Auffangstationen

Diskutiere Auffangstationen im Forum Allgemeines Vogelforum im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, ja klar, sie müssen sein, aber warum? Weil viele Halter von Babypapageien gar nicht wissen, was sie sich da so ins Haus holen...
und nicht um das
Thema ob man Papageien in der Wohnung oder nicht halten sollte.

hallo,scorpi

ein thema,das du doch eröffnen könntest.....:)....vielleicht bekommst du dann die richtigen antworten....:zwinker:
 
Für mich gehöhrt beides zusammen

Der Ursprung-----Die Wohnungshaltung

Das Ende ----- Der Auffang ........

Wer von den hier teilnehmenden Usern an diesem Tread hält denn einen Schwarm / Graupapageien oder Amazonen / oder Edelpapageien schon länger als 15 Jahre im Freiflug in der Wohnung?
 
scorpi, meinste echt, das papageien beim züchter in einer 3 x 3 oder auch 4 x 4 meter grossen voliere( manchmal ein wenig mehr, oft auch weniger) mit ein paar natursitzästen besser gehalten werden, als in wohnunghaltung mit reichlich freiflug und diversen beschäftigungsmöglichkeiten??
 
hallo,scorpi

ein thema,das du doch eröffnen könntest.....:)....vielleicht bekommst du dann die richtigen antworten....:zwinker:

Brauchen wir nicht, da es das Thema schon gibt.

Wer von den hier teilnehmenden Usern an diesem Tread hält denn einen Schwarm / Graupapageien oder Amazonen / oder Edelpapageien schon länger als 15 Jahre im Freiflug in der Wohnung?

Dazu sollte man doch die Kirche im Dorf lassen.
Schwarmhaltung ist nicht grundsätzlich umsetzbar. Hierzu spielen bekanntlich viele Faktoren mit, wo weder die Haltung in der Wohnung, noch die Haltung in einer großen AV eine Rolle spielen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fast am Thema vorbei und ein bischen lang

eigentlich wollte ich hier ja nicht schreiben aber nun.. Ich bin Wohnungshalter von 2 Blaustirn. Einer HZ, eine (vermutlich WF) aus dem Tierheim, nach vorheriger Kontrolle meiner Haltung. Ja sie sind täglich mehrer Stunden in ihrem Käfig 1x2x2m eingesperrt ansonsten stehen ihnen ca .50m2 zur Verfügung. Es gibt über dem Käfig Bird-Lampen die einmal jährlich zur dunklen Jahreszeit erneuert werden. Gerade habe ich einen neuen Luftwäscher (für nur 200€) gekauft, der Tag und Nacht an ist, damit ich eine Luftfeuchtigkeit von mind. 65% (kann ich einstellen) habe. Im Sommer sind sie täglich stundenlang an der frischen Luft (Balkon/Garten).So jetzt näher zum eigentlichen Thema Auffangstation. Ich für mich muß mich entscheiden was geschieht mit meinen beiden wenn mir etwas passiert, Krankheit, Tod? Wer ist wirklich bereit die beiden nach meinen Vorstellungen über Jahre zu betreuen?? Meine ganz persönliche Entscheidung: ich habe mir einige "Auffangstationen" angesehen mit den "Betreibern" gesprochen und entschieden wohin sie gehen sollen und zu welchen Bedingungen. Das ganze wird über einen Rechtsanwalt festgeschrieben, so ne Art Testament. Und, ich werde Geld hinterlegen damit ein Teil der Kosten nicht zu Lasten der Aufnehmenden geht. Aber wieviel muß es sein, wie lange müssen sie versorgt werden??? Wie kann ich mir das Leisten?? Da hab ich mir die "Auffangstation" meines Vertrauens gesucht, nähmlich die von der ich sage, ja so würde ich es auch machen. Fazit jeder sollte sich Gedanken machen was geschieht mit seinen Tieren wenn ihm etwas passiert und die Familie/Freunde die Betreuung nicht Leisten will oder kann, oder aber gar keine Familie vorhanden ist. Darf man dann keine Tiere halten weil passieren kann einem immer etwas und Familienverhältnisse können sich auch jederzeit ändern. Also brauchen wir aus meiner Sicht nicht nur heute "Auffangstationen", sonder so lange wie Tiere gehalten werden egal ob in der Wohnung in AV, privat oder beim Züchter.

