Empfänger zahlt Tiere nicht

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rolobe

Guest
Hallo,

habe vor 3 Monaten meine beiden Streifengänse verkauft. Der Empfänger hat bis heute den offenen Betrag totzt mehrmahliger Erinnerungsschreiben nicht bezahlt. Die Tiere waren absolut einwandfrei, ein Foto von einem Tier ist in meinem elektronischen Album bei "Vogelnetzwerk" zu sehen.

Frage:
1. Hat jemand einen ähnlichen Fall schon gehabt ?
2. Kann mir jemand einen Tipp geben wie ich mich verhalten soll ?

Danke

Freundliche Grüße
rolobe
 
Warum hast Du Dir Deine Vögel nicht vorher bezahlen lassen?
Ich würde hinfahren und mir meine Tiere wieder zurück holen.
Hast Du einen offiziellen Kaufvertrag oder sonst was Schriftliches?
 
Es gibt immer schwarze Schafe

Hallo rolobe.
Deswegen halte ich es seit Jahren so wie Wilfried.
Erst Geld ,dann Ware:zustimm:
Viele Kollegen machten den gleichen Fehler:Ach der hört sich vertrauensvoll an usw.
Denke du hast hier Lehrgeld bezahlt.:(
Bleibt wohl nur der Weg ,selbst abzukassieren:hammer:
 
Hallo Wielfried,

Vielen Dank für Deine Antwort.

Habe die letzten 10 Jahre alle meine Tiere ohne Vorkasse
verschickt und nie Probleme gehabt. Habe damals und auch heute
immer darauf geachtet, dass nur absolut einwandfreie Tiere die auch
mit der richtigen Ringgröße versehen waren verschickt. Ich denke auch
meine Verkaufspreisen waren immer OK.

Hinfahren kann ich leiter nicht, der Weg ist einfach zu weit und die
Zeit ist mit auch zu schade.

Habe die Tier bei "Vogelnetzwerk" ausgeschrieben, die Kaufabwicklung
fand am Telefon statt. Was ich habe ist die Auftragsbestätigung des Kurrierdienstes mit Empfängeranschrift und einige Errinerungs bzw. Mahnungsschreiben.

Habe mir schon überlegt ob ich den "Freund" im Internet nicht
veröffentlichen soll - kann aber sein dass ich dach Probleme bekommen
kann.

Gruß rolobe
 
Dann würde ich es an Deiner Stelle einfach abhaken, denn gerichtlich dagegen vorzugehen wird den Aufwand nicht lohnen, zumal Du in Vorkassen gehen müsstest. Bist um eine Erfahrung reicher. Siehst ja, es kann jahrelang gut gehen und auf einmal gerät man an ein schwarzes Schaf. Erst bezahlen, dann Ware, ist heute gängige Praxis, denn es werden immer mehr schwarze Schafe. Es ist eine Sauerei und ausgesprochen ärgerlich. Versuchen kannst Du jedoch noch:
ihn anrufen. und ihm sagen, dass Du seine Zahlungsmoral im Vogelnetzwerk kundtun wirst, wenn nicht umgehend Bezahlung erfolgt (nicht schriftlich.- anrufen).
Kommt dann immer noch keine Kohle, kannst Du es getroßt veröffentlichen, denn Du sagts ja die Wahrheit.
LG
Wilfried
 
Hallo Frank,

vielen Dank für Deinen Tipp.
In Zukunft werde ich wohl erst Vorkasse verlangen.

Habe im Internet nachgeforscht und herraus gefunden, dass der Käufer
Tierpräparator ist. Wahrscheinlich kauft er Tiere auf um sie "auszustopfen" und
dann weiter zu verkaufen, aus dem Verkaufserlös zahlt er dann dem Züchter
die Tiere oder auch nicht !!!

Gruß rolobe
 
Hallo Wilfried,

genau so wie Du es beschrieben hast wollte ich es machen.
Möchte mich aber noch um andere Alternativen umschauen.

