Diskussion über die Änderung der Mindestanforderungen

Diskutiere Diskussion über die Änderung der Mindestanforderungen im Forum Allgemeines Vogelforum im Bereich Allgemeine Foren - Da u. a. in diesem Thread die Notwendigkeit rechtsverbindlicher Mindestanforderungen angesprochen wurde: Ohne viele Worte - im Anhang findet Ihr...
Nun meine Frage :
Könnte man nicht die Papageien von der Zucht ausschließen, die nach der zweiten Brut diese nicht korrekt aufziehen ?
Damit könnte man die verhaltensgestörten Tiere gezielt von der Zucht fernhalten und auf Tiere mit intaktem Verhaltensinventar selektieren.


Und was ist wenn diese Vögel erst aus Unerfahrenheit die Jungtiere nicht aufziehen? Unsere eines Paar welches toll die Naturbruten mittlerweile aufzieht, kam aus Wohnungshaltung bei welcher sie aggressiv gegenüber dem Menschen wurden (Obwohl Vogelzimmer etc)... Zuerst haben sie da wir sie möglichst beim brüten in Ruhe gelassen haben ihre Jungtiere ab dem Beringen nicht mehr gefüttert. So im letzten Jahr haben wir jeden lieben langen Tag in den Nistkasten gekuckt "Hallo" gesagt und siehe da die beiden fühlten sich nicht mehr gestört als wir die Jungen rausnahmen zum beringen... So viel dazu



Die Größenangaben sind für mich auch etwas hoch gegriffen. Ebenso das man dem Halter alles so explizit vorschreiben will mit der Beleuchtung und dem Futter usw. Der passus mit den Handaufzuchten kommt für mich nicht so gut rüber. Da sollte man schon schreiben, das die Tiere von ihren Eltern aufziehen zu lassen sind. Vor allem was mach ich denn im Sommer mit den Vögeln die in den Außenvolis sitzen??? Unsere Plattschweifsittiche haben da kein Problem mit, dass die Sonne mehr als 12 Stunden an ist.

Grundsätzlich finde ich Mindestanforderungen gut. Diese find ich aber auch für die Tiere z.T. etwas übertrieben...

Könnte man das den nicht mit den Mindestanforderungen etwas runterschrauben und lieber den zukünftigen Haltern Empfehlungen an die Hand geben? Ich denke immer wenn man die Leute überzeugt bringt das mehr, als Vorschriften... Wobei die Überwachung meines Erachtens im Moment nicht durchführbar ist.

Und selbst hier im Forum sind viele, viele die warscheinlich in dem ein oder anderen Punkt abweichen. Soll man denen allen die Vögel beschlagnahmen oder wie habt ihr das dann vor?

Gruß
Sabine
 
Tut mir leid, aber von den Tierrechtlern halte ich nicht mehr viel !

Was habt ihr gegen die Aufstallungsverordnung beim Geflügel getan ?

Leider hat man auch von euch nichts gehört ! :nene:
 
Das ganze ist ziemlicher Blödsinn.Allein der Punkt C-Zucht nur in der Farbe der Nominatform dürfte die Ausrottung der Wellensittiche und Nymphensittiche,eventuell auch einiger anderer Arten in Deutschland bedeuten.Da braucht man sich dann hinterher nicht mehr über Käfiggrößen unterhalten.Holger
 
Vor kurzem wurde ein User im Graupapageienforum darauf aufmerksam gemacht bei einer Neuanschaffung eines Käfigs möglichst auf die Mindestmaße zu achten. Als Antwort kam "Dies sind doch nur Empfehlungen".

Also bitte was jetzt ? Sind die immer wieder angesprochenen deutschen Mindestmaße Empfehlungen oder Forderungen ?

Ich bin daher ebenfalls der Meinungen die bestehenden Empfehlungen zur Pflicht zu machen, anstatt utopische Vorschläge zu erarbeiten.

