Diskussion über die Änderung der Mindestanforderungen

Diskutiere Diskussion über die Änderung der Mindestanforderungen im Forum Allgemeines Vogelforum im Bereich Allgemeine Foren - Da u. a. in diesem Thread die Notwendigkeit rechtsverbindlicher Mindestanforderungen angesprochen wurde: Ohne viele Worte - im Anhang findet Ihr...
Hallo,
und zum Schutzraum ... wenn ihr da schon Vor5schläge macht sollten diese an die Arten angepasst sein, Bspw. wärmebedürftig oder eben nicht ...
Bei den "Mindesttemperaturen" sollte auch die Anpassung an das Klima in unseren Breitengraden berücksichtigt werden.
Unsere Hyas (WF) gehen auch bei Eis und Schnee raus, die Aras baden draußen bei 3° - die Graupapageien sind bei Minusgraden draußen, die Amazonen auch!
Das soll nicht heißen, dass die Papageien ungeheizt, kalt sitzen sollen! Aber je geringer der Temperaturunterschied zwischen drinnen und draußen ist, desto häufiger können sie raus.
Außenhaltung (und wenn es ein vergitterter Balkon oder ein Käfig auf dem Balkon ist) ist für mich persönlich z.B. unverzichtbarer Bestandteil der Papageienhaltung(fliegen könnten sie auch im Vogelzimmer)!
LG
Susanne
 
Außenhaltung (und wenn es ein vergitterter Balkon oder ein Käfig auf dem Balkon ist) ist für mich persönlich z.B. unverzichtbarer Bestandteil der Papageienhaltung(fliegen könnten sie auch im Vogelzimmer)!

dem ist es aber nicht immer so,wenn es um ein paar cm geht der mindestanforderung....anzeigen genügen und was dann raus kommt wurde hier schon geschrieben.....das dann halter gezwungen sind,ihre tiere weiter zugeben.

siehe mein koko,wie er jetzt lebt!

ist doch klasse!

http://img329.imageshack.us/img329/1086/koko11uo2.jpg

im gegensatz zu meiner haltung!
http://img228.imageshack.us/img228/4493/kokoinsp3ox8.jpg
 
Wo ist der Paragraph, der das gnerelle Halten von papageien in Wohnräumen verbietet ?

Die Außenvolieren werden mit abstrusen Größen verlangt und in der Wohnung kann ich halten was ich will ?

Und die Maße ?
Ich kann mich Dagmar nur anschließen, Volierendraht ist 1m breit und die Standardteile 1x2 m. Wie baut ihr damit 2,2 m lange oder 1,4m breite Volieren ?
Das ist doch sorry, total an der Realität vorbei.
Auch Rene hat völlig recht. Die ganzen genannten Sittiche, wieso sind die Volieren ziemlich kurz, aber dafür so breit !?
Ein Königssittich hat es mit Sicherheit auf 7x1 m besser als auf 5x3.

Auch ich kann mich den Kritikern nur anschließen, der Entwurf erscheint als wenn er von Wohnungshaltern, HZ Gegenern und anderen, die die Papageienhaltung am liebsten ganz verbieten wollen erstellt wurde.

Wenn jemand sowas den Politikern vorlegt, wäre das der schlimmste Alptraum !

Wer würde sich eigentlich um die dann tausenden beschlagnahmten Vögel kümmern ?
Ich kenne so viele Leute, die Tiere weggeben mussten, wegen 20cm .....wenn eure Maße kommen, dürften 90 % der Züchter keine Tiere mehr halten......aber das ist ja was ihr wollt, oder nicht ?

Und wieso darf ich keine Mutationen mehr zuechten ? Es gibt sie auch in der Natur. Diese entsprechen ja dann dem Typ der Nominatform oder nicht ?
Ein Verbot von Arten/Unterartenmischung begrüße ich sehr, wenn es auch auf jeden Papagei im Wohnzimmer angewendet wird. Also keine Blaustirn und Gelbscheitel mehr zusammen etc....
Mal ehrlich, sowas ist doch unmglich und dann könnte ja hier das ganze Kakaduforum seine Tiere abgeben......
Und wird das Mutationsverbot dann auch gleich auf Hunde, Katzen, Hühner usw ausgebreitet ?
Wieso nur für Papageien ?

Manchmal fragt man sich, wer sich denn alles Experte nennen darf, oder war die Zugangsvorraussetzung mindenstens ein Großpapagei in Wohnungshaltung ?

