Einige Fragen zur ZG

Diskutiere Einige Fragen zur ZG im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Nach langem hin und her überlegen, habe ich mich jetzt doch entschloßen, eine zg zu machen. Bevor ich sie allerdings beantrage, hätt ich noch...
R

Ramona

Guest
Nach langem hin und her überlegen, habe ich mich jetzt doch entschloßen, eine zg zu machen.

Bevor ich sie allerdings beantrage, hätt ich noch einige fragen:

Muß der Quarantäneraum wirklich ein Bad bzw Gästewc sein oder kann auch ein normales Zimmer dazu dienen?

Falls Bad bzw Gästewc, reicht da auch das "normale" bad dass in jeder Wohnung ist oder muß es definitiv ein zweites sein?

muß ich irgendwas beachten beim beantragen?

kann ich die ringe auch ohne verein dann beantragen, wenn ja wo?



wäre für antworten sehr dankbar, da es derzeit eigentlich nur noch vom quarantäneraum abhängig is mit dem beantragen

hatte mich zwar schonmal informiert, wurde aber mit mehreren dingen durcheinander gebracht und wollt eben hier auf nummer sicher gehen
 
Hi

Muß der Quarantäneraum wirklich ein Bad bzw Gästewc sein
:?:?:?

der raum darf kein durchgangsraum sein, dort dürfen keine vögel zur dauerhaltung untergebracht werden und zutritt für fremde ist untersagt!!!!
denkst du da wirklich an bad bzw gästewc ???????
auch darf dieser nicht unmittelbar vom ort der normalen vogelhaltung begehbar sein.
halt quarantäne - isoliert von der aussenwelt
 
das mit dem bad bzw gästewc wurde mir von anderen leuten gesagt jörg, deswegen meine nachfrage hier

ist es den richtig, dass der raum ein warmwasseranschluß haben muß?
 
Hier erst einmal ein Link mit ein paar Daten:
Merkblatt

Ergänzend hinzufügen möchte ich:

Der Raum muß abschliebar sein!

Die Seuchenmatte muß vor dem Raum ausliegen
Vor dem Raum brauchst du so etwas wie eine Schleuse, sie kann auch innerhalb des Raumes gebaut werden, zum eigentlichen Quarantäneraum wird diese Schleuse mit einem Vorhang (Duschvorhang Plastik) abgegrenzt.
In der Schleuse brauchst du UV Beleuchtung (Tag und Nacht) zur Keimvernichtung sowie um deine dort aufbewahrte Schutzkleidung zu dekontaminieren.

Du brauchst dort auch einen Wasseranschluß und Abfluß.

Weiterhin muß alles abwaschbar gestrichen oder gefließt sein!!!! Zimmerdecke nicht vergessen!

Im Vogelraum selber muß kein UV-Licht hängen.

Die Quarantänekäfige müssen leicht zu dessinfizieren sein! Und die Vögel dürfen keinen Kontakt zu ihren Ausscheidungen bekommen.
Also Drahtkäfige, (lassen sich super abspritzen und trocken schnell) mit heraus-nehm-zieh-baren Gitterboden. Unten drunter Fließpapier oder Zeitung zum Auffangen des Kotes. Die Käfige stellst Du am besten in irgendwelche Metallregale aus dem Baumarkt, am besten mit Gitterboden. So wenig geschlossene Fläche wie möglich, in dem ganzen Quarantäneraum. Erleichtert einem das säubern und desinfizieren ungemein! Keine Holzsitzstangen, nimm wenn es geht Plastik! Und bastel dir nichts mit Holkammerprofilen :nene:

Du brauchst einen großen Behälter in dem Du die ganzen "Abfälle" sammeln mußt, bis zu korrekten Beseitigung! Die Exkremente sowie die Futterreste.

Weiterhin wäre eine kleine Tiefkühltruhe gut, für den Fall das es einmal wirklich passiert, damit Du die toten Tiere bis zur Freigabe (endgültigen Vernichtung) einfrieren kannst. Aber da frage noch einmal nach.

Der Raum muß eine eigenständige Belüftung haben. Fenster oder Absaug und Zuluft- Anlage. Falls Fenster, dann mit Gaze, damit nichts rein oder rausfliegen kann.

Der Raum muß belichtet sein!

So, ich glaube ich habe jetzt nicht's vergessen, hört sich schlimmer an als es ist.

Kannst Du das alles nicht bewerkstelligen, bleibt auch die Abmachung, das im Falle der Psittacose alle Tiere getötet werden. Ganz schlecht 8(

Ach so :achja: der Raum sollte beheizbar sein :zustimm:
 
Zuletzt bearbeitet:
erkundige dich doch einfach mal unverbindlich bei einem zuständigen Amt, dort können sie dir auch sagen ob du ÜBERHAUPT einen Q-raum benötigst.
Dieser ist nämlich nicht überall strikt vorgeschrieben, sondern kann vom ATA selber gefordert werden oder eben nicht!