Schönes Wochende
rolobe
 
Hallo,

ich würde dem eine letzte Zahlungsaufforderung mit Angabe des Betrags und der Zahlungsfrist schicken und das gerichtliche Mahnverfahren androhen, falls er nicht bis zum (Datum) gezahlt hat.
Ein gerichtliches Mahnverfahren kann man als Privatperson beim Amtsgericht einleiten, das ist nicht so teuer, die Kosten muss der Zahlungspflichtige tragen. Formulare gibts im Schreibwarenhandel, neuerdings soll es wohl auch online gehen. Schau mal hier

Evtl. reicht ja schon die Androhung des Mahnverfahrens. ;)

P.S. Hab noch was gefunden: Gebührenrechner für Mahnverfahren Das ist für NRW, obs woanders anders ist, weiß ich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Dagmar,

Vielen Dank für Deine Hilfe.
Deine Info ist super, und vorallem die Hyperlink´s.

Habe gerate eine e-Mail von einen Vogelnetzwerkbesucher erhalten
der den gleichen Fall mit dem gleichen Herren hatte.
Ich denke der Käufer macht die unseriösen Geschäfte mit "System".

Danke

Schönes Wochenende
rolobe
 
Hallo Wilfried,

genau so wie Du es beschrieben hast wollte ich es machen.
Möchte mich aber noch um andere Alternativen umschauen.

Schönes Wochende
rolobe
Den Namen im Internet zu veröffentlichen ist ein zweischneidiges Schwert. Da hat man schnell eine Klage wegen übler Nachrede und Verleumdnung am Hals. Ich würde ihn vor die Wahl stellen die Tiere zurück zu geben oder ein Mahnverfahren einzuleiten. Lass Dich auf jeden Fall juristisch beraten.
Wenn er Tierpräparator ist, hat er womöglich ein Gewerbe angemeldet, vielleicht lässt sich darüber etwas mehr erfahren.
Für die Zukunft bleibt Dir dann nur noch es so zu machen wie alle anderen.

Umgekehrt ist es mir allerdings auch schon ergangen, ich hab die Tiere bezahlt, aber nie bekommen.
 
Den Namen im Internet zu veröffentlichen ist ein zweischneidiges Schwert. Da hat man schnell eine Klage wegen übler Nachrede und Verleumdnung am Hals. Ich würde ihn vor die Wahl stellen die Tiere zurück zu geben oder ein Mahnverfahren einzuleiten. Lass Dich auf jeden Fall juristisch beraten.
Wenn er Tierpräparator ist, hat er womöglich ein Gewerbe angemeldet, vielleicht lässt sich darüber etwas mehr erfahren.
Für die Zukunft bleibt Dir dann nur noch es so zu machen wie alle anderen.

Umgekehrt ist es mir allerdings auch schon ergangen, ich hab die Tiere bezahlt, aber nie bekommen.

Schade, daß man nicht offen vor ihm warnen kann 8( .

Aus welcher Ecke kommt er denn ........????
 
Hallo Susanne,

Danke für für Deinen Beitrag.

Ich denke Du hast recht - dass mit dem Veröffentlichen ist keine
gute Idee von mir. Ich werds auch nicht machen aber androhen kann ich
es ihm.

Mich ärgert nicht der offene Betrag, sondern die vielmehr die Art- und
Weise wie ich "verarscht" werde. Wenn er in Geldnot ist, würde ich Ihn
die Tiere auch schenken - aber ohne ein Rückschreiben bzw. einen
Telefonanruf einfach die Rechnung zu ignorieren find ich nicht in Ordnung.

Schönes Wochenende
rolobe
 
Ja, das verstehe ich sehr gut, zumindest eine Reaktion müsste er zeigen. Das sieht mir dann schon sehr nach Vorsatz aus. Wende dich auch mal in dieser Sache an die Polizei, einen Betrug kann man ja schließlich anzeigen und hier scheint es sich ja um einen solchen Tatbestand zu handeln.

Ich glaube nicht das drohen da hilft, manche Leute haben eben kein Gewissen und die kümmert es nicht wenn ihnen Polizei und Mahnverfahren drohen.

