverbot - kann also eigentlich wegradiert - gelöscht werden...

Ziffer 4 ist für mich als Verbot des Freifluges zu verstehen. Denn auch Freiflug ist dem Aussetzen in unsere Natur gleichzusetzen, da Niemand 100%ig garantieren kann, das der Vogel stets zurückkehrt.

Ich hoffe, ich gehe richtig in der Annahme, dass du ein Aussetzen in der Natur mit Freiflug von darauf trainierten Papageien gleich setzt. Würde mich mal interessieren, wieso sich dann die großen Vogelparks mit ihren Freiflugvorführungen tagtäglich mehrfach strafbar machen (grübel grübel...)

Und was die Gefahr Psittakose zu verbreiten oder sich in den Bestand (mag er noch so klein sein) hereinzuholen und das über den Freiflug von Exoten, die nun einmal nicht in unser ortsübliches Gesamtbild gehören, das hält Dir jede wohl jede Behörde vor.
So weit wie ich als Laie informiert bin, wird die Psittakose durch Chlamydophila psittaci übertragen, an denen nicht nur Vögel, sondern auch Säuger und der Mensch sich infizieren können. Die Chlamydien werden über die Ausscheidungen(Kot, Nasen-, Augensekret,...) infizierter Tiere übertragen. Die Erreger sind in der Umwelt mehrere Monate überlebensfähig und werden aerogen übertragen.
Wenn denn diese hier angeführte Gefahr, dass sich ein Vogel beim Freiflug infiziert, so groß ist..... müsste dann nicht z.B. jeder Vogelpark für Besucher geschlossen werden - in Anbetracht der Gefahr, dass diese Menschen in infizierten Vogelkot getreten sind und den nun im Vogelpark einschleppen,.... nicht auszudenken!
Also: Wo steht, dass Freiflug von Papageien verboten ist - nicht deine Interpretation, dass Freiflug von darauf trainierten Papageien mit dem Aussetzen in freier Natur gleichzusetzen ist!!!!
Wäre dir für eine konkrete Angabe wirklich dankbar, da ich mich nicht strafbar machen möchte.
Die ich persönlich kenne und bereits 2x Vorort war.
Auch von denen wird stets betont, das der Freiflug von Exoten eigentlich verboten ist.
na, dann ruf ich doch da mal an, vielleicht bekomm ich da ja auch noch eine kompetente Antwort für's VF
LG
Susanne
 
Die ich persönlich kenne und bereits 2x Vorort war.
Auch von denen wird stets betont, das der Freiflug von Exoten eigentlich verboten ist.
Hallo Heike,
ich habe gerade mit der Dame telefoniert, um mir das o.g. Zitat bestätigen zu lassen. Sicher weißt du, dass dieses Zitat so nicht richtig ist.
Die beiden GB's, die du dort beim 2. Besuch im Freiflug (Abholung der zwei Graupapageien) gesehen hast, leben jetzt bei uns! So viel zum aonymen Kontakt im www!!!!!!!
Ergebnis des Gesprächs: Kontrollierter Freiflug von darauf trainierten Papageien ist nicht gesetzlich verboten.
Die im Zitat behauptete Aussage entspricht nicht der Aussage der Dame aus Linsburg. Rechtliche Schritte behalten sie sich vor.
LG
Susanne
 
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Zur Versachlichung:

Nicht räumlich und zeitlich begrenzte (begrenzbare) und kontrollierte (kontrollierbare) "Freiflüge" von Psittaziden dürften mit einiger Sicherheit im Widerspruch zu mehreren bundesdeutschen und EU-rechtlichen Vorgaben stehen.

So wäre zum Beispiel zu nennen:

Bundesnaturschutzgesetz / § 41 (1):

Abs. 1 gibt den Ländern auf, Ausführungsvorschriften zu erlassen, welche der Verfolgung des Zieles dienen, "Tiere nicht mutwillig zu beunruhigen" (...)

Mutwillige Beunruhigungen heimischer Vogelarten durch die Präsenz exotischer Wildvögel sind keinesfalls auszuschließen. Gleiches gilt (und auch dies ist von Belang, weil im Grundtenor nicht auf "heimische" Arten, sondern generell auf "Tiere" abgestellt wird) auch für die freifliegenden Psittaziden selbst.

