Jetzt mal im ernst, Freiflug???

Diskutiere Jetzt mal im ernst, Freiflug??? im Forum Aras im Bereich Papageien - Habe ja schon öfter Threads gelesen, wo von Freiflug die Rede ist. Was sind die Randbedingungen? Könnte mir vorstellen, wenn ich z.B. Lady DR...
Hey hey Mm,

sorry, aber a) ist der Text schwer zu lesen bzw., zu verstehen (jedenfalls für mich) und b) geb ich Alex mit seinem Posting völlig recht.
Auch ich habe desöfteren beobachtet wie die Spatzen/Amseln an die Voliere der Vögel hin sind und meine Vögel wiederum das auch gut fanden, sie alle auf dem Boden saßen und pickten. :)
 
@Uhu

Hallo, Susanne! Hab jetzt erst den WDR-Beitrag entdeckt, hat mir gut gefallen, danke für den Link!

Alex: Dein Grundstück ist vielleicht dein "Revier", aber deswegen ganz bestimmt kein rechtsfreier Raum, in dem nur deine "Gesetze" gelten :~
 
Hi Jan

Hallo, Susanne! Hab jetzt erst den WDR-Beitrag entdeckt, hat mir gut gefallen, danke für den Link!

Alex: Dein Grundstück ist vielleicht dein "Revier", aber deswegen ganz bestimmt kein rechtsfreier Raum, in dem nur deine "Gesetze" gelten :~


Habe ich auch nicht behauptet,aber es kann mir keiner verbitten die Aras zu halten so wie ich es für richtig halte sofern sie mein Grundstück nicht verlassen.
Genau so gut kann ich ein Modell-Helikopter steigen lassen.


Das ich auf meinem Grundstück nichts illegales machen darf ist mir auch klar;)



Gruß Alex
 
Habe ich auch nicht behauptet,aber es kann mir keiner verbitten die Aras zu halten so wie ich es für richtig halte sofern sie mein Grundstück nicht verlassen.
Genau so gut kann ich ein Modell-Helikopter steigen lassen.


Das ich auf meinem Grundstück nichts illegales machen darf ist mir auch klar;)



Gruß Alex

Aber darum geht es doch grade, das kannst du eben nicht, wenn du dadurch irgendwelche Gesetze oder Bestimmungen verletzt wie z. B. Artenschutz... jedes deutsche Gericht darf und muss dich dann auch auf deinem eigenen Grundstück zurechtweisen können. Offenbar ist dir das nicht so klar, wenn ich deine Beiträge lese...
 
Hallo,
unsere Großpapageien im Freiflug stören in "unserem Habitat" sicher keine freilebenden einheimischen Arten.... (die sind hier alle ausgewandert (zum Nachbarn), als der 101. Papagei einzog ---- da wurde es ihnen hier zu laut!:D)
Mal ganz sachlich: Sperrt alle eure Katzen ein! Die stören z.B. die einheimischen Singvögel bei der Brut!
Die zuständige Behörde in K., wo zwei Freiflieger (ehemals unsere) leben, hat sich dort sogar schon "selbst" vom Freiflug der Aras persönlich überzeugt und keine Einwände gehabt, dass die Aras in der Großstadt in ihrem Wohnbereich frei fliegen! Die für Artenschutz zuständige Behörde hatte dort nichts gegen freifliegende Aras einzuwenden!

Na, dann gibt es noch andere, die Freiflieger halten - über ganz Deutschland verteilt (untereinander kennt man sich...) Warum haben denn da überall die Artenschutzbehörden nichts gegen den kontrollierten Freiflug einzuwenden?
Der Freiflieger gehorcht nach entsprechendem Training mindestens ebenso gut wie ein Hund auf den "Pfiff".

Es braucht halt Zeit und Mühe, einen Papagei für den kontrollierten Freiflug auszubilden - ihn zu trainieren. Das Leben des Papageis erfährt eine ungemeine Bereicherung!
Deshalb: es geht nicht um "lasst ihn doch fliegen" - es geht um sehr viel Disziplin, harte Arbeit und tolle Erfolge!

(Ist so ähnlich wie beim Hundetraining. Jeder ausgebildete Hund darf in der freien Natur frei herumlaufen - wenn er sich "an die Regeln" (z.B. das BNatSchG) hält und dafür braucht er die Ausbildung und Anwesenheit seines Halters!)
LG
Susanne
 
Oh Jan,

Aber darum geht es doch grade, das kannst du eben nicht, wenn du dadurch irgendwelche Gesetze oder Bestimmungen verletzt wie z. B. Artenschutz... jedes deutsche Gericht darf und muss dich dann auch auf deinem eigenen Grundstück zurechtweisen können. Offenbar ist dir das nicht so klar, wenn ich deine Beiträge lese...

Ich habe in zwischen Ordner voll von Drohungen seitens Naturschützer.
Hab ja ein Angelgrundstück in Naturschutzzone.
Die Versuchten schon vieles um mich zu enteignen oder mir den Zufahrt
mit dem Auto zu verbitten.Das Gesetz ist got sei dank nicht an der Seite
von Natursüchtigen Freunden.



