Haltegenehmigung für PBFD positive Papageien

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tweety1972

tweety1972

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Hallo,
habe heute beim Verterinäramt angerufen,weil wir gerade dabei sind ein Heim für PBFD positive Papageien zu schaffen. Jedenfalls wollte ich mich erkunden was ich alles für Genehmigungen brauch,dachte eigentlich es kommt die Antwort den Sachkundenachweis :)
Naja der Mann war sehr nett,was ja schon selten ist und sagte er hat keine Ahnung wie das bei PBFD pos. Vögeln ist,er muss sich erst erkundigen:? Kurze Zeit später rief er zurück und sagte mir das ich keinen Sachkundenachweis brauch,da man ja mit diesen Vögeln sowieso nicht züchten darf(das hatten wir nie vor) Und jetzt kam es, hier ist es so das jeder der einen PBFD oder Polyoma pos. Vogel hat eine Haltungsgenehmigung brauch und zwar jeder auch wenn es nur einer ist,da dies hier als Tierseuche gezählt wird. Naja wir haben die Genehmigung beantragt.
Wollte es euch nur mal mitteilen für alle die,die auch pos. Vögel halten,vielleicht solltet ihr euch auch mal auf dem tollen Amt erkundigen ob es da auch so ist. :)
Lg Tweety
 
Hallo,
Und jetzt kam es, hier ist es so das jeder der einen PBFD oder Polyoma pos. Vogel hat eine Haltungsgenehmigung brauch und zwar jeder auch wenn es nur einer ist,da dies hier als Tierseuche gezählt wird. Naja wir haben die Genehmigung beantragt.
Lg Tweety

Hallo Tweety,
wo ist "hier" - ich habe die Erfahrung gemacht, dass manche Regelungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich streng ausgeführt werden - je nach dem, ob du z.B. mit der ULB des Kreises verhandelst - oder ob (wie in NS) der Artenschutz einer einzigen Behörde - meines Wissens nach in Hannover - zuständig ist.
LG
Susanne
 
Hallo,
Und jetzt kam es, hier ist es so das jeder der einen PBFD oder Polyoma pos. Vogel hat eine Haltungsgenehmigung brauch und zwar jeder auch wenn es nur einer ist,da dies hier als Tierseuche gezählt wird. Naja wir haben die Genehmigung beantragt.
Mich würde mal interessieren, auf welcher Grundlage (Gesetz, Verordnung) eine solche Haltungsgenehmigung gefordert wird.
Nach meinem Kenntnisstand sind PBFD und Polyoma weder anzeigepflichtige noch meldepflichtige Tierkrankheiten.
 
Dieses Blatt sagt rein gar nichts aussagekräftiges dazu aus. Nach meinem Kenntnisstand fallen darunter nur anzeigepflichtigen Krankheiten wie zb Papageienkrankheit, Zoonosen (also auf Mensch übertragbar) oder wenn Tiere wirtschaftlich genutzt werden und der Nutzen eine Gefahr darstellen würde. Ich möchte nicht wissen, wieviele Züchter (oft auch unwissentlich )mit PBFD-Tieren züchten. Nach wie vor gibt es auch immer noch zweifelhafte PBFD-Laborergebnisse. Und solange Tiere nicht hundertprozentig getestet werden können, kann man sie meiner Meinung nach nicht zu anzeigepflichtigen Krankheiten zählen.
 
Hallo Chrissie,
da bin ich anderer Meinung:
Zitat Anfang:
"Im Sinne dieses Gesetzes sind Tierseuchen Krankheiten oder Infektionen mit Krankheitserregern, die bei Tieren auftreten oder auf Tiere übertragen werden können." (§1 Abs. 2 Ziffer1a) Zitat Ende
Dazu zählt PBFD zweifelsohne.
LG
Susanne
 
Hallo Tweety,
wo ist "hier" - ich habe die Erfahrung gemacht, dass manche Regelungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgeführt werden LG
Susanne

Hallo Tweety,
wenn du jetzt noch §2 Abs. 3 liest, ist eigentlich klar, dass die zu erlassenden Anordnungen Sache der Länder sind...
LG
Susanne
 
Susanne dann bitte richtig zitieren :prima: denn das Zitat hört nicht auf, sondern hat einen konkreten ausschließlichen Bezug auf nachfolgend genannte Punkte a, b usw wie zb ...und auf...übertragen werden können. Da müsste ja jeder infektiöse Schnupfen angezeigt werden, und das wäre etwas heftig :zwinker:
 
Hallo,

einfach mal nachschauen, welche Krankheiten anzeigepflichtig und welche meldepflichtig sind, dann muss man nicht lange um etwas diskutieren, wo es nichts zu diskutieren gibt:
Klick
 
Hallo,

also hier ist in Ba-Wü Landkreis Sigmaringen :) Darum sagte ich ja man müsste sich erkundigen ob es überall so ist und nicht verallgemeineren,denn die Bundesländer sind ja verschieden. :)
Also der nette Herr sagte irgendwas von dem Tierseuchengesetz wieso verstand ich auch nicht,denn wie ihr alle sagt zählt PBFD und Polyoma nicht unter diese Krankheiten :traurig: Jetzt warte ich mal ab bis ich Post bekomm und dann seh ich weiter auf welche Grundlagen er das bezieht und sollte es dann immer noch nicht klar sein da werde ich da mal persönlich hinfahren und mit ihm reden und dann soll er es mir erklären.

Lg
 
Also auch Beamte sind nur Menschen und können sich irren ;)
Ich würde da einfach mal nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. den Vorschriften, wo das niedergeschrieben ist, nachfragen.
Im Tierseuchengesetz steht nämlich nicht, dass bei PBFD-positiven Papageien eine Haltegenehmigung erforderlich ist.

Mir wurde auch schon mal was aufgedrängt (bzw. versucht) und beim genauen hinterfragen kam dann: "wir machen das hier aber so". Da ich hartnäckig geblieben bin, und die gesetzliche Grundlage sehen wollte, wurde letztendlich klein beigegeben.

__________________

LG
Sven und
 
Thema: Haltegenehmigung für PBFD positive Papageien

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