Mietrecht

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Caro1

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Hallo,

hab heute in der Zeitung gelesen, dass das halten von Yorkshire-Terriern in Mietwohnungen immer erlaubt ist, da sie andere Hausbewohner erfahrungsgemäß nicht belästigen. Sie gelten im Mietrecht als Kleintiere, zu denen auch Hamster, Schildkröten, Goldfische oder Ziervögel zählen, die auch ohne vorherige Zustimmung des Vermieters gehalten werden dürfen.

So nun steht da Ziervögel. Was würde denn eurer Meinung alles zu ihnen gehören? Werden Papageien da auch dazugezählt (in meinem Fall Hahn's Zwergaras) ?

Danke schonmal für eure Antworten

Viele Grüße Caro
 
Hallo.

Ich hab dich mal nach "Recht und Gesetz" verschoben.
Ich glaube kaum, dass Zwergaras unter die Bezeichnung "Ziervögel" fallen. Aber dieser Begriff wird wohl Auslegungssache seitens des Gesetzgebers sein.
Genaueres weiß ich dazu im Moment leider nicht.

LG, Olli
 
Hallo - Papageien gehören mit Sicherheit nicht zu diesen Ziervögeln, da sie eine enorme Geräuschbelästigung darstellen können.
Es gibt sogar Urteile, die in Einzelfällen eine Höchstzahl an zu haltenden Wellensittichen festlegen.
Ich würde mich als Papageienhalter nicht auf die Aussage einer Zeitung verlassen (und wenn der Yorkshire ganze Nächte durchbellt, hilft ihm diese Aussage auch nicht, dann muss auch er weg...)
 
Hallo Caro,

Hundehaltung kann im Mietrecht verboten werden, wenn es sich z.B. um ein sog. WEG-Objekt handelt, was bedeutet, dass mehrere Eigentümer dort Wohnungen haben. Also nicht ein Vermieter der Eigentümer ist, sondern mehrere. In einem WEG-Objekt kann man Tierhaltung von Hunde und Katzen definitv verbieten.

Deine Frage, was alles unter Ziervögel fällt, finde ich gut, auch mich würde das interessieren, denn darüber habe ich null Erfahrung sammeln können als ich noch in der Hausverwaltung tätig gewesen bin. Denke aber, dass Papageien nicht darunter fallen.

Mein Vermieter hat mich damals gefragt, ob ich Tierbesitzerin bin und sagte dann wahrheitsgemäß, dass ich Vögel halte. Der ging wohl davon aus, dass ich Wellensittiche o.ä. halte und sagte, dass das okay sei. Hätte er gewusst, dass ich mit zwei Graupapageien einziehe und welche Schäden die anrichten können, hätte er bestimmt anders reagiert. Ihre Bekanntschaft hat er ganz am Anfang gemacht und meinte nur so nebenbei "Die können aber schon ganz schön laut sein" (meine zwei hatten damals ihre fünf Minuten und es war richtig laut). Ich habe allerdings ein gutes Nachbarschaftsverhältnis und alle haben bis dato nicht mitbekommen, dass ich bereits vier Kongos halte:D
 
Ich kann mir im prinzip auch nicht vorstellen, dass Papageien zu den Ziervögeln gehören, aber zu was dann?

Der Artiken beruft sich auf den Deutschen Mieterbund und der wiederum auf Urteile vom Landgericht Kassel und Düsseldorf.
Ich denk mir halt, wenn das Gesetz so ist, dann ist es doch egal ob der Yorkie bellt oder nicht, oder?
Bellen kann aber nun mal jeder Hund und nur weil Yorkies so klein sind heißt das ja nicht, dass sie weniger stören. Gesetze sind seltsam:~
 
Hallo Caro,

Rechtsurteile sind immer Ansichtssache. Der eine Richter urteilt so, der andere so. Ich glaube schon lange nicht mehr sorecht dem Gesetz und den Rechtsurteilen, da ich selbst in Sache Mietrecht gegen einen alten Vermieter vorgegangen bin. Lt. Gutachten waren damals etliche Baumängel vorhanden, sodass der Schimmelbefall definitiv daherrührte. Der Richter entschied aber gegen das Sachverständigenguteachten und meinte, dass ich nicht richtig gelüftet und geheizt hätte. Seitdem ist für mich die Richtersprüche immer zwiespaltig anzusehen. Jeder der die Bilder gesehen hatte und jeder der mich kannte, konnte das Urteil nicht begreifen - mein Anwalt war Fachanwalt für Mietrecht.

