Gesetzliche Lage bei einem (beim Händler gekauften) an Psittakose erkrankten Sittich

Diskutiere Gesetzliche Lage bei einem (beim Händler gekauften) an Psittakose erkrankten Sittich im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Schönen guten abend, ich habe ein mehr oder weniger schwerwiegendes Problem!!! :traurig: Meine Schwester (14 Jahre) kaufte sich vor ca. 2...
K

Kenshin

Guest
Schönen guten abend,
ich habe ein mehr oder weniger schwerwiegendes Problem!!! :traurig:
Meine Schwester (14 Jahre) kaufte sich vor ca. 2 Monaten einen Wellensittich. Heute bekamen wir einen Brief von unserem Bezirksamt (Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt) in dem uns mitgeteilt wurde, dass unser Sittich aus einem Bestand stammt, in dem die Papageienkrankheit amtlich festgestellt wurde. Uns wurde nun empfohlen, entweder eine Stuhlgangprobe machen zu lassen oder die Tiere einschläfern zu lassen (zwei Tiere aus zwei verschiedenen Geschäften, allerdings in einem Käfig gehalten). Das Problem ist hierbei kommen Kosten auf uns zu, die wir eigentlich nicht tragen können bzw. nicht bereit sind zu tragen.
Daher ist nun meine Frage, kann man vom Händler (also der uns den Sittich verkauft hat und als Mittelsperson zwischen Züchter und Käufer fungiert) einen Ersatz fordern, welcher einer Art Umtausch ähnelt oder das er gar die Kosten für die Einschläferung bzw. Stuhlprobe übernimmt? weil letztendlich haben wir ja diesen Vogel mit dieser, wohlgemerkt Seuche, gekauft!

Ich würde mich über helfende Kommentare sehr freuen ;)
Lg Kenshin
 
Da ich davon ausgehe, dass der Verkäufer nicht wusste, dass die Vögel an Psittakose erkrankt sind ( dann wäre sein Bestand vom ATA gesperrt gewesen ) handelt es sich wohl eher um einen "versteckten Mangel". Und da man bei Tieren an und für sich kein Umtauschrecht bei Krankheit hat, muss er für die Kosten wohl eher nicht aufkommen.

Ehrlich gesagt würde ich mir auch weniger Gedanken um die Kosten machen, als um die Gesundheit der Familie. Ich würde Euch raten von allen Familienmitgliedern eine Blutuntersuchung auf Clamydien machen zu lassen, nicht, dass sich jemand angesteckt hat.

Wenn Euch die Kosten für die Untersuchung und eine evtl. Behandlung der Vögel zu hoch sind, dann bleibt wohl nichts anderes als sie einschläfern zu lassen.
Danach muss noch alles in dem Raum in dem die Vögel standen mit einem geeigneten Desinfektionsmittel desinfiziert werden. Trotzdem sind die Erreger der Psittakose sehr resistent und können noch ca. 6 Monate in der Wohnung überleben.
Ich würde mal das Amt anrufen und mich näher beraten lassen.
 
Sorry, aber warum schafft man sich ein Tier an und ist dann nicht bereit eventuelle Behandlungskosten zu tragen (ob jetzt wollen oder können, ist ja egal) Ich meine es ist halt nicht getan, nur Geld für Vogel, Käfig und Futter einzuplanen. Ich habe 5 Vögel (gell Spirit :D), ich bin Student. Ich hab kaum Geld (danke liebes BAFÖG-Amt -.-) aber habe Rücklagen von 300€ nur für meine Vögel angelegt, falls eben mal einer oder im schlimmsten Fall alle krank werden!
Ja und ansonsten halt wie Spirit gesagt hat, Familie checken lassen, desinfizieren.

@Spirit: Sind die Biester schon sooo resistent??? Hmm kommt denk mal auch aufs Mittelchen an dass man gegen die Erreger benutzt, oder?
 
Sorry, aber warum schafft man sich ein Tier an und ist dann nicht bereit eventuelle Behandlungskosten zu tragen
Das ist wohl wahr.... :nene:

@Spirit: Sind die Biester schon sooo resistent??? Hmm kommt denk mal auch aufs Mittelchen an dass man gegen die Erreger benutzt, oder?

Ja, sind sie.
Es gibt zwar spezielle Desinfektionsmittel gegen Clamydien ( nicht das übliche Sagrotan öä, das hilft gar nichts - sondern richtig nette Sachen aus Ameisensäurebasis...:k ) aber man es in der Wohnung niemals schaffen den feinen Vogelstaub - und in dem sitzen die Erreger - überall 100% zu beseitigen. Dann müsste man alles aus Stoff, Papier, Holz... vernichten. Da man das nicht macht bleibt eben ein Teil der Erreger zB in der Tapete oder im Teppich...
 
Das ist wohl wahr.... :nene:



Ja, sind sie.
Es gibt zwar spezielle Desinfektionsmittel gegen Clamydien ( nicht das übliche Sagrotan öä, das hilft gar nichts - sondern richtig nette Sachen aus Ameisensäurebasis...:k ) aber man es in der Wohnung niemals schaffen den feinen Vogelstaub - und in dem sitzen die Erreger - überall 100% zu beseitigen. Dann müsste man alles aus Stoff, Papier, Holz... vernichten. Da man das nicht macht bleibt eben ein Teil der Erreger zB in der Tapete oder im Teppich...