Sagt was ihr wollt, aber ein Arapaar in einer 5x3 m großen Voliere draußen hat es besser als eines in der Wohnung !

Wieso versuchen eigentlich Leute unser sowieso schon viel zu bürokratisches Land, krampfthaft ins Verderben zu stürzen ?
Was soll denn sowas, seht ihr diese Konstervolieren für Forpus z.B als wirklich realistisch an ?

Eine Schlafkastenpflicht dürfte außerdem zu Massenhaft Bruten führen....

Ich hoffe diese Schnappsidee verschwindet ganz schnell wieder....Leute Leute, wenn ich sowas lese, bin ich froh momentan keien Tiere mehr zu haben :(

Absolut unverständlich diese Art von "weltverbesserung"
 
Wo ist der Paragraph, der das gnerelle Halten von papageien in Wohnräumen verbietet ?

Die Außenvolieren werden mit abstrusen Größen verlangt und in der Wohnung kann ich halten was ich will ?
Nene, für drinnen und draußen gelten die gleichen Abmessungen:

Abschnitt 4: Volieren oder volierenähnliche Haltungseinrichtungen in Innenräumen müssen hinsichtlich der Abmessungen den Vorgaben unter „IV. Spezieller Teil“ entsprechen.
Abschnitt 5: Außenvolieren müssen hinsichtlich der Abmessungen den Vorgaben unter „IV. Spezieller Teil“ entsprechen.​

... und anderen, die die Papageienhaltung am liebsten ganz verbieten wollen erstellt wurde.
Damit liegst du wohl nicht so falsch...
 
dem ist es aber nicht immer so,wenn es um ein paar cm geht der mindestanforderung....anzeigen genügen und was dann raus kommt wurde hier schon geschrieben.....das dann halter gezwungen sind,ihre tiere weiter zugeben.

Sind das jetzt Mindestforderungen oder Empfehlungen ?
Wo ist da die gesetzliche Handhabe ?
Viele hier sind der Meinung das sind Empfehlungen und kaufen sich die typischen 80x100 Käfige für 2 Graupapageien.

Also wieso kann man dann Tiere wegnehmen wenn die Mindestempfehlungen ein paar Zentimeter unterschritten werden ?
 
Oh Schreck,

Da wird man die Übergangszeit schaffen müssen,

Denn ich sehe kein Sinn drin ,die ganzen Vögel zu beschlagnahmen,damit verschlechtert man nur die Sache.Für die Neu angeschaften Vögel ,könnte man sowas vorstellen.:zustimm:

Allerdings würde ich es schon nur bei mindestgrößen belassen und was
die Zucht,Futter und Baumaterialien angeht,würde ich Finger von lassen.


Dafür hast selbst du Mmchen zu wenig schimmer:p

Trotzdem schöne Idee:zustimm:

Gruß Alex
 
glaubt ihr eigentlich ernsthaft, das ein ernsthafter Züchter eniger Nistkästen anbringen wird als er Paare hat ?
Wieso muss alles vorgeschrieben werden. Manche Absätze hier wirken einfach besserwisserrisch und sind fast lächerlich !

Wenn dies alles Gesetz würde, würde es vielen Vögeln sehr schlecht ergehen !
Alleine durch falsche Vorgaben oder Regelungen die sich einfach nicht verallgemeinern lassen.
In den meisten Bundesländern gekten doch eh schon andere, größere Regelungen als Mindestmaß, wieso also krampfhaft noch einen draufsetzen ?

Und mal ehrlich, schwarze Schafe bleiben schwarze Schafe und werden rein gar nichts an der Haltung in dunklen Minnikäfigen ändern !
Man bestraft nur ehrliche Leute, die etwas im kleinen Rahmen betreiben.

Wieso gibt man bei den Volieren nicht Grundfläachen Quadratmeter an ?
Z.B. 6m² für die Sittiche der Gruppe 1.

Ich habe das Gefühl eure Vorschläge sind mehr was ihr euch vorstellen wollt, wir reden hier von Mindestmaßen, nicht Optimum !!!

Die meisten Zuechter haben oft viel größere Volieren
 
Siehe Übergangsvorschriften und Ausnahmen.

Mindestanforderungen schrieb:
Bestehende Haltungen von Papageien, die nicht den Mindestanforderungen entsprechen sind innerhalb von 3 Jahren nach Rechtsverbindlichkeit der Mindestanforderungen
anzupassen.

