Taubenschlag

Diskutiere Taubenschlag im Forum Stadttauben im Bereich Tauben - Ich will mir einen Taubenschlag einrichten. Was muß ich beachten. Welche Genehmigungen oder ähnliches brauche ich? Ich füttere seit Jahren...
D

dove

Guest
Ich will mir einen Taubenschlag einrichten.
Was muß ich beachten.
Welche Genehmigungen oder ähnliches brauche ich?
Ich füttere seit Jahren gestrandete Brieftauben und auch andere verwilderte, die kommen.
Heute war das Ordnungsamt da, Beschwerde von Anwohnern, Angst vor den gefährlichen Krankheitserregern, Taubenzecken.
Da ich rhetorisch absolut unfähig bin, konnte ich nur schlecht Gegenargumente geben, war faktisch hilflos.
Es muß doch Möglichkeiten geben, das Fütterungsverbot zu umgehen, indem ich mich als Taubenzüchter tarne?
Bitte um Hilfe und um Infomaterial.
 
Es muß doch Möglichkeiten geben, das Fütterungsverbot zu umgehen, indem ich mich als Taubenzüchter tarne?

... und genau darin wird das Problem liegen.
Kann der Schlag auf eigenem Grund und Boden stehen, wird schon Vieles leichter. Ansonsten sind für solche baulichen Massnahmen in aller Regel die Zustimmungen der Eigentümer einzuholen.
Es wird zudem schnell ersichtlich, ob jemand tatsächlich züchtet, seine Tiere dauerhaft hält, ordnungsgemäss beringt usw., oder ob es eben nur eine Umgehung von Verboten bzw. eine Art Auffangstation ist. Dann ist Ärger vorprogrammiert, der sich vor allem daran messen wird, wie intensiv Du Dein Hobby zu betreiben gedenkst (einzelne Tiere oder ganze Herden) und wie wehrhaft und einfallsreich die Nachbarn sind. Prinzipiell ist Haustierhaltung ja erlaubt. Aber eben nur soweit, wie Andere nicht über das hinnehmbare Maß hinaus beeinträchtigt werden. Und dieses Maß ist, wie immer, eine subjektive Sache und letztlich auch eine Frage des Beweises, den dann allerdings die Gegenseite zu erbringen hätte.
Sollte das Amt zur Auffassung kommen, dass es sich um eine Art Auffang- und Unterbringungsstation für kranke und sonstige, pflegebedürftige Vögel handelt, greifen wiederum andere Vorschriften, zu denen bestimmt Andere in diesem Forum, die solche Stationen betreiben, Näheres sagen können. Die Einquartierung von freilebenden Vögeln bewegt sich nämlich oft in einer rechtlichen Grauzone. Vor allem, wenn es nicht der einzelne, zufällig mal aufgelesene Vogel ist, sondern daraus eine laufende Beschäftigung wird.
Alles in allem also gute Nachrichten - für die Juristen und Schreibstuben-Menschen ... :zwinker:
 
Mir fallen als Argumente spontan ein:

Postiver Effekt bei Schlaghaltung:

1. Kontrolle der Vermehrung der Stadttauben durch Eitausch (Gipseier)
2. Kontrolle der Gesundheit (Bademöglichkeiten, Gefiederbehandlung (Zecken), gutes, vitaminreiches Futter

Sowas könnte sowohl dem Ordnungsamt als auch den Nachbarn einleuchten.

