Gesetzesgrundlage für Mindestmaße und Bestimmungen zur Käfighaltung

Diskutiere Gesetzesgrundlage für Mindestmaße und Bestimmungen zur Käfighaltung im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo Leute! Weiß jemand, wo man nachlesen kann, welche Mindestmaße und Bestimmmungen zur Käfighaltung von Vögeln einzuhalten sind? Ich hab hier...
Seerosengurke

Seerosengurke

Krankenschwester mit HERZ
Beiträge
162
Hallo Leute!
Weiß jemand, wo man nachlesen kann, welche Mindestmaße und Bestimmmungen zur Käfighaltung von Vögeln einzuhalten sind?
Ich hab hier jemanden, die will einen Kanarienvogel in einer Glasglocke 8o halten... Wollte ihr gern die entsprechende Tierschutzbestimmung (Gesetzesgrundlage bzw. Verordnung) unter die Nase halten...:(
DANKE
 
Hallo,

also ich suche Dir gerne die entsprechende Dinge raus.
Wer aber auf so kranke Ideen kommt, einen Vogel unter ne Glasglocke zu halten, der sollte lieber kein Tier halten.
Der Vogel bekommt unter einer Glasglocke keine Luft, bei jedem Flügelschlag wird Staub aufgewirbelt, die der Vogel einatmet und daran schwer erkrankt, Hitze staut sich unter der Glasglocke,..........
Diese Schnapsidee ist Tierquälerei in reinster Form. Das wiederspricht schon dem Tierschutzgesetz, wonach keinem Tier Leid oder Schmerzen zugeführt werden darf. Das ist schon Dummheit und bringt den Vogel um.

Gruß Frank
 
Nabend.

Wenn du die Suchfunktion im Forum benutzt, findest du jede Menge Threads, in denen Links zu den Mindestanforderungen sind.
KLICK

LG, Olli
 
Hallo,

es gibt 2 Gutachten, veröffentlicht beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Für deinen Fall (Kanarienvogel) käme das zweite Gutachten in Betracht, obwohl es nicht explizit für Kanarienvögel gilt, weil dies eine domestizierte Art ist. Aber von der Größe her passt das. (Mit "Seite durchsuchen" findest du den Kanarienvogel).

Gutachten der Sachverständigengruppe über die Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien

Gutachten der Sachverständigengruppe über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln
 
Danke

Bedanke mich ganz herzlich, dass ist sehr nett! Habe die entsprechenden Seiten gespeichert und werde sie entsprechend weiterreichen. DANKE:beifall:
 
Mal eine Frage an alle, nicht dass ich die Gutachten nicht als richtig, evtl sogar als zu wenig erachte, aber hier wurde nach der Gesetzesgrundlage gefragt, sind die Mindestmaße jetzt gesetzlich verankert worden, wenn ja wann und wo ist das vom Gesetzesgeber geschehen und wo nachlesbar?

Ich würde es ja gut finden, bisher sind diese angegebenen Links nur Empfehlungen, .... die manche ATÄ anwenden andere nicht.
 
Es muß nicht immer

ein Gesetz sein.
In dem Gutachten wird doch ganz eindeutig auf den § 2
TSG hingewiesen.

Zitat: Es dient der Auslegung des Tierschutzgesetzes und führt aus, welche Anforderungen an eine tierschutzgerechte Haltung der im Gutachten genannten Vogelarten nach Paragraph 2 des Tierschutzgesetzes zu stellen sind.

Also Schlußfolgerung daraus: Diese Mindestanforderungen dürfen nicht unterschritten werden.
 
Wo will sie eigentlich diese Glasglocke herbekommen???

