aus dem web:
Dabei sind Züchtungen von missgebildeten Tieren nach dem Tierschutzgesetz (Paragraf 11b) schon seit 1986 nicht mehr erlaubt. Der "Qualzuchtparagraf" verbietet es, Wirbeltiere zu züchten, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den "Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten". Ein eindeutiges Verbot. Die für den Vollzug des "Qualzuchtparagrafen" zuständigen Bundesländer sind aber offenbar dennoch seit Jahren untätig geblieben. Bislang fehlte eine Ausführungsbestimmung, die genau festlegt, wo das im Qualzuchtparagrafen genannte Leiden der Tiere beginnt. "Deshalb konnten Züchter die Produkte ihrer fehlgeleiteten Liebhaberei nicht nur ständig nachzüchten, sondern auch auf Rasseschauen im ganzen Land ausstellen", bedauert Tierärztin Marion Selig vom Bundesverband der Tierversuchsgegner - Menschen für Tierrechte e.V.