Brigitte
 
Unterstreiche ich

Also brauchen wir aus meiner Sicht nicht nur heute "Auffangstationen", sonder so lange wie Tiere gehalten werden egal ob in der Wohnung in AV, privat oder beim Züchter.

Habe ich nie in Frage gestellt
 
scorpi, meinste echt, das papageien beim züchter in einer 3 x 3 oder auch 4 x 4 meter grossen voliere( manchmal ein wenig mehr, oft auch weniger) mit ein paar natursitzästen besser gehalten werden, als in wohnunghaltung mit reichlich freiflug und diversen beschäftigungsmöglichkeiten??

Hier geh ich nich ganz mit :+klugsche

Wer sagt das eine Voli langweilig is :+klugsche (es is schon seltsam, das Volibesitzer nicht in der Lage sein sollten , diese geauso zu gestalten-------was WZ-halter für sich in Anspruch nehmen )

Wenn ein Vogel in einer Voli den ganzen Tag fliegen kann , sollte man das vileleicht ins verhätnis setzen was er den ganzen Tag in der Wohnung macht wenn beide Berufstätig sind (Vogelzimmer haben einige-mit zugang zur AV :zustimm: , rollbare Käfige ne ganze Menge :D ) . Mit letzterem is eigentlich schon alles gesagt , was Tiere krank macht------------ein Papagei den ganzen Tag im Freiflug in der Wohnung erleichtert ungemein die Brieftasche, und strapaziert die Nerven.

Mich würde eigentlich mal interessieren : die Vögel, die abgegeben wurden (meine jetzt die,die man nich mehr wollte ) entstammt davon ein großteil aus WZ-haltung ?

MFG Jens
 
Ja 90%

aller Abgabevögel stammen ,mehr oder weniger lädiert aus der Wohnungshaltung .

Zur Frage ob ich Volierenhaltung besser finde .

scorpi, meinste echt, das papageien beim züchter in einer 3 x 3 oder auch 4 x 4 meter grossen voliere( manchmal ein wenig mehr, oft auch weniger) mit ein paar natursitzästen besser gehalten werden, als in wohnunghaltung mit reichlich freiflug und diversen beschäftigungsmöglichkeiten??

Ein unbedingtes Ja

Hier können sie leben wie es ihrer Art entspricht :in Nichts in Gar Nichts müssen sie sich anpassen ,der Wohnung unterordnen. Können wählen ob sie rein oder raus wollen , dürfen sich äussern wann immer sie wollen ,dürfen benagen was immer sie wollen und statt buntem Spielzeug gibr es natürliche Erde und Naturäste , Naturäste in der Beschaffenheit zum zerlegen wie sie wohl kaum ein Vogel in der Wohnung erleben kann . Schon mal erlebt wenn sie einen morschen Baumstamm zerlegen und auch die in dem Stamm lebenden Insekten nicht verschmähen ?

Und sie haben tgl wechselnde Anreize aus der Umgebung . Keine Lampe kein Liftbefeuchter kann eine natürliche Umgebung ersetzen .

Sie brauchen uns gar nicht , das ist ein Trugschluss. Am besten überlässt man sie sich selbst und versorgt sie anständig.

Lese doch mal unter Edepapageien .....Hilfe unsere schreien immer......Es gehört nun mal zu den Vögeln .......
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
So einfach ist es nicht