"(2) Die Länder treffen unter Beachtung des Artikels 22 der Richtlinie 92/43/EWG und des Artikels 11 der Richtlinie 79/409/EWG sowie des Artikels 8 Buchstabe h des Übereinkommens über die biologische Vielfalt vom 5. Juni 1992 (BGBl. 1993 II S. 1471) geeignete Maßnahmen, um die Gefahren einer Verfälschung der Tier- oder Pflanzenwelt der Mitgliedstaaten durch Ansiedlung und Ausbreitung von Tieren und Pflanzen gebietsfremder Arten abzuwehren. Sie erlassen insbesondere Vorschriften über die Genehmigung des Ansiedelns (...) von Tieren (...) gebietsfremder Arten in der freien Natur."

Aus der Kommentierung:

"Der Allgemeinschutz, der für alle Arten gilt, zielt darauf ab, menschliche Einwirkungen auf wildlebende Tiere und wildwachsende Pflanzen sowie deren Lebensstätten nur aus vernünftigem Grund zu gestatten."

Es kann keinesfalls unter den Terminus "vernünftiger Grund" fallen, einen exotischen Wildvogel ungesichert ins Freiland zu verbringen. Die Naturschutzgesetze der EU-Mitgliedsstaaten wurden mittlerweile an übergeordneten EU-Richtlinien orientiert. D.h. Inhalte entsprechender EU-Richtlinien und Verordnungen sind in das jeweils nationale Recht umzusetzen.

Sämtliche wildlebenden europäischen Vogelarten werden durch die EG-Vogelschutzrichtlinie, die 1979 verabschiedet wurde, geschützt. Sie verbietet, wildlebende Vogelarten zu beunruhigen (...)

Besteht das potenzielle Risiko des Entfliegens eines nicht-heimischen Wildvogels, so ist sein Überleben in der ungewohnten Umgebung durch vielerlei Faktoren (u.a. ungesicherte Futteraufnahme, Prädation, Nachstellung, Klima) gefährdet. Wird dieses Risiko fahrlässig oder absichtlich herbeigeführt, so könnten (zumindest unter Umständen) auch Belange des Tierschutzrechts (TSchG / § 3 (4) ) berührt werden.

Die hierzulande vereinzelt vorzufindende Freiflughaltung von Papageien ist in keiner Weise rechtlich abgesichert. Nicht bedacht werden - neben allen anderen Aspekten - die nicht auszuschließenden Haftungen bei eventuell eintretenden Schadensfällen.

Es kommt letztlich nicht darauf an, ob es in der Absicht des Halters liegt, ein nicht-heimisches Wildtier auszusetzen, auszuwildern oder ihm nur zeitweise "etwas Gutes" tun zu wollen, es zählt einfach nur der Fakt und die (vielleicht "nur") abstrakte Gefährdung und/oder Beunruhigung heimischer Arten.

Zusätzlich ist auch noch der jeweilige Gebietscharakter zu berücksichtigen. Geschieht das "Freisetzen" in Nähe eines mit Schutzstatus versehenen Areals (z.B. Gebiete unter Status von EU-Flora-Fauna-Habitat-Richtlinien) dürfte bei Bekanntwerden/Beanzeigung mit Restriktionen zu rechnen sein.


Solche „Freifluggewährungen“ sind (und bleiben) unwägbare Experimente, die nicht selten mit dem Verschwinden und/oder Ableben der/des „Freiflieger/s“ enden (was wiederum eine Tangierung bzw. Verletzung der Pflicht zum sorgsamen Umgang mit dem Tier darstellen kann - und somit ebenfalls Belange des TSchG berührt). Die von Befürwortern des letztlich unkontrollierbaren Freifluges immer wieder gerne verwendete Floskel „Lieber ein kurzes aber glückliches Leben in Freiheit“ ist aus meiner Sicht eine allzu simple Rechtfertigung und wird der Verantwortung, welche der Halter von Gefiederten für deren Leben und Unversehrtheit übernommen hat, nicht gerecht.

