Registrierung Graupapagei

Diskutiere Registrierung Graupapagei im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - hallo liebe leute, wenn ich mich kurz vorstellen darf, ich bin der andreas und neu hier. ich bin durch google auf euer forum gestoßen, da ich...
M

MisterAHA

Guest
hallo liebe leute,

wenn ich mich kurz vorstellen darf, ich bin der andreas und neu hier.
ich bin durch google auf euer forum gestoßen, da ich gerne einen nicht ganz unwichtge frage beantwortet haben möchte.
nun zu meinem problem:
eine nahe bekannte meiner frau möchte uns gern ihren graupapagei überlassen, da meine frau viel mehr ahnung in solcherlei hinsicht hat (sie hatte mit ihrem damaligen lebensgefährten auch schon einen graupapagei).
da ich ihr nun den gleichen wunsch erfüllen möchte, würde ich der haltung eines solchen geschöpfes zustimmen,

NUR muss ein solcher papagei nicht registriert sein?
die bekannte meinte, dass er es nicht sein muss, der graupapagei aber von einem züchter stammt.
falls das geschöpf nun nicht registriert sein sollte, besteht dann die möglichkeit dies nachzuholen? wenn ja wo, und was würde das kosten?

ich danke euch im voraus für eure bemühungen und hoffe in ferner zukunft auch den einen oder anderen erfahrungsbericht oder tip geben zu können.

mit freundlichen grüssen andreas
 
Hallo Andreas,

Anmeldung muss sein, kostet nichts.
Sag doch bitte wo ihr wohnt, dann gibt Dir bestimmt ein User die genaue Anschrift der Anmeldestelle, da dies in jedem Bundesland etwas anders geregelt ist.

Viel Freude an dem Grauen

Erhard
 
Hallo Andreas und herzlich willkommen .

Zu deiner Frage:

Ja der Papagei ist meldepflichtig , anzumelden beim Artenschutzamt .

Wenn du mir sagst woher ihr kommt kann dir der eine oder auch andere die Adresse und Telefonnummer zu kommen lassen.

Der Papagei muß beringt sein und einen Herkunftnachweis haben.

LG
 
also ich komme aus dem wunderschönen dresden.
kann man denn den vogel auch ohne papiere und beringung anmelden? ...der ring ist irgendwann einmal entfernt wurden und die papiere existieren nicht mehr.der vogel ist schon fast 8 jahre alt und wir wollen ihm endlich ein schönes zu haus bieten.:traurig:
kann man den einen chip nachträglich "nachrüsten"?
ich möchte, dass alles seine ordnung hat.:(

lg andreas
 
also ich komme aus dem wunderschönen dresden.
kann man denn den vogel auch ohne papiere und beringung anmelden? ...der ring ist irgendwann einmal entfernt wurden und die papiere existieren nicht mehr.der vogel ist schon fast 8 jahre alt und wir wollen ihm endlich ein schönes zu haus bieten.:traurig:
kann man den einen chip nachträglich "nachrüsten"?
ich möchte, dass alles seine ordnung hat.:(

lg andreas


http://www.rp-dresden.de/artenschutz/index5.asp?art_param=64

da kann dir mit sicherheit geholfen werden
 
Hallo Andreas,

Ich bin auch aus Dresden und habe auch Graupapageien. Am besten ist Du rufst mal beim Regierungspräsidium Dresden an die helfen Dir auf jeden Fall. Meine sind dort auch gemeldet. Oder du fährst persönlich dort vorbei da kann man das noch besser klären.
Hier die Adresse:
Regierungspräsidium Dresden
Postfach 100653
Stauffenbergallee
01076 Dresden
Tel.: 0351 8256123
Z.B. Herr Keßler
ist aber verschieden, denn dort wechseln auch öfters die Leute.