Mich würde eigentlich mal interessieren : die Vögel, die abgegeben wurden (meine jetzt die,die man nich mehr wollte ) entstammt davon ein großteil aus WZ-haltung ?
Bei uns: Ja ------ aber:
Die Leute, die ihre Vögel zur Vergesellschaftung / Verpaarung bringen, sind durchaus bereit, ihre derzeitigen Haltungsbedingungen zu verbessern - im Sinn der Vögel!
Zur Frage ob ich Volierenhaltung besser finde .Ein unbedingtes Ja
Hier können sie leben wie es ihrer Art entspricht :in Nichts in Gar Nichts müssen sie sich anpassen ,der Wohnung unterordnen. Können wählen ob sie rein oder raus wollen , dürfen sich äussern wann immer sie wollen ,dürfen benagen was immer sie wollen und statt buntem Spielzeug gibr es natürliche Erde und Naturäste , Naturäste in der Beschaffenheit zum zerlegen wie sie wohl kaum ein Vogel in der Wohnung erleben kann . Schon mal erlebt wenn sie einen morschen Baumstamm zerlegen und auch die in dem Stamm lebenden Insekten nicht verschmähen ?
Und sie haben tgl wechselnde Anreize aus der Umgebung . Keine Lampe kein Liftbefeuchter kann eine natürliche Umgebung ersetzen .
Sie brauchen uns gar nicht , das ist ein Trugschluss. Am besten überlässt man sie sich selbst und versorgt sie anständig.
Auch ich bin dafür, dass Papageien auch Außenvolieren brauchen.....
Das "non plus ultra" wird es nie geben - es muss immer individuell auf das jeweilige Pärchen abgestimmt sein!
Entscheidend ist für mich Paarhaltung - keine Frage.
Entscheidend ist aber auch die Qualität: harmonierendes Paar, auch Außenaufenthalt, aber individuell abgestimmt!
Denn sonst kann es - trotz Paarhaltung in Außenvolieren - auch so enden wie auf den Bildern!!!!

LG
Susanne
 

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Hallo,
z.B. die "Wohnungshaltung" von Rena2 - die Bilder sind wirklich gute Beispiele, was man auch in einer Wohnungshaltung machen kann.....!
LG
Susanne
 
Vorab (und weil hier angesprochen): Der bisher (lediglich im Rahmen der Beantragung/Erlangung einer Zuchtgenehmigung) zu erbringende "Nachweis der Sachkunde" verdient in der Tat aus mehreren Gründen das Prädikat "Farce":

1)
Bei der ausschließlich zur Erlangung einer Zuchtgenehmigung (voraussetzend) rechtlich verankerten Vorgabe bleibt unberücksichtigt, daß für alle "nicht-züchtenden" Halter/innen (also mit hinreichender Sicherheit dem prozentual höheren Anteil der Halter/innen) kein Rechtserfordernis dafür besteht, sich "sachkundig" zu machen.

a.
Die begleitende Versorgung und Betreuung im Rahmen von Nachzuchten stellt zusätzliche (Wissens)Anforderungen an die Halter/innen, was im Umkehrschluss jedoch keinesfalls bedeuten kann (und darf), daß die Notwendigkeit einer "Sachkunde(prüfung)" für "nicht-züchtende" Halter/innen von Papageien deshalb nicht per Gesetz und/oder Verordnung zu fixieren sei.

b.
Die logischer Weise einzufordernde Konsequenz aus 1) a. kann nur sein: Einführung einer rechtlich festzuschreibenden "Sachkundeprüfung" als eine von mehreren zwingend zu erfüllenden Voraussetzungen für die Haltung von Papageien. Einführung einer speziellen (erweiterten) Sachkundeprüfung als eine von mehreren zwingend zu erfüllenden Voraussetzungen für die Zucht von Papageien. Aus administrativen, logistischen und "sachlichen" Gründen könnte es sinnvoll sein, generell Kenntnisse zu beiden Komplexen (Haltung / Zucht – Fortpflanzungsbiologie / Anmerkung: auch und gerade Verhaltensweisen im Rahmen der Fortpflanzungsbiologie werden von nicht wenigen Halter/innen völlig falsch eingeschätzt) innerhalb eines "Prüfungsvorganges" (welcher diese Bezeichnung verdient) "anzubieten".

2)
Es sind keine normierten, bundesweit verbindlichen (und dem Stand des aktuellen und notwendigen Wissens angepassten) "Abfragekriterien" verfügbar.

3)
Es fehlen (u. a. resultierend aus Pkt. 2) objektive Bewertungsrichtlinien.

4)
Es ist (vgl. nochmals Pkt. 2) den Bundesländern (bzw. den untergeordneten Verwaltungseinheiten der Bundesländer / in der Regel den Veterinärämtern der Landkreise und/oder Verbandsgemeinden) überlassen, Art, Form und Inhalt der "Sachkundeprüfung" zu definieren. Das führt in den meisten Fällen dazu, daß mit der Materie zwangsläufig nicht annähernd hinreichend vertraute/befaßte Amtsveterinäre und/oder Mitarbeiter/innen die "Sachkunde" in Form eines "Vorort-Gespräches" erfragen. Hierbei stehen nicht etwa Biologie, Ökologie und Ethologie (und das Wissen um sich daraus ableitende Haltungsanforderungen), sondern tierseuchenpräventive Aspekte (Stichwort: Psittakose) im Vordergrund.