Aber hier wissen die Taubenleute bestimmt noch was viel besseres:D
 
Zuletzt bearbeitet:
... und genau darin wird das Problem liegen.
Kann der Schlag auf eigenem Grund und Boden stehen, wird schon Vieles leichter. Ansonsten sind für solche baulichen Massnahmen in aller Regel die Zustimmungen der Eigentümer einzuholen.
Es wird zudem schnell ersichtlich, ob jemand tatsächlich züchtet, seine Tiere dauerhaft hält, ordnungsgemäss beringt usw., oder ob es eben nur eine Umgehung von Verboten bzw. eine Art Auffangstation ist. Dann ist Ärger vorprogrammiert, der sich vor allem daran messen wird, wie intensiv Du Dein Hobby zu betreiben gedenkst (einzelne Tiere oder ganze Herden) und wie wehrhaft und einfallsreich die Nachbarn sind. Prinzipiell ist Haustierhaltung ja erlaubt. Aber eben nur soweit, wie Andere nicht über das hinnehmbare Maß hinaus beeinträchtigt werden. Und dieses Maß ist, wie immer, eine subjektive Sache und letztlich auch eine Frage des Beweises, den dann allerdings die Gegenseite zu erbringen hätte.
Sollte das Amt zur Auffassung kommen, dass es sich um eine Art Auffang- und Unterbringungsstation für kranke und sonstige, pflegebedürftige Vögel handelt, greifen wiederum andere Vorschriften, zu denen bestimmt Andere in diesem Forum, die solche Stationen betreiben, Näheres sagen können. Die Einquartierung von freilebenden Vögeln bewegt sich nämlich oft in einer rechtlichen Grauzone. Vor allem, wenn es nicht der einzelne, zufällig mal aufgelesene Vogel ist, sondern daraus eine laufende Beschäftigung wird.
Alles in allem also gute Nachrichten - für die Juristen und Schreibstuben-Menschen ... :zwinker:
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In manchen Bundesländern bedarf es trotz eigenem Grundstück,
einer Baugenehmigung!
Das war die Nachbarn vorbringen,--ist mehr als "fadenscheinig"!!

Zur Zeiten der Vogel/Hühnergrippe haben die Leutchen selbst ihren Kanarienvogel ins Tierheim gebracht--weil sie Angst hatten,sich anzustecken!

Ansonsten schließe ich mich meinem Vorredner an!
Gruß
Michael
 
danke erst mal für alle Antworten
es handelt sich ums eigene Grundstück
nun hab ich im Erdgeschoß schon ein Vogelzimmer und könnte das als Taubenschlag nutzen, bräuchte noch eine Voliere (Baugenehmigung für Voliere womöglich auch erforderlich - hier in Deutschland weiß man nie was genaues)
momentan bewohnt ein Pärchen das Taubenzimmer
er hatte höchstwahrscheinlich Paramyxovirose, war halb tot, als ich ihn fand
die anderen auf dem Balkon sind teilweise Nachkommen von einer Brieftaube, die hier schon seit Jahren lebt, andere von mir nach Pflege wieder rauslassen, sind auch dabei
ich betrachte sie schon als meine Vögel
ich mach mich mal kundig, ob ich eine Pflegestation für Tauben betreibe
 
danke erst mal für alle Antworten
es handelt sich ums eigene Grundstück
nun hab ich im Erdgeschoß schon ein Vogelzimmer und könnte das als Taubenschlag nutzen, bräuchte noch eine Voliere (Baugenehmigung für Voliere womöglich auch erforderlich - hier in Deutschland weiß man nie was genaues)
momentan bewohnt ein Pärchen das Taubenzimmer
er hatte höchstwahrscheinlich Paramyxovirose, war halb tot, als ich ihn fand
die anderen auf dem Balkon sind teilweise Nachkommen von einer Brieftaube, die hier schon seit Jahren lebt, andere von mir nach Pflege wieder rauslassen, sind auch dabei
ich betrachte sie schon als meine Vögel
ich mach mich mal kundig, ob ich eine Pflegestation für Tauben betreibe

auf eigener Grundstück kannst was bauen wenn man in Deutschland nach seinem Nachbarn leben sollte da hatte man lieber eine Knast gekauft.

Was hast denn da ? Hast Garten ist da Anbauten drauf ? und und
 
Moin Dove

Du wirst ja sicherlich nicht in die organisierte Brieftauben.-Flugtauben,-oder Ausstellungstaubenzucht einsteigen wollen, sondern "nur" gestrandete Tauben zeitweilig aufnehmen wollen.

Da Du ein eigenes Grundstück hast, solltest Du folgendermaßen vor gehen.
Du schaust Dich zunächst einmal in Deiner Umgebung um, ob dort Taubenschläge zu finden sind. Wegen der Ortsüblichkeit.
In der Lanbesbauordnung suchst Du die entsprechende Passage, in der geregelt ist, ob Tierställe genehmigungspflichtig sind, oder nicht. Das ist, wie Michael bereits schrieb, von Bundesland zu Bundesland verschieden.
In einigen LBO ist allerdingsdie Errichtung von Kleintierställen von 5m³ Rauminhalt jedoch genehmigungsfrei. Und jetzt wird´s interessant: Du darfst Dir unter Umständen einen solchen Kleintierstall auf Deinem Grund und Boden bauen und auch darin Tauben halten.