Und mein Grundstück wo ich wohne unterliegt keinen Naturschutz.
Also muß ich die Naturschutzgesetze nicht beachten(Sprich Brutzeiten u.s.w.)
Ich kann Zuhause die Flex anschmeissen oder mit dem Rasentrack durch die wiesen pesen.Das geht keinen etwas an außer meine Nachbarn;)

Die Vögel die bei mir auf dem Grundstück brühten ,lassen sich auf jedenfall
weder von meinen Aras noch von mir daran stören sich dort zu vermehren und unsere Autos anzukackern:D


Und wenn ich die Modelflugzeuge mit den Richtigen vergleiche,so komme ich
zu einem eindeutigem Ergebniss. Die Echten sind Lauter und Umweltunfreundlicher.

Alleine deshalb müsste man auch die Hobbypiloten die in der Niedriger höhe
fliegen ja auch stoppen oder?Sonnst ist es einfach Schwachsinn die Modellflugzeuge zu verbitten:D

Aber da hängt ja viel Geld dran:zustimm:



Ich habe volles Verständniss wenn es in einem Naturschutzgebiet verboten wird aber in meiner Wohnlage ist es Blödsinn.

Nur dass wollte ich eigentlich damit sagen.

Ich kann dir auf jeden Fall versichern ,dass ich mich mit den Naturschutz und
Landschaftschutzgesetzen bestens auskenne also mache dir keine Sorgen um mich ich komme schon zurecht:D



In diesem sinne


Alex
 
Hallo Susanne,

Hallo,
unsere Großpapageien im Freiflug stören in "unserem Habitat" sicher keine freilebenden einheimischen Arten.... (die sind hier alle ausgewandert (zum Nachbarn), als der 101. Papagei einzog ---- da wurde es ihnen hier zu laut!:D)
Mal ganz sachlich: Sperrt alle eure Katzen ein! Die stören z.B. die einheimischen Singvögel bei der Brut!
Die zuständige Behörde in K., wo zwei Freiflieger (ehemals unsere) leben, hat sich dort sogar schon "selbst" vom Freiflug der Aras persönlich überzeugt und keine Einwände gehabt, dass die Aras in der Großstadt in ihrem Wohnbereich frei fliegen! Die für Artenschutz zuständige Behörde hatte dort nichts gegen freifliegende Aras einzuwenden!

LG
Susanne

Mich würde es ehrlich gesagt überraschen wenn irgendwelche Einwände erhoben werden.

Zu mal steht es doch in dem Gesetz drin, dass man die Nichtheimiche Vögel(Tiere) nicht aussetzen b.z.w. einsiedeln darf.

Dies geschieht in deinem Falle garnicht.

Aussetzen heist Wegschmeissen dem Schicksal überlassen.

Bei kontrollierten Freiflug lässt du dein Vogel zum Trainingszwecken (was der Gesundheit dient) auf deinem Grundstück fliegen und hollst ihn zurück.

Da kann von "Aussetzen" nicht die Rede sein.


Ansiedeln heißt doch,dass es mehrere Exemplare hier zum Leben und Brühten
ausgesezt werden.Dann kann es natürlich zu einer verdrängung der heimischer Vögel Führen.

Machst du ja auch nicht.

An diesem Punkt kann also vom "Ansiedeln" auch keine Rede sein.


Mir sind keine weitere Gesetze bekannt die den Freiflug unterbinden sollen.

Ich hoffe auch dass es so bleibt.

Es währe viel zu schade die Freiflieger wieder einzusperren.



Gruß Alex
 
Ich kann dir auf jeden Fall versichern ,dass ich mich mit den Naturschutz und
Landschaftschutzgesetzen bestens auskenne also mache dir keine Sorgen um mich ich komme schon zurecht:D

Um dich mach ich mir keine Sorgen. Aber wenn ich so lese, wie sehr dir die Natur auf deinem Land am A.... vorbeigeht, mach ich mir eher darum Sorgen. Einerseits der große Ara-Freund sein wollen, aber alles andere ist dann egal... naja, jeder wie er glücklich wird. :k
 
Schade

Um dich mach ich mir keine Sorgen. Aber wenn ich so lese, wie sehr dir die Natur auf deinem Land am A.... vorbeigeht, mach ich mir eher darum Sorgen. Einerseits der große Ara-Freund sein wollen, aber alles andere ist dann egal... naja, jeder wie er glücklich wird. :k


Mir geht eben nichts am A-vorbei.

Es gibt nur Gesetze,die mir für Sinnlos erscheinen und
dem Naturschutz nicht wirklich dienen.Ich denke mal dass,ich meine Meinung
äußern kann.Den wir haben in Deutschland ja Meinungsfreiheit.


Leider wusste ich schon wie es mit uns wieder endet.Das habe ich schon in deinem ersten posting an mich gemerkt.

Schade drum und nun zurück zum eigentlichen;)



Gruß Alex
 
Mir geht eben nichts am A-vorbei.