Ich denke mal das mindestens 50%(vermutlich weitaus mehr) der Papageien und Sittichhalter es nicht möglich sein wird innerhalb von 3 Jahren diese Mindestanforderungen zu erfüllen, was soll dann mit den ganzen Vögel passieren?
Schon jetzt sind die Auffangstationen voll bis übervoll, und artgerechte Haltung ist oft gar nicht mehr möglich, das heißt es würde den Papageien dort auch nicht besser gehen als wenn man sie da läßt wo sie nicht so viel Platz haben, aber Freiflug bekommen, wenn auch nicht in dem geforderten Maße.

Und wir kennen in unseren Bekanntenkreis viele ältere Menschen( zwischen 70 und 85) die seit 30 Jahren und mehr ihren Papagei halten, sie erfüllen bei weitem nicht die Mindestanforderungen, aber ihr ganzer Tagesablauf richtet sich nach dem Vogel, schon beim aufstehen wird geplant wie der Tag zu verbringen, wann eingekauft wird, weil der Papagei ja zu der Zeit sein fressen bekommt und zu der Zeit seinen Freiflug mit Kuschelstunde bekommt und die sich nicht mal abschrecken lassen wenn der Papagei die Lippen auf gebissen hat so das es genäht werden muß. Da wird überlegt was passiert wenn sie nicht mehr sind oder wenn sie den Vogel nicht mehr versorgen können?
Will man so jemand dann den Vogel wegnehmen? Da kann man doch gleich den Sarg mitbestellen. Ja ich weiß, der Mensch dahinter interessiert nicht.

Und ich würde wirklich gern wissen ob denn die "Experten" die sich an den Mindestanforderungen zu schaffen machen selber Papageienhalter sind und ob sie sich schon jetzt alle an die von denen geforderten Mindestmaße halten, bzw ob sie sich denn an die alten gehalten haben.

Vielleicht sollten die als gutes Beispiel voran gehen und ihre Haltungsmethoden offen legen und Bilder veröffentlichen, oder sagen: Kommt vorbei, bei uns könnt ihr sehen wie es sein soll.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich denke hier wurde vergessen, dass es um MINDESTanforderungen geht, nicht dass, wie alle Papageien gehalten werden sollten !
 
Sind das jetzt Mindestforderungen oder Empfehlungen ?

eine gute frage!

bei uns sind es auflagen zur mindestanforderung.....scheint aber bundesland zu bundesland verschieden zu sein,obwohl dies für ganz deutschland gilt.

zu den mindestanforderung:

ein pärchen graupapagei......2x2x1m...das gleiche gilt für alle vögel dieser grösse.

kakadus die über 40 cm goss sind(pärchen) 4x4x2 m.....für ara´s sicherlich mehr,weiss das aber nicht so genau.

vorraussetzung: täglicher freiflug.
 
Hi Koppi,

Sind das jetzt Mindestforderungen oder Empfehlungen ?
Wo ist da die gesetzliche Handhabe ?
Viele hier sind der Meinung das sind Empfehlungen und kaufen sich die typischen 80x100 Käfige für 2 Graupapageien.

Also wieso kann man dann Tiere wegnehmen wenn die Mindestempfehlungen ein paar Zentimeter unterschritten werden ?

ich kann Dir jetzt nicht genau sagen, wie die Hanhabe in Österreich ist. In Deutschland gibt es ein Tierschutzgesetz, dessen Paragraphen allgemein gehalten sind, geltend für alle Tierarten. Diese Gesetz ist allen Juristen bekannt.
Da kein Richter vetraut sein kann mit den Bedürfnissen aller Tiere, hat man den Juristen die Mindestanforderungen als Orientierung zur Hand gegeben.
Sollte eine Anzeige wegen Tierquälerei durch falscher Haltung vorliegen, sind die Mindestanforderungen, die vom Grundsatz her kein Gesetz sind aber die Grenze der Tierquälerei beschreiben, der Ausgangspunkt für eine juristische Entscheidung.

Einen Graupapagei könnte man theoretisch in einem kleinen Rundkäfig stecken, mit Fußketten an einen Sitzast binden und den Käfig dann in einen Kellerverschlag räumen. Das interessiert niemanden. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Sollte jemand von dieser speziellen art der Haltung Wind bekommen und Anzeige erstatten, dann wird diese Art der Haltung mit den Mindestanforderungen verglichen und auf juristischer Ebene Urteile gefällt.
Das ist ein Grund, weswegen ich auch die Überprüfung von Anahang-B Tieren von einem Amtstierarzt fordere. Damit würde vielen Tieren vermeidbares Leiden erspart.