Wenn Du (wie ich) streitbar bist, lässt Du Dich von Deinen Nachbarn und den Ordnungsbehörden nicht ins Bockshorn jagen. Von Tauben gehen keine größeren Gefahren für die Gesundheit aus, als von anderen Vögeln.
Dazu gibt es etliche Untersuchungen, die im Internet verfügbar sind.

Kommt eine Unterlassungsanweisung, schreibst Du den entsprechenden Widerspruch. Zur Not kannst Du vor dem Verwaltungsgericht klagen.
Das kostet nicht viel und bringt viel Spaß in die sowieso versaute Nachbarschaft.... .

Wenn Du noch Fragen hast, wende Dich gern an mich. Ich denke auch Michael wird Dir gern behilflich sein.

Herzlichen Dank dafür, dass Du Dich um die Tauben kümmerst!

Viele Grüße

Heinrich
 
Was nüzt das eigene Grundstück wenn die Anhwohner reklamieren

Übrigens mein Vater hatte auch mal einen Taubenschlag, wo er die Tauben natürlich auch fliegen lies.
Wir konnten die Vögel 1 Jahr behalten dan mussten wir sie wegen Reklamationen abgeben.

Warum? Du willst mir ja nicht weiss machen das die Tauben nur auf deinem Grundstück bleiben.
Wir waren in einem kleinen Wohnquartier, wo die ^Tauben dan halt auch auf Nachbarsdecher flogen und ihr Geschäft hinterliesen..

Folge ? eben Tauben mussten abgegeben werden, wird bei euch wohl nicht viel anders sein. Bahalten wollten wir sie nicht da sie den Freiflug gewohnt waren.-.
 
Moin Fabian,

wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Es geht nicht um eine organisierte Taubenzucht, sondern um die Unterbringung gestrandeter, verletzter oder kranker Tauben.
Die setzen sich erwartungsgmäß nicht auf Nachbarsdächer, sondern sind froh, zu leben und zu saufen und zu fressen zu haben.

Ich habe nicht umsonst auf die LBOn der Länder hingewiesen, die etwas über Kleintierställe aussagen (oder auch nicht).
Zudem muss man manchmal kämpfen, um etwas zu erreichen. Im Übrigen zählt in Deutschland nicht nur der Wille der Nachbarn, oder Ordnungsbehörden.

Beste Grüße

Heinrich
 
danke Heinrich
ich mach mich kundig
eine Idee wäre, die Nachkommen von "meiner Brieftaube"
einzufangen (wie weiß ich noch nicht) und als "meine" zu beringen, damit sie folglich keine Stadttauben mehr sind, für die leider Gottes hier in meiner Stadt der Dichter und Denker mit falschem Schillerschädel in der Gruft (der Name darf nicht genannt werden - Ordnungsämter sind ja auch nicht von gestern) das städtische Fütterungsverbot nicht mehr greift
die Frau vom Ordnungsamt ist eigentlich sehr nett
vielleicht bringe ich es fertig, daß die Stadt mir einen privaten betreuten Taubenschlag zugesteht
ich habe über Internet hier die Vereine Ilmbote und Heimatliebe gefunden, aber ob das reicht für die ortstyisch-Einstufung?
ich melde mich wieder
vielen Dank auch an alle, die sich hier melden
P.S. die Begründung Gesundheitsgefährdung ist wirklich weithergeholt
schließlich habe ich folgende Seite schon längst gelesen:
http://www.tierrechte.de/p20003000x1007.html?PHPSESSID=4210faee8fa1a044610f5c02b17ffbea
 
Hi an alle
natürlich will ich nicht in organisierte Brieftauben.-Flugtauben,-oder Ausstellungstaubenzucht einsteigen
ich will nur, daß meine Vögel nicht verhungern

§63 Verfahrensfreie Bauvorhaben
14. folgende sonstige bauliche Anlagen:
e) andere unbedeutende Anlagen oder unbedeutende Teile von Anlagen wie ... Taubenhäuser ...
na, ist das nicht super?
 
wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Es geht nicht um eine organisierte Taubenzucht, sondern um die Unterbringung gestrandeter, verletzter oder kranker Tauben.
Die setzen sich erwartungsgmäß nicht auf Nachbarsdächer, sondern sind froh, zu leben und zu saufen und zu fressen zu haben.