Mein Zuchtfreund erzählte mir von einem Fall wie deinem, da hat der "Käufer" auch nicht gezahlt, da hat ihn mein Zuchtfreund wegen Diebstahl angezeigt und bekam seine Tiere zurück.
Vielleicht auch eine Möglichkeit, immerhin sind die Gänse beringt und damit eindeutig zu identifizieren.
 
Hi

1. Brief schreiben mit letzter Aufforderung zum zahlen bis zum xyz... , Betrag muss bis dahin auf dem Konto sein. Auch schreiben, falls er nicht zahlt, wird sein Name im Internet veröffentlicht und Anzeige wegen Betrug erstattet.

2. Zur Polizei gehen! Das ist ganz wichtig.

3. Gesetzlich, ist jede Rechnung automatisch nach 30 Tage fällig, außer man hat ein anderes Datum als Zahlungsziel angegeben. Dann 30 Tage nach diesem Datum.

Nach diesen 30 Tagen, braucht man nicht mal mehr zu mahnen, man kann sofort klagen. Alle Kosten würde am Ende der Schuldner/Schuldige tragen...doch meistens haben diese Leute ihren Offenbacher schon längst abgegeben und man bleibt auf die Kohle sitzen, auch wenn man einen Titel hat und alles pfänden könnte...das ist alles dann auf dem Namen seiner Tante/Enkle usw...

Eine dumme Frage: Du verkaufst deine Tiere ohne zu fragen was die Leute damit machen? Also auch an diesen Präparator? Also das wäre für mich tausend Mal schlimmer als kein Geld zu bekommen...Die amren Gänse...

Punkt 1)2) kannst du auf jeden Fall machen und solltest Du um solchen Leuten ein bisschen in die Quäre zu kommen...

Auch wenn er dich wegen Verleumdung anzeigt, dann muss er erst Mal beweisen dass Du lügst, also dass er die Rechnung bezahlt hat! Er kann Dir nichts.

Ich würde auf jeden Fall seinen Namen veröffentlichen auch um andere zu schützen!!!

Vielleicht wäre es möglich hier im Tiermarkt eine schwarze Liste einzurichten...
 
Auch schreiben, falls er nicht zahlt, wird sein Name im Internet veröffentlicht und Anzeige wegen Betrug erstattet.

2. Zur Polizei gehen! Das ist ganz wichtig.

Punkt 1)2) kannst du auf jeden Fall machen und solltest Du um solchen Leuten ein bisschen in die Quäre zu kommen...

Auch wenn er dich wegen Verleumdung anzeigt, dann muss er erst Mal .
beweisen dass Du lügst, also dass er die Rechnung bezahlt hat! Er kann Dir nichts
Vielleicht wäre es möglich hier im Tiermarkt eine schwarze Liste einzurichten...
Entschuldige, aber da liegt ein kleiner Denkfehler, er muss nicht beweisen, das er die Gänse bezahlt hat, sondern rolobe muss beweisen können, das er die Gänse an den Herrn mit einer Verkaufsabsicht abgegeben hat.
Das wird unter Umständen problematisch, wenn er sie z.B. ausgestopft hat und die Ringe entfernt wurden.

Und eine Anzeige wegen übler Nachrede (womöglich Geschäftsschädigung) kann der Herr ohne Gegendarstellung abgeben, der braucht gar nichts zu beweisen, die Veröffentlichung via Internet ist dafür Grund genug. Aus diesem und anderen Gründen wird es auch keine öffentliche Schwarze Liste geben. Da könnte dann ja jeder draufstehen den man nicht mag. Irgendwo gibt es auch noch Grenzen.

Wenn sich einer zu einem Sachverhalt so gar nicht äußert, dann ist das schwer einzuschätzen und noch viel schwerer dementsprechend zu handeln.
Ansonsten sollte man natürlich
legal nichts unversucht lassen zu deinem Recht zu kommen!
 
Hallo Penelope67,
Hallo Susanne,

habe jetzt Feierabend, werde zu Eueren Schreiben heute Abend von
zu Hause aus Antworten.

