Ohne Ring ist schlecht

Diskutiere Ohne Ring ist schlecht im Forum Graupapageien im Bereich Papageien - Wir haben unserem Grauen unwissentlich von privat gekauft leider ohne Ring und Herkunftnachweis. Jetzt wollen wir ihm anmelden aber dazu brauchen...
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ayld

Guest
Wir haben unserem Grauen unwissentlich von privat gekauft leider ohne Ring und Herkunftnachweis.
Jetzt wollen wir ihm anmelden aber dazu brauchen wir Herkunftnachweis( wie sich rausgestellt hat ).Ist das möglich ihn noch Nachberingen? Oder ergendwie an so was zu kommen?
Grüße
ayld
 
hallo ayld..

wende dich nochmals an den verkäufer..die adresse wirst du ja haben,er soll/muß dir die abgabe bescheinigen,wenn er sich weigert gebe dem amt namen und adresse des verkäufers..die werden sich dann drum kümmern,wie das mit dem nachberingen ist...kann ich dir leider nicht sagen,aber dazu wirst du sicherlich noch einige antworten hier bekommen,

weißt du denn wie alt und welches geschlecht dein grauer ist?

grüsse gudrun
 
Hallo,

ich würde den Vogel schnellstens zurückbringen!!
Ein fehlender Herkunftsnachweis (kommt allerdings auf das Alter an und die Art der Nachzucht an) oder Cites sich vom Verkäufer zu beschaffen, ist nicht das Problem.
Das Problem dabei ist der fehlende Ring!

Mir ist aufgefallen das es immer wieder User gibt, die das Ganze etwas herunterspielen und Vorschläge machen, sich mal eben mit dem und dem Amt in Verbindung zu setzen und dann ist der Rest eigentlich kein Problem mehr.

Dem ist oft nicht so!! Natürlich gibt es Behörden, die dem neuen und unwissenden Vogelhalter entgegenkommen.

Es gibt aber auf der anderen Seite genügend Behörden, die mit Recht so einen Vogel beschlagnahmen und/oder zudem noch ein Bußgeld verhängen und sich darauf berufen "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."

Bei aller (Tier)Liebe sollte man sich immer vor Augen halten, das es sich um artgeschützte Tiere handelt, für die es gilt Vorschriften einzuhalten!!!

Einem "ringlosem" Vogel sieht man weder das Alter an, noch sieht man ihm an ob er tatsächlich eine legale Nachzucht ist und nicht ein illgal importierter Vogel.
 
hallo heike..
ich "spiele" das ganze nicht herunter....
das es "kein problem" ist...wurde hier nicht behauptet,
dem grauen wird nicht damit geholfen wenn man ihn zurückbringt,die behörden sind in der regel nicht die "bösen"..sondern helfen auch bei unklarheiten,
(eigenerfahrung)
ich jedenfalls würde mich an den verkäufer UND an die zuständige behörde wenden,es geht hier um das weitere leben eines grauen..der hoffentlich ein zuhause gefunden hat,


ayld..
erzähl doch mal etwas genaueres über deinen kauf

grüsse gudrun
 
Ich würde auch versuchen mir zumindest einen Kaufvertrag/Abgabebescheinigung mit Adresse vom Vorbesitzer unterschreiben lassen, worin steht, dass der Vogel unberingt übernommen wird/wurde, damit ihr halbwegs nachweisen könnt, woher ihr den Vogel bekommen habt.

Dann würde ich vielleicht erst mal anonym bei der zuständigen Behörde nachfragen, was für Möglichkeiten es in so einem Fall evtl. gibt.
Vielleicht ist eure Behörde ja auch recht kulant und hilft euch weiter.
 
