Hallo Langer,
Die Kleinen Gelbhauben sind vor einiger Zeit in den Anhang A aufgerutscht.(August 2005)
Was ist mit Tieren die man "vor diesem Stichtag" erworben hat,und die nur eine Herkunftsbescheinigung haben ? Muß man diese nachträglich mit Anhang A Papieren versorgen-----und wenn ja,wie ?
Voraussetzung für alle Nachweise ist, dass der Vogel gechipt ist oder einen Ring
am Vogelkörper ! - nicht "bei den Papieren beiliegend" hat!
Seit wann der Vogel welchen Schutzstatus hat kannst du
hier nachsehen - einfach oben bei Suchbegriff den Namen des gesuchten Vogels eingeben.
Hier (cacatua sulphurea bei Suchbegriff eingeben!) kannst du sehen, dass der kleine GWK seit 22.08.05 den Höchststatus hat.
Deine Vögel sind "legale" Vögel, wenn du sie
vor diesem Stichtag beringt (gechipt) mit Herkunftsnachweis des Züchters bekommen hast. Hättest du sie
nach dem Stichtag mit einem einfachen Herkunftsnachweis erworben, wären es "illegale" Vögel! Nach dem Stichtag dürfen sie nur noch mit einer Befreiung vom Vermarktungsverbot, für die es verschiedene Gründe gibt, verkauft / erworben werden. Genaues dazu regelt eine EG Verordnung von 2006(In Artikel 1 ist sogar geregelt, welche Papierqualität wofür zu verwenden ist!). (Link gerne per PN, ist aber Amtsdeutsch - schwer zu lesen...) Die Befreiung vom Vermarktungsverbot wird - je nach Bundesland unterschiedlich - bei der zuständigen Behörde für Artenschutz beantragt.
Wenn du die Vögel
vor dem Stichtag erworben hast, ist der Herkunftsnachweis des Züchters in Verbindung mit dem beringten (gechipten) Vogel der Nachweis für den rechtmäßigen Besitz.
Und - so wie Orangehaube schrieb - z. Zt. ist alles paletti, aber wenn du ihn verkaufen/abgeben willst, müsstest du bei der zuständigen Artenschutzbehörde (Ansprechpartner kann ich dir per PN schicken) die Befreiung vom Vermarktungsverbot beantragen, weil der kleine GWK eben jetzt in Anhang A ist.
LG
Susanne
P.S.
Danke, Ulrike jetzt kann ich mit Tastatur die Links verstecken!