Dies hätte auch Auswirkungen auf Österreich. Auf meine Frage bei einem Montanashop ob so ein 0,8 m² Käfig geeignet für 2 Graupapageien sind erhalte ich als Antwort "Natürlich wir haben da selber zwei drinnen".
Neben diesen Minikäfigen findet man Abbildungen von Amazonen, Graupapageien und Aras. Damit suggeriert man die Eignung dieser Käfige für die abgebildeten Käfige.
Würden diese Empfehlungen zur Pflicht müssten sich auch die Käfigbauer etwas überlegen !
Der österreichische Markt ist leider zu klein um bei den Herstellern etwas zu bewirken.
 
@Alle:
Ich habe bereits erwähnt, daß ich derzeit (mit Ausnahme der inhaltlichen Ausarbeitungen) keine weiteren Angaben zu Initiatoren und Umsetzung machen kann. Die Inhalte stehen offen nachlesbar hier im Netz. Meinungen – Kritik – Anregungen : Sofern sachlich = sehr erwünscht.

@Sashto:
Wg. "Rundkäfige": III. (6) 1. der Vorlage beinhaltet ein explizites Verbot der dauerhaften Käfighaltung und somit auch der Haltung in Rundkäfigen. Gleiches gilt natürlich auch für die von Dir angesprochenen "Minikäfige für Wellensittiche".

Zum Thema "Mindestmaße": Die vorgeschlagenen Mindestmaße orientieren sich am Verhältnis Körpergröße/Bewegungsbedarf/Bewegungsraum. Die bisherigen Mindestmaße (für die meisten Gattungen/Arten – insbesondere für die mittelgroßen und großen Arten) sind nicht geeignet, den arteigenen lokomotorischen Bedürfnissen hinreichend Rechnung zu tragen (vgl. auch Differenzierungsprotokoll zu den bestehenden Mindestanforderungen).

@Mr. Knister:
Es stimmt. In Österreich sind nach wie vor importierte Nachzuchten/Handaufzuchten aus als "verläßlich" eingestuften Herkunftsländern im Sinne der Regelungen des EU-Importverbots erhältlich. Nationale Regelungen (sofern es sich nicht ausdrücklich um Importverbote handelt) sind stets auf den jeweiligen nationalen Rechtsraum begrenzt.

@a.dau:
Schönen Dank für die guten Wünsche.

@Uhu:
Die derzeitigen Mindestanforderungen bieten keine Rechtsverbindlichkeit. Die Novellierungsvorlage beinhaltet zudem keine utopischen Anforderungen, sondern entspricht u. a. den Anregungen, die R. Binder (eine der Mit(be)arbeiterinnen der österreichischen Tierschutzgesetzgebung) in Nachbereitung/Nachbetrachtung der österreichischen Novellierung zum Thema gemacht hat.

@Alle:
Zusammenfassend (und zum besseren Verständnis) hier noch einige Auszüge aus dem erläuternden Vorlagebericht:

"Die von der "Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln" in fachministeriellem Auftrag (BMFL) vorgelegten "Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien" (10.01.1995) verfügen a) über keine rechtliche Bindewirkung, haben b) lediglich empfehlenden Charakter, entsprechen c) nicht dem Stand des Wissens in Bezug auf tiergerechte Haltungsbedingungen.

Es besteht neben der Notwendigkeit einer inhaltlichen Überarbeitung und Neufassung das unbedingte Erfordernis der rechtsverbindlichen Festschreibung und Integration in die bestehende Tierschutzgesetzgebung.

Als Orientierung für strukturell sinnvolle Änderungen der Tierschutzgesetzgebung im Hinblick auf bundeseinheitliche Neufassung der Regularien zur Haltung von Psittaziden kann die in 2004/2005 komplett überarbeitete Tierschutzgesetzgebung der Republik Österreich, die in Fachkreisen als eine der "modernsten" innerhalb Europas gilt, dienen.

Ein "Benchmarking Tierschutz A/D/CH" (31.03.04, Wien) mit direktem Vergleich zwischen den Tierschutzgesetzgebungen in Österreich, Deutschland und der Schweiz, verdeutlicht dies. So wird (um nur ein Beispiel zu nennen) zu den "Anforderungen an den Tierhalter" ausgeführt: "Die im österreichischen Bundestierschutzgesetz festgeschriebene Verpflichtung des Tierhalters, insbesondere auch über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Tierhaltung zu verfügen, ist in dieser Deutlichkeit weder in Deutschland, noch in der Schweiz vorhanden."

