Besichtigungen des Vogelzimmers vom Immobilienmarklern

Diskutiere Besichtigungen des Vogelzimmers vom Immobilienmarklern im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Ich habe eine Frage. Ich habe ein Vogelzimmer. Sinn dieses Zimmers ist, dass die Vögel sich 24h frei bewegen können und rumfliegen können. Nun...
Dagi

Dagi

Haubenfan
Beiträge
357
Ich habe eine Frage. Ich habe ein Vogelzimmer. Sinn dieses Zimmers ist, dass die Vögel sich 24h frei bewegen können und rumfliegen können.
Nun ist es so, dass ich umziehen und die Wohnung in der wir bisher lebten, verkauft werden soll. Dazu wurde ein ziemlich stressige Immobilienmarklerbüro beauftragt.
Diese wollen Besichtigungstermine (3 die Woche scheinen zu wenige zu sein) und können nicht verstehen, dass ich zu Zeiten zu denen ich geschäftlich verreist bin, Ihnen keinen Zutritt zur Wohnung gewähren möchte (ohne mein Beisein). Ausserdem passt es nicht, dass ich Samstag und Sonntagstermine anbiete. Naja aber jetzt mal zum Punkt:
Bin ich wirklich verpflichtet meine Vögel einzufangen und in Transportboxen zu stecken, wenn sie die Wohnung besichtigen wollen?
Ich habe keine "große" Voliere (da ich ja ein Vogelzimmer habe) oder zumindest so ein in die ich alle Vögel einfangen könnte, ausserdem sehe ich es nicht ein.
Dies betrifft einen Raum der Wohnung, alle anderen sind begehbar.
Ausserdem habe ich mitgeteilt, dass sie gerne mein Vogelzimmer betreten dürfen aber nur mit desinfiezierten Schuhsolen und ohne schwarze Bekleidung, weil Paru darauf aggressiv reagiert. Weiterhin gestatte ich Ihnen Zutritt nur auf eigene Gefahr ins Vogelzimmer. Das ist die gleiche Sitation, wie mit einem unverträglichen Hund. Ich finde, dass eigentlich sehr fair. Ausserdem könnten Sie von der Tür aus in das Zimmer blicken und würden alles sehen können bis auf den Heizkörper.
Wie ist das mit Bildern? Dürfen die Bilder von meinen Vögeln machen bzw. Vogelzimmer?
Was muss ich und was nicht?
Kennt sich jemand aus?
 
Hallo Dagi

Zuerst mal: Du mußt überhaupt nichts.

Die Maklerfirma wurde ja von Dir beauftragt und Du stellst dabei die Bedingungen. Zu fordern haben die gar nichts.
Wenn das denen nicht paßt, nun es gibt noch mehr Makler.
Also, Termine gibts nur wenn Du dafür Zeit hast, basta. Das Vogelzimmer haben die nicht zu betreten es sei denn Du erlaubst es. Damit wären doch alle Deine Sorgen erledigt.
Ansonsten wenn die Brüder Dir auf den Keks gehen drohe ihnen einfach einen anderen Makler zu beauftragen und sie rauszuschmeißen.
Ich hoffe nur für Dich daß Du bei der Maklerfirma keinen Alleinauftrag über drei oder sechs Monate unterschrieben hast. Dann bist Du nämlich der angeschissene, wenn die Dich nicht aus dem Vertrag lassen kannst Du nichts dagegen tun.
Du hast Dich offenbar sehr von denen einschüchtern lassen, vergiß nie wer hier wen bezahlt, daß Du nämlich am längeren Hebel sitzt. Die wollen ja Geld verdienen und das können sie nur wenn Du mitspielst.
Also, tief Luft holen und den Herrschaften klar machen wo der Hammer hängt.
 
Moin.

Alfred...ich habe das so verstanden, dass Dagi dort Mieter in der Wohnung ist und diese Wohnung nun vom Eigentümer verkauft werden soll. Also ist nicht Dagi ist der Auftraggeber des Maklers sondern der Eigentümer/Wohnungsgesellschaft.

LG, Olli
 
Moin.

Alfred...ich habe das so verstanden, dass Dagi dort Mieter in der Wohnung ist und diese Wohnung nun vom Eigentümer verkauft werden soll. Also ist nicht Dagi ist der Auftraggeber des Maklers sondern der Eigentümer/Wohnungsgesellschaft.