Wir haben den Vogel vor 4 Jahren im Internet gekauft.Damals haben wir leider nicht gewusst das es eine geschützte Art ist. Wie die Mehrheit die im Internet kaufen und verkaufen wussten wir nicht das man die Vögel anmelden muss. So lange war alles normal bis wir irgendwann gehört haben das wir ihn anmelden müssen, weil dass eine geschützte Vogelart ist.Dann ging es los. Kein Ring und keine Papiere.Die Adresse bringt nichts, weil die Leute seit längerem dort nicht mehr wohnen und ich glaube das der Vogel aus einer sogenannten Hobbyzucht ( Wohnzimmerzucht) stammt und keine es Papiere für ihn gibt.Wir wolle ihn unbedingt behalten aber das Amt darf man nicht umgehen und sollte auch nicht. Es gibt viele Beamte die nur die punkte sehen, und brauchen es schwarz auf weiß. Na ja wenn ich das damals gewusst hätte..........aber jetzt habe ich ihn und ich muss alles tun das er bei uns bleiben darf.Mann muss alle Mittel ausprobieren vielleicht mit ein bisschen Glück und fremder Hilfe.................

Gruß
AYLD
 
dem grauen wird nicht damit geholfen wenn man ihn zurückbringt,

Hat sowieso kein Sinn mehr, da der Vogel bereist vor 4 jahren gekauft wurde. Das ging aus dem Eingangsposting nicht so deutlich hervor.

die behörden sind in der regel nicht die "bösen"..sondern helfen auch bei unklarheiten,
(eigenerfahrung)

Dann hast Du Glück gehabt. Es gibt einige Behörden die sich klar an die Vorschriften halten und so einen Vogel beschlagnahmen.

ich jedenfalls würde mich an den verkäufer UND an die zuständige behörde wenden,es geht hier um das weitere leben eines grauen..der hoffentlich ein zuhause gefunden hat,

Klar geht es das vor. Trotzdem gelten nun einmal Vorschriften.
Und wenn, wie berichtet, der Vogel aus einer Wohnzimmerzucht stammt, die evtl. illegal war/ist.....wieso sonst gab es keine Papiere, geschweige denn einen Ring.
 
Pico schrieb:
Mir ist aufgefallen das es immer wieder User gibt, die das Ganze etwas herunterspielen und Vorschläge machen, sich mal eben mit dem und dem Amt in Verbindung zu setzen und dann ist der Rest eigentlich kein Problem mehr.

das der rest kein problem darstellt behauptet niemand.
den vogel zurückzugringen ( auch wenn es möglich wäre ), macht ebenfalls keinen sinn: ayld möchte ihn ja behalten ! & wenn er an den verkäufer zurück gehen könnte, würde der vogel von dem wohl wieder an einen unahnenden weiterverhauft/vermittelt.

... einfach ist es nicht mit dem amt, doch an wen sollte man sich in erster linie sonst wenden ?
oder wird ein forenmitglies igendwie schon einen ring besorgen ... oder etwa stillschweigen bewahren ( mit dem gewissen etwas illegales zu tun ) ???

eine beschlagnahmung IST MÖGLICH, aber eher unwahrscheinlich ... denn dann müsste das amt auch für eine artgerechte unterbringung sorgen ( & jetzt bitte das amt nicht mit dem tierschutz verwechseln ! )

das amt wird eher so verfahren, das der vogel nachberingt wird & mit auflagen verbunden sein wird !

... so sehe ich das jedenfalls
 
... einfach ist es nicht mit dem amt, doch an wen sollte man sich in erster linie sonst wenden ?
oder wird ein forenmitglies igendwie schon einen ring besorgen ... oder etwa stillschweigen bewahren ( mit dem gewissen etwas illegales zu tun ) ???

Meine erste Antwort bezog sich aus der Annahme heraus darauf, das der Vogel erst jetzt erworben wurde. Das er schon 4 Jahre im Besitz ist und jetzt die Nachfrage zur Legalität kommt, ging aus dem ersten posting nicht hervor. ;)
Und ich habe auch nicht behauptet das bei Rückgabe nichts gegen den Verkäufer unternommen werden sollte. :nene:

eine beschlagnahmung IST MÖGLICH, aber eher unwahrscheinlich ... denn dann müsste das amt auch für eine artgerechte unterbringung sorgen ( & jetzt bitte das amt nicht mit dem tierschutz verwechseln ! )

Tut mir leid, aber diese Antwort zeugt von einer gewissen Naivität.