Anders bei Anhang-A Tieren. Da bekommt man bei der Anmeldung der Tiere bei der Naturschutzbehörde automatisch mit dem zuständigen Amtstierarzt Kontakt. Die Haltungsbedingungen müssen überprüft werden.
Und wieder entscheidet der Amtstierarzt anhand der Mindestanforderungen, ob die Tierart korrekt, sprich artgerecht gehalten wird.
Sollte ein Verstoss vorliegen, wird je nach Gewichtigkeit des Verstoßes von Fall zu Fall enstchieden. Entweder bekommt man zeitlich befristete Auflagen oder im schlimmsten Fall erfolgt die sofortige Beschlagnahme mit eventuellen Konsequenzen für den Halter.

Somit sind die Gutachten, welche von der Sache her keine Gestze darstellen an die Tierschutzgesetze gekoppelt, erlangen dann im Nachhinein so ne Art Gesetzeskraft.

Hiermit möchte ich auch mal mit der weitverbreiteten Meinung im Forum aufräumen, daß diese Gutachten kein Gesetz darstellen, man sich deswegen nicht weiter drum kömmern muss, die gutachten lediglich eine Meinung oder Meinungsäusserungen von bestimmten Personen sind, keine Aussagekraft haben,.... und was man sonst noch immer an Unfug lesen muss.
Irrtum schützt auch hier vor Strafe nicht.

Gruß Frank
 
Hallo,
ja, das ist auch eine interessante und vor allem für die Qualität des Niedergeschriebenen wichtige Frage:
. . .
Und ich würde wirklich gern wissen ob denn die "Experten" die sich an den Mindestanforderungen zu schaffen machen selber Papageienhalter sind und ob sie sich schon jetzt alle an die von denen geforderten Mindestmaße halten, bzw ob sie sich denn an die alten gehalten haben.
Vor allem: Wer hat diese "Expertenkommission" überhaupt beauftragt? Welche Qualitätskriterien standen für die Berufung zur Debatte? (siehe mein Einwand bezüglich "Nominatform", auf den leider noch niemand eingegangen ist)
Schöne Grüße
Hans C
 
Wäre ja interessant, wieviele Vogelforum-Mitglieder dann ihre Papageien und Sittiche abgeben müssen, wenn dies durchgezogen werden würde.
Schliesslich sieht man ja bei Umfragen um die Haltung, dass der Großteil in der Wohnung gehalten wird und wenn man dann eine Aussenvoliere vorschlägt, kommt ja meist "nicht jeder den Platz!"
Somit legen sich die meisten selbst ein Ei...auch ganz lustig.

Ein Verbot Einzelvögel zu verkaufen/kaufen halte ich für absolut schwachsinnig. Was ist mit den Sittichen/Papageien, die jetzt einzeln leben? Sollen die ihr Leben lang einzeln bleiben oder soll man ein Paar dazu setzen....wäre ja total sinnvoll *ironie*
Oder sollen wir jetzt alle unsere Vögel abgeben und neu anfangen? Wer bitte, denkt sich denn sowas aus?
Die Namen von den Experten (und deren Haltungsbedingungen) würden mich auch interessieren.

Wobei ich ehrlich sein muss, dass ich lieber etwas von Menschen höre, die seit 20 Jahren Vögel halten und züchten und Ahnung haben, als von Menschen, die seit 2 - 3 Jahren ein Pärchen Graue/Amazonen oder sonstwas im Wohnzimmer halten. Wer vergibt denn die Titel "Experten" hier bitte??????

Erstmal wäre es sinnvoll, die vorgegeben Mindestanforderungen kontrolliert einhalten, bevor ihr mit euren Wunschhaltungsbedingungen ankommt.

Schlafhäuschenpflicht ist genauso ein Schwachsinn.

Statt Mutationsverbot (warum das denn?????) sollten lieber kontrolliert Mischlingszuchten und Zwangsartfremde-Verpaarungen verboten werden.