Im Gegensatz zu nicht wenigen Vertretern anderer Gattungen der Familie Aves (zu nennen sind z.B. die „klassischen“ Zugvögel oder Tauben) ist die Fähigkeit zur perfekten Orientierung an Landmarken oder mittels „Magnetsinn“ bei (vielen) Psittaziden weniger ausgeprägt. Dies ist in Biologie und Ökologie der Arten begründet. Über längere Zeiten an räumlich begrenzte Haltungssysteme gewöhnten Großpapageien fehlen (logischer Weise) jedwede Zuordnungsmöglichkeiten und „Koordinaten“ der näheren und weiteren Außenumgebung des Haltungssystems. Unbeabsichtigt in die „Freiheit“ entlassenen (sprich: entflogenen) Exemplaren ist es oft nicht mehr möglich, zum Ausgangspunkt der unfreiwilligen Exkursion zurückzufinden. Es gelingt zwar in Einzelfällen , Großpapageien an ein zeitlich begrenztes Verweilen in der näheren Umgebung des Haltungssystems zu adaptieren (siehe auch die „Spree-Papageien“). Entsprechende (nicht unumstrittene und oft genug falsche Erwartungen weckende) „Seminare“ werden angeboten. Aber selbst bei einer als „gelungen“ anzusehenden „Orientierungsdressur“ (um nichts anderes handelt es sich) mit Fixierung auf einen festen Ausgangspunkt (Örtlichkeit und/oder Bezugsperson) kann schon ein durch beispielsweise plötzlich eintretende Wetterumschwünge verursachtes Abdriften in entferntere Bereiche der „Zivilisation“ hinreichen, auf eine Rückkehr der/des geliebten „Freiflieger/s“ vergeblich zu warten.

Es kann und darf bei einem Vergleich der Freilandbedingungen von Großpapageien realistischer Weise nicht darum gehen, die zweifellos vorhandenen Defizite von Haltungssystemen im Verhältnis zum Freileben dadurch beheben zu wollen, dass man glaubt, seinem Vogel die Freiheit schenken zu können, indem man ihn „freifliegen“ lässt. Eine Aufrechnung der Gefahren und Widrigkeiten, denen Großpapageien in ihren Ursprungshabitaten ausgesetzt sind mit (nur in Teilen) vergleichbaren Gefährdungen und Widrigkeiten bei Freifluggewährung ist ebenfalls nicht angebracht. Das (Über)-Leben in den Ursprungsgebieten war für die dortigen „Wildtiere“ (bei aller „Freiheit“) noch nie ein „Zuckerschlecken“. Aber die Argumentation „weil sie im Freileben ständig gefährdet sind, kann man ihnen auch hierzulande ähnliche Gefährdungen zumuten“ ist so banal wie nichtssagend, weil prinzipiell auf jede Tierart (vom Borstenwurm über Feldhasen bis hin zu Elefanten) zutreffend. Im Umkehrschluss müsste man postulieren, dass Tiere in menschlicher Obhut grundsätzlich auch Prädation ausgesetzt werden sollten, weil der Prädationsfaktor in ihrem Freileben eine nicht unwesentliche Rolle spielt.

Kurz erwähnt sei noch, dass sich die in Stuttgart seit den achtzigern Jahren in der „goldenen Freiheit“ befindlichen Amazonen (die Population hat sich aus entflogenen Exemplaren aufgebaut) in der kalten Jahreszeit mit der wärmenden Nähe der Abluftschlote einer Fabrik in Nähe Rosensteinpark begnügen müssen, andere Exemplare in der Wilhelma Futter „schnorren“ und nicht wenige der Amazonen mit abgefrorenen Gliedmaßen einer Natur, in die sie nicht hineingeboren sind, Tribut zollen.

Vielleicht noch ergänzend der Hinweis darauf, dass gerade derzeit (Stichwort: Aviäre Influenza / Geflügelgrippe / H5N1) unabhängig davon, ob man es nun als sinnvoll oder sinnlos ansehen mag, bundesweit per Verordnung Restriktionen hinsichtlich der Außenhaltung von Gefiederten in Kraft sind, denen Beachtung zu schenken ist. M.W. sehen die Ausführungsbestimmungen der einzelnen Bundesländer übereinstimmend vor, dass Außenvolieren vor evtl. virenbehafteten Kot von Wildvögeln in geeigneter Weise (z.B. durch Abdeckung nach oben) zu schützen sind. Unabhängig davon besteht die zumindest theoretische Möglichkeit gegenseitiger Übertragung (Papagei-heimische Wildvögel / heimische Wildvögel-Papagei) anderweitiger bakterieller und/oder viraler Infektionen und die damit verbundene Gefahr der Einschleppung „exotischer“ Erreger in heimische Wildvogelpopulationen und umgekehrt.

