... einfach ist es nicht mit dem amt, doch an wen sollte man sich in erster linie sonst wenden ?
oder wird ein forenmitglies igendwie schon einen ring besorgen ... oder etwa stillschweigen bewahren ( mit dem gewissen etwas illegales zu tun ) ???
Meine erste Antwort bezog sich aus der Annahme heraus darauf, das der Vogel erst jetzt erworben wurde. Das er schon 4 Jahre im Besitz ist und jetzt die Nachfrage zur Legalität kommt, ging aus dem ersten posting nicht hervor.
Und ich habe auch nicht behauptet das bei Rückgabe nichts gegen den Verkäufer unternommen werden sollte.
eine beschlagnahmung IST MÖGLICH, aber eher unwahrscheinlich ... denn dann müsste das amt auch für eine artgerechte unterbringung sorgen ( & jetzt bitte das amt nicht mit dem tierschutz verwechseln ! )
Tut mir leid, aber diese Antwort zeugt von einer gewissen Naivität.
Durch die Vielzahl an Gesprächen mit unwissenden Haltern, zeigt sich oftmals nämlich doch, das eine Behörde beschlagnahmt. Was nicht zwangsläufig heißt, das der Vogel aus seinem jetzigen Zuahuse weg muß, wenn die Auflagen der Behörde erfüllt werden können.
Und glaube mir, die Behörden arbeiten mit genügend Stellen zusammen, wo die Vögel artgerecht untergebracht werden können. Und wenn es bei einem Züchter ist.
das amt wird eher so verfahren, das der vogel nachberingt wird & mit auflagen verbunden sein wird !
Die eine Beschlagnahmung zur Folge haben kann und die dem jetzigen Halter die Option läßt den Vogel weiter halten zu dürfen, er ins Eigentum der Behörde übergeht. Weitere Auflage könnte mit sich ziehen - einen Partnervogel erwerben zu müssen.
Ich fordere durch meine postings Niemanden auf sich wissentlich falsch gegenüber der Behörde zu verhalten. Sie sollen nur aufzeigen das es nicht immer so einfach ist, wie durch andere postings oftmals vermittelt wird.
Die Ausgangsfrage ist nicht neu. Manchmal hört/liest man von dem positiven Ausgang. Wo man nichts mehr zu lesen bekommt, dahinter stecken oftmals die negativen Ausgänge....