Es ist, unabhängig von letztlich zu bevorzugenden Formen rechtsverbindlicher Festlegungen (Möglichkeiten: Bundesgesetz, Bundesverordnung) zunächst eine Überarbeitung (Novellierung) der "Mindestanforderungen" notwendig, die nach konsensualer Abstimmung verbindlich in rechtliche Vorgaben, beispielsweise in Form eines Anhanges/einer Anlage, einzubinden ist.

Die "Mindestanforderungen" müssen sich durch inhaltliche Klarheit auszeichnen, interpretationsbedürftige (interpretationsfähige) Elemente nach Möglichkeit reduzieren/ausschließen und in der aufsichtsbehördlichen Praxis eine gut anwend- und umsetzbare Handhabe bieten."

Gruß
MMchen
 
Zunächst einmal möchte ich Mäusemädchen ein Riesenlob für das große Engagement aussprechen.
Ich finde dass die Mindestanforderungen wie z.b. die Käfiggröße gar nicht groß genug sein können und hoffe auch ehrlich insgeheim, dass so evtl. potentielle Papageienhalter davon abgebracht werden sich überhaupt Papageien anzuschaffen.
Vögel müssen fliegen können und Freiflug in der Wohnung bringt den Tieren auch nicht viel, da er sowieso mit der Zeit immer mehr gekürzt wird, weil Papageien doch sehr viel Schaden anrichten.

Mir ist momentan erstmal egal, wer in diesem Gremien zur Erstellung der neuen Mindestanforderungen sitzt, wichtig finde ich, dass man sich überhaupt damit auseinandersetzt.

Und was die Maße für Strafgefangene angeht, so kann ich Alpha nur zustimmen und zweitens gibt es noch unendlich viele Dinge um die man sich dringend kümmern muss, aber irgendwo muss man doch anfangen.
Und wenn wir Papageienhalter erstmal damit anfangen vor unserer eigenen Haustür zu kehren, so ist das doch nicht so falsch, oder?

Liebe Grüße
Kati
 
Wenn ich es recht verstanden habe, dürfen die Vögel nicht mehr als 6 Stunden der Tagzeit (Beleuchtungszeit) in den Volieren verbringen? Wie soll das denn gehen?
Alleine meine 2 WOLLEN oftmals nicht draußen bleiben und gehen nach dem kackern wieder rein (und sie haben jetzt nur 3m², bald 3,5m² Platz in der Voliere). Muss ich sie dann von ihrem gewollten Aufenthaltsort fernhalten?
Auch sind mir die Größenvorgaben zu weit. Sollte es so kommen, dann sehe ich eine Flut von Abgabevögeln auf die Stationen und Tierheime losrollen (oder viele freigelassene Vögel). Und größer wird bei mir definitiv nicht mehr gebaut!
Nach den Vogaben dürfen sie bei mir dann auch nicht mehr in die (zu kleine) AV (3x2m)...
Auch der Verbot des Verkaufs eines einzelnen Vogels stört mich. Wie soll ich mir z.B. ein Paar von verschiedenen Züchtern zulegen können, wenn ich keinen Vogel alleine kaufen darf? Muss man dann zwangsläufig immer Geschwisterpaare kaufen (Inzucht)?

Ganz unabhängig davon finde ich die Initiative trotzdem gut :)
__________________

LG
Sven und http://www.ruegengeier.de/assets/images/Ani_1_ganz_klein.gif
 
viel mehr sollte deutlicher hingewiesen werden das man vögel nicht in rundkäfigen und sogenannten mini wellensittich käfigen halten sollte.

@Sashto:
Wg. "Rundkäfige": III. (6) 1. der Vorlage beinhaltet ein explizites Verbot der dauerhaften Käfighaltung und somit auch der Haltung in Rundkäfigen. Gleiches gilt natürlich auch für die von Dir angesprochenen "Minikäfige für Wellensittiche".

