Hausverwalter droht wegen Taubenhaltung mit Klage

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Jutta O

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Hallo alle zusammen,
mit Schreiben vom heutigen Tage droht mir die Hausverwaltung wegen Taubenhaltung mit Unterlassungsklage. Ich bin Besitzerin einer Eigentumswohnung in einem Gebäude, in welchem die Parteien gemischt sowohl ebenfalls Besitzer als auch lediglich Mieter sind.
Folgenden Abschnitt, welcher das Wesentliche widergibt, stelle ich hiermit zur Diskussion und freue mich über jedwede Hilfe und Unterstützung:

"bereits im letzten Jahr mussten wir Sie anschreiben, da Sie auf Ihrem Balkon ungenehmigt Tauben gehalten haben. Die Taubenhaltung im Käfig auf Ihrem Balkon wurde ja mittlerweile entfernt.
Nachweislich halten Sie nun in Ihrer Wohnung mindestens zwei Tauben. Auch wird von Ihnen - auf dem Tiefgaragendach des rechten Nachbarn - Futter ausgelegt.
Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, dass:
1.) gemäß § 14 Wohnungseigentumsgesetz Sie als Wohnungseigentümerin verpflichtet sind, Ihr Sondereigentum nur so nutzen, dass dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst. Eine Beeinträchtigung der Hausbewohner durch Ihre Tauben wegen der artspezifischen Geräusche ("Gurren") liegt uns aber vor.
2.) Durch das von Ihnen - auf dem fremden Grundstück - ausgelegte Futter werden u.a. auch Wildtauben, Ratten und Mäuse u.ä. angezogen. Eine Beschwerde des Besitzers vom Nachbargrundstück liegt uns ebenfalls vor.
Wir bitten bei aller Tierliebe zu bedenken, dass Ihr Handeln grundsätzlich eine Unterlassungsklage gem. § 1004 BGB rechtfertigt und fordern Sie daher im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft auf, die oben unter 1.) und 2.) aufgeführten Handlungen umgehend einzustellen."

Ich weiß nicht, ob es sich mit der angeblichen Beschwerde seitens des Nachbarn um eine Finte handelt. Die Fütterung dort würde ich ja auch - wenn auch mit Bedauern - um des lieben Friedens Willen einstellen. Aber mein Hauptproblem liegt natürlich in der Aufgabe meines Taubenzimmers.
Die Wohnung hat Betondecken, lediglich könnte das Gurren durch das ständig auf Kipp stehende Fenster zu hören sein. Dieses könnte ich natürlich nachts schließen, womöglich noch das Rollo herablassen, damit die Tauben nicht bereits um 5 Uhr morgens gurren. Ansonsten liegt dieses Zimmer zur Straße hinaus, diese ist tagsüber stark befahren.

Ich freue mich über jede rechtmäßig gut darstellbare Unterstützung und warte auf Eure Infos. Vielen Dank!

Ju
 
das halten von 2 tauben kann keiner verbieten, sind auch keine untypichen geräuche, denn tauben gibt es bei uns zu hauf. beim füttern auf nachbars garage sieht es schon anders aus, aber das vogelfüttern auf dem eigenen balkon kann keiner verbieten.
die beschwerden der nachbarn bzw anderen eigentümer würde ich mir schriftlich mit namensangabe zukommen lassen. ein halten von vögeln kann man nicht ohne weiteres verbieten, bzw man braucht da keine zustimmung des eigentümers welche ihr ja in diesen falle selber seit.
 
Hi Jutta,

das Füttern auf dem Garagendach lass mal lieber bleiben.
Und die Tauben behalte mal schön bei Dir. Deine Tauben belästigen nicht mehr oder weniger wie die Vögel, darunter bestimmt auch Tauben, die wildlebend ums Haus flattern.
Haustierhaltung kann nach WEG untersagt werden wenn:

eine artgerechte Haltung nicht gewährleistet ist.

ein Gefahr von dem Tier für Mitbewohner ausgeht.

die Tierhaltung übertrieben parktiziert wird.

§14 WEG kommt da in keinem Fall zur Anwendung, erst gar nicht so weit, daß Du deine Tauben abgeben musst. Lass Dich doch mal von nem Anwalt beraten und mach Dir keine Sorgen um den Schrieb.

Gruß Frank
 
Hallo Jutta

Das Füttern auf dem Nachbargrundstück wirst Du wohl einstellen müssen. Da kann man Dir an den Bug fahren.
Der erste Punkt aber ist reiner Unsinn. Es ist für mich nicht vorstellbar daß Deine Tauben durch die Wände hindurch zu hören sind. Wenn ich so was lese:
Eine Beeinträchtigung der Hausbewohner durch Ihre Tauben wegen der artspezifischen Geräusche ("Gurren") liegt uns aber vor.
dann muß ich fast lachen wenn die Sache nicht so ernst wäre.
Aus dem Text ergibt sich daß mehrere Hausbewohner sich beeinträchtigt fühlen. Da würde ich die Namen der Personen verlangen. Und dann sollen die mal nachweisen daß Deine Tauben so laut sind daß man sie im halben Haus hören kann. Selbstverständlich mit Phonangaben, also Lautstärkemessungen.
Ansonsten kannst Du zurückschießen indem Du dich beschwerst daß Dir die vertragsgemäße Nutzung Deines Eigentums von dritten untersagt werden soll.

Übrigens, ich hätte nie eine Eigentumswohnung haben wollen. Was da alles verboten ist oder einer Genehmigungspflicht unterliegt ist schon lachhaft. Da bin ich mit meinem kleinen Einfamilienhäuschen besser bedient. Ich kann wenigstens tun und lassen was ich will ohne daß irgendwer meckern kann.
 
Hallo Alfred,
Übrigens, ich hätte nie eine Eigentumswohnung haben wollen. Was da alles verboten ist oder einer Genehmigungspflicht unterliegt ist schon lachhaft. Da bin ich mit meinem kleinen Einfamilienhäuschen besser bedient. Ich kann wenigstens tun und lassen was ich will ohne daß irgendwer meckern kann.

Das dachte ich auch mal. Schau Dir mal mein Thema "Behördenirrsinn" an.

Ich möchte hier jetzt nicht vom eigentlichem Thema ablenken, aber auch bei den Behörden ist vieles Auslegungssachen und dagegen muss man dann vorgehen.


MfG
 
Hallo Bernd

Mal Offtopic:
Wer bei den Behörden viel fragt bekommt auch viel (ungewünschte) Antwort.
Deswegen frage ich gar nicht erst, die können mich alle mal. ;)
 
Nabend.

Da das Thema auch im Taubenforum vorhanden ist, schliesse ich diesen Thread hier. KLICK

LG, Olli
 
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