Kranker Kanarienvogel verkauft

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Cyara Sue

Guest
Hallo!
Ich habe mir dieses Sommer noch ein kanarienmännchen gekauft. Am Anfang dachte ich mir nixhts schlimmes da er soviel gefressen hat, weil er in der Mauser war. Irgentwann bin ich dann doch zum TA weil es mir doch nicht mehr geheuer wurde.
Vom TA kam ich mit einen 2 jahre alten Vogel heim, der abgemagert wwar, entzündete Kehle hatte, der Darm voller Sachen war die da nicht hingehörten und zusätzlich Luftsackmilben hatte.
Laut TA konnte der Vogel diese Krankheiten nicht erst bei mir bekommen haben, da alles schon sehr weit fortgeschritten war.
Was ich nun gerne wissen möchte, hat man eine kleine Chance gegen den Züchter vorzugehen? Ich finde es eine unverschämtheit, das dieser Züchter weil er keine Tierarztkosten aufbringen wollte einen kranken Vogel weiterverkauft hat. Denn wer es einmal tut, der tut es immer wieder.

Liebe Grüße, Sue
 
Hast Du denn den Züchter schon mal darauf angesprochen? Vielleicht reagiert er doch ganz anders als Du jetzt erwartest.
 
Das blöde ist, ich habe mir den Vogel in einem Zoohandel gekauft. Mit diesen ich allerdings noch keine schlechten Erfahrungen gemacht habe, da sie bei den Fischen auch nach Größe des Becken und anderen Fischen etc. fragen. Die können mir allerdings nicht sagen, von wem sie den Vogel bekommen haben, weil die Bestellung nicht über sie läuft oder irgent sowas... :(
 
hallo sue,

eins verstehe ich nicht.

du sagst der züchter hat einen kranken vogel verkauft. dann hast du aber den vogel nicht beim züchter gekauft, sondern in der zoohandlung. eine weitere darstellung des sachverhalts erspar ich mir.


obwohl man gar nicht weiss, wer den vogel an die zoohandlung verkauft hat, wird munter wieder zuerst auf einen züchter eingeschlagen.8(
es muss ja ein züchter gewesen sein. was anderes kommt ja gar nicht in frage ??8(

die möglichkeit, dass der vogel vielleicht irgendwoanders erkrankt sein könnte interessiert dich gar nicht.8(

dein zweites posting hätte an erster stelle stehen müssen. 8(

über sowas kann man sich nur ärgern, neuer user hin oder her.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Liebe Sue,

mal angenommen der Vogel war wirklich beim Züchter schon krank.
Hatte er denn irgendwelche Anzeichen für eine Erkrankung als Du ihn gekauft hast? Wie also hätte der Züchter wissen sollen das der Vogel krank war?

Was hättest Du denn gesagt wenn der Vogel 80 Euro oder mehr gekostet hätte? Oder sollte der Züchter die Vorsorgeuntersuchung selber finanzieren?

Natürlich ist sowas ärgerlich... aber muß es für alles einen Schuldigen geben?


Wenn der Vogel schon 2 Jahre alt ist ...
Wer sagt das er nicht von einem Händler oder sonst woher kommt?
 
Gebe meinen Vorschreibern recht. Außerdem können sich die Vögel ganz schnell auch bei einem selbst zu hause etwas "einfangen". Manche Vögel sind rechte "Sensibelchen", die bei kleinsten Anstrengungen, Stress sofort mit irgendetwas reagieren, Infektionen bekommen und diese dann leider auch leicht chronisch werden. Habe auch so eine Henne zuhause.

Und dann ist es auch leider so, dass unsere Heimvögel von haus aus einfach nicht mehr so gesund und robust sind wie sie sein sollten. Selbst Kanarien.

Das alles ist nun wirklich ärgerlich, aber das wichtigste ist doch, dass der Vogel wieder gesund wird und nicht die Frage nach dem Schuldigen, die gar nicht so leicht zu beantworten ist.
 
Thema gab es schon des Öfteren

mal angenommen der Vogel war wirklich beim Züchter schon krank.
Hatte er denn irgendwelche Anzeichen für eine Erkrankung als Du ihn gekauft hast? Wie also hätte der Züchter wissen sollen das der Vogel krank war?

Pech für den Händler/Züchter/Verkäufer etc.p.p....Er liegt nach dem Tierkaufsrecht in der Beweispflicht.
Eine Gewährleistung kann bis zu 2 Jahre nach Kauf erfolgen. Hängt natürlich vom einzelnem Fall ab.

Mehr dazu >>>HIER (weiter runterscrollen)

und

>>>HIER

Grundsätzlich zu sagen: "Pech für den Käufer" ist nach Deutscher Rechtsprechung nicht ganz richtig.
Natürlich ist jeder Fall einzeln abzuwägen und sicherlich oftmals ohne Rechtsbeistand nicht durchführbar.
 
Grundsätzlich zu sagen: "Pech für den Käufer" ist nach Deutscher Rechtsprechung nicht ganz richtig.
Natürlich ist jeder Fall einzeln abzuwägen und sicherlich oftmals ohne Rechtsbeistand nicht durchführbar.

Hier wäre wohl erst mal als Verkäufer die Zoohandlung in der Beweispflicht.

Die können mir allerdings nicht sagen, von wem sie den Vogel bekommen haben, weil die Bestellung nicht über sie läuft oder irgent sowas...

Also wo war der Vogel vor er in den Laden kam? :?
 
Zuletzt bearbeitet:
will ich nicht abstreiten.

Aber Ausgangspunkt war ja ein ganz anderer.
Grundsätzlich ist der Verkäufer in der Beweispflicht.
 
Thema: Kranker Kanarienvogel verkauft
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