Es gibt nur Gesetze,die mir für Sinnlos erscheinen und
dem Naturschutz nicht wirklich dienen.Ich denke mal dass,ich meine Meinung
äußern kann.Den wir haben in Deutschland ja Meinungsfreiheit.

Klar, du hast eine Meinung, aber diese Meinung setzt auf deinem Grundstück nicht bestehende Gesetze außer Kraft, egal wie sinnvoll du das hältst.
Ich hab nämlich die Meinung, dass Gesetze zu etwas gut sind und wenn jemand lauthals rumschreit, dass er auf seinem Grund machen kann, was er will, halte ich das für mein Rechtsempfinden mehr als bedenklich.
 
Hmmmm

Klar, du hast eine Meinung, aber diese Meinung setzt auf deinem Grundstück nicht bestehende Gesetze außer Kraft, egal wie sinnvoll du das hältst.
Ich hab nämlich die Meinung, dass Gesetze zu etwas gut sind und wenn jemand lauthals rumschreit, dass er auf seinem Grund machen kann, was er will, halte ich das für mein Rechtsempfinden mehr als bedenklich.


Wieder zu viel sincefiction ,lass es gut sein
 
Science Fiction? Vielleicht liest du mal den Kram, den du hier von dir gibst, während du User wie Mäusemädchen einfach nur ohne Sinn und Verstand angehst.
Lustig, wenn Leute sich nach zwei Seiten schon nicht mehr erinnern wollen, was sie geschrieben haben... aber so kann man es sich auch leicht machen. Aber auch hier ist jede Form der Diskussion mit dir völlig sinnlos. Viel Spaß in deinem Revier, das ja nur deinen Gesetzen zu unterstehen hat :D
 
Nach artenschutzrechtlichen Bestimmungen (§ 42 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG - ) ist es untersagt, wild lebende Tiere der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören.

Dieses Verbot umfaßt auch Einzelaktivitäten von Personen, ist aber "nicht etwa auf Einzelaktivitäten von Personen beschränkt (...)." (Trautner, J. & R, Jooss (2008 ): Die Bewertung "erheblicher Störung" nach § 42 BNatSchG bei Vogelarten, in: Naturschutz und Landschaftsplanung – Zeitschrift für angewandte Ökologie, Ausgabe 9/2008, Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart, S. 265 – 272)

Mit Urteil(en) vom 31.07.2007 (Az. RN 11 K 06.1930 und RN 11 K o7.0275) hat das Verwaltungsgericht Regensburg die Rechtmäßigkeit einer Untersagung der Aufstiegserlaubnis von Modellflugzeugen "wegen Störung der Nist-, Brut- und Wohnstätten von Vögeln und Vorliegen eines nicht zulassungsfähigen Eingriffs in Natur und Landschaft" und die "rechtmäßige Versagung eines (...) erlaubnisfreien Modellflugbetriebes aus naturschutzrechtlichen Gründen" bestätigt.

Aus den Gründen:

"Dabei gelten die Ausführungen zu § 42 BNatSchG entsprechend. Die Eingriffsregelung unterscheidet sich aber in zweifacher Hinsicht von § 42 BNatSchG: (1.) Die konkrete Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung der Vögel reicht aus (Art. 6 Abs. 1 BayNatSchG). (...) (2.) Eine erhebliche Beeinträchtigung der Vogelwelt als Teil des Naturhaushalts i.S.v. Art. 6 Abs. 1 BayNatSchG kann daher auch darin liegen, dass die Tiere (...) bei der Nahrungssuche gestört und dadurch ihre Reproduktions- und Überlebensfähigkeiten (ihre "Fitness") verringert werden." (Anmerkung: Markierungen durch Fettdruck und Unterstreichung von mir)

Bitte nicht an der nur sehr indirekten Vergleichbarkeit von Modellflugzeugen und Großpapageien Anstoß nehmen. Wesentlich an/in der Urteilsbegründung ist die Aussage, daß

a.
bereits die konkrete Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Vögel zur Verbotsbegründung ausreicht und es keiner Beweisführung hinsichtlich tatsächlich eingetretener (respektive: anderweitig festgestellter) Beeinträchtigungen bedarf,

b.
daß eine konkrete Beeinträchtigung schon isoliert (ohne Berücksichtigung weiterer Störfaktoren) in einer Störung der Tiere (Vögel) bei der Nahrungssuche liegen kann.

Ausnahmemöglichkeiten von den Regelungen des § 42 BNatSchG sind eng reglementiert. Hierzu nochmals Trautner & Jooss (Quelle siehe 2. Abschnitt d. Postings): "Ist eine erhebliche Störung nicht zu vermeiden oder auf ein unerhebliches Maß zu mindern, so ist für Vorhaben öffentlichen Interesses eine Realisierung nur im Ausnahmeregime des § 43 möglich."

Es liegt auf der Hand, daß für "konkrete Möglichkeiten einer Beeinträchtigung" (Störung) durch praktizierten Freiflug von Großpapageien keinerlei "öffentliches Interesse" (im Sinne der Gesetzgebung), sondern nur Partikularinteressen einer kleinen Gruppierung herleitbar sind. Das potenzielle Risiko einer Störung (bzw. die Störung) ist vermeidbar (Rechtsbegriff: "vermeidbare Störung") bzw. im Umkehrschluß: nicht unvermeidbar.