Ich nehme aber gerne Deine Anregung auf und werde vorschlagen, einen zusätzlichen Passus einzubringen, der darauf verweist, daß bei nicht-dauerhafter Haltung in Käfigen gem. III (6) 1. die Verwendung von Rundkäfigen explizit untersagt ist.

Nun meine Frage :
Könnte man nicht die Papageien von der Zucht ausschließen, die nach der zweiten Brut diese nicht korrekt aufziehen ?
Damit könnte man die verhaltensgestörten Tiere gezielt von der Zucht fernhalten und auf Tiere mit intaktem Verhaltensinventar selektieren.

Dein Vorschlag wird in angemessener Form berücksichtigt.

@Julius01
Besten Dank. Deine Anmerkungen sind in wesentlichen Punkten zutreffend. Käfighaltung, sofern sie nicht eng zeitlich befristet ist (vgl. III. (6) 1.) muß der Vergangenheit angehören. Es ist schlechterdings nicht möglich, den Kriterien der Schaffung möglichst langer Flugstrecken durch entsprechende Entfernungen von Anflugast zu Anflugast (wie in den alten Mindestanforderungen empfohlen) bei Käfighaltung zu entsprechen. Gleiches gilt natürlich auch für unzureichend dimensionierte Volieren.

@Alle:
Um ganz kurz auf das Gebot des Unterlassens von Farb- und/oder Mutationszuchten einzugehen: Wenn von Züchterseite das Argument vorgebracht wird, daß Nachzuchten u. a. deshalb nötig seien, den Genpool der jeweiligen Art zu erhalten, so kann man über Sinn und Machbarkeit durchaus reden. Allerdings tragen Farb- und Mutationszuchten (gleiches gilt für Hybridzuchten) in keiner Weise zum Erhalt des originären Genpools freilebender Arten bei. Es werden keine "genetischen Reserven" erzüchtet, sondern Exemplare mit äußeren Merkmalen und einem Genom, welches in vielerlei Hinsicht nicht (mehr) der jeweiligen Wildform entspricht. Mit "Arterhalt durch Zucht" hat das nichts zu tun.

Vielleicht simpler: Kreuze ich eine im Freiland nur noch in geringen Populationsstärken vorhandene tibetische Bergziege mit einem Schaf, was nicht nur theoretisch (sondern auch ganz praktisch) möglich ist, so erhalte ich eine "Schiege", aber trage nichts zum Erhalt des Genpools der bedrohten Bergziege bei.

Arahybriden hat man (je nach Elternzusammenstellung) mit "neuen" Bezeichnungen (z. B. Catalina) versehen. Wozu? Weil "neue" (andere) Farbzusammenstellungen das menschliche Auge erfreuen? Arterhalt durch Zucht? Welche Art(en)? Welcher Erhalt?

Zu welchen Ergebnissen die in der Vergangenheit vorgenommen sinn- und wahllosen "Kreuz-und-Querzüchtungen" bei Agapornisarten geführt haben, dürfte bekannt sein. Die "Originale" verschiedener Agapornisarten waren/sind in menschlicher Obhut kaum noch verfügbar. Folge: Sie mußten wieder her und waren plötzlich wieder "nachgefragt". Woher? Natürlich aus ihren Ursprungsgebieten. Folge: Bestandsbedrohungen bei nicht wenigen Agapornis-Arten. Hybridisierungen als Segen? Für wen? Wozu?

(Auch) auf diesem Sektor ist eine Reglementierung überfällig.

Und selbst hier im Forum sind viele, viele die warscheinlich in dem ein oder anderen Punkt abweichen. Soll man denen allen die Vögel beschlagnahmen oder wie habt ihr das dann vor?

Eine Novellierung der Mindestanforderungen nebst rechtsverbindlicher Festschreibung ist überfällig; dies insbesondere (jedoch nicht nur) im Hinblick auf die Handhabungen bei "Neuanschaffung" von Psittaziden.