Gruß Roland
 
Hallo!
Wir wohnen zwar in Schleswig Holstein, aber das mit dem Ring dürfte eigentlich kein Problem sein. Mein Louis hatte auch keinen Ring, ich erhielt ich aus dem französischen Tierschutz. Der nette Herr vom LANU hat gesagt, wir sollen den Ring besorgen und den Vogel dann anmelden! Ging "ratzfatz" :zwinker:

Nach den hiesigen Erfahrungen kann ich nur sagen: ruf da an, die helfen Dir bestimmt, ihnen geht es ja darum, dass es den Vögeln gut geht!
Viel Erfolg!
LG quietscher
 
Hallo Andreas,
schön, dass du dem Graupi auf Dauer ein dauerhaftes und artgerechtes Zuhause bieten möchtest!
kann man denn den vogel auch ohne papiere und beringung anmelden? ...(
Anmelden musst du ihn. Ohne Papiere und ohne Ring wird er vom Amt beschlagnahmt werden. Solche Vögel unterliegen dann einem Vermarktungsverbot.
Da es sich um einen Anhang-B-Vogel handelt, wird das Amt dir diesen Papagei wahrscheinlich zur weiteren Privathaltung überlassen. Du darfst ihn dann weder verschenken noch verkaufen - wenn mal eine Abgabe notwendig werden sollte nur mit Zustimmung des Amtes.
der ring ist irgendwann einmal entfernt wurden und die papiere existieren nicht mehr.der vogel ist schon fast 8 jahre alt ...
ich möchte, dass alles seine ordnung hat.:(
Eine andere Möglichkeit: Durch "Rückforschungen" nach Abgebenden und ehemaligen Besitzern (was lückenlos belegt werden muss!!!!) die Herkunft klären, z. B. eine Bescheinigung des Tierarztes, der den Ring von genau diesem Vogel entfernt hat - woher der Vogel vorher kam (mit diesem Ring,)..... Wie gesagt lückenlos - nachweisbar!
kann man den einen chip nachträglich "nachrüsten"?
Der Vogel muss in jedem Fall - ob lückenlos nachweisbar oder nicht - auf jeden Fall "nachgerüstet" werden. Wenn das mit einer Beschlagnahmung einher geht - kein Problem - ihr wollt ihn ja endgültig übernehmen. Also:
ich möchte, dass alles seine ordnung hat.:(
Damit alles seine Ordnung hat: Wende dich vertrauensvoll an das zuständige Artenschutzamt!
LG
Susanne
 
Hallo,

ich habe ähnliche Probleme.

Ich wollte meinen Grauen letzte Woche bei der Naturschutzbehörde anmelden. Der nette Herr fragte dann nach den Papieren, was drauf steht, woher wir den Grauen haben etc.

Das alles habe ich ihm auch schön erzählt und vorgelesen. Dann fragte er mich, ob er denn einen Ring hätte. Ich sagte nein, der Kleine ist gechipt, die Nummer steht auf den Papieren.

Da wäre er mir fast durchs Telefon gesprungen. Warum die Züchter immer chipen lassen, der Vogel muss beringt sein, welcher Züchter das denn war, jaja, die ganzen Tierärzte machen es sich einfach und chipen...bla bla bla.

Ich war so klein mit Hut am Telefon, da ich ja überhaupt keine Ahnung hatte. Das Ende vom Lied war dann, dass ich die Züchterin anrufen musste, diese ihre Behörde anrufen muss, ob das alleinige chippen nun erlaubt ist oder nicht, und sie den Herrn vom Amt schon mit Namen kannte, bevor ich überhaupt was dazu gesagt habe.

Ja, auf dem Weg, das zu klären ist sie immer noch. Bin mal gespannt.
Da frage ich mich doch allen ernstes, ob das wieder die Behörden sind, die alles verkomplizieren, oder die Züchterin, obwohl sie angeblich einen ganz Große auf ihrem Gebiet sein soll, doch keine Ahnung hat.

Wisst ihr das genau? Muss ich jetzt den Kleinen noch nachträglich beringen lassen? Aber Chip und Ring ist doch doppelt gemoppelt, oder?