Es sind für die per rechtlicher Vorgabe in der "Abfragepflicht" stehenden Behörden/Dienststellen (bzw. die befaßten Mitarbeiter/innen) weder verbindliche Abfragemodalitäten noch verbindliche "Arbeitsunterlagen" präsent. Die Schwerpunktsetzung bleibt zwangsläufig willkürlich und beliebig. Die Beschaffung inoffizieller Informationsmaterialien ist Motivation und privater Initiative der befaßten Prüfer überlassen. Auskunft eines mir bekannten Amtsveterinärs: "Ich kann mich nicht auch noch zusätzlich mit Fragen zur Papageienhaltung intensiver beschäftigen. Dafür fehlt mir die Zeit." Solche und/oder ähnliche Problematiken dürften nicht die Ausnahme, sondern schlechthin die Regel darstellen.

5)
Eine (notwendige) rechtlich verbindliche Neuregelung der "Sachkunde-Frage" bliebe ohne parallel vorzunehmende (notwendige) Novellierung der bestehenden Gesetzgebung im Hinblick auf Haltung (respektive zu erbringende Haltungsvoraussetzungen) und Zucht von Papageien sowie die rechtsverbindliche Festschreibung vollkommen zu überarbeitender "Mindestanforderungen"* (die nicht nur orientierend, sondern in jedem Einzelfall bewertend herangezogen werden können) leider auch weiterhin eine "Farce". Mit dem Ruf nach einem "Papageienführerschein" (Anmerkung: diese Begrifflichkeit halte ich übrigens aus verschiedenen Gründen für kontraindiziert) ist es nicht getan.

*Die in den "Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien" (BMVEL) definierten Abmessungen entsprechen (um nur einen revisionsbedürftigen Punkt zu nennen) beispielsweise nicht einmal in Ansätzen den Anforderungen an eine Haltung nach tiergartenbiologischen Gesichtspunkten. Zudem stehen die Längen- und Höhenproportionen teilweise im Widerspruch zur Raumausnutzung, die unter normalen Umständen von Papageien zu erwarten ist. Die Höhenangabe des Haltungssystems von 1,0 m für Arten mit einer Größe von 25 bis 40 cm könnte man im Wissen um die lokomotorischen Bedürfnisse und Fähigkeiten der betreffenden Arten für einen Übertragungsfehler halten.

6)
Ohne rechtsverbindlich eingeschränkte Zulässigkeit der Methode "Handaufzucht" bleiben alle Regelungen im Zusammenhang mit Zuchtgeschehnissen (einschließlich dazu einzufordernder Sachkenntnis / die natürlich – soweit Rechtslagen betreffend – nur auf Basis der jeweiligen Rechtslage abgefragt werden kann) ebenfalls Makulatur.

Zur österreichischen Rechtslage und dazu, warum selbige bei Überlegungen zu einer Novellierung der entsprechenden bundesdeutschen Rechtsvorgaben (bzw. als Anstoß zu und Hilfe bei einer Novellierung) durchaus eine Rolle spielen kann/könnte:

Vorab: Die Zusammenstellung der Informationen (in Form von Forenbeiträgen) war nicht (wie von einer Userin vermutet) sehr zeitaufwändig, weil mir zu dieser Thematik alle notwendigen Basisinformationen auf Grund einer mittlerweile mehrjährigen und recht intensiven Befassung (außerhalb des "Forenbetriebs") verfügbar sind.

Diese Befassung beinhaltet/e selbstverständlich auch den (Teil)Aspekt "Handaufzucht", der u. a. von der TVT (2006) aufgegriffen (und u. a. auch durch meine/unsere Mitarbeit/Austausch – vgl. hierzu die zur Ausarbeitung der Stellungnahme verwendete Literatur/Literaturangaben) und in Form einer Stellungnahme publiziert wurde.

Die Durchführung von Handaufzuchten (bzw. die seit Anfang/Mitte der 90iger Jahre zu beobachtende rapide Zunahme von Handaufzuchten) ist weder ein speziell "deutsches Problem" noch überhaupt länderspezifisch. Insofern wäre eine Übernahme der in Österreich existenten Regelung in wesentlichen Punkten 1:1 auch für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland umsetzbar. Die österreichischen Vorgaben sind fundiert und stützen sich auf im Vorfeld der novellierten Gesetzgebung zur Problematik eingeholte Gutachten renommierter ethologischer Fach(ein)richtungen.