Gruß
MMchen
 
@fisch
Nein. Käfig und Voliere = zwei unterschiedliche Haltungssysteme. Die zeitliche Aufenthaltsbefristung in Käfigen gilt selbstverständlich per Definitionen ausschließlich für Käfige (nicht für Volieren und sonstige Haltungssyteme).

Wer über einen oder mehrere Vögel verfügt, kann sich weiterhin selbstverständlich einen oder mehrere Vögel hinzu kaufen. Wie der Name schon sagt, bezieht sich der betreffende Passus auf die Haltung (Einzelhaltung).

Niemand der seine Vögel unter halbwegs erträglichen räumlichen Bedingungen hält, muß befürchten, daß er seine Haltung aufgeben muß. Siehe Übergangsvorschriften und Ausnahmen.

Tipp für alle User/innen: Etwas intensiver lesen ;).

Gruß
MMchen
 
Hallo MMchen,

ich habe lediglich Mindestgrößen gefunden - und ich habe den Entwurf mehrmals gelesen ;)
Da finde ich keinerlei Unterscheidung zu Käfigen oder Volieren.
Und die dort geforderten Größen für Graue sind, wenn ich richtig schaue, 4m x 2,40m Grundfläche. Diese sollen doch sowohl für Außen, wie auch für Innen gelten, oder?
Die Abgabe/Veräußerung von Exemplaren in Einzelhaltung ist nicht zulässig (vgl. III. (2))
Wie soll ich denn so an Tiere von unterschiedlichen Züchtern kommen? Der erste Vogel ist doch immer alleine :? Und sagen, dass man einen 2. holt, kann schließlich jeder...

__________________

LG
Sven und http://www.ruegengeier.de/assets/images/Ani_1_ganz_klein.gif
 
hab ein bissel gelesen...

...ist für eine frühstmögliche Sozialisierung der handaufgezogenen Exemplare mit Artgenossen Sorge zu tragen.

Das wird doch schon so gemacht. Schau dir die schönen bunten Bilder der „Kinderstuben“ an.
Amazonen, Edelpapageien, Graupapageien, alle noch nicht futterfest, aber total niedlich anzuschauen,
in einem Behältnis. Die Tiere wachsen doch im Sozialverband auf!
Ich hoffe das wird so verstangen, wie es gemeint ist...

Will sagen, viele Dinge die auf Seite 4 stehen, sind nicht nit-und-nagel fest/ ziehbar wie ´n Kaugummi...

Die störungsarme Aufzuchtumgebung ist genau so Auslegungssache wie
„mehr Nistmöglichkeiten angeboten als Paare....“
Bin so geschult, dass ich es dann übertrieben so auslegen könnte, dass es egal ist wo die Nistmöglichkeiten in welchem Abstand stehen/hängen...

Bei einem Blick auf Seite 5 geht es weiter. Im deutschen sollte man m. M. alle Lücken und Auslegungsmöglichkeiten schließen. Alles genau festlegen...

Sorry, aber das Leben schult.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei dem Abgabezeitpunkt E. sind die (befruchteten) Eier der Vögel nicht erwähnt.

(2)
Verbot der Einzelhaltung
Gerade viele Tiere aus Einzelhaltung lassen sich gut vergesellschaften/verpaaren.
Wie wird der Versuch der Vergesellschaftung vorgenommen?
Tiere, die unkundig verkuppelt werden sollten, haben es oft schwerer.
Wie kann man das Verbot der Einzelhaltung "festmachen"?

(3)
Also kann man z.B. alle Amazonen (mit Ausnahme der Weißstirn) zusammen halten?

c. kann man "c." genauer ausführen?

(4)
...fachtierärztliche Empfehlung...
Wie heißt der/die vkfta noch, der auf Pelletfutter schwört?

Wer will das beurteilen? Ein anderer vkTa? :-(

b.
Mineralstoffe sollten doch immer in Form von Kalk oder Grit zugänglich sein?

Seite 11.
d.
Der Rindenmulch schimmelt doch in Innenvolieren. Außen wachsen auf Rindenmulch oft Pilze?