LG, Olli

So habe ich das auch verstanden
 
Hallo Olli

Kannst recht haben, das habe ich glaube ich falsch verstanden.
Aber das ist völlig egal, der Makler kann trotzdem nicht machen was er möchte. Entweder der benimmt sich und richtet sich nach Dagi oder er braucht gar nicht mehr wegen eines Termines zu fragen.
Der Wohnungseigentümer muß sich dann halt was einfallen lassen, auf keinen Fall darf Dagi sich unter Druck setzen lassen.
Ich habe selber mal ein Haus verkauft und weiß wie man mit den Typen umgeht. Was glaubst Du denn wie viele Makler ich verschlissen habe? :D
Denen muß man nur kräftig genug auf die Füße treten, dann machen die auch was sie sollen.
 
Der Besitzer der Wohnung möchte die Wohnung nach unserem Auszug verkaufen. Ich habe keinen Markler bestellt. Sie handeln im Auftrag meines Vermieter und rufen ständig an. Sie wollen, dass ich meine Tiere einfange, Ihnen Bilder schicke und da ich mich weigere, wird es nicht besser. Sie wollen, dass ich Ihnen in der Zeit meiner dienstlichen Abwesenheit Zugang zu der Wohnung gewähre. Auch das habe ich verneint. Ich bin am Packen von Umzugskartons, alles steht im Chaos. Sie meinen, ich hätte zu wenig Zeit für Besichtigungen.....
Ich habe meinen Vermieter bereits in der Kündigung mitgeteilt, dass ich kaum Zeit haben und wenn dann nur Wochenends und nur langfristig planen kann. Er hat gesagt, dass wäre kein Problem. Und jetzt.
Letztes Jahr hat er mir schonmal eine Horde von Immoblienmarklern auf den Hals gehetzt. Dieses Jahr macht ich das nicht nochmal mit!
Ich fange meine Tiere nicht ein. Freiflugzeit ist Freiflugzeit und ein Freiflugzimmer ist für Freiflug da! Ich sehe es jetzt auch nicht ein, eine Voliere für die Besichtigungen zu kaufen!
Ach ja, mein Vermieter ist nicht erreichbar (Ausland) daher auch der Markler.
Ausserdem kann ich sehr wohl verlangen, dass sie ihre dreckigen Fussohlen vor Eintritt ins Vogelzimmer desinfizieren oder würdet Ihr da alle von der Strassen belaufenen Schuhe reinlaufen lassen. Ich habe Kakadus, die sind empfindlich genung.
Weiss jemand ob Sie sich an die Regel, die ich aufstelle halten müssen?
Wo finde ich eine Beratung? Ich dreh echt druch!
Ich halte mich persönlich für sehr koopertativ aber eben mit festen Regeln.
 
Weiss jemand ob Sie sich an die Regel, die ich aufstelle halten müssen?
Daran müssen die sich halten, fertig aus.
Falls die Dir Krümel in den Käse machen wollen dann sag ihnen einfach daß sie entweder zu parieren haben oder aber von Dir keinerlei Termin mehr bekommen. Daß Du außerdem bei solchen Forderungen wie Besichtigung ohne Deine Anwesenheit die Sache schon als versuchte Nötigung sehen wirst und entsprechende rechtliche Schritte in Erwägung ziehst.
Die können auf keinen Fall verlangen bei Deiner Abwesenheit in die Wohnung gehen zu dürfen. So weit käme es noch. Du bist immer noch der Wohnungsinhaber und ein Betreten Deiner Wohnung ohne Dein Einverständnis wäre Hausfriedensbruch.
Für eine kostenlose Beratung wende Dich an einen Rechtspfleger an Deinem Amtsgericht, dafür sind die da.
 
Alfred hat da vollkommen recht.
Noch ist es "Deine" Wohnung - also stellst Du die Regeln auf. Wenn sie sich nicht dran halten, dann gibt es eben keine Besichtigungstermine mehr. Die können sie dann ja machen wann sie wollen, wenn Du ausgezogen bist.
 
Wenn Dagi die Wohnung gekündigt hat muß sie auch Besichtigungen zulassen, in allen Zimmern, sonst kann sie später für die ausgefallenen Kosten belangt werden.