Zum Begriff der Störung: Störungen sind Ereignisse, die "ausgelöst durch einen natürlichen oder anthropogenen Störreiz (...) bei einem Tierindividuum eine (...) Veränderung auf physiologischer Ebene (...) oder eine (sichtbare) Verhaltensänderung (...) bewirken (...)." (Roth, M. & J. Ulbricht (2006): Anthropogene Störungen als Umweltfaktor, in: Bauer, H. et al., Freiraum und Naturschutz, Springer-Verlag, Berlin-Heidelberg, S. 152 / fast gleichlautend bei: M. Stock et al. (1994): Der Begriff Störung in naturschutzorientierter Forschung: ein Diskussionsbeitrag aus ornithologischer Sicht, Zeitschrift für Ökologie und Naturschutz 3. (1), S. 49-57)

Der Charakter (die Einstufung) des Gebietes, in welchem Freiflug mit Großpapageien praktiziert wird (werden soll), ist zwar anderweitig nicht unwesentlich (Stichwort: FFH-Richtlinien), spielt aber hinsichtlich der Bewertung von Zulässigkeiten/Unzulässigkeiten im Sinne des BNatSchG keine Rolle. Hierzu Trautner & Jooss: "Im Gesetzestext wird das Verbot der erheblichen Störung nicht auf bestimmte Räume oder Habitate beschränkt, sondern zeitbezogen definiert (BNatSchG § 42 Abs. 1 Nr. 2: während der Fortpflanzungs-, Aufzuch-t, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten)."

Unterschiedliche "Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten" bei zudem nicht zu erwartender Kenntnis der in den vorgesehenen "Freifluggebieten" zu den jeweiligen Zeiten vorhandenen Vertreter der heimischen Avifauna* lassen (wenn überhaupt) ein bestenfalls ganz enges (kaum bestimmbares und daher für die Praxis irrelevantes) Zeitfenster für "Freiflüge" zu, die bei großzügigster Auslegung und unter Außerachtlassung weiterer (zu beachtender) rechtlicher Regularien (u. a. des TSchG) den Vorgaben des § 42 BNatSchG entsprechen könnten.

Um eine kleine Vorstellung darüber zu vermitteln, mit dem Vorkommen wie vieler Arten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu rechnen ist, nachstehend ein kleiner Teil der Ergebnisse des DDA-Birdrace 2008 (Birdrace ist ein bundesweiter Wettkampf des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten, bei dem verschiedene Teams an einem Tag zwischen 0 und 24 Uhr innerhalb eines Landkreises die dort vorkommenden Vogelarten beobachten und dokumentieren):

Nordfriesland-Team (Zählergebnis): 161 Arten, Schwalm-Eder-Kreis-Team (Zählergebnis): 126 Arten, Lahn-Dill-Kreis-Team (Zählergebnis): 120 Arten, Mainz-Bingen-Team (Zählergebnis): 112 Arten, Merzig-Wadern-Team (Zählergebnis); 93 Arten. (veröffentlicht in: Flieg und Flatter – Aktuelles aus der Vogelschutzwarte, Ausgabe 15 / August 2008, Staatl. Vogelschutzwarte f. Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, S. 4)

Es sollte (von rechtlichen Aspekten abgesehen) jedem/jeder "Natur- und Vogelfreund/in" einleuchten, daß das Interesse an weitgehender Störungsfreiheit der vielen heimischen Arten über den Partikularinteressen von "Freiflugenthusiasten" stehen muß.

Von der Nichtbeschränkung der Regelungen des § 42 BNatSchG auf "bestimmte Räume oder Habitate" abgesehen, ist (rein "informatorisch") festzuhalten, daß auch in vermeintlich "minderwertigen" Gebieten durchaus mit der Anwesenheit störempfindlicher Arten gerechnet werden kann (so u. a. A. Garnel et al. (2007): Vögel und Verkehrslärm: Quantifizierung und Bewältigung entscheidungserheblicher Auswirkungen von Verkehrslärm auf die Avifauna, Schlussbericht November 2007 / Langfassung FuE-Vorhaben 02.237 / 2003 / LR des Bundesmin. f. Verkehr, Bau u. Stadtentwicklung, Bonn / Kiel).

Einige (ausweitbare) Beispiele für "konkrete Möglichkeiten einer erheblichen Beeinträchtigung der Vögel" durch ein oder mehrere freifliegende/s Exemplar/e sog. Großpapageien:

a.
Einhalten von Effektdistanzen seitens heimischer Vögel, ausgelöst durch akustische und/oder optische Wahrnehmung beispielsweise eines Ara in (oder in unmittelbarer) Nähe einer Nahrungsquelle (Baum, Strauch etc.).

b.
Beibehaltung von Effektdistanzen durch besonders störanfällige Arten über den Zeitpunkt der Präsenz artfremder Freiflieger hinaus.

c.
Erhebliche Beeinträchtigung heimischer Arten zu erhöht störungsrelevanten Zeiten (wie zum Beispiel: Brut, Jungenaufzucht). Mögliche Folge: Fernbleiben futtertragender Altvögel.

d.
Erhöhte Beeinträchtigung revierbesetzender heimischer Arten des Offenlandes (wie zum Beispiel: Feldlerche). Mögliche Folge: Verlassen angestammter Reviere* (und Brutreviere) bei mehrmaliger (respektive: längerfristiger) "Freiflugnutzung" im gleichen Areal. Brutausfälle.