Nochmals zur Erinnerung und Konkretisierung für interessierte User/innen, die Wortlaut und Intention der österreichischen Regelung (noch) nicht kennen: In Österreich sind Handaufzuchten per Gesetz seit Dezember 2004 verboten. Aus dem Gesetzestext: "(...) muss die Aufzucht von Vögeln grundsätzlich so erfolgen, dass sie auf ihre Art geprägt sind. Die Handaufzucht ist nicht tiergerecht, da die Tiere keine Möglichkeit zur Entwicklung des artspezifischen Sozialverhaltens haben und die Handaufzucht einer Fehlprägung Vorschub leistet. Die Handaufzucht darf daher nur in begründeten Ausnahmefällen (beispielsweise bei Tod des aufziehenden Elternteils) erfolgen" (Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, 2004).

Lassen wir die verhaltensbiologisch begründbaren Bedenken gegen die "Methode HZ" außer Betracht, so bleibt trotzdem (und unabhängig davon) festzuhalten, daß eine Wechselwirkung zwischen der Aufzuchtmethode und der Haltungsmotivation in puncto einerseits gewünschtem und andererseits propagiertem Menschenbezug (der seinerseits zur Beförderung von Problemen für Mensch und/oder Tier in nicht wenigen Fällen beiträgt) nicht von der Hand zu weisen ist.

Banaler Kausalbezug zum Thema "Auffangstationen": Probleme für Mensch und/oder Tier sind (wenn sie nicht lösbar erscheinen und/oder tatsächlich nicht eigenständig lösbar sind) meist der Grund zu Verkauf und/oder Abgaben. Auffangstationen dienen u. a. der Aufnahme abgegebener Tiere.

Aber wie bereits zur Genüge gesagt/geschrieben: Die Aufzuchtmethode ist nur ein Teilaspekt der Gesamtproblematik.

Festzuhalten bleibt, daß die österreichische Tierschutzgesetzgebung nicht nur hinsichtlich der Vorgaben in Bezug auf Papageienhaltung zu Recht als eine der derzeit "modernsten" Gesetzgebungen auf diesem Sektor gilt. Es spricht keinesfalls gegen Überlegungen, ob und wie weitgehend die österreichischen Vorgaben in bundesdeutsches Recht übernommen bzw. als "Muster" für eine Novellierung dienen könnten/sollen, daß hinsichtlich Haltungspräferenzen und Anzahl der gehaltenen Exemplare sicherlich auch Unterschiede zwischen beiden Ländern existent sind. Die Grundtendenzen sind nicht sehr verschieden. Der Handlungsbedarf dürfte (so jedenfalls meine unbelegbare Einschätzung) für die Haltungspraxis innerhalb der Bundesrepublik Deutschland eher größer sein als in unserem Nachbarland.

Als vorerst illusorischer, aber sinnvoller und wünschenswerter Schritt sollte neben dem zumindest in Teilen international abgestimmten Artenschutzrecht eine verstärkte "Synchronisierung" der Rechtsvorgaben in allen Zusammenhängen der gewerblichen und nichtgewerblichen Haltung exotischer Wildtiere (die nicht einem Handels- und/oder Haltungsverbot nach Artenschutzrecht unterliegen) erfolgen.

@Cheyenne:
Du stellst die überaus berechtigte (und naheliegende) Frage danach, warum eine der österreichischen Rechtslage angepaßte Gesetzgebung für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland nicht existiert. Die Ursachen sind sehr vielschichtig und liegen einerseits in den fachministeriellen Prioritäten (bzw. Nichtprioritäten), andererseits mit einiger Sicherheit aber auch in der auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wesentlich ausgedehnteren Aktivität heimtierindustrieller Wirtschaftszweige sowie deren Verzweigungen und der Lobbyarbeit der gut organisierten Dachverbände (z. B. ZZF = Zentralverband zoologischer Fachbetriebe). Die "Heimtierindustrie" repräsentiert hierzulande einen nicht unerheblichen Wirtschaftsfaktor. Auch der BNA kann (trotz mittlerweile auf einigen Gebieten ganz brauchbarer Initiativen) in Sachen "Papageienzucht und Papageienhaltung" bei Berücksichtigung der noch unter dem ehemaligen Vorstand Lorenz Hauth aufgebauten Anlage zur Herstellung und zum Vertrieb von Kennzeichnungsringen nicht gänzlich unbefangen und uneigennützig agieren. Aber: Es sind durchaus Bemühungen um eine Novellierung der bundesdeutschen Gesetzgebung zu verzeichnen.