Flugvorführungen in Vogelparks sind räumlich begrenzt und erfordern ein oft jahrelanges und intensives Training mit ausgesuchten Exemplaren und geschultem Personal. Sie sind nicht mit in "Kurzseminaren" an interessierte "Heimpapageien-Halter/innnen" vermittelten "Chrashkursen" vergleichbar, die a) für eine allgemeine Haltungspraxis illusorisch sind und b) Erwartungen wecken und "Vesuche am meist untauglichen Objekt" nach sich ziehen (können), die (s.o) mehr Probleme verursachen, als sie zu beheben vorgeben.

Wer Papageien halten möchte, sollte über Haltungssysteme verfügen, die einen vernünftigen Kompromiss zwischen Sicherheit und Ermöglichung des Fliegens (ausdrücklich nicht gemeint: des "Flatterns" über Zwei-Meter-Strecken) bieten.
 
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Noch ein kleiner Nachtrag:

Natürlich gibt es keinen Gesetzes- oder Verordnunsgtext, der ein explizites "Freiflugverbot" beinhaltet. Bei weitem nicht alle Rand- und Grenzbereiche im Natur-, Tier- und Artenschutzrecht können differenziert und "fallgenau" benannt und in eine rechtliche Vorgabe "gegossen" werden. Das gilt übrigens nicht nur für die genannten Rechtsbereiche. Aber: Die analoge Anwendung von Gesetzesvorgaben auf darunter zu subsummierende Sachverhalte ist gängige (und auch notwendige) Praxis.
 
@Gastleser,

:zustimm:
Es so wieder zu geben bzw. zu erklären wäre mir nicht möglich gewesen.

Flugvorführungen in Vogelparks sind räumlich begrenzt und erfordern ein oft jahrelanges und intensives Training mit ausgesuchten Exemplaren und geschultem Personal. Sie sind nicht mit in "Kurzseminaren" an interessierte "Heimpapageien-Halter/innnen" vermittelten "Chrashkursen" vergleichbar, die a) für eine allgemeine Haltungspraxis illusorisch sind und b) Erwartungen wecken und "Vesuche am meist untauglichen Objekt" nach sich ziehen (können), die (s.o) mehr Probleme verursachen, als sie zu beheben vorgeben.

Dies hatte ich auch im Kopf.
Flugvorführungen sind nicht nur räumlich begrenzt, sondern auch zeitlich.

Die Vögel fliegen ausschließlich nur zu diesen Vorführungen im Freien.

@Susanne,

Deine letzter Beitrag...unterste Schublade!
Ich werde mich morgen mit der Familie in Verbindung setzen und die Angelegenheit klären. Bei der Gelegenheit kann ich ihnen auch von den beiden Grauen berichten, die allerdings nicht allein von meinem 2. Besuch stammen. ;)

Und weißt Du...ob Du 2 Aras von denen hälst oder irgendwer anderes....wenn interessiert das schon...ist das relevant zum Thema ?:~

Wenn es mir um Anonymität gehe, dann hätte ich es wohl kaum erwähnt und .....siehe Suchfunktion.....ich habe bereits mehrfach darüber geschrieben und berichtet, wie ich meine ersten 2 Aras (einer nur flugfähig) an den Freiflug trainieren wollte....mit Hilfe der Familie, insbesondere der Frau.

Erspare Dir und mir die Floskel die Familie würde aufgrund meiner Aussage rechtliche Schritte anstreben.:~ Auch das werde ich klären.

P.S. Susanne...ich frage speziell an Dich, da Du es so betonst:

In welcher Art und Weise ein Freiflug kontrollierbar?!
Fliegen die Besitzer hinterher, um auf Schritt unfd Tritt den "Freien Flug" zu kontrollieren?
 
Zur Versachlichung:
Nicht räumlich und zeitlich begrenzte (begrenzbare) und kontrollierte (kontrollierbare) "Freiflüge" von Psittaziden dürften mit einiger Sicherheit im Widerspruch zu mehreren bundesdeutschen und EU-rechtlichen Vorgaben stehen.