Aber zuallerst sollten sich die lieben Herrn und Frauen Politiker um die Senkung der Benzinsteuer kümmern, als sich um solchen "Expertenkram". :nene:
 
Hallo Hans,

ich wollte auf deine so sehr wichtige Frage auch nicht Anworten, mach das aber nun aber mal.
Erstens ist das nicht Thmea sondern es ging MM um konstruktive Mitarbeit und konstruktive Kritik. Nicht um eine Debatte um Sinn oder Unsinn von Mindestanforderungen.
Da die Debatte aber nun mal läuft mein Zweitens:

Wie soll man denn ernsthaft antworten, wenn es von Dir als tierschutzwiedrig bezeichent wird, wenn die Grenze zur Tierquälerei (das sind letztlich die Mindestanforderungen und ich nenne sie künftig immer so) nochmal um 30 cm unterschritten wird?

Wie wollt Ihr denn ernst genommen werden, wenn ihr die alten Grenzwertigkeiten der Tierquälerei nicht ernst nehmt?

Seit 1995, dann 1998 und erst richtig ab 2002 gab es unzählige Novellierungen des Tierschutzgesetze. Ein Wandel der sich ständig vollzieht und die Rechte der Tiere verbessert, natürlich auch die Auflagen der Halter erhöht, mit einem Fingerzeig auf Andere kommentiert, die ja nicht einmal den alten Hut erfüllen, daher selbst nicht willens sein eigenes Tun zu überdenken, alte Kamellen mal über Bord zu werfen?

Uneinsichtig die Grenzen zu Tierqälerei im Namen der Tiere zu akzeptieren und die Art der Tiere die man hält auf die eigenen Möglichkeiten anzupassen?
Nicht andersrum, wie es hier so üblich ist, die Tiere anschaffen und die Haltungsmöglichkeiten mehr schlecht als recht zurechtbiegen?

Aus einer Art Bequemlichkeit, Unfähigkeit Ignoranz heraus lieber erst mal die Kompetenz der Leute anzweifeln, die sich ernsthaft Gedanken um eine Verbesserung der existierenden Misstände machen?

Eine wünschenswerte Ignoranz der Grenzen zur Tierquälerei, eine bessere Haltung aus Liebe zu den Tieren als die Grenzwertigkeit zu ermöglichen die absolute Ausnahmen gelten?

Nun zurück zu deiner Frage, warum keiner auf deine wichtigen Fragen antwortet?
Denk mal drüber nach.

Gruß Frank
 
mich würde interessieren,bei umsetzung dieser neuen mindestanforderung,ob da auch ausnahmeregelungen mit einbezogen sind(werden)....für die gestörten,kranken,behinderten vögeln......???
 
ich halte diesen entwurf in Abschnitten zwar auch für völlig überzogen und realitätsfern, aber am ende müsst ihr euch da garnicht so reinsteigern, denn, wenn das neue "Experten-Gutachten" rauskommen sollte, so ist es noch immer ein Gutachten und es wird genau so wenig wie das jetzige zu verpflichtung führen.....am ende muss wieder jeder selber sehen inwieweit er sich daran hält

Aber vielleicht werden dadurch ja auch wieder die arbeitslosenzahlen gedrückt, weil hunderte Kontolleure, nach absolvieren eies entsprechenden Lehrganges, gezahlt von der AfA ihren Dienst aufnehmen!


gruß,
knister
 
Hi Mitzikatzie,

... seit 20 Jahren züchten, voll die Ahnung haben und seit 20 Jahren nichts dazugelernt und wie vor 20 Jahren noch in den alten, stinkigen Stiefeln stecken?
.....eine ständige Verschärfung der Haltungsbedingungen nicht notwenig wäre, wenn bestehende Grenzen der Tierqülerei nicht ständig unterschritten oder als absolutes Maximum angesnommen werden.
Ich lann dir sagen wie vor über 30 Jahren eine gute Haltung ausgesehen hat.
So lange habe ich schon mit Papageien zu tun. So ne Haltung mit den Zuständen wie vor 30 oder 20 Jahren hätte heute die sofortige Beschlagnahme zur Folge.
.... eine Kontrolle wie gefordert sein müsste und in einer riesen Flut von Beschlagnahmungen enden wird.

Was ist so falsch an der Forderung, richtig oder garnicht?
Sich Verbesserungen zu verschließen kann und darf nicht der richtige Weg sein.
Lieber meckern anstatt konstruktiv daran Mitarbeiten, seine eigenen Gedanken und Erfahrungen mit einbringen scheint wohl eine weit verbreitete Devise zu sein.
Dazu waren eigentlich alle hier von MM aufgerufen, kaum jemand hat es war genommen. Den Pranger aufstellen scheint wohl vorrangig wichtiger.
Schade eigentlich.