Außderm erzählte mir die Züchterin, dass man die Vögel nur anmelden sollte, wenn man sie mal verpaaren oder züchten will, sonst wäre das nicht unbedingt nötig...stimmt das?

Die total konfuse
anja:?
 
Außderm erzählte mir die Züchterin, dass man die Vögel nur anmelden sollte, wenn man sie mal verpaaren oder züchten will, sonst wäre das nicht unbedingt nötig...stimmt das?

also, das halte ich für ein Gerücht... Aber es gibt sicherlich kompetentere Leute, die es Dir genauer sagen können. Ich glaub auch nicht, dass das von Bundesland zu Bundesland so unterschiedlich ist.
LG Quietscher
 
Hallo Quitscher,

Zitat:
"§ 13
Kennzeichnungsmethoden
(1) Für die Kennzeichnung sind die Kennzeichnungsmethoden
zu verwenden, die in Anlage 6 Spalte 2 bis 6
mit einem Kreuz (+) bei den jeweiligen Tierarten bezeichnet
sind, sowie für Vogelarten der offene Ring gemäß
Satz 2. Sind nach Satz 1 mehrere Kennzeichnungsmethoden
vorgesehen, sind die Tiere mit einem Kennzeichen
in der folgenden Rangfolge zu versehen:
1. gezüchtete Vögel vorrangig mit dem geschlossenen
Ring;
2. Vögel, die nicht unter Nummer 1 fallen, vorrangig nach
Wahl des Halters mit dem offenen Ring oder dem
Transponder, ansonsten mit der Dokumentation"

Zitat Ende

Quelle: Verordnung zur Neufassung der Bundesartenschutzverordnung und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften
Vom 16. Februar 2005

http://www.bna-ev.de/
-- Gesetze
-- Natur- und Artenschutzgesetzgebung
-- Bundesartenschutzverordnung Anlage 1 - 6 Aktuellste Fassung, Stand 24.02.2005*
 
Hallo,
Ich glaub auch nicht, dass das von Bundesland zu Bundesland so unterschiedlich ist.
Da hast du Recht! Es ist in allen Bundesländern gleich geregelt. In allen Bundesländern gelten die gleichen Vorschriften - nur die Artenschutzbeauftragten sind unterschiedlich kompetent sie haben oft viele unterschiedliche Sachgebiete zu betreuen.

Ganz so einfach ist das mit dem Graupapagei nicht!
Lt. Neufassung der Bundesartenschutzverordnung sind gezüchtete Graupapageien mit einem geschlossenen Ring zu kennzeichnen. (siehe Bernd und Geier: Gezüchtete Tiere vorrangig mit dem geschlossenen Ring). Aber man muss noch weiter lesen als nur Absatz (1) unter 1. und 2.
Weiter unten heißt es nämlich:
Zitat Neufassung §13 Absatz 1:
"Das Absehen von der jeweils als vorrangig bezeichneten Kennzeichnungsmethode bedarf der Zustimmung der jeweiligen Behörde."
Also ist ein gezüchteter Graupapagei zunächst mal geschlossen zu beringen, wenn er gechipt werden soll, muss eine entsprechende Genehmigung vorliegen!
Ringe nach BArtSchVO kann nur bestellen, wer §17g TSG hat.
Ringe nach Psittacoseverordnung kann nur bestellen, wer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Veterinärbehörde hat! (siehe Bestellformulare des BNA - Link bei Bernd und Geier)

Was bedeutet das im konkreten Fall?
Der jetzige Besitzer muss beim zuständigen Veterinäramt nachweisen, woher er den Vogel hat (dass es kein "illegaler" Vogel ist) und - da das Kennzeichen nicht mehr vorhanden ist (ensprechende Nachweise können verlangt werden, z.B. Bescheinigung des TA, wann und warum der Ring von dem Tier entfernt wurde....!) dort die Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen. (Das sind z. B. in Hessen die RP, in NRW die Kreise (Untere Naturschutzbehörde) in Niedersachsen gebündelt in Hannover....)
Wenn man die Unbedenklichkeitsbescheinigung dann hat (vorausgesetzt man hat nicht §17g TSG oder §11 TSchG), dann kann man den Chip bestellen und den Graupapagei beim TA chippen lassen. Dieser händigt eine Bescheinigung aus, dass der Graupapagei gechippt wurde, man hat die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Behörde und damit einen legalen Vogel, der nach dieser "Prozedur" abgegeben werden kann.
LG
Susanne
 
