Benny-Lucca
(Grauen)Versteher ;)
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Nach §2 (2) TierschutzG darf, wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Brustgeschirre, Leinen, Papageien-Harness etc. schränken ähnlich wie die Fußketten die artgemäße Bewegung des Vogels ein. Nach dem Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien, herausgegeben vom
Das stimmt nicht so ganz! Hier der Original Text des TierschutzG:
" § 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. "
Ein Harness, so es richtig antrainiert wurde, fügt dem Vogel keine Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zu.
Diese sog. Harness gibt es auch für Hunde, Katzen, Kaninchen etc..
Dort wird so etwas schlicht "Leine" genannt und keiner regt sich darüber auf.
Diese "Leine" an einem Harness ist normalerweise so kurz, das der Vogel nicht aufliegen können darf, weil er auf der Hand seines Besitzers sitzt.
Wer sie dagegen selber verlängert, begeht in der Tat eine Handlung deren Tragweite bei einem plotzlichen Auffliegen nicht absehbar ist. Hier sind natürlich Verletzungen möglich. DAS ist verboten!
Wir haben selber 2 Harness und nach Ablehnung durch unsere Vögel entschieden, sie nicht zu verwenden.
Ich kenne aber durchaus verantwortungsvolle Halter die das Harness erfolgreich trainiert haben und wo sich der Vogel darauf freut mit nach draußen genommen zu werden um seinem Besitzer nah sein zu können.
Ein Harness ist nicht verboten sondern als Tierschutzwidrig eingestuft.
Wobei die Komission die das beschlossen hatte, noch nicht einmal eines zur Ansicht hatte.
Sie DÜRFEN verkauft werden! Ob jemand sich dafür oder dagegen entscheidet, ist letzlich seine Sache und die seiner Tiere.