@Alle:
Zu weiteren konkreten Fragen in Zusammenhang mit der österreichischen Gesetzgebung werde ich noch detailliert antworten.

Abschließende Randnotiz: Der BNA (zu dessen Aktivitäten nicht nur ich ansonsten eine eher geteilte Meinung habe) bietet (natürlich kostenpflichtige) "Sachkundeseminare" an, die über das im Rahmen einer "amtlichen Sachkundeprüfung" abverlangte "Wissen" hinausgehen.

Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich (2004): 486. Verordnung, 2. Tierhaltungsverordnung, 17.12.2004

TVT (2006): Stellungnahme zur Handaufzucht bei Papageien, Arbeitskreis 8, Zoofachhandel u. Heimtierhaltung, Lage-Hörste, Online: http://www.tierschutz-tvt.de/handaufzucht.pdf

Gruß
MMchen
 
Hallo MMchen,

solange wie unsere Behörden nach ihrem "Gutdünken" handeln, damit meine ich, das es keine SELBEN Ansprüche/Regelungen zur Erlangung einer ZG gibt.
=
Jedes Bundesland, jeder Kreis handelt anders- z.B. das Thema Quarantäneraum.
Eine ZG kann in einem Kreis jemand erhalten, der für z.B. 5 verschiedene Papageien/Sitticharten (ca.30 Tiere) eine Garage vorweisen kann. Dort wird kein Wert auf die Einhaltung der Mindestanforderungen gelegt.
In einem anderen Kreis muss gewährleistet sein, das der komplette Bestand auch in der Quarantäne Lebensqualität behält und die *Mindestanforderungen werden als Grundlage für den Quarantäneraum genommen.

Mir persönlich ist die zweite Regelung lieber.

Solange wie es eh keine SELBEN Grundlagen/Richtlinien/Gesetze zur ZG gibt, wie soll die Behörde in jedem Bundesland+ in jedem Kreis sich GLEICH um Regelungen für Auffangstationen kümmern/kontrollieren?


*Die Mindestanforderungen sind kein Gesetz.
 
Vorab (und weil hier angesprochen): Der bisher (lediglich im Rahmen der Beantragung/Erlangung einer Zuchtgenehmigung) zu erbringende "Nachweis der Sachkunde" verdient in der Tat aus mehreren Gründen das Prädikat "Farce":
Das ist richtig, und ist meines Wissens von niemandem ernsthaft bezweifelt worden. Dass es sich dabei nicht um einen umfangreichen Sachkundenachweis handelt, liegt auf der Hand, denn die rechtliche Grundlage der zum Züchten von Psittaziden vorgeschriebenen Zuchtgenehmigung ist die Psittakoseverordnung.

Der BNA bietet seit 2004 einen umfangreichen Schulungsordner und Seminare an zur Vorbereitung auf die Prüfung nach §11 TierSchG an. In §11 geht es um Personen, die beruflich / gewerblich mit der Tierhaltung zu tun haben. (Als Privathalter wird man aber auch nicht dümmer, wenn man mal die Nase in den Schulungsordner steckt - allerdings ist er recht teuer.)

Der BNA arbeitet offensichtlich an ähnlichen Unterlagen für private Halter und Züchter! Damit wird es (hoffentlich in absehbarer Zeit) eine allgemein gültige Grundlage zur Umsetzung von $2 TierSchG für alle Halter und privaten Züchter geben.
 
MMchen, danke für die Ausführungen.

Die Frage, die mich am meisten beschäftigt ist, WAS muss WO und WANN getan werden, um so ein Gesetz zu erreichen? Damit in ein paar Jahrzehnten Auffangstationen nicht mehr einen solchen Zulauf haben wie heute und das Leid der Tiere nachhaltig reduziert wird.