Hehe ich glaub wenn die blöden Biester mal auf die Idee kommen mein Zimmer zu besetzen : Vögel ab zum TA auf Station und dann kauf ich mir ein Abflammgerät für mein Zimmer :+schimpf:+schimpf muhahahaha
 
Es steht doch noch gar nicht fest, ob die beiden Vögel infiziert sind, das ist nur die amtliche Mitteilung, die an alle geht, die in den letzten 3 Monaten ein Tier aus diesem Bestand gekauft oder sonst wie bezogen haben. Das schreibt das Gesetz vor.
Allerdings kann ich nicht glauben, das der ATA schreibt " Kotuntersuchung oder Tier einschläfern" , das wäre rechtlich nicht in Ordnung. Ein Freund von mir ist ATA und ich weiß, das in solchen Fällen ganz anders vorgegangen wird. Die Halter werde aufgefordert die Tiere unverzüglich untersuchen zu lassen und in so einem Fall wird die Untersuchung durch das Vet.-Amt kostenlos für den Halter durchgeführt. Sollte der Befund positiv sein muß sich der Halter und deren Familie sofort in ärtzliche Behandlung begeben.
In diesem Beitrag kann etwas nicht stimmen oder der ATA hätte einen falschen Weg eingeschlagen.
Es bringt gar nichts, wenn der Vogel "nur" eingeschläfert wird, da dadurch die Krankheit nicht eingedämmt wird.
 
Hallo Ottmar,

es ist so, dass die meisten Amtstierärzt bei privaten Haltern die Sache sehr lapidar angehen und nicht wie bei Züchtern das ganze überwachen und zB die Proben selbst (und auf Staatskosten) nehmen.

Ich weiß zB von meinem ATA und meiner TÄ dass letzten Endes der ATA entscheidet ob die Vögel überhaupt behandelt werden oder ob sie eingeschläfert werden. Dies wird dann wohl von ATA zu ATA und von Landkreis zu Landkreis anders gehandhabt...
 
Hallo Ottmar,

es ist so, dass die meisten Amtstierärzt bei privaten Haltern die Sache sehr lapidar angehen und nicht wie bei Züchtern das ganze überwachen und zB die Proben selbst (und auf Staatskosten) nehmen.

Ich weiß zB von meinem ATA und meiner TÄ dass letzten Endes der ATA entscheidet ob die Vögel überhaupt behandelt werden oder ob sie eingeschläfert werden. Dies wird dann wohl von ATA zu ATA und von Landkreis zu Landkreis anders gehandhabt...

Ja, leider werden bei uns in Deutschland immer unterschiedlich ausgelegt und auch praktiziert.
 
Reden ist das Zauberwort .


Einfach mit den ATA reden und sich aufklären lassen ...ich kann mich da Ottmar nur anschließen ...nichts wird so heiß gegessen wie gekocht.

Lg
 
Hi

die kotuntersuchung muss auf jeden fall gemacht werden, eine sammelprobe beider vögel und es kostet auch nicht die welt. es ist doch durchaus möglich, dass der bestand bei dem züchter erst nach dem kauf eurer infiziert wurde. wenn dann eine infizierung der vögel festgestellt werden sollte beginnt die behandlung beim mensch und dies trägkt die krankenkasse.
 
Hi

die kotuntersuchung muss auf jeden fall gemacht werden, eine sammelprobe beider vögel und es kostet auch nicht die welt. es ist doch durchaus möglich, dass der bestand bei dem züchter erst nach dem kauf eurer infiziert wurde. wenn dann eine infizierung der vögel festgestellt werden sollte beginnt die behandlung beim mensch und dies trägkt die krankenkasse.

Die Kotuntersuchung muss nicht zwingend gemacht werden. Wenn man die Vögel einschläfern lässt, dann braucht man sie nicht machen lassen.

Eine Kotuntersuchung kostet zB über Laboklin an die 35,- oder über die Taubenklinik Essen um die 20,-... das kann man eigentlich wirklich investieren. Vor allem da man dann auch auf der sicheren Seite ist was die eigene Ansteckungsgefahr bestrifft.

Nur wenn die Vögel infiziert wären wird beim Halter noch keine ärztliche Behandlung vorgenommen. Man sollte dann lediglich das Blut auf Clamydien untersuchen lassen... sollte dies positiv sein, dann würde eine Behandlung beginnen. Eine Ansteckung an einem oder zwei kranken Wellis halte ich aber für relativ unwahrscheinlich.
 
Hi

in meinen augen muss so eine untersuchung gemacht werden, es geht ja auch um meine gesundheit.
immerhin ist diese krankheit auch auf den mensch übertragbar und bei nichtbehandlung führt diese zum tod.
 
Hi

in meinen augen muss so eine untersuchung gemacht werden, es geht ja auch um meine gesundheit.
immerhin ist diese krankheit auch auf den mensch übertragbar und bei nichtbehandlung führt diese zum tod.


Das sehe ich persönlich auch so, allerdings ist das Gesetz und so mancher ATA da nicht so streng.

Ich würde auch gar nicht lange warten sondern lieber eine Untersuchung auf meine Kosten machen lassen, als dass am Ende was ist...
 
Thema: Gesetzliche Lage bei einem (beim Händler gekauften) an Psittakose erkrankten Sittich

Ähnliche Themen

Jasmin1989
Antworten
21
Aufrufe
1.596
Charlette
Charlette
R
Antworten
41
Aufrufe
5.849
lilo p
L
G
Antworten
1
Aufrufe
3.507
Peregrinus
Peregrinus
Zurück
Oben