*Jeromin hat in einer Arbeit eine Reviergröße der Feldlerche von 1,0 bis 1,3 Hektar für Ackerflächen in Schleswig-Holstein ermittelt (Jeromin, K. (2002): Zur Ernährungsökologie der Feldlerche (Alauda arvensis L. 1758 ) in der Reproduktionsphase, Diss. Math,-Naturwiss. Fakultät der Christian-Albrechts-Universität, Kiel).

Gruß
MMchen
Und deshalb dürften keinerlei Hauskatzen unbeaufsichtigt herumlaufen.
ich bin serh dafür. Aber solange sich Katzenbesitzer nicht daran halten, sehe ich die Sachlage bei Freifliegern im vergleich hierzu deutlich entspannter.

Wenn endlich mal jemand diese Rechtslage konsequent auf Katzenhaltung umsetzen würde, fände ich das sehr begrüßenswert.
Mir sind Fälle bekannt, wo Katzen defintiv eine Zauneidechsenpopulation zum erlöschen gebracht haben, mehr als dreissig Fledermäuse getötet und einen traditionellen Fledermausschlafplatz verwaist haben. Ich kenne eine Katze, die im Sommer fast jeden Tag einen, manchmal mehrere Vögel vor der Haustür ablegt-und durchaus nicht immer Amseln.

Das wird akzeptiert und über ein paar Freiflieger regt man sich auf und zitiert dei gleiche Rechtslage.....
 
Ich rege mich keinesfalls über "Freiflieger" auf, sondern ich habe hier lediglich die Rechtslage in`s Netz gestellt. Für seine Entscheidungen, sein Handeln und sein Tun ist schließlich jeder selbst verantwortlich - nicht nur bezüglich der freien Natur, sondern auch seinem eigenen Tier gegenüber. Und was die freilaufenden Katzen, Hunde und sonstige durch den Mensch verursachte Störungen betrifft, so ist das zweifellos zutreffend und ebenso zweifellos kein Grund (und nie ein Grund dafür gewesen), auf gesetzliche Regularien zu verzichten, weil eben auf zigfache Weise geschieht was geschieht. (Mittel- oder unmittelbare) Beunruhigungen sind im Sinne des BNatSchG unzulässig. Ich kann (und möchte) NIEMAND dazu zwingen, dies zur Kenntnis zu nehmen und entsprechend zu handeln (bzw. Handlungen zu unterlassen).

Gruß
MMchen
 
Ich weiss...ich rege mich nur aus aktuellem Anlass wieder mal über die Freigängerkatzen auf, die in unserer Reihenhaussiedlung astronomische Populationsdichten erreichen.
Noch mehr rege ich mich über die zur Schau gestellte Haltung der Besitzer auf.
Ich denke "ernsthaft" über einen Tigerpython mit Sommerfreilauf im Garten nach. Katzen eignen sich auch als Futtertiere...
Wenn eine freilaufende Katze eine Eidechse aus einem Freilandterrarium zerren darf, darf auch ein freilaufender Python eine dort auftauchende Katze....
Manchmal wird so ein Forum zum Ventil.
Was die Rechtslage angeht hast Du natürlich recht.
Alles andere ist jedem selber überlassen.
 
@ Ingo

Ich weiss...ich rege mich nur aus aktuellem Anlass wieder mal über die Freigängerkatzen auf, die in unserer Reihenhaussiedlung astronomische Populationsdichten erreichen.
Noch mehr rege ich mich über die zur Schau gestellte Haltung der Besitzer auf.
Ich denke "ernsthaft" über einen Tigerpython mit Sommerfreilauf im Garten nach. Katzen eignen sich auch als Futtertiere...
Wenn eine freilaufende Katze eine Eidechse aus einem Freilandterrarium zerren darf, darf auch ein freilaufender Python eine dort auftauchende Katze....
Manchmal wird so ein Forum zum Ventil.

Die Abwägung, ob ganze Populationen heimischer Eidechsenarten (egal ob nun Zaun-, Mauer- oder Waldeidechse, weiter südlich vielleicht gar die Smaragdeidechse) dem Individualinteresse an "artgerechter" Haltung von Stubentigern (ob wissentlich oder nicht spielt für die betreffenden/betroffenen Arten keine Rolle) "geopfert" werden (dürfen), findet in vielen (zu vielen) Halter/innen-Köpfen leider nicht statt. Und: Es steht zu befürchten, daß eine derartige Abwägung auf absehbare Zeit nicht stattfinden wird. Inwieweit (und wie nachhaltig) freilaufende Katzen in toto Singvogel-, Kleinsäuger- und Reptilienbestände schädigen/dezimieren (können) - es kommt wohl auf das "Freilaufgebiet", die Zahl der "Freigänger" und die Bestandsdichten der geschädigten Arten an. Der kurzen Rede kurzer Sinn: Ich stimme Dir ausdrücklich zu, möchte aber keinesfalls (wie hier schon des öfteren geschehen) eine erneute (fruchtlose und unergiebige) "Debatte" zum Thema "Stubentiger und Freigang" lostreten.