Ich habe nicht umsonst auf die LBOn der Länder hingewiesen, die etwas über Kleintierställe aussagen (oder auch nicht).
Zudem muss man manchmal kämpfen, um etwas zu erreichen. Im Übrigen zählt in Deutschland nicht nur der Wille der Nachbarn, oder Ordnungsbehörden.

Beste Grüße

Heinrich

Heinrich ertapt, war zu faul um alles zu lesen ;)
wollte nur zeigen, das es durchaus Probleme geben kann, wenn man die Tauben frei fliegen lässt.

grüsse dich
 
neue Frage:
wer definiert mir den Begriff Verwilderte Tauben?

Denn für verwilderte Tauben gilt im ganzen Stadtgebiet Fütterungsverbot.
 
klips denen Ringe mit deiner Telefonnummer drauf an.
Wer will dir beweisen, dass im Prinzip nicht deine Tiere sind?
 
Was nüzt das eigene Grundstück wenn die Anhwohner reklamieren

Übrigens mein Vater hatte auch mal einen Taubenschlag, wo er die Tauben natürlich auch fliegen lies.
Wir konnten die Vögel 1 Jahr behalten dan mussten wir sie wegen Reklamationen abgeben.

Warum? Du willst mir ja nicht weiss machen das die Tauben nur auf deinem Grundstück bleiben.
Wir waren in einem kleinen Wohnquartier, wo die ^Tauben dan halt auch auf Nachbarsdecher flogen und ihr Geschäft hinterliesen..

Folge ? eben Tauben mussten abgegeben werden, wird bei euch wohl nicht viel anders sein. Bahalten wollten wir sie nicht da sie den Freiflug gewohnt waren.-.

Hi Fabian
Dein Einwand war insofern falsch-
als dein Vater die Tauben nicht fachgerecht gehalten hat!

Tauben,fachgerecht gehalten-
-kennen nur den Himmel + den eigenen Schlag--niemals aber Dächer von Nachbarn!
Gruß
Michael
 
Hi Fabian
Dein Einwand war insofern falsch-
als dein Vater die Tauben nicht fachgerecht gehalten hat!

Tauben,fachgerecht gehalten-
-kennen nur den Himmel + den eigenen Schlag--niemals aber Dächer von Nachbarn!
Gruß
Michael

ich will dir schon recht geben...

Ich habe nebeneinander Garten an unsere Garten und bis jetzt ist kein einzige Taube zu Nachbarn Garten geflogen noch NIE...

Man muss sich etwas kümmern für die Ziele,es ist schon eine gefahr da wenn der jenige seine Tauben raus läßt und die Tauben nie Baden,später sehen die an Nachbarn Garten eine Teig da landen die rein (also kann schon passieren sagte einer zu mir)

Mfg

Süleyman
 
Moin dove

Zitat: "§63 Verfahrensfreie Bauvorhaben
14. folgende sonstige bauliche Anlagen:
e) andere unbedeutende Anlagen oder unbedeutende Teile von Anlagen wie ... Taubenhäuser ...
na, ist das nicht super?"

Dann wäre das nun geklärt:zustimm:

Charmanterweise, solltest Du jetzt trotzdem zum Bauamt Deiner Stadt gehen, den Jungs erzählen, was Du vor hast, und vor allem nach haken, wie es um die Abstandsflächen zu Deinen Nachbarn steht.
Unter Umständen musst Du Grenzabstände einhalten. Auch bei genehmigungsfreien, untergeordneten Gebäuden "von denen Gefahren, wie von einem Gebäude" ausgehen können... . Schwachsinn? Ja. Ist aber so.
Denn, wenn Du ein genehmigungsfreies, untergeordnetes Gebäude (z. B. Gartenhaus) in die Abstandsfläche stellst, kann (je nach Nutzung) bei einer "Umwidmung" dieses untergeordneten Gebäudes ein Gebäude entstehen, von dem "Gefahren" (Gerüche, Geräusche) ausgehen... .
Heißt im Klartext: auch wenn die Errichtung genehmigungsfrei ist, muss es die Nutzung als Taubenschlag noch lange nicht sein.
Daher gehst Du eben zum Bauamt und lässt Dir schriftlich die Nutzung des Taubenschlages, als eben diesen erlauben (genehmigen geht nicht, da genehmigungsfrei...). Im Vorgespräch erzählst Du natürlich, dass Du keinesfalls beabsichtigst, die Biester fliegen zu lassen, denn dann wäre Dein Ziel ja verfehlt, Tauben gesund zu pflegen und nach Hause zurück zu befördern.