Eins noch, dass mit den präparieren ist nur eine Vermutung - dass
muss nicht sein !!!

Beim Verkaufen wusste ich nicht, dass der Herr "X" Tierpräparator ist,
dieses habe ich erst durch Forschungen im "google" herausgefunden.
Beim Verkaufsgespräch erzählte er mit, dass sein Bekannter zwei weibliche
Streifengänse habe und er eine meiner 2 mänlichen Tiere mit ihm tauschen wolle.

Näheres heute Abend.

Danke für Euere die Hilfe

Freundliche Grüße
rolobe
 
Hallo Susanne

wir haben in der Firma-leider-oft solche Fälle, ist leider Gang und Gebe in der Geschäftswelt.

Wenn einer eine Anzeige wegen Verleumdung erstattet gegen ihn, dann wird die Polizei bei ihm vorbei kommen, er wird ihnen den Fall erklären und das wars. Ist bei uns schon paar Mal vorgekommen (Spedition ) manche meinen dass sie uns mit solchen "Tricks" angst machen können. Trotzdem gehe ich sofort an die Öffentlichkeit(meiner Branche) wenn mir so etwas passiert. Sei es nur wenn man den Partnern den Namen privat per Mail mitteilt.

Falls die Tiere noch irgend wie existieren, sei es auch nur eine Feder, kann man die genetische Herrkunft auf jeden Fall beweisen. Dies für den Extremfall dass es zum Äußersten kommen sollte.


Klar, wenn man den Betrag berücksichtigt, ist der Aufwand eines Einzelnen all das nicht Wert...Aber wenn es dann 50 Personnen sind die jeder 50.-€ verliert...Auf genau das haben es solche Leute abgesehen.

Das mit der Schwarzen Liste: das war nur ein Vorschlag. Ich hab keine ahnung ob oder wie viele schwarze Schafe es unter uns gibt. 2 Abwicklungen die ich persönlich hatte, waren perfekt!!! Die Tiere toll, Zahlung super, Kommunikation gut. Natürlich gelten für einen Foren-Betreiber ganz andere Regeln, bezüglich einer Verleumdung. Da geb ich dir recht.

Gruß
Penelope
 
Hallo zusammen,
hast Du eine Rechtschutzversicherung?
Die bieten oft eine kostenlose Beratung
durch einen Rechtsanwalt an.(telefonisch)
Da würde ich mir am Montag mal Rat holen.
Die kennen doch Deine und auch die Rechte
des "Herrn X".Die haben sicher den richtigen
Weg.Zumindest rechtlich gesehen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Susanne

wir haben in der Firma-leider-oft solche Fälle, ist leider Gang und Gebe in der Geschäftswelt.

Wenn einer eine Anzeige wegen Verleumdung erstattet gegen ihn, dann wird die Polizei bei ihm vorbei kommen, er wird ihnen den Fall erklären und das wars.
Nun, auf dem Amt ist das schon eine heiß diskutierte Angelegenheit, man sollte generell mit solchen Äußerungen vorsichtig sein.
Nicht immer geht das ab wie in den großen und mittelständischen Fuhrunternehmen wo ein harter Konkurenzkampf stattfindet, wo man sich versucht mit der großen und kleinen Gerüchteküche einen Vorteil zu verschaffen.

Schon manch einer wurde durch üble Nachrede ruiniert und kein Hund wollte mehr einen Knochen von dem nehmen, weil es Äußerungen gab die nur nachgeplappert wurden.
Nicht immer sind Polizisten so "human" und lassen das unter den Tisch fallen, sie müssen der Sache immer korrekt nachgehen. All zu häufig müssen sich unsere Zivil-Gerichte mit solchen Tatbeständen herumärgern.
Es gibt leider immer noch einen großen Unterschied zwischen privatem und geschäftlichem Recht. Hab auch schon von Amts wegen damit zu tun gehabt.

Es ist natürlich erlaubt privat und auf Anfrage Emails oder in diesem Fall auch PN mit der Adresse des Betreffenden weiter zu geben. Spricht nichts dagegen die Zuchtkollegen vorzuwahrnen. Aber öffentlich ist das abzulehnen.