@ Freiflug-Befürworter

Ist es denn so unverständlich, daß hinsichtlich des "Freiflugs von Papageien" kein eigenständiges, ausschließlich auf diese (Rand)-Thematik bezogenes, Gesetzeswerk (Ironie an: Titelvorschlag: BFfPaG = BundesfreiflugPapageien-Gesetz. Ironie aus) existiert?

Üblich (und sinnvoll) ist - nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland - eine "Rahmengesetzgebung", die Schutzziele und Vorgaben zu deren Einhaltung festschreibt und es zuläßt, Sachverhalte, welche der Zielsetzung zuwiderlaufen, flexibel unter die jeweiligen Allgemeinvorgaben (des Gesetzes und/oder ggf. der Verordnung/en) zu subsummieren und im Falle der Zuwiderhandlung entsprechend zu sanktionieren.

Es ist weder sinnhaltig noch zumutbar, jede nur denkbare Variante eventuell störender Einflußnahmen auf die heimische Tier- und/oder Pflanzenwelt gesondert per Gesetz und/oder Verordnung zu reglementieren. Geschähe dies, so wären die zu befassenden Fachgremien und Ausschüsse nebst (bei Bundesgesetzen) Fachministerien, Bundestag, Bundesrat etc. permanent mit der Ausarbeitung und Verabschiedung von beispielsweise Gesetzeswerken (Ironie an) wie "Bundesbetretungs-Regulierungsgesetz für Nordicwalker/innen in geschützten "Auwaldgebieten" / BRegNwGAuw (Ironie aus) beschäftigt.

Deshalb: Das "Argument" des Fehlens eines explizit benannten (gesetzlich festgeschriebenen) Verbots der Praktizierung von Freiflug mit Papageien ist schlichtweg unsinnig.

Als eigenständiges Teilgebiet der vergleichenden Verhaltensforschung hat sich mittlerweile die sogenannte Störungsbiologie (die Bezeichnung spricht für sich) etabliert. Die Störungsbiologie, in deren Mittelpunkt der Begriff der "Störung" steht, befaßt sich mit anthropogenen (durch menschliches Verhalten verursachte) Störungen der natürlichen Umwelt. Insbesondere die stetig zunehmende Anzahl störungsrelevanter infrastruktureller, flächenverbrauchender und beeinträchtigender Maßnahmen sowie (nicht zuletzt) störungsrelevanter "Freizeitbeschäftigungen" (unterschiedlichster Art) hat in der Summe dazu geführt, daß Beeinträchtigungen wildlebender Tiere (mit hinreichend bekannten Folgen) zunahmen/zunehmen. Fast alle Artenschutzkonzepte hinsichtlich deutlich rückläufiger oder bestandsbedrohter Vogelarten beinhalten mittlerweile (auch) die Forderung nach einer "drastischen Reduzierung der Störungen durch Freizeitnutzungen". Wenn jede Interessengruppierung für sich in Anspruch nimmt, heimische Arten (das gilt für Pflanze und Tier gleichermaßen) mit mehr oder minder belastenden Aktivitäten zu Gunsten der Verfolgung von Partikularinteressen in ihren natürlichen (Lebens)-Abläufen zu beeinträchtigen, so kann das nicht unreglementiert hingenommen werden, wie M. Stock in einem Kongressvortrag schon 1995 anmerkt(e).

Stock, M. (1995): Störungen der Natur in der Sicht des Naturschutzrechts - ein juristischer Beitrag zur Störungsbiologie, Kongressvortrag, Universität Bielefeld

Gruß
Heidrun
 
Hallo Heidrun,

Ich rege mich keinesfalls über "Freiflieger" auf, sondern ich habe hier lediglich die Rechtslage in`s Netz gestellt. (bzw. Handlungen zu unterlassen).

Gruß
MMchen


Es entsteht aber der Eindruck.

Nicht nur in diesem Theard.


Sollte der Eindruck mich täuschen ,so muss ich mich woll entschuldigen.