Viel Erfolg bei Deinem Vorhaben!

LG

Heinrich

Ns.: ob Du die Tauben beringst, oder es lässt, bleibt Dir überlassen. Es wird niemand kommen, der Dir Tauben wegnimmt, weil Du nicht nachweisen kannst, dass sie Dir gehören.
Ursprünglich geschlossen beringten Tauben solltest Du keinesfalls den Ring abnehmen. Diese Tauben würden dann für den Züchter wertlos. Sie würden deshalb auf dem Teller enden.
 
Was nüzt das eigene Grundstück wenn die Anhwohner reklamieren

Übrigens mein Vater hatte auch mal einen Taubenschlag, wo er die Tauben natürlich auch fliegen lies.
Wir konnten die Vögel 1 Jahr behalten dan mussten wir sie wegen Reklamationen abgeben.

Warum? Du willst mir ja nicht weiss machen das die Tauben nur auf deinem Grundstück bleiben.
Wir waren in einem kleinen Wohnquartier, wo die ^Tauben dan halt auch auf Nachbarsdecher flogen und ihr Geschäft hinterliesen..

Folge ? eben Tauben mussten abgegeben werden, wird bei euch wohl nicht viel anders sein. Bahalten wollten wir sie nicht da sie den Freiflug gewohnt waren.-.

Also bei meinen Briefern ist das ganz anders.
Ich lasse zwar den Schlag von Morgens bis Abends offen, aber die Tauben sitzen nur auf unseren Dächern..
Selbst das Nachbarhaus lassen sie infrieden. Und das ist gleich gegenüber vom Schlag.
mfg Hin
 
Also bei meinen Briefern ist das ganz anders.
Ich lasse zwar den Schlag von Morgens bis Abends offen, aber die Tauben sitzen nur auf unseren Dächern..
Selbst das Nachbarhaus lassen sie infrieden. Und das ist gleich gegenüber vom Schlag.
mfg Hin

der Schlag war bei uns auch ab Morgen offen..
hmmm, wir hatten keine Briefer.. das waren wohl Zuchttauben, weiss den Namen nicht mehr genau, zu lange her..
Die einten waren schwarz weiss und die anderen Braun weiss, glaube man nennte sie irgendwas mit Schild?

Die flogen überall drauf, daher macht mich eure Aussage etwas stutzig :?

grüsse
 
Hi, an alle, die es interessiert,
ich war beim Ordnungsamt und hab das Mißverständis aufgeklärt.
Die Futter- und Wasserstelle dient natürlich zur Wildvogelfütterung, die ich fast ganzjährig betreibe (momentan kommen u.a. ca. 30 Spatzen, die ja vom aussterben bedroht sind).
Desweiteren füttere ich meine Tauben, das sind meine Haustiere, die kann ich schließlich nicht verhungern lassen.
Die Dame vom Ordnungsamt will mir das natürlich nicht glauben,will die Sache weiterverfolgen, aber bis jetzt habe ich (Gott sei dank) noch nichts gehört von ihr.
Ob ich denn beweisen kann, das das meine Tauben sind, ich sagte nein, eine Beringungspflicht hätte ich nicht, ich kann ihr aber meine Fotos zeigen (welcher Mensch hat schon Interesse an Taubenfotos) sowie ihr die Namen meiner Tauben nennen. Hat sie natürlich nicht interessiert.
Ich habe ihr einen Packen Infomaterial da gelassen, mit der Bitte um Verteilung an die zuständigen Leute.
Mal sehen, was sich entwickelt.
LG
Dove
 
Thema: Taubenschlag

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