Was man ja noch versuchen kann ist mehrere Betroffene zusammen zu suchen um möglicherweise eine Sammelklage einzureichen. Denn, wenn es ein Einzelfall wäre, hätte man auch schlechte Karten.

Leider scheitern die meisten Verfahren am "lapalien Paragraph" weil der Streitwert zu gering ist.

§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Wer nicht zahlen kann und dies bei der Bestellung genau weiß, fällt unter diesen Paragraphen.
Der Paragraph schützt den Gläubiger leider nicht vor einem solchen Fall das muß man schon selbst tun und hellwach sein.

Du kannst bei Zahlungsverzug einen sogenanten Mahnbescheid beantragen. Darin wird deine gesamte Forderung einschl. Zinsen etc. angegeben. Dieser wiederum wird dem zuständigen Amtsgericht zugeschickt, welches ihn mit lediglich formaler Prüfung (ob alles korrekt ausgefüllt ist) dem Schuldner zusendet. Reagiert der Schuldner innerhalb von zwei Wochen nicht, hast Du automatisch einen pfändbaren Titel, kannst also theoretisch einen Gerichtsvollzieher vorbei schicken (auf Deine Kosten versteht sich). Ob das Sinnvoll ist sei dahingestellt.

Der Schuldner wiederum hat die Möglichkeit, dem Mahnbescheid zu widersprechen, was er einfach nur durch ein Kreuzchen im betreffenden Kästchen bestätigt. In diesem Fall bleibt nur noch zu klagen, was Du unter Umständen nicht machst, es sei denn, Du weißt genau, dass der Schuldner über genügend finanzielle Mittel verfügt und Du dir deiner Sache 100 % sicher bist. Nach meiner Erfahrung ist es so, dass es je nach Höhe der Forderung es wenig Sinn macht weitere Schritte einzuleiten. Das heißt, man mahnt x-mal, wenn dann nichts passiert, belässt man es dabei.

Im Grunde läuft es immer auf die Frage hinaus, ob der Schuldner überhaupt über entsprechende finanzielle Mittel verfügt, egal ob Firma oder Privatperson. Wenn das nicht der Fall ist, stecke keine Arbeit mehr rein, es ist eh nichts zu holen.

Vorkasse hat sich bewährt. Die Leute zahlen besser als vorher, weil sie ihre Vögel haben wollen und ich habe keinen Ärger. Wenn irgendwer nicht zahlt, dann ist es halt so (ärgert einen zwar auch, aber es entsteht kein finanzieller Schaden).

Wenn auch die Chancen nicht so gut stehen, letztenendes wird man nur durch Schaden klug. Beim nächsten mal immer auf Vorkasse bestehen dann gibt es kein böses Erwachen!


Was macht ihr denn im umgekehrten Fall, also ihr zahlt bekommt aber nichts?
 
Vielleicht wäre es ein Schutz, derartige Geschäfte nur noch auf Vertragsebene abzuwickeln. Das bedeutet schriftlich als Brief oder als Fax. In keinem Fall E-Mail oder nur telefonisch.

Dadurch gerät der Käufer automatisch in Verzug und die Kaufabsicht bzw. der Kauf (Warenübergabeschein durch Spedition) ist Belegt.

Und dann, bei Nichtbezahlung, knallhart Mahnbescheid wie von Raven erwähnt.

Wir, die ordentlichen, müssen Maßstäbe setzen.

Wer ordentliches Interesse hat an unseren Tieren, kommt entweder selber vorbei, bzw. hat keine Problem mit einer Vertragsregelung zur Absicherung beider Seiten. Schließlich möchte der, der in Vorkasse geht, ja auch etwas in Händen haben, auf das er sich berufen kann, wenn er so wie Sirius betrogen wurde.

Im übriegen gebe ich auch Privat niemals Vögel ab, ohne mir die Ausweisdaten desjenigen notiert zu haben. Im Gegenzug erhält er von mir einen Kaufnachweis mit allen nötigen Angaben. :zustimm:
 
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