Meine Erfahrungen in Sachen Hunde haben mir auch gezeigt, dass je kleiner die Hunde sind, desto lauter sind sie auch. Egal ob in der Wohnung oder auf der Straße. Wir hatten einen Cockerspaniel, einen Neufundländermix und meine Schwester hat noch zwei bulgarische Straßenhunde und allesamt sind ruhige Tiere und wurden vermieterseits immer akzeptiert.
 
Generell gilt, dass Haustiere nicht die Lebensqualität der anderen Mieter einschränken dürfen. Wenn dich jemand verklagt, ist es nicht wichtig, wie groß deine Haustiere sind, sondern wie sehr sich der Nachbar davon gestört fühlt und ob das Gericht dies nachvollziehen kann.
 
Es ist so, dass jede Art von Kleintieren, die in Käfigen gehalten werden, also Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen, Wellensittiche nicht genehmigungsbedürftig sind, der Rest der Tierhaltung muss untereinander vereinbart und auch im Mietvertrag festgehalten werden, wie Katzenhaltung-, Hundehaltung, alles eher auf privater Basis, sollte jedoch vertraglich so vereinbart werden, auch schriftlich, denn Hund ist nicht gleich Hund, vor allem, wenn es um Kampfhunde geht.

Bei Papageien sieht es wohl so aus, dass die Geräuschbelästigung einen Ausschlag gibt, und wohl auch von der Art der Papageien abhängig ist und dem Einverständnis des Vermieters.

Grüsse

Rosita

ps: meist steht ja in einem Mietverhältnis sowieso vorher: Tierhaltung nicht erlaubt oder nach Vereinbarung, und über diese spezielle Vereinbarung sollte man dann reden und sie auch im Vertrag so festhalten.


Tier ist nunmal nicht gleich Tier.

Und Mietverhältnisse können sehr individuell gestaltet werden.
 
Wenn im Mietvertrag steht "Tierhaltung nicht erlaubt" kann man getrost mit seinen Kleintieren einziehen, diese Klausel ist nämlich unwirksam.
 
Hey,

ich hab mal von einen Kakaduhalter gehört, der aus seiner Wohnung geklagt wurde, weil sein Nachbar sich von den Geschei des Vogels massiv belästigt gefühlt hat...

Wär also vorsichtig, was sowas anbelangt!

Als wir unsere Amazonen bekamen wohnten wir auch in einem Mehrpateienhaus. Der Vermieter hat direkt gegenüber gewohnt, seine Exfrau mit einen Behinderten Kind unter uns. Der Junge hat immer viel geschriehen, was uns der Vermieter vorher nicht gesagt hatte.
Irgendwann hat mich der Vermieter dann gefragt ob ich Operngesang studiere, weil er immer so "schönen, lauten" Gesang hört. Da habe ich ihm unsere Vögel gezeigt und gesagt, das die Amazone die Opernsängerin ist. Da war der ganz baff und hat auch nichts negatives mehr gesagt...Im Gegenzug haben wir uns nie über den Geräuschpegel seines Sohnes beklagt! :bier:
(Naja, mein Freund und ich haben beide Erfahrung in der Behindertenarbeit, von daher stört uns sowas eh nicht...)

Aber soviel gegenseitiges Verständnis ist leider nicht selbstverständlich.

Mittlerweile leben wir in einen Haus auf dem Land (das Elternhaus meines Freundes) und letzten Sommer kam unser Nachbar zu uns und hat uns Gebeten den Kakadu ins Haus zu holen, weil er ein Gartenfest feiern wolle und man sich bei dem Geschrei ja nicht unterhalten könne... Da waren wir schon ein wenig angepisst, zumal sein Sohn uns Sonntags immer um sieben aus dem Bett schmeist, weil er den Motorholzspalter anschmeist...Aber ein Streit hätte uns auch nicht weiter gebracht, denn wir wollen ja nicht den Rest unseres Lebens Nachbarschaftsstreß haben!!!

Das Leben ist halt kein Ponyhof und wenn es nicht sein muss, würde ich Streit vermeiden.

LG,
Kirsi
 
Was haben wir für ein Glück,das wir Eigentum haben und unser nächster Nachbar ebenfalls einen Schreihals hat.Seine Blaustirnamazone schreit mehr wie unser Kakadu,und ehrlich gesagt im Sommer wenn der draussen steht nervt es schon manchmal.
Aber da wir bald ne Aussenvoli bekommen,wird er bestimmt auch seine Freude haben :D
 
Hey,

ich hab mal von einen Kakaduhalter gehört, der aus seiner Wohnung geklagt wurde, weil sein Nachbar sich von den Geschei des Vogels massiv belästigt gefühlt hat...