Seite 17
c.
Das würde ich in Bezug auf verschiedene Untersuchungen/Tests, Krankheiten?
genauer beschreiben.
+Quarantäne


So, fertig mit Querlesen.

Sonst könnte ich gerne Unterschreiben. Änderungen müssten vorgenommen werden...
 
Hallo,
waren daran auch Fachleute beteiligt? Anscheinend nicht, denn nur "Nominatformen" zuzulassen, würde eine Reihe von bekannten Formen verbieten (Stohsittich, Adelaidesittich, Blaßkopfsittich, Blauwangenrosella, Ruß-, Erdbeer- und Pfirsichköpfchen).
Ich hoffe inständig, dass diese "Arbeitsgruppe" nie Gehör findet und dass deren geistige Ergüsse niemals den Weg in die Ministerien finden.
Was soll das eigentlich? Haben wir nicht schon seit einem Jahrzehnt erfahren, dass die noch existierenden "Mindestanforderungen" in vielen Fällen praxisfern und zum Teil sogar tierschutzwidrig sind? Hat es nicht genügt, dass Leute ihre Arazuchtpaare veräußern mussten, weil deren Voliere um 30 Zentimeter zu kurz war? Lernt niemand aus diesem Behördenwahnsinn? Was glaubt ihr wird daraus, wenn es in die Überwachung kommt?
Hans C
 
Also mal mein Standpunkt:

Warum für Sittiche eine Volierenbreite von 3m ? 2m reichen doch, die 5m länge ist okay. aber wie gesagt was bringt die Breite?!

und zum Schutzraum ... wenn ihr da schon Vor5schläge macht sollten diese an die Arten angepasst sein, Bspw. wärmebedürftig oder eben nicht ...

Aras ... 8 x 5 x 3m .... super maß aber dann bitte auch für alle die ihre Tiere in der Wohnung im kleinen Käfig halten!

Und bei den Loris solltet ihr euch vielleicht doch mal beraten lassen von Experten ...

Insgesamt mag das ganze ja schön aussehen und besser verständlich aber das meiste ist doch m.E.n. sehr realitätsfern ... Ich wäre dann eher noch dafür nen Paragrafen reinzunehmen "alle Meldepflichtigen Arten dürfen nur noch paarweise gehalten werden und es müßen zuchtabsichten vorgenommen werden" ....

An Züchter kann man sich imemr auslassen nur nicht an privatleuten, also macht weiter und versucht die Abmessungen bitte realitätsnah ... lieber länger als breiter .... ein Tier will fliegen und das nicht unbedingt im Kreis.:zustimm:

aber insgesamt scheint dieseArbeitsgruppe aus Leuten zubestehen die selbst nur einen Papagei halten und ach so toll die WElt verändern wollen ... die Fachleute die daran mitgearbeitet haben möchte ich gerne genannt haben!

Insgesamt schließ ich mich der Meinung an, dass diese Gruppe kein Gehör finden darf.
 
Ich hoffe inständig, dass diese "Arbeitsgruppe" nie Gehör findet und dass deren geistige Ergüsse niemals den Weg in die Ministerien finden.


Das hoffe ich auch!!!!!!!!!!!

Ich halte wenig davon! Auch deshalb weil viele Leute wohl sonst ihre abgeben müssten:

für Arten der Gattungen Agapornis, Cyclopsitta, Forpus und Micropsitta (bis 30 cm)

Haltungssysteme (Volieren u. sonstige Haltungsräumlichkeiten)
Länge
Breite
Höhe
2,0 m
1,5 m
1,8 m
Mindestdurchmesser bei Rundvolieren = 2,0 m



Eine 2 Meter Anlage für Forpus? kaum jemand hat dafür Platz in seiner Wohnung.

Wenn ihr das Rechtsverbindlich machen wollt, passt auf, denn die Politiker werden 100 % über das Ziel hinaus schießen!!!
 
Es fällt auf, dass der Entwurf in verschiedenen Bereichen sehr allgemein gehalten ist, also viel Spielraum lässt, in anderen Bereichen wiederum haarklein vorschreibt, was zu tun und zu lassen ist.

