Heimische Cardueliden(Mutationen) Kennzeichnungs,-Meldeplicht ja oder nein?

Diskutiere Heimische Cardueliden(Mutationen) Kennzeichnungs,-Meldeplicht ja oder nein? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo Leute, ich hab mal eine Frage zu dem Thema Mutationen bei heimischen Cardueliden. Laut dem Informationsblatt des NLWKN zur Kennzeichnung...
MR.Wyandott

MR.Wyandott

Stammmitglied
Beiträge
395
Hallo Leute, ich hab mal eine Frage zu dem Thema Mutationen bei heimischen Cardueliden. Laut dem Informationsblatt des NLWKN zur Kennzeichnung lebender Vögel nach § 12 Bundesartenschutzverordnung heißt es dort: " Auf die Durchsetzung der Kennzeichnung mit den Ringen der o.g. Verbände(ZZF, BNA) bei eindeutig bereits vom Laien erkennbaren Mutationen und Mischlingen heimischer Vögel wird in Niedersachsen verzichtet. Diese Vögel dürfen dann allerdings nicht in andere Bundesländer verbracht werden."
Meine erste Frage ist, müssen die Tiere auch nicht beim NLWKN gemeldet werden? 2.Wie ist es wenn die Tiere mit normalen AZ-Ringen z.B. beringt sind? Für die Ausstellungen sind sie ja so zugelassen. Darf man sie dann auch in andere Bundesländer weiterverkaufen? 3. Wenn ja, muß ich mir den Käufer notieren oder spielt das überhaupt keine Rolle, ganauso umgekehrt wenn ich so einen Vogel erwerbe? Mehr fällt mir zur Zeit nicht ein. Wie ich mit wildfarbigen Vögeln umzugehen habe weiß ich. Nur mit den Mutationen konnte man mir auch bei der unteren Naturschutzbehörde keine Auskunft geben. Danke schonmal. MFG MR. Wyandott
 
Hallo Mr. Wyandott,
der NLWKN verzichtet nach eigenem Gutdünken auf die Durchsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtberingung. Ob er dazu berechtigt ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Jedoch sind auf jeden Fall die in Rede stehenden Vögel weiterhin auch ohne Kennzeichnung zu melden. Ferner kann ich mir nicht vorstellen, dass es die AZ Ihren Vereinsmitgliedern erlaubt, Mischlinge oder Mutationen geschützter Arten, mit "normalen" AZ-Ringen zu kennzeichnen. Diese Tiere müssen was Mutationen anbelangt, mit sogenannten Pflichtringen auch für die Ausstellungen versehen sein. Sogenannte "normale" Ringe gelten auch nicht als Kennzeichnung im Sinne der gesetzlichen Vorschriften. Insofern gebietet das NLKWN, dass diese falsch bzw. nicht gekennzeichneten Mischlinge oder Mutationen nicht in ein anderes Bundesland gelangen, wobei die Abgabe ins Ausland ausdrücklich nicht untersagt wird. Der Käufer sollte auf jeden Fall registriert werden, da ja die legale Herkunft der Vögel nachgeweisen muss.

Mein Rat zu diesem Mini-Entbürokratisierung-Vorstoss des NLWKN: schweigen und danach handeln.

M. f. G.
Spinusist
 
Hallo Spinusist, hatte am Freitag selbst noch mal beim NLWKN angerufen. Dort wurde mir gesagt das ich Mutationen mit Verbandsringen kennzeichnen darf. Allerdings ist dann eine Weitergabe nur innerhalb Niedersachsens erlaubt. Wenn ich sie in andere Bundesländer weitergeben möchte müssen sie von vornherein BNA beringt sein. Hatte letztes Jahr auf einer Ortsschau Grünfinken in achat mit normalen AZ Ringen gesehen und war deshalb stutzig geworden. War gestern auf der Landesverbandsschau Niedersachsen-Bremen in Walsrode. Dort waren alle Mutationen BNA beringt. Am besten wird es wohl sein sie gleich mit BNA Ringen zu beringen. Ich denke das gibt am wenigsten Streß. Aber manchmal ist Bürokratie in Deutschland echt nicht einfach. Besten Dank erstmal. MFG MR.Wyandott
 
hallo,

ALLE mutationen von vögeln die der bundesartenschutzverordnung unterliegen sind ringpflichtig gem. dieser verordnung.