Durch die Vielzahl an Gesprächen mit unwissenden Haltern, zeigt sich oftmals nämlich doch, das eine Behörde beschlagnahmt. Was nicht zwangsläufig heißt, das der Vogel aus seinem jetzigen Zuahuse weg muß, wenn die Auflagen der Behörde erfüllt werden können.
Und glaube mir, die Behörden arbeiten mit genügend Stellen zusammen, wo die Vögel artgerecht untergebracht werden können. Und wenn es bei einem Züchter ist.

das amt wird eher so verfahren, das der vogel nachberingt wird & mit auflagen verbunden sein wird !

Die eine Beschlagnahmung zur Folge haben kann und die dem jetzigen Halter die Option läßt den Vogel weiter halten zu dürfen, er ins Eigentum der Behörde übergeht. Weitere Auflage könnte mit sich ziehen - einen Partnervogel erwerben zu müssen.

Ich fordere durch meine postings Niemanden auf sich wissentlich falsch gegenüber der Behörde zu verhalten. Sie sollen nur aufzeigen das es nicht immer so einfach ist, wie durch andere postings oftmals vermittelt wird.:+klugsche

Die Ausgangsfrage ist nicht neu. Manchmal hört/liest man von dem positiven Ausgang. Wo man nichts mehr zu lesen bekommt, dahinter stecken oftmals die negativen Ausgänge....
 
Pico schrieb:
Die eine Beschlagnahmung zur Folge haben kann und die dem jetzigen Halter die Option läßt den Vogel weiter halten zu dürfen, er ins Eigentum der Behörde übergeht. Weitere Auflage könnte mit sich ziehen - einen Partnervogel erwerben zu müssen.

genau das meine ich mit

LittleRickySon schrieb:
das amt wird eher so verfahren, das der vogel nachberingt wird & mit auflagen verbunden sein wird !

auch wenn ich es nicht ausgeführt hatte, weil es auch immer wieder das selbe thema ist ...

Pico schrieb:
Ich fordere durch meine postings Niemanden auf sich wissentlich falsch gegenüber der Behörde zu verhalten. Sie sollen nur aufzeigen das es nicht immer so einfach ist, wie durch andere postings oftmals vermittelt wird

... es gibt aber keinen legalen weg, der nicht übers amt führen wird :zwinker:
 
Hallo,
@ ayld:
Aus deinem Profil ist dein Wohnort und der damit zuständige Artenschutzbeauftragte nicht ersichtlich:zwinker:.
Wenn du legale Hilfe möchtest, ruf einfach mal an.
LG
Susanne
 
Ich denke auch, dass dir nichts anderes übrig bleibt als in den sauren Apfel zu beißen und dort anzurufen.

Bei mir sind sie 100%ig. Da musste ich sogar mal eine neue Herkunftsbescheinigung besorgen, da meine nicht ausführlich gennug war. Ich habe auch schon ein Brief bekommen, dass sie meine Vögel beschlagnahmen, da sie nicht ordnungsgemäß angemeldet sind :nene: Nach einem Telefongespräch wurden wir dann aber zum Glück doch im PC gefunden. Ich war damals selbst Beamtin und habe immer alles ordnungsgemäß angemeldet :)

Aber ich muss sagen, dass mir Gepräche geholfen haben und ich so vieles klären konnte. Ich glaube auch, dass es besser ist, wenn man sich selbst drum kümmert, bevor man vielleicht von jemanden "Angezeigt" wird.
 
Ich werde mich am Rande von Legalität bewegen müssen.Die Leute vom Rathaus kennen auch nur punkte und paragrafe.Ziel rechfertig die mittel nicht,aber wenn man was wichtiges erreichen will.......
 
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