Unter den Voraussetzungen für eine HZ fehlt Erkrankung eines Elternteils, wenn man schon so exakt alles festlegen will. Besser wäre eine allgemein gehaltene Definition "Gründe, die eine Aufzucht durch die Eltern unmöglich machen".

Keine Abgabe in Einzelhaltung: der erste Vogel ist fast zwangsläufig zunächst ein Einzelvogel, es sei denn, der gewählte Züchter kann 2 gegengeschlechtliche blutsfremde Tiere liefern.

Die Definition/Abgrenzung was ein Käfig und was eine Voliere ist, fehlt. "Rollvoliere" ist kein fest definierter Begriff.

Alle Angaben zur Ernährung, Volierenausstattung, Beleuchtung sind überreglementiert, u.U. missverständlich und ein Hemmnis bei der Umsetzung evtl. neuerer Erkenntnisse und technischer Möglichkeiten.

Grundsätzliche Verbote von Anleingeschirren und Freiflug sind überzogen.

Abmessungen für Volieren/Haltungsräumlichkeiten: Entschuldigung, Maßangaben wie 2,2 x 1,5 m sind doch lächerlich, da wäre eine Voliere mit 2 x 2 m dann auf einmal zu klein. (Volierendraht ist übrigens 1 m breit).

Das waren ein paar Punkte, die mir auffielen.
Insgesamt gesehen ein fleißiger, mit der heißen Nadel gstrickter Versuch, die Mindestanforderungen zu verbessern, aber dass in der Arbeitsgruppe Fachleute aus den verschiedensten Bereichen vertreten sind, kann ich wirklich nicht glauben.
Möge der Entwurf ganz schnell wieder in der Versenkung verschwinden!
 
Hi

Hallo Heidrun ;

Das alles umzusetzen wird meiner Meinung nach nie was im Leben .

Zu den Pellets/ Extrudaten wurde ja schon was gesagt.
Zu den mindestanforderungen------------für viele würde das die weggabe der Tiere bedeuten. Wohin dann damit ???

Es war auch in deinen Datein zu lesen von FF und von gefährlichem Material ( Volibau )-------------heißt das jetzt alles aus Edelstahl ? Können sich wohl die wenigsten leisten,folgt dann daraus---------der Vogel wird beschlagnahmt,und wenn ja-------wohin damit ?

Es ließt sich stellenweise recht gut,aber die Umsetzung ??? und wenn ja,wer sollte dies machen ??? ( Bsp. Östereich HZ -----nur in Notfällen !!!! Wenn jemand es drauf anleg hat er immer einen Notfall )

MFG Jens
 
Hallo,

ich finde den Entwurf eigentlich ganz passend.
Was ich noch mit hinzufügen würde:

Papageien sollen oder müssen die Möglichkeit haben, sich der Witterung wie Sonne, Wind und Regen auszusetzen

So viel ich gelesen habe fehlt bei den Mindestgrößen der bisherige Zusatz, das für jedes weitere Paar die Größe um 50% erweitert werden muss.

Viel deutlicher muss heraugehoben werden mit dicker, fetter Schrift meinetwegen, daß Mindestanforderungen keine Orientierung oder Maßstab zur Haltung sind, lediglich die Grenze zur Tierqälerei beschreiben.

Rindenmulch ist ein hervorragende Nährboden für Pilze aller Art und nicht unbedingt geeignet als Einstreu.

Es wäre an der Zeit über eine Kontrolle wie bei den Anhang-A Vögeln nachzudenken. Bei der Anmeldung der Tiere kommt ein Amtstierartzt oder sonstig qualifizierte Person und überprüft auch die Haltungsbedingungen.
Man kann ja schon hier im Forum lesen, daß die Mindestanforderungen entweder ignoriert, bewusst als Quatsch abgetan werden, oder als Orientierung für das Optimum angesehen werden. Kaum einer interessiert sich dafür oder denkt ernsthaft drüber nach, seine Tierhaltung zu verbessern.

Gruß Frank
 
Thema: Diskussion über die Änderung der Mindestanforderungen

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