Das wichtigste ist aber :
Steht denn im Mietvertrag was über Besichtigungen bei Kündigung drin, meist ist das so und da dran muß sie sich auch logischerweise halten, Vermieter und Mieter, beide haben unterschrieben

Wenn der Vermieter per Einschreiben 4 Tage vor der Besichtigung mitteilt das er kommt, muß jemand da sein, zur Not muß man einem Bekannten den Schlüssel geben. Bei nicht berufstätigen würden zwei Tage reichen.
Und wenn die vögel agressiv sind dann müssen die während des Besuchs eingesperrt sein.



Beabsichtigt der Vermieter, das Haus oder die Wohnung zu verkaufen, muss es Ihm möglich sein, das Mietobjekt zusammen mit Interessenten zu besichtigen (LG Hamburg, Urteil vom 11.11.1993, Az.: 307 S 349/93, WM 1994, 425; AG Lüdenscheid, Urteil vom 23.08.1990, Az.: 8 C 698/90, WM 1990, 489). Voraussetzung ist allerdings, dass er den Besichtigungstermin rechtzeitig angemeldet hat und die Besichtigung zu einer angemessenen Zeit stattfinden soll (AG Lüdenscheid, Urteil vom 23.08.1990, Az.: 8 C 698/90, WM 1990, 489; AG Neuss, Urteil vom 07.06.1989, Az.: 30 C 165/89, WM 1989, 364; AG Aachen, Urteil vom 02.07.1985, Az.: 12 C 16/85, WM 1986, 87).
 
Diesen Gesetzesauszug kann man aber unterschiedlich auslegen.

Der Makler will ja mehr als drei Termine die Woche machen und nicht einsehen, dass die Interessenten entweder das Vogelzimmer nur vor der Türe aus einblicken können. Oder - wenn sie es unbedingt betreten möchten - die Schuhe desinfizieren.

Das Problem ist ja nicht, dass Dagi keine Termine zulassen will, sondern auch die Menge an Terminen. Und die ist nicht unbedingt zumutbar.
Wird eine Wohnung zum Kauf angeboten, dann kommt es teilweise zu einem regeltrechten Run, weil viele "eben mal gucken wollen". Wenn jemand ernsthaft interessiert ist, der wird sich nicht dran stören das Vogelzimmer nur von der Türe aus einsehen zu können, da er sich die Wohnung später eh noch mehrmals ansehen wird.

Welche Kosten sollen denn Anfallen, wenn jemand ein Zimmer nur einsehen und nicht betreten kann??

Man muss sich nicht alles gefallen lassen, auch wenn man gewisse Pflichten hat. Man hat aber genaus seine Rechte.

Der Vermieter kann so lange wie er will Einschreiben schicken mit Terminen... wenn Dagi laufend auf Geschäftsreise ist, dann ist sie nicht da um die Termine zu planen und wahrzunehmen. Und genau um diesen Umstand weiß der Vermieter, da sie es mit ihm besprochen hast.
 
Diese Rumdiskutiererei bringt doch am Ende nix.
Dagi soll sich einen vernuenftigen Rechtsbeistand holen und sich beraten lassen.

Ggf. dann dieser 'Gesellschaft' von dem einen netten Brief schreiben lassen mit angebotenen Besichtigungsdaten und gut is.

Mehr als 3x die Woche ist schlichtweg nicht zumutbar bei einem normal arbeitenden Mitglied dieser Gesellschaft. Daran hat sich auch eine Maklerfirma zu halten und wenn nicht gibts eben Mecker vom Anwalt und gut is.
 
alfred hat wie meistens wieder recht !


das private eigentum, die räumliche wohnung ist per gesetz geschüzt ! ich hab das recht dazu niemanden in die wohnung reinzulassen, weder GEZ beauftragte, den mieter selber noch irgendwelche anderen leute !

ein recht besteht nur dann mit richterlichem befehl ( wohnungsdurchsuchung etc. ). und somit der allgemeinen interesse !
nicht das ich dergleichen schon mal durchgemacht hätte, aber der allgemeine glaube der bürger an solchen schandtaten hält einfach fest !

also entweder parieren die markler oder sie bekommen einfach NIX zu sehen !

ach ja, hähä, erinnere mich da noch an eine geschichte eines freundes:
da hatten die grün weißen mal den fuß inn die türe gestellt und der vatter hatte einfach die türe geschlossen, ohne rücksicht auf verluste !
ergebnis war: anzeige des beamten, aber ohne erfolg, weil wegen obrig genannten :D

... meine erfahrung mit dem umgang solcher personen ...