Gruß Frank
 
@fisch:
Nochmals: Die Mindestgrößen gelten für Volieren und/oder volierenähnliche Einrichtungen. Ja. Die Mindestabmessungen gelten für Innen- und Außenvolieren. Für die Käfighaltung sind eigene Vorgaben (Verbot der Käfighaltung) definiert.

Bei Neuanschaffungen (und nicht bei Zukauf in bereits vorhandene Bestände) gilt das Gebot der paarweisen Haltung. Die Anzahl gehaltener Exemplare ist durch die Meldepflicht (sofern ihr nachgekommen wird) leicht feststellbar.

@Holger Günther:
Nymphensittiche und Wellensittiche sind (als domestiziert geltende Arten) von diesen Mindestanforderungen ausgenommen. Der aktuelle Entwurf bezieht sich ausdrücklich auf "nichtdomestizierte Arten".

@Ornis:
Ich würde mich selbst nicht als Tierrechtlerin bezeichnen wollen. Aber trotzdem: Einige Blicke in das (mittlerweile geschlossene) "Geflügelgrippe-Forum" würden genügen, um festzustellen, daß u. a. ich mich gegen teilweise unsinnige Bestimmungen hinsichtlich der Aufstallung von Geflügel ausgesprochen (und dies auch begründet) habe. Also: Zumindest in dieser Hinsicht dürfte ich die falsche Adressatin für Deine Vorhaltungen sein.

@Koppi:
Die derzeitigen bundesdeutschen Mindestanforderungen haben tatsächlich nur empfehlenden Charakter. Sie können (vereinfacht gesagt) nicht "eingeklagt" werden.

Im Vorfeld der Novellierung der österreichischen Tierschutzgesetzgebung wurden auch (die von Dir erwähnten) möglichen Auswirkungen auf den "Markt" einer Analyse unterzogen. Ergebnis: Es sind keine Auswirkungen zu erwarten. Das sieht in Deutschland etwas anders aus.

@a.dau
Vom Grundsatz her ist Dir in nicht wenigen Punkten zuzustimmen. Allerdings ist zu berücksichtigen, daß "Mindestanforderungen" stets nur einen Rahmen bieten können, der zwar hinlänglich bestimmt sein muß, jedoch viele Detailfragen inkludiert. So können beispielsweise Anzahl und Abstand von Nistmöglichkeiten, die zu verwendende Form und Größe, Anbringungshöhen usw. unmöglich für alle Arten aller von den Anforderungen erfaßten Gattungen gelistet werden. In solchen und ähnlichen Fällen muß man sich mit einer "Generalklausel" behelfen. Es ist auch absolut zutreffend, daß nicht alle unterschiedlichen Arten einer Gattung unproblematisch gemeinsam zu halten sind. Diesem Fakt wird deshalb auch Rechnung getragen:

III. (3) a.
In je nach Art unterschiedlicher Qualität und Quantität vorhandene morphologische Unterschiede, Verhaltensunterschiede und unterschiedliche Anforderungen an die Lebensräume zwischen verschiedenen Arten einer Gattung lassen es sinnvoll erscheinen, möglichst nur artgleiche Exemplare gemeinsam innerhalb eines Haltungssystems unterzubringen.

III. (3) b.
Bei Neuzusammenstellungen von Paaren/Gruppen ist es nicht zulässig, Exemplare verschiedener Gattungen oder verschiedene Arten einer Gattung, die sich durch gravierende Unterschiede der Lebensräume und Lebensweisen auszeichnen, innerhalb nicht separierter Haltungssysteme unterzubringen.


Deine Einwendungen bezüglich der Verwendung von Rindenmulch sind gerechtfertigt. Dieser Passus wurde aus den österreichischen Anforderungen ungeprüft übernommen.

Mineralstoffe sollten immer verfügbar sein. Insbesondere zu Zeiten hoher Beanspruchung. Der betreffende Passus könnte tatsächlich mißverstanden werden. Wir werden für eine entsprechende klare Formulierung sorgen. Danke für die zutreffenden und hilfreichen Hinweise.

Gruß
MMchen
 
Thema: Diskussion über die Änderung der Mindestanforderungen

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