Gruß Alex
 
@ Ingo



Die Abwägung, ob ganze Populationen heimischer Eidechsenarten (egal ob nun Zaun-, Mauer- oder Waldeidechse, weiter südlich vielleicht gar die Smaragdeidechse) dem Individualinteresse an "artgerechter" Haltung von Stubentigern (ob wissentlich oder nicht spielt für die betreffenden/betroffenen Arten keine Rolle) "geopfert" werden (dürfen), findet in vielen (zu vielen) Halter/innen-Köpfen leider nicht statt. Und: Es steht zu befürchten, daß eine derartige Abwägung auf absehbare Zeit nicht stattfinden wird. Inwieweit (und wie nachhaltig) freilaufende Katzen in toto Singvogel-, Kleinsäuger- und Reptilienbestände schädigen/dezimieren (können) - es kommt wohl auf das "Freilaufgebiet", die Zahl der "Freigänger" und die Bestandsdichten der geschädigten Arten an. Der kurzen Rede kurzer Sinn: Ich stimme Dir ausdrücklich zu, möchte aber keinesfalls (wie hier schon des öfteren geschehen) eine erneute (fruchtlose und unergiebige) "Debatte" zum Thema "Stubentiger und Freigang" lostreten.


@ Freiflug-Befürworter

Ist es denn so unverständlich, daß hinsichtlich des "Freiflugs von Papageien" kein eigenständiges, ausschließlich auf diese (Rand)-Thematik bezogenes, Gesetzeswerk (Ironie an: Titelvorschlag: BFfPaG = BundesfreiflugPapageien-Gesetz. Ironie aus) existiert?

Üblich (und sinnvoll) ist - nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland - eine "Rahmengesetzgebung", die Schutzziele und Vorgaben zu deren Einhaltung festschreibt und es zuläßt, Sachverhalte, welche der Zielsetzung zuwiderlaufen, flexibel unter die jeweiligen Allgemeinvorgaben (des Gesetzes und/oder ggf. der Verordnung/en) zu subsummieren und im Falle der Zuwiderhandlung entsprechend zu sanktionieren.

Es ist weder sinnhaltig noch zumutbar, jede nur denkbare Variante eventuell störender Einflußnahmen auf die heimische Tier- und/oder Pflanzenwelt gesondert per Gesetz und/oder Verordnung zu reglementieren. Geschähe dies, so wären die zu befassenden Fachgremien und Ausschüsse nebst (bei Bundesgesetzen) Fachministerien, Bundestag, Bundesrat etc. permanent mit der Ausarbeitung und Verabschiedung von beispielsweise Gesetzeswerken (Ironie an) wie "Bundesbetretungs-Regulierungsgesetz für Nordicwalker/innen in geschützten "Auwaldgebieten" / BRegNwGAuw (Ironie aus) beschäftigt.

Deshalb: Das "Argument" des Fehlens eines explizit benannten (gesetzlich festgeschriebenen) Verbots der Praktizierung von Freiflug mit Papageien ist schlichtweg unsinnig.

Als eigenständiges Teilgebiet der vergleichenden Verhaltensforschung hat sich mittlerweile die sogenannte Störungsbiologie (die Bezeichnung spricht für sich) etabliert. Die Störungsbiologie, in deren Mittelpunkt der Begriff der "Störung" steht, befaßt sich mit anthropogenen (durch menschliches Verhalten verursachte) Störungen der natürlichen Umwelt. Insbesondere die stetig zunehmende Anzahl störungsrelevanter infrastruktureller, flächenverbrauchender und beeinträchtigender Maßnahmen sowie (nicht zuletzt) störungsrelevanter "Freizeitbeschäftigungen" (unterschiedlichster Art) hat in der Summe dazu geführt, daß Beeinträchtigungen wildlebender Tiere (mit hinreichend bekannten Folgen) zunahmen/zunehmen. Fast alle Artenschutzkonzepte hinsichtlich deutlich rückläufiger oder bestandsbedrohter Vogelarten beinhalten mittlerweile (auch) die Forderung nach einer "drastischen Reduzierung der Störungen durch Freizeitnutzungen". Wenn jede Interessengruppierung für sich in Anspruch nimmt, heimische Arten (das gilt für Pflanze und Tier gleichermaßen) mit mehr oder minder belastenden Aktivitäten zu Gunsten der Verfolgung von Partikularinteressen in ihren natürlichen (Lebens)-Abläufen zu beeinträchtigen, so kann das nicht unreglementiert hingenommen werden, wie M. Stock in einem Kongressvortrag schon 1995 anmerkt(e).

Stock, M. (1995): Störungen der Natur in der Sicht des Naturschutzrechts - ein juristischer Beitrag zur Störungsbiologie, Kongressvortrag, Universität Bielefeld

Gruß
Heidrun

Hallo Mmchen.......:trost:


Frage......, da ich keinen Bock habe auf Deine Zitate ein zu gehen...... Die Gruende kennst Du dafuer............

Wieviel Papageien hast DU oder die Leute die Du hier so fleissig zitierst...... im Freiflug oder dafuer trainiert?

M.
 
Hallo Marcus,

Frage......, da ich keinen Bock habe auf Deine Zitate ein zu gehen...... Die Gruende kennst Du dafuer............

klar kenn ich die Gründe. Du "hast keinen Bock", weil Dir Deine Fragen bereits in einem anderen Forum beantwortet wurden ;).


Wieviel Papageien hast DU oder die Leute die Du hier so fleissig zitierst...... im Freiflug oder dafuer trainiert?