LRS
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Will der Wohnungseigentümer die Wohnung verkaufen, führt kein Weg daran vorbei, den von ihm beauftragten Makler die zu verkaufende Wohnung besichtigen zu lassen. Der Makler kann Fotos aller Räume anfertigen, die für einen Verkauf notwenidig sind. Auch spätere potentielle Käufer dürfen die Wohnung besichtigen.
Da nützt auch der Gang zum Anwalt nix.
LG
Wilfried
 
Hi

alfred hat wie meistens wieder recht !

dem ist nicht so !

wenn eine wohnung verkauft werden soll, auch wenn der mieter nicht auszieht wie in diesem fall, nuss eine besichtigung durch makler und potenziellen käufern gewehrt werden.
vögel spielen da eine untergeordnete rolle und eine dientfektion der schuhe müssen diese leute auch nicht machen ( normal sauberes schuhwerk ). ich als mieter bin verplichtet alle räumlichkeiten zur besichtigung begehbar zu halten. ich muss keinen in die wohnung lassen wenn ich nicht dabei bin und niemanden habe den ich meinen schlüssel anvertrauen kann. entstehen allerdings dadurch mehrkosten für den vermieter sind dieser zu erstatten, zb wenn eine besichtigung erst nach auszug möglich sein sollte noch weitere mietzahlung bis zu der länge der kündigungsfrist ( also der zeit die dem vermieter nicht nicht zur verfügung stand ).
genaueres würde ich aber über eine rechtsberatung erfragen.
 
Moin.

Ich hab hier mal aufgeräumt und alle unangemessenen sowie überflüssigen Postings entfernt (auch die, die dann keinen Sinn zum gemüllten mehr ergaben).

Ich bitte euch hier fachlich und vernünftig weiterzuschreiben...denn ich habe keine Lust, das Thema hier zu schliessen.

LG, Olli
 
Ich verweigere ja nicht die Besichtigungstermine. Ab September steht die Wohnung leer und dann können soviele Leute kommen wie sie wollen. Ich möchte lediglich nicht:
-meine Vögel einfangen bei jedem Termin
-dass die Besucher die Schuhsohle desinfizieren bevor sie ins Vogelzimmer gehen
- keine täglichen Besuchtermine oder Besuche in meiner Abwesenheit, da ich bereits angefangen habe zu packen.
Ich lasse das gerade prüfen.
Grundsätzlich muss ich ihnen Zutritt gewähren, das ist richtig aber eben nicht täglich oder auch nicht in meiner Abwesenheit (sofern sie ,wie in meinem Fall, vorab angekündigt wurde). Mehr erfahre ich noch.
 
Dagi, Recht hast Du.
Taegliche Begehungstermine sind meines Wissens weder zulaessig noch zumutbar und verstossen gegen die Guten Sitten. Von einem unzulaessigen Eindringen in Deine Privatsphaere ganz zu schweigen.

Aber Du hast ja schon nen Rechtsbeistand, wie ich aus Deinem Post rauslese. Der kann Dir das sicher besser sagen, was da Sache ist und was nicht und Dich im Ernstfall auch beraten, wenn du Dich wehren musst.

Nebenbei bemerkt kann man die taeglichen Anrufe dieser 'Firma' auch als unzulaessige Belaestigung ansehen womit Du dann ebenfalls auf Unterlassung 'klagen' koenntest.
 
Hi

Nebenbei bemerkt kann man die taeglichen Anrufe dieser 'Firma' auch als unzulaessige Belaestigung ansehen womit Du dann ebenfalls auf Unterlassung 'klagen' koenntest.

so wie ich weiss, muss jeder besichtigungstermin angemeldet werden und das mit einer angemessenen frist.
ergo telefonanrufe wegen terminabsprache sind keine belästigung, sondern eine notwendigkeit !!!

diesbezüglich zu klagen ??? übernimmt bestimmt auch keine rechtschutzversicherung.

ps. ich bin selber vogelhalter und vermieter und wenn es ums geld geht, mache ich auch keine abstriche. da ist es halt entweder verlängert miete zahlen oder besichtigungstermiene zulassen und das uneingeschränk was die räumlichkeiten betrift.
 
Zuletzt bearbeitet:
Thema: Besichtigungen des Vogelzimmers vom Immobilienmarklern

Ähnliche Themen

Zurück
Oben