Susanne, die Fotos von Punch sind einfach nur schlimm :(
 
Hallo MMchen,

solange wie unsere Behörden nach ihrem "Gutdünken" handeln, damit meine ich, das es keine SELBEN Ansprüche/Regelungen zur Erlangung einer ZG gibt.
=
Jedes Bundesland, jeder Kreis handelt anders- z.B. das Thema Quarantäneraum.
Eine ZG kann in einem Kreis jemand erhalten, der für z.B. 5 verschiedene Papageien/Sitticharten (ca.30 Tiere) eine Garage vorweisen kann. Dort wird kein Wert auf die Einhaltung der Mindestanforderungen gelegt.
In einem anderen Kreis muss gewährleistet sein, das der komplette Bestand auch in der Quarantäne Lebensqualität behält und die *Mindestanforderungen werden als Grundlage für den Quarantäneraum genommen.

Mir persönlich ist die zweite Regelung lieber.

Solange wie es eh keine SELBEN Grundlagen/Richtlinien/Gesetze zur ZG gibt, wie soll die Behörde in jedem Bundesland+ in jedem Kreis sich GLEICH um Regelungen für Auffangstationen kümmern/kontrollieren?


*Die Mindestanforderungen sind kein Gesetz.
Bei Steve und mir wurde alles von der AtA genau abgenommen und Quarantäne war extrem wichtig gewesen ansonsten hätten wir 17G und die 11 nicht bekommen also auch hier sind die AtA´s sehr streng .Auch das Artenschutzamt hat alles noch überprüft.
 
Und sie haben tgl wechselnde Anreize aus der Umgebung . Keine Lampe kein Liftbefeuchter kann eine natürliche Umgebung ersetzen .

Von diesem Standpunkt aus gesehen, gebe ich Scorpi recht.
Obwohl meine Vögel über genügend Beschäftigungsmaterial in den Innenräumen verfügen, sind sie ausgeglichener und "ruhiger" wenn sie draußen sitzen können.
Manchmal schaun sie "stundenlang" in eine Richtung und genießen es einfach.
Die Anreize sind in den AV schon wesentlich größer.

Selbst wenn man einen Vogel samt Käfig in den Garten oder den Balkon schiebt, würde der weniger Theater machen, als wenn die gleiche Situation in der Wohnung gegeben wäre.

Sie brauchen uns gar nicht , das ist ein Trugschluss. Am besten überlässt man sie sich selbst und versorgt sie anständig.

Das ist aber das was Auffangstationen größtenteils versuchen umsetzen und dafür aber angeprangert werden. Man würde sich nicht individuell um die Tiere kümmern können.


Was denn nun?
 
Ganz grosses Danke

Das ist aber das was Auffangstationen größtenteils versuchen umsetzen und dafür aber angeprangert werden. Man würde sich nicht individuell um die Tiere kümmern können.

Mit diesem tierischen Unverständnis gepaart mit falscher Tierliebe wurden schon viele Feuer gezündelt

Dass heisst Nicht ,inividuell nicht versorgen -abnabeln v.Menschen --integrieren .

Aber genau diese Knopfaugen-Tierliebe hat sie zumeist zu Seelenkrüpeln werden lassen und ihnen bleibt Abschiebung -Auffang

Ein Zitat aus diesem Tread:

Dann gebe ich ihm Ernstfall doch lieber meine Papageien in eine Auffangstation wie Uhu sie betreibt und weiss mit Sicherheit, sie bekommen einen guten Platz in einer Familie welche die nötigen Voraussetzungen hat bevor sie ihr restliches Leben in einer Voliere fernab von jeder menschlichen Zuwendung verbringen müssen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wer sagt das eine Voli langweilig is :+klugsche (es is schon seltsam, das Volibesitzer nicht in der Lage sein sollten , diese geauso zu gestalten-------was WZ-halter für sich in Anspruch nehmen )

Wenn ein Vogel in einer Voli den ganzen Tag fliegen kann , sollte man das vileleicht ins verhätnis setzen was er den ganzen Tag in der Wohnung macht wenn beide Berufstätig sind (Vogelzimmer haben einige-mit zugang zur AV :zustimm: , rollbare Käfige ne ganze Menge :D ) . Mit letzterem is eigentlich schon alles gesagt , was Tiere krank macht------------ein Papagei den ganzen Tag im Freiflug in der Wohnung erleichtert ungemein die Brieftasche, und strapaziert die Nerven.

