Beringung abgefallen!

Diskutiere Beringung abgefallen! im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, nachdem ich neulich die voliere meines grauen gesäubert hatte, ist mir aufgefallen das seine beringung weg war. er hat immer gern dran...
B

barend

Guest
Hallo,

nachdem ich neulich die voliere meines grauen gesäubert hatte, ist mir aufgefallen das seine beringung weg war. er hat immer gern dran ruam geknabbert .. schien ihn offensichtlich zu stören. leider fand ich die auch nicht wieder, da der ganze einstreu der voliere schon in´der mülltonne gelandet war.
wie soll ich nun verfahren?
habe den vogel von einem züchter .. den anschreiben und fragen ob er mir einen neue beringung schicken kann? wie bekomm ich die dann wieder an seinen fuß? tierarzt? muss er überhaupt zwingend beringt sein innerhalb meiner eigenen 4-wände oder gilt dass nur wenn ich ihn bspweise verkaufen würde oder so?

vielen lieben dank für eure hilfe,

grüße christian
 
Hallo Christian,

der Züchter kann und darf dir keine neue Beringung schicken! Er kann dir lediglich eine neue Herkunftsbescheinigung ausstellen, falls du diese auch nicht mehr hast.
Du hast den Grauen sicherlich vorschriftsmäßig angemeldet (;)) und dort meldest du jetzt erstmal den Verlust des Ringes.
Von der Behörde wirst du auch erfahren, wie du den Grauen jetzt zu kennzeichnen hast. Die kann ein Chip aber auch eine offene Beringung sein.

__________________

LG
Sven und http://www.ruegengeier.de/assets/images/Ani_1_ganz_klein.gif
 
Er kann dir lediglich eine neue Herkunftsbescheinigung ausstellen, falls du diese auch nicht mehr hast.

stimmt sven, das könnte er tun. aber was bringt das? der wird sich auf die ringnummer beziehen und da der weg ist, ist er immernoch in der beweispflicht, das es genau der vogel ist...

deswegen einfach mit dem amt sprechen, da wird man gemeinsam eine lösung (chipen, neue beringung) finden.
 
stimmt sven, das könnte er tun. aber was bringt das?
Das bringt insofern etwas, dass man schonmal wenigstens einen legalen Erwerb nachweisen kann. Ob es genau dieser Vogel ist, spielt erstmal keine Rolle.
Aber wie will jemand einen Vogel anmelden, wenn er keine Erwerbsbescheinigung/Herkunftsbescheinigung hat? Daher habe ich es geschrieben, dass der Züchter lediglich eine neue Herkunftsbescheinigung austellen kann -falls sie denn auch abhanden gekommen ist. Nicht mehr und nicht weniger. :zwinker:

__________________

LG
Sven und http://www.ruegengeier.de/assets/images/Ani_1_ganz_klein.gif
 
Thema: Beringung abgefallen!

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