Wär also vorsichtig, was sowas anbelangt!

Daher habe ich extra Kleintiere geschrieben, Papageien zählen da ja nicht dazu! :zwinker:
 
Ich habe keine Hahns Zwergaras, nur :D Rotrückenaras :D und die bölken, das mir schon selber die Ohren wegfliegen, lol. Aber ich bin immer hier, außer wenn sie schlafen,;)dann schlafe ich auch :) aber ich rede mit Ihnen zwischen 18-20 stunden täglich. Ich kann Dir nur eins raten, wollte es früher auch nicht glauben und war sauer auf viele User, aber sie hatten recht, Du wirst mit den Zwergaras, außer, du hast Tip Top Nachbarn, bestimmt probs bekommen ! Gruß Gifty
 
Grundsätzlich ist es so: lt Mietrechtsgesetz zählen zu den Kleintieren z. B. Goldhamster, Meerschweinchen, Zwergkaninchen, Goldfische, Mäuse etc. (alles in "normalen" Umfang/Anzahl. Exotische Tiere wie z. B. Spinnen, Ratten, Schlangen etc. können verboten werden. Katzen und Hunde sind KEINE Kleintiere, egal, ob sie nun klein (wie ein Yorki) oder groß sind. Diese beiden Tierarten können grundsätzlich verboten werden vom Vermieter. Aras, auch in Zwergform, können z. B. ebenfalls verboten werden aufgrund der Lautstärke (in Dezibel gemessen), sie ihr "Gesang" verursacht.
 
Grundsätzlich ist es so: lt Mietrechtsgesetz zählen zu den Kleintieren z. B. Goldhamster, Meerschweinchen, Zwergkaninchen, Goldfische, Mäuse etc. (alles in "normalen" Umfang/Anzahl. Exotische Tiere wie z. B. Spinnen, Ratten, Schlangen etc. können verboten werden. Katzen und Hunde sind KEINE Kleintiere, egal, ob sie nun klein (wie ein Yorki) oder groß sind. Diese beiden Tierarten können grundsätzlich verboten werden vom Vermieter. Aras, auch in Zwergform, können z. B. ebenfalls verboten werden aufgrund der Lautstärke (in Dezibel gemessen), sie ihr "Gesang" verursacht.


Hi,
es gibt jetzt ein neues Gesetz, dass dem Mieter erlaubt, Katzen auch ohne Erlaubnis des Vermieters zu halen und Yorkies zählen zu den Kleintieren, nicht zu den Hunden :zwinker:

Wenn ich an die vielen Wohnungen denke, die ich als Verwalterin gesehen habe, in denen Katzen wohnten, verstehe ich, warum viele Vermieter keine in ihren Wohnungen haben wollen. Bei Hunden sind mir hingegen kaum Beschädigungen in den Wohnungen aufgefallen.
 
Hallo Caro,

das Mietrecht ist eine Sache, die Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaft (WEG)eine Andere. Das sind zwei verschiedene paar Stiefel. Zu was die Papagein nun zählen ist erst mal völlig wurscht, ob Ziervögel, Kleintiere oder Nager. Schau mal in deine Teilungserklärung, was da zum Thema Haustiere geschrieben steht. Für Dich ist die Teilunsgerklärung zunächst mal das Maß aller Dinge. In einer vernünftigen Teilungerklärung ist das geregelt. Haustierehaltung ist verboten, wenn Sie übermäßig betrieben wird, keine artgerechte Haltung möglich ist, vom Tier eine Gefahr ausgeht,....
Wenn keine Regelung in der Teilungserklärung vorhanden ist, lies dir mal § 14 WEG-Gesetz, insebsondere den Absatz 1 durch. Einfach mal googeln.
Es gibt Gerichtsurteile, wonach die Haltung eines Hundes zum ordnungsgemäßen Gebrauch einer Wohnung gehören. So kannst Du bestimmt auch Papageien halten, wenn nach § 14 keinem anderen Wohnungseigentümer über das in einem geordenten Maß des Zusammenlebens hinaus kein Nachteil ensteht.

Gruß Frank
 
Zuletzt bearbeitet:
Oha Caro,

da habe ich wohl was falsch verstanden. Wie ist das denn nun? Wohnst Du in einer reinen Mietswohnung, Haus mit nur Mietern oder in einem Haus, in dem auch Wohneigentümer selbst wohnen?

Gruß Frank
 
Thema: Mietrecht

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