Alle mischlinge von vögeln die der o.a. verordnung unterligen sind gleichfalls ringpflichtig gem. der o.a. verordnung. selbst dann wenn nur ein elternteil unter diese verordnung fällt.

die bundesartenschutzverordnung ist ein bundesgesetz .basta!

regionale abweichungen der handhabung sind eigentlich nicht nachvollziehbar
und wohl einzelentscheidung des zuständigen sachbearbeiters.

was ist wenn der zust. sachbearbeiter krank oder, oder?
sein vertreter ist nicht an seine handhabung gebunden und dann steht ihr da mit eurem langen hemd.
ich würde mich strikt an die bundesartenschutzverodnung halten. wo ist dabei das problem? ich sehe da keines. es sei denn das eigene ego.

der vortei ist einfach ich kann mich mit meinen vögeln europaweit bewegen wie ich es möchte und mir kann keiner an die karre fahren.
 
@emil, ist ja in Ordnung! Ich habe nur ne ganz normale Frage gestellt und erwarte darauf auch ne ganz sachliche Antwort. Wer das nicht kann sagt lieber gar nichts. Selbstverständlich werde ich meine Vögel mit den dafür vorgeschriebenen Ringen beringen um Problemen aus dem Weg zu gehen. Nur falls es bei Mutationen anders gewesen wäre muß dir ja wohl klar sein das freiwillig niemand seine Tiere mit BNA Ringen beringt und die ganze Lauferei mit an und abmelden etc mitgemacht hätte. Dann würden die meisten drauf sch...! Warum nun Niedersachsen das anders behandelt weiß ich auch nicht. Falls es aber möglich gewesen wäre die mit normalen Verbandsringen beringten Tiere auch in andere Bundesländer weiterzugeben (auf legalem Weg und ohne An-und Abmeldung), dann hätten meine mit Sicherheit Verbandsringe der AZ bekommen, da ich ins weitere Ausland eigentlich eh nicht verkaufe.Aber da das nicht geht ist die Sachlage ja geklärt.
 
Hallo, ich lese hier immer, es geht um Mutationen. Um Mutationen kümmert sich kein Gesetz, sondern nur um das, was durch Mutation sichtbar entsteht, also um Mutanten. In diesen Fällen kann man auch Farbmutanten sagen. Klingt das nicht viel schöner und ist das nicht zutreffender, weil exakt definiert? Weil viele das Gefühl haben, dass Mutationen wohl doch falsch ist, suchen sie dann einen Ausweg, das ist dann Mutationsvögel! Völlig falsch auch ist der Begriff Mutationszucht. Man züchtet nicht mit Mutationen, also Erbänderungen, sondern mit Mutanten. Und da sind wir wieder am Anfang. Irgendjemand muss ja mal den Anfang machen, allerdings gibt es diese Anfänger tatsächlich schon, auch wenn sie noch in der Unterzahl sind.

Gruß Kohlmeise
 
Mutationszüchter sind in der Mehrzahl.
Warum reden Leute immer von Sachen, von denen sie keine Ahnung haben.
 
Wir sind uns doch wohl einig, dass eine Mutation eine Erbänderung ist. Also heißt Mutationszüchter wörtlich übersetzt "Zucht mit Erbänderungen". Ich dachte immer, es würde immer mit Vögeln gezüchtet, statt dessen mit Erbänderungen? Das ist schon komisch. Ich züchte immer mit Vögeln. Dass diese vorwiegend Erbänderungen haben, ist eine andere Sache. Der Begriff an sich ist ein Hohn. Er definiert nur Züchter, die auf irgendeinem Weg versuchen, neue Mutationen hervorzurufen bzw. solche Mutanten zu züchten. Züchten kann man wirklich nur mit Vögeln, also mit Mutanten.

Gruß Kohlmeise
 
hallo mr.wyanddott.



@emil, ist ja in Ordnung! Ich habe nur ne ganz normale Frage gestellt und erwarte darauf auch ne ganz sachliche Antwort. Wer das nicht kann sagt lieber gar nichts.


richtig du hast eine ganz normale frage gestellt.
ich habe dir eine ganz normale,sachliche und klare antwort gegeben.
wer keine klaren und sachlichen antworten erwartet fragt lieber erst gar nicht.
 
