Ringeltaube registrieren lassen - Was erwartet mich?

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Rabenfreund

Rabenfreund

Tauben und Hundemutti
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1.503
Ich möchte nächste Woche den weg zur Naturschutzbehörde antreten um meine behinderte Ringeltaube anmelden zu lassen und auch dem entsprechen eine Haltegenehmigung zu bekommen. Jetzt weiss ich aber nicht was mich dort erwartet ob ich irgendwas bestimmtes mitnehmen muss, Nachweise erbringen muss oder ähnliches. Würde auch mal gerne wissen wie da die Anforderungen aussehen, obwohl ich diese ja eh dort erfahren werde.
Könnte man mir dem Vogel auch wegnehmen? Ichmeine ich bin ja erst 16 also noch minderjährif gibt es da keine Probleme? Eine Voliere für sie habe ich noch nicht wollte ich aber so oder so die nächste Zeit bauen.

Wie oder was erwartet mich also dort?


Grüße Patricia
 
Hi Patricia,

wie biste denn zu dem Vogel gekommen? Wie alt ist er?

VG
Pere ;)
 
Die kleine ist eine Jungvogelaufzucht von mir meine Schwester hatte sie gefunfen mit zahlreichen kleinen Eunden im Schnabel der damals auch schon deformiert war. Sie hat immer noch grosse probleme sich selbstständig zu ernähren. Inzwischen ist sie 12 Wochen alt.
 
Hm ... naja, also Du kannst den Vogel natürlich schon der zuständigen Naturschutzbehörde melden, aber ich halte das für wenig hilfreich.

Wenn die Taube ohnehin kaum selbständig fressen kann, weil sie einen deformierten Schnabel hat, dann wäre es im Sinne des Tierschutzes wohl mehr als angebracht, den Vogel nicht noch länger zu quälen.

Bring ihn also am besten zu nem Tierarzt, der die Taube entsprechend versorgt. Einen besseren Rat kann ich Dir leider nicht geben.

VG
Pere ;)
 
Quälen tut die kleine sich auf keinen Fall.
Im gegensatz zu den letzten Wochen wird es mit dem fressen immer besser. muss sie halt nur noch jeden bzw. je nach dem wie sie frisst alle paar tage zufüttern. Bis auf diesen kleinen hacken verhält sie sich wie eine normale Ringeltaube. Wenn ich merken würde das sie sich quält hätte ich sie schon längst einschläfern lassen da dies aber nicth der Fall ist werde ich es auch nicht tun.
 
melden müsstest du sie eigentlich nur beim amtsvet. bei mir war das kein problem.
für weitere hilfe zum täubchen schick ich dir mal ne PN, da hier keine links veröffentlicht werden dürfen. ;)
 
Hallo, in NRW gibt es meines Wissens keine Naturschutzbehörden; sie heißen Untere Landschaftsbehörde (ULB). http://www.duisburg.de/vv/31/2/23/index.php
Hast Du Dich aber erkundigt, ob diese auch zuständig ist, bevor Du hingehst ? In NRW unterliegen Ringeltauben dem Jagdrecht, unter teilweiser Aufhebung der Schonzeit, was auch auf Duisburg zutrifft: http://www.wald-und-holz.nrw.de/obe...ltauben/pdfablage/AV_Duesseldorf_15_01_07.pdf
Daher würde ich erst 'mal bei der Unteren Jagdbehörde nachfragen. http://www.duisburg.de/micro/wald_duisburg_neu/Informationen_zu_Rechtsfragen.php
 
In NRW unterliegen Ringeltauben dem Jagdrecht, unter teilweiser Aufhebung der Schonzeit

Daher würde ich erst 'mal bei der Unteren Jagdbehörde nachfragen.
Das ist eben die große Frage, ob Jagd- oder Naturschutzbehörde. (bzw. Landschaftsbehörde). Die Haltung eines Greifvogels ist bei der Jagdbehörde zu melden, aber das Jagdrecht läßt eben unter bestimmtenn Voraussetzungen diese Haltung auch zu. Eine solche Konstruktion gibt es für die Ringeltaube wiederum nicht. Insofern stellt sich die Frage, ob nach Freigabe des Vogels durch den zuständigen Jagdpächter (wohl eine eher theoretische Sache) nicht das Haltungsverbot nach BNatSchG greift und somit die Naturschutz- bzw. Landschaftsbehörden zuständig sind. Ich weiß es nicht. Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, unterliegen diesem zusätzlich, und nicht ausschließlich. Auch für sie gilt das Naturschutzrecht in vollem Umfang!

Vogelklappe, was verstehst Du unter "teilweiser Aufhebung der Schonzeit"?

VG
Pere ;)
 
Auch für sie gilt das Naturschutzrecht in vollem Umfang!
Sofern sie ansonsten darunter fallen, also wenigstens "besonders geschützt" sind. Außerdem stellt sich die Frage, wie das von den jeweiligen Behörden in der Praxis gehandhabt wird. Da würde mich interessieren, was Rabenfreund mitgeteilt bekommt.
...was verstehst Du unter "teilweiser Aufhebung der Schonzeit"?
Hier: das, was im obigen Wald-und-Holz-NRW-Link steht; Bejagung während der Brutzeit, aber: nur in bestimmten Kulturen, zu den genannten Zeiträumen und nur aus einem Schwarm.
 
Sofern sie ansonsten darunter fallen, also wenigstens "besonders geschützt" sind...
... was auf sämtliche europäischen Vogelarten zutrifft.

Außerdem stellt sich die Frage, wie das von den jeweiligen Behörden in der Praxis gehandhabt wird. Da würde mich interessieren, was Rabenfreund mitgeteilt bekommt.
Jou, da bin ich auch mal gespannt.

Hier: das, was im obigen Wald-und-Holz-NRW-Link steht; Bejagung während der Brutzeit, aber: nur in bestimmten Kulturen, zu den genannten Zeiträumen und nur aus einem Schwarm.
Sehr eigenartige Regelung. In Ba-Wü beginnt die Jagdzeit auf Ringeltauben am 1.11., da gibt es keine solche Regelung, welche aus meiner Sicht sehr fragwürdig ist.

VG
Pere ;)
 
Thema: Ringeltaube registrieren lassen - Was erwartet mich?

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