Hallo
@ Gastleser02: Danke für die sachliche Information, wobei die zitierte Einschränkung von Bedeutung ist.
@ Heike:
@Susanne,
P.S. Susanne...ich frage speziell an Dich, da Du es so betonst:
In welcher Art und Weise ein Freiflug kontrollierbar?!
Fliegen die Besitzer hinterher, um auf Schritt unfd Tritt den "Freien Flug" zu kontrollieren?
Ich denke, dass das Thema Freiflug langsam hier zu gewichtig wird, wo ein Neuling Hinweise und Tipps zur Haltung sucht. Er wird sicher nicht mit Freiflug seines gerade neu erworbenen Aras anfangen wollen!
Wenn du dich also sachlich über räumlich und zeitlich begrenzte kontrollierbare Freiflugmöglichkeiten austauschen möchtest, sollten wir das nicht in diesem Thema tun.
LG
Susanne
 
Hallo Bea,


Tut mir leid, aber es wurde schon häufig darüber berichtet: auch Jens-Manfred nannte die Familie in Linsburg, die ihre Aras im Freiflug hält, Jens-Manfred erst kürzlich den Tierpfleger, zu dem Pinsel gezogen ist,....
Es muss wohl Gründe geben, warum darüber bisher nicht ausführlicher im VF berichtet wurde!!!



ich nannte unsere Zora hier im Araforum; unseren Graupapagei Cora im Graupapageienforum; unsere Nachzucht Pascha, die jetzt in Kassel im Freiflug lebt; ihre neue Partnerin Cora, die nun gemeinsam mit ihm den Freiflug genießt - also ich hab's sicher schon häufiger geschrieben, aber ....




LG
Susanne

Tja,Susanne da gehen mal wieder unsere Meinungen auseinander was das Wort "berichten" bedeutet.Mir reicht es da nicht,wenn man schreibt "meine Zora lebt im Freiflug" sondern dann gehört für mich das "wie" dazu.
Wie wurde trainiert?
Das scheine ich in all deinen genannten Beiträgen aber wohl überlesen zu haben.
Ich denke da sollte man schon anders anfangen, denn in einer Turnhalle bekommt kein Vogel eine Landkarte in den Kopf - aber das wäre ein anderes Thema!
Siehst du,damit könntest du schon anfangen.Mach ein neues Thema "Wie den Freiflug trainieren" und dann kannst du mir ja mitteilen,wie ich es besser machen kann anstatt in der Reithalle die beiden fliegen zu lassen um sie an die Höhe zu gewöhnen.Danke.
Liebe Grüße,BEA
 
Hi

Es giebt kein sicheres Erfolgsrezept.Ich halte immer den Atem an und verlasse
mich auf meine Geier:D

Den 100 prozentige Gefahrausschluß wirds nicht geben.


Atacke kann kommen


Gruß Alex
 
Hallo Bea,
ich denke in diesem Thema geht es um einen Neuling der Tipps zur Haltung von Aras sucht.
Siehst du,damit könntest du schon anfangen.Mach ein neues Thema "Wie den Freiflug trainieren" und dann kannst du mir ja mitteilen,wie ich es besser machen kann anstatt in der Reithalle die beiden fliegen zu lassen um sie an die Höhe zu gewöhnen.Danke.
Liebe Grüße,BEA
Und so einfach kannst du dich nicht rausziehen. Wenn du Tipps haben willst, mach das Thema auf und frag!
Ich werde ein Thema Freiflug nicht aufmachen - um hinterher zu hören: ... ich habe alles so gemacht, wie "Uhu" im Thema "Wie trainiert man den Freiflug" geschrieben hat ---- und jetzt sind meine Geier weggeflogen.....
LG
Susanne
 
Ich werde ein Thema Freiflug nicht aufmachen - um hinterher zu hören: ... ich habe alles so gemacht, wie "Uhu" im Thema "Wie trainiert man den Freiflug" geschrieben hat ---- und jetzt sind meine Geier weggeflogen.....
Für wie blöd hälst du nur all die User hier?!:nene:
 
Hi Alex

Es giebt kein sicheres Erfolgsrezept.Ich halte immer den Atem an und verlasse
mich auf meine Geier:D

Den 100 prozentige Gefahrausschluß wirds nicht geben.


Atacke kann kommen


Gruß Alex

Erzähl,wie "fühlt sich das an".Was und wie hast Du gemacht damit sie konntroliert wieder zurückkommen?In welcher Ortslage wohnst Du----ich denke mal nich in der Stadt.Wie hast Du das trainiert ???(saß die Henne,so das der Hahn immer wieder kommen mußte von seinem Freiflug??????)
 
Thema: Neuling/haltung
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