@emil, ist in Ordnung. Vieleicht hab ich das "basta" auch einfach nur falsch aufgefaßt. Für mich hörte sich das irgendwie recht pampig an.
@kohlmeise, ich versteh jetzt nicht so ganz was das mit meinen Fragen zu tun hat aber is ok. Sigg hat sicher aber Recht das Mutationszüchter in der absoluten Mehrheit sind, wobei ich bisher nur einheimische Cardueliden in der reinerbigen Wildfarbe züchte, also auch keine Spalter besitze und auch im Falle einer eventuellen Mutationszucht eine Vermischung mit diesen reinerbigen Tieren unterlassen werde. MFG MR.Wyandott
 
Hallo!
Auch an anderer Stelle wurde schon über genau dieses Thema diskutiert. Ehrlich gesagt verstehe ich nicht warum NRW da eine Ausnahme zuläßt! Sicher, ein brauner Erlenzeisig ist auch vom Laien zu erkennen, ein Braunpastell-Gimpelhahn mit sicherheit auch, nur ist es nunmal eine unumstößliche Tatsache das man selbst aus verschiedenen Mutationsfarben in Kombination immer wieder auch (zumindest im Sichtbild) wildfarbene Vögel erhält, die überall kennzeichnungspflichtig sind. Ich denke da könnte es dann auch in NRW Probleme geben wenn die Eltern "nur" Verbandsringe tragen!
 
Meldepflicht geschützter Arten

Hallo liebe Cardueliden-Freunde,
noch ein paar Ergänzungen:
zu "Kohlmeise":
Ich befürchte, dass sich die vielfach ungangssprachlich von Züchtern in falschem Sinnzusammenhang verwendete Bezeichnung "Mutation" leider nicht mehr ausmerzen lassen wird. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist dies jedoch unerheblich. Maßgebend ist, dass es sich um geschützte Arten, deren Nachkommen - gleich welcher Bezeichnung - oder deren Derivate usw. handelt.
zu "Tommi":
1. Das NLWKN ist eine niedersächsische Behörde keine nordrheinwestfälische.
2. Es gehört nicht zur pflichtgemäßen Aufgabe eines für Artenschutz zuständigen Behördenbearbeiters, sich kundig zu machen
über die Unterscheidung zwischen braunen Erlenzeisigen und braun-pastell Gimpelmännchen usw. Man stelle sich den riesigen
erforderlichen Wissensumfang vor, wenn eine Sachkunde gleichzeitig auch noch für geschütze Pflanzen, Insekten, Fische,
Reptilien usw. von ein und derselben Person gefordert wäre. Der Behördenbearbeiter kann nur die sogenannte formelle
Richtigkeit der ihm gemachten Angaben prüfen und einen Sachverständigen hinzuziehen soweit man nicht selbst in der Lage
ist, plausible Erklärungen zu liefern, die ihn überzeugen.
3. M. W. kann die AZ nach ihrer Satzung die falsche Verwendung ihrer eigenen Ringe mit Vereinsausstoss ahnden. Vielleicht gibt
es ähnliche Sanktionen beim DKB? Die genannten Organisationen geben an ihre Mitglieder u. a. die beiden folgenden
Ringversionen aus: Pflichtringe für Vögel, die dem Artenschutz unterliegen und Ringe für Vögel nicht meldepflichtiger
Arten. Pflichtringe dürfen von Gesetzes wegen nur vom BNA und vom ZZF ausgegeben werde. So bezieht die AZ wiederum ihre
Pflichtringe vom BNA und der DKB seine vom ZZF.

Gruß

Spinusist =)
 
zu "Tommi":
1. Das NLWKN ist eine niedersächsische Behörde keine nordrheinwestfälische.
Ups...... in NRW ist es aber meines Wissens auch so geregelt das klar erkennbare Mutationen nicht mit Artenschutzringen gekennzeichnet werden müssen! Berichtigt mich, wenn ich falsch liege!
2. Es gehört nicht zur pflichtgemäßen Aufgabe eines für Artenschutz zuständigen Behördenbearbeiters, sich kundig zu machen
über die Unterscheidung zwischen braunen Erlenzeisigen und braun-pastell Gimpelmännchen usw.
Da hast Du mich wohl falsch verstanden, oder ich habe mich mißverständlich ausgedrückt! Was ich mit meinem Posting sagen wollte ist, das ich es für richtig halte, wenn ALLE, also auch die Mutationen (nennen wir sie mal weiter so) , die Kennzeichnungspflichtig sind, auch mit Artenschutzringen beringt werden, also auch ein eigentlich klar als Mutation erkennbarer BraunPastell Gimpelhahn, um nur mal ein Beispiel zu nennen!
Ich bin der Überzeugung das spätestens wenn aus einer Kombination von solchen "klar erkennbaren" Mutationen ein wildfarbener Jungvogel fällt fangen die Probleme an!
 
Thema: Heimische Cardueliden(Mutationen) Kennzeichnungs,-Meldeplicht ja oder nein?

Ähnliche Themen

PunkPikachu
Antworten
3
Aufrufe
361
PunkPikachu
PunkPikachu
H
Antworten
0
Aufrufe
870
heimischevoegel
H
bachsauger
Antworten
3
Aufrufe
1.116
Peregrinus
Peregrinus
Zurück
Oben