Es wird im Ebay angeboten. http://img505.imageshack.us/img505/4660/grrrrrrha5.gif
Und ist dort explizit als Behausung für Kanarienvögel empfohlen. Ebay-Mitglied wurde von mir kontaktiert. Die Gesetzesgrundlage brauche ich für evtl. Meldung an Ebay. Ebay löscht durchaus tierschutzwidrige Angebote, da dies gegen Ebay-Grundsätze verstößt. Man muß es nur gescheit begründen, deshalb brauche ich die Gesetze. Aber ich denke, die Richtlinien in Verbindung mit dem Tierschutzparagraphen sind ausreichend. Danke nochmal!
 
PS: Canus, Du hast ein wunderschönes Avatar! (gefällt mir):D
(Vom-Thema-Abschweif-Entschuldigung)...
 
PS: Canus, Du hast ein wunderschönes Avatar! (gefällt mir):D
(Vom-Thema-Abschweif-Entschuldigung)...
Danke, ist selber hergestellt und auch Logo von unserer gem. Hp geworden.
Entstanden weil wir auf Papageien hinweisen wollten aber nicht eine Art allein darstellen wollten, daraus ist dann dieses bunte Papageiengetier entstanden auf das ich das Copyright habe.

Gut wenn das für deine Zwecke reicht ist das ok mit den Mindestanforderungen, aber mich ärgert es einfach, dass wir sowas nicht gesetzlich hinbekommen, wohl auch deswegen weil es vermutlich mit der Umsetzung schwierig werden würde, bzw. mit den Kontrollen dieser Umsetzung.
Schade, hatte schon Hoffnung gehabt es wäre Gesetz und ich hätte das im Umzugsstress nicht mitbekommen.:(
 
Hallo Moni
aber mich ärgert es einfach, dass wir sowas nicht gesetzlich hinbekommen, wohl auch deswegen weil es vermutlich mit der Umsetzung schwierig werden würde, bzw. mit den Kontrollen dieser Umsetzung.

Es ist doch "gesetzlich" geregelt. Auch Verordnungen und Richtlinien sind umzusetzen.

Ich würde es ja gut finden, bisher sind diese angegebenen Links nur Empfehlungen, .... die manche ATÄ anwenden andere nicht.

Die ATÄ haben sich an diese Richtlinie zu halten.
Wobei mir natürlich klar ist bei einen Kanarievogel, wird sich kaum einer darum kümmern. Aber wenn er Kenntnis von den Misstand erhält, ist er v. amtswegen gehalten den Sachstand zu überprüfen. (Nur wer macht eine Anzeige?)
 
Hey Gerhard,
Du hast ja auch einen geilen Vogel da! Gefällt mir.:beifall:
Ist das eine Taube?
 
Hallo Moni


Es ist doch "gesetzlich" geregelt. Auch Verordnungen und Richtlinien sind umzusetzen.



Die ATÄ haben sich an diese Richtlinie zu halten.
Wobei mir natürlich klar ist bei einen Kanarievogel, wird sich kaum einer darum kümmern. Aber wenn er Kenntnis von den Misstand erhält, ist er v. amtswegen gehalten den Sachstand zu überprüfen. (Nur wer macht eine Anzeige?)

Und dann wenn geprüft wurde, das ganze weiter geht.....? Bis es zu etwas kommt geht es recht lange,....

Leider sind mir genug Fälle bekannt, da wird dann Ausnahme erteilt, Zeit zur Änderung ständig verlängert und dann landet der Fall in der Schublade, ich kenne bisher nur einen Fall wo wirklich extrem durchgegriffen wurde. Alle anderen da musste erst noch einiges getan werden ......
Ein Gesetz festgelegt wäre denke ich besser.
 
Nachdem es hier ja auch einige Foris aus Österreich gibt möchte ich darauf hinweisen das bei uns seit Jänner 2005 das neue Tierschutzgesetz gilt.

Die Käfigmindestgrößen weichen da doch sehr von den deutschen Bestimmungen oder Vorschlägen ab.

Mehr Infos gibt es beispielsweise hier

KLICK
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Thema: Gesetzesgrundlage für Mindestmaße und Bestimmungen zur Käfighaltung
Zurück
Oben