Mich würde eigentlich mal interessieren : die Vögel, die abgegeben wurden (meine jetzt die,die man nich mehr wollte ) entstammt davon ein großteil aus WZ-haltung ?



MFG Jens


hallo jens,

natürlich muss eine av nicht langweilig sein, das hat hier ,glaube ich niemand behauptet.
auch wenn ich mich nun unbeliebt mache: ich habe bei züchtern oder leuten die ihre vögel in av halten (und sich damit oft für das non plus ultra der papageienhalter halten) nur selten wirklich toll gestaltete volieren gesehen.
die regel waren 2 sitzstangen und ein kleines schutzhaus. allerdings gibt es bestimmt auch hier ausnahmen.
ich bin übrigens auch ein wohnzimmerhalter:D
unsere tiere haben in der regel freiflug von 11 uhr bis 22 uhr, fliegen können sie hier wahrscheinlich besser als in den meisten av bei privathaltern, siehe link
http://www.papageienchaos.de/Film/vf/v11.jpg

http://www.papageienchaos.de/Film/vf/v12.jpg

auf den bildern siehst du, wie die tiere im vogelzimmer, welches sie tagsüber nach belieben aufsuchen können ( wir schliessen die tür nur, wenn wir essen)
starten, durch den flur fliegen und direkt auf dem vergitterten balkon landen können.
diese flugstecke ist etwa 20 meter lang und wird gerne und viel benutzt.
das können die wenigsten av halter bieten.
die balkontür steht bei entsprechendem wetter den ganzen tag auf, so das die tiere auch hier selbständig über rein und raus entscheiden können.
dieses wird übrigens auch im regen, oder spät abends gern genutzt.
gern wird auch mal auf dem balkon genächtigt.:freude:
balkon:

http://www.papageienchaos.de/Film/vf/v2.jpg

http://www.papageienchaos.de/Film/vf/v5.jpg

http://www.papageienchaos.de/Film/vf/v6.jpg

http://www.papageienchaos.de/Film/vf/v7.jpg

http://www.papageienchaos.de/Film/vf/v13.jpg

übrigens kann man auch ein vogelzimmmer recht nett gestalten, das es für die tiere interessant ist und beschäftigung bietet.
ich habe übrigens kein problem damit denn tieren regelmässig naturmaterialien zu holen und anzubieten. auch im wohnzimmer wo ein ebenso grosser kletterbaum und dieschlafvolis 2 x 1 x 2 m stehen biete ich frische grüne äste an, genauso wie im vogelzimmer:

http://www.papageienchaos.de/Film/vf/v1.jpg

http://www.papageienchaos.de/Film/vf/v3.jpg

http://www.papageienchaos.de/Film/vf/v4.jpg

http://www.papageienchaos.de/Film/vf/v10.jpg

ach so, und trotzdem unsere vögel wohnzimmervögel sind, steht ihnen bei gutem wetter eine av zur verfügung.
diese nutzen sie gern, freuen sich aber doch, wenn sie abends wieder reinkommen.


http://www.papageienchaos.de/Film/vf/v8.jpg


http://www.papageienchaos.de/Film/vf/v14.jpg

ich kenne mitterlerweile viele leute, die ihre vögel ähnlich halten wie wir,
und das diese haltung nicht unbedingt schlechter ist, als die so hochgelobte av haltung glaube ich nicht, denn wie gesagt kenne ich massenhaft av, die auch nur 3 x 3 meter gross mit einem winzigen schutzhaus sind und ob das für ein ganzes papageienleben so prickend ist, darüber kann man streiten.

das die meisten der in auffangstationen abgegebenen vögel aus wohnzimmerhaltung stammt, ist mit sicherheit richtig,
schliesslich macht dieses wahrscheinlich den grössten teil der in gefangenschaft lebenden papageien aus, also ist es schon rein rechnerisch gesehen sehr naheliegend, oder nicht?

unser tierarzt( doc pieper) hat uns neulich übrigens mal in einem gespräch gesagt, das tiere, die in aussenvolieren gehalten, nicht mehr oder weniger krank sind, als im haus, nur sind es andere krankheiten.
ach ja, natürlich stapazieren vögel die den ganzen tag im freiflug gehalten werden, die nerven (und auch die brieftasche, wie du so schön sagst.
aber es sind nette stapazen, ich kenne da viel schlimmere
 
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