Auch diese Frage wurde Dir bereits beantwortet: "Es ist vollkommen unerheblich, wieviele dieser "Leute" selbst Papageien halten. Die entsprechende Gesetzgebung und die Ausführungsbestimmungen dienen dem berechtigten Schutzanliegen der heimischen Tierwelt und nicht der Befriedigung von Partikularinteressen einiger weniger Papageienhalter mit Freiflugambitionen."

Ansonsten: Ich hatte eben noch eine nette Post verfaßt, die dann leider über internet verloren ging..... :D.

Gruß
Heidrun
 
Hallo Marcus,



klar kenn ich die Gründe. Du "hast keinen Bock", weil Dir Deine Fragen bereits in einem anderen Forum beantwortet wurden ;).

:D Ne moment mal MMchen....., kennst Du wirklich meine Gedanken??????? Wurden meine Fragen bereits beantwortet????????

Wenn ja dann mal los......:.........:prima:

Falls nicht.......: Denke bitte daran....."""Denken""" ist ein verdecktes Verhalten...., aber das weisst DU ja alles selber....... :+schimpf im Uebrigen um Dir auf die Spruenge zu helfen......:trost: Meine Fragen wurden NICHT beantwortet......ausserdem:

Lies mal bitte hier in den Archieven.......dann solltest Auch Du es verstehen, warum ich auf Deine zitier "Kuenste""" nicht viel gebe.....Denn Deine erste Post an mich """"Die ja so ueberaus hoefflich war........""" ist hier auf diesem Forum.... :+schimpf


Auch diese Frage wurde Dir bereits beantwortet: "Es ist vollkommen unerheblich, wieviele dieser "Leute" selbst Papageien halten. Die entsprechende Gesetzgebung und die Ausführungsbestimmungen dienen dem berechtigten Schutzanliegen der heimischen Tierwelt und nicht der Befriedigung von Partikularinteressen einiger weniger Papageienhalter mit Freiflugambitionen."


Rofl... hat meine Frage NICHT beantwortet..... MMchen...... Wenn Du die Frage beantworten kannst..... dann koennen wir gerne weiter diskutieren. Da wir dann BEIDE sowie die von Dir zitierten Herschaften dann erst einmal wissen worueber wir hier eigentlich reden...... Es geht Mir im Uebrigen nicht um, wie Du Dich hier mal wieder so"""Nett""" ausdrueckst um :

der Befriedigung von Partikularinteressen einiger weniger Papageienhalter mit Freiflugambitionen."

Es geht mir darum die Haltung meiner Papageien zu bereichern.....= Sprich meinen Papageien eine Wahl zu geben.........Denke daran ich """Zwinge"""" meine Papageien NICHT Frei zu fliegen.... sie haben eine Wahl, wie sieht es mit Deinen papageien aus?????:+schimpf

Aber wie gesagt es macht keinen Sinn mit Dir darueber zu diskutieren da Du nicht wissen kannst worueber ich rede.....im uebrigen...MMCHEN...es sind nicht """so wenige"""" Du waerst Evtl. erstaunt wieviele Halter Ihren Papageien Freiflug gewaehren. Und DU waerst auch evtl. erstaunt wie diese art der Haltung nun auch in Artenschutzprojekten angewandt wird...google mal.....

Zum so oft zitierten " Die entsprechende Gesetzgebung und die Ausführungsbestimmungen dienen dem berechtigten Schutzanliegen der heimischen Tierwelt "

LOL auch hier MMchen.....wenn Du Deine eigenen Papageien Frei fliegen lassen wuerdest, dann wuerdest Du wissen wie """"Hohl"""" dieses """"Argument"""""""" ist!

Meine eigenen Papageien kommen sehr gut mit den """Heimischen Voegeln""" aus und sind sicherlich keine """"Gefahr""" fuer die Voegel hier!

Studien Mmchen, Studien bitte die Deine werte Meinung belegen........und zwar mal zur Abwechslung Sachlich zum Thema bitte!

Nochmal.....wo leben die meisten """"Verwilderten"""" Papageien?

Freiflieger die dafuer trainiert sind, zaehlen NICHT zu verwilderten Papageien!!!!

Ansonsten: Ich hatte eben noch eine nette Post verfaßt, die dann leider über internet verloren ging..... :D.


Rofl..... MMCHEN ich Freue mich SEHR das Du anscheind eine sehr gute internet verbindung hast und keine Deiner Post's daher verloren geht! Ich freue mich auch fuer Dich das Du anscheinend nichts anderes zu tun hast, als in Foren zu schreiben.

Ich bin nicht mit dieser """"Glueckseligkeit""" ""gesegnet""" da wir hier Ueberland Leitungen haben, sowie Sehr starken Wind! Denk mal darueber nach....... oder auch hier: Google mal Marazion in Cornwall = das Wetter..... ;) Wenn es meine Zeit erlaubt werde ich gerne auf das """Forum""" schauen und mit grosser Freude in der Brust Deine so herliche Post dort lesen...... :trost:

Never mind.....

MFG

Marcus
 
Thema: Jetzt mal im ernst, Freiflug???
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