Hallo Susanne,

der Tierarzt von unserem Grauen hat den Kleinen ja bei der Züchterin gechipt. Ich glaube nicht, dass er vorher einen Ring hatte, der entfernt wurde, um zu chippen. Also müsste doch eigentlich der Tierarzt bzw. die Züchterin diese Unbedenklichkeitsbescheinigung schon haben. Sonst hätte er ja nicht chippen dürfen, richtig?

Ich habe auch einige Untersuchungspapiere (Bericht über lapraskopische Organuntersuchung, Zertifikat über PBFD PCR-Test und einen Tierausweis) zuzüglich ein Blatt "Bescheinigung zur Vorlage (Anmeldung) bei der zuständigen Naturschutzbehörde, auf dem nochmal alles draufsteht.

Aber das alles reicht wohl anscheinend nicht. Das ist ja das, was ich nicht verstehe.

Gruß. Anja
 
Hallo Anja,
wenn die Züchterin, von der du den Vogel hast, diesen selbst gezogen hat, braucht sie die Zustimmung der zuständigen Behörde, bevor sie ihn chippen lässt.
(siehe Neufassung §13 Absatz (1))
Diese Genehmigung geht mit dem Vogel mit - zusammen mit dem Herkunftsnachweis.
LG
Susanne
 
Hallo Susanne,

danke für die Info. Aber der Nachweis an sich ist nicht dabei. Auf diesem Anmeldungsblatt steht eben nur, dass er gechipt ist, bzw. die Nummer. Keine Genehmigung. Aber wenn der Tierarzt das macht, dann müsste es doch in unserer Bürokratie hier so geregelt sein, dass der Arzt das nur mit entsprechendem Nachweis von der Züchterin tun kann, ergo müsste es doch reichen, wenn der "Vogel" bei der Naturschutzbehörde dieses Anmeldeblatt bekommt, auf dem die Chipnummer steht.

Hier in Deutschland ist was los...nee, nee...:nene:

Aber ich will mich jetzt hier nicht weiter drüber auslassen. Ich warte mal ab, was jetzt kommt. Das alles sollte ja letzte Woche schon passiert sein.

Gruß. Anja
 
Hallo Anja,
Hier in Deutschland ist was los...nee, nee...:nene:
Anja
ich denke, dass diese Genehmigung, die vom Amt in begründeten Fällen ja ausgestellt wird, ihre Berechtigung hat.
Denk nur mal an die, die sich befruchtete Eier kaufen, diese in der Brutmaschine ausbrüten und ab Ei per Handaufzucht großziehen.
Oder die Vögel, die evtl. einen Ring und Herkunftsnachweis haben - aber z. B. zugeflogen oder sogar gestohlen sind....
Ring ab, chippen lassen - neuen Herkunftsnachweis ausstellen.... Das würde illegalen Handel erleichtern.
Und wenn's auch "ein bisschen umständlich" ist - im Sinne der Vögel ist es so schon besser!
LG
Susanne
 
Hi Susanne,

ja, das stimmt auch. Über den illegalen Handel habe ich noch nicht nachgedacht.
Umständlich ist es ja nicht wirklich. Nur, wenn man von Anfang an alle Papiere ausgehändigt bekäme, wäre das eine enorme Arbeitserleichterung für alle Beteiligten. :-)

Anja
 
Thema: Registrierung Graupapagei

Ähnliche Themen

A
Antworten
2
Aufrufe
1.015
Folko
F
Locke
Antworten
11
Aufrufe
541
Sam & Zora
Sam & Zora
G
Antworten
8
Aufrufe
397
Karin G.
Karin G.
Zurück
Oben