Gruß,
Knister
 
danke knister, werd ich dann direkt am montag mal machen.

aber muß man sich in bawü nich direkt ins rp wenden?

tiffani, du hast mich jetzt noch mehr verunsichert wie ich vorher schon war, den so einen raum "herzustellen" in meiner wohnung könnt ich gar nich, von der gefriertruhe ganz zu schweigen
 
Hi

:?:?:?

der raum darf kein durchgangsraum sein, dort dürfen keine vögel zur dauerhaltung untergebracht werden und zutritt für fremde ist untersagt!!!!
denkst du da wirklich an bad bzw gästewc ???????
auch darf dieser nicht unmittelbar vom ort der normalen vogelhaltung begehbar sein.
halt quarantäne - isoliert von der aussenwelt

Ein GÄSTEwc ist vollkommen in Ordnung, da meist das GästeWc ein zusätzlicher Raum ist und neben einem richtigen Badezimmer besteht!
 
Hast du nicht im Chat erzählt, du hättest schon eine ZG beantragt :?
 
von beantragt war nicht die rede, ich sagte lediglich, dass ich mich erkundigt hatte

allerdings wurde ich total verunsichert, da ich von mehreren seiten was anderes gehört hatte

deswegen hier die nachfrage

kann aber gern geschloßen werden, da ich mich am montag ans rp wende in karlsruhe bzw mir direkt von der bna auskunft geben laßen werde.

hatte eben ein ziemlich langes telefonat mit nem ehemaligen züchter und der hat mich über einiges aufgeklärt
 
Lass Dich von dem was Tiffani geschrieben hat nicht verunsichern. Vielleicht sind diese Anforderungen in ihrem Bezirk so... allerdings handhabt das fast jeder ATA anders. Also wirklich einfach beim für Dich zuständigen Amt nachfragen, alles andere wären nur Spekulationen.
 
Kannst Du das alles nicht bewerkstelligen, bleibt auch die Abmachung, das im Falle der Psittacose alle Tiere getötet werden. Ganz schlecht 8(

Nur mal zur Info: Im Falle eines Ausbruchs der Psittakose kann der ATA jederzeit die Tötung aller Tiere bestimmen. Das hat rein garnichts damit zu tun, wie perfekt oder eben auch nicht der Quarantäneraum ist.
 
Nur mal zur Info: Im Falle eines Ausbruchs der Psittakose kann der ATA jederzeit die Tötung aller Tiere bestimmen. Das hat rein garnichts damit zu tun, wie perfekt oder eben auch nicht der Quarantäneraum ist.

Na dann brauchen wir uns ja keinen Kopf um einen Quarantäneraum zu machen, der ist ja dann überflüssig :bier:
Du solltest dich vielleicht mal Sachkundig machen, WANN und unter welchen Bedingungen der TA dieses tun kann.
Willkür gibt's nämlich nicht, wenn man einen Quarantäneraum hat :zustimm:
 
Ach so, :achja: ich vergaß den Paragraphen, sorry :zwinker:
Schutzmaßnahmen gegen Psittacose,
b)nach amtlicher Feststellung der Psittacose
§ 7. Absatz 2

c) bei Ansteckungsverdacht
§ 8. Absatz 3 :zustimm:
 
Zuletzt bearbeitet:
Na dann brauchen wir uns ja keinen Kopf um einen Quarantäneraum zu machen, der ist ja dann überflüssig :bier:
Du solltest dich vielleicht mal Sachkundig machen, WANN und unter welchen Bedingungen der TA dieses tun kann.
Willkür gibt's nämlich nicht, wenn man einen Quarantäneraum hat :zustimm:


Glaube mir, ich weiß wovon ich rede.

Und WILLKÜR ist das ganz sicher nicht. Das ist eine Ermessensache des ATA und hat absolut NICHTS mit dem Vorhandensein eines Quarantäneraumes zu tun.
 
Glaube mir, ich weiß wovon ich rede.

Und WILLKÜR ist das ganz sicher nicht. Das ist eine Ermessensache des ATA und hat absolut NICHTS mit dem Vorhandensein eines Quarantäneraumes zu tun.

Auch das ist falsch. Es ist eine "Kann-Bestimmung". Und Leben geht vor Willkür. Erst Recht nach dem neuen Tsch-Gesetz.

Wenn eine Verschleppung / Verbreitung nach herkömmlichen Methoden ausgeschlossen ist (vorschriftsmäßige Quarantäne) dann ist nix mit mal eben töten. :nene:

ATA sind kein Götter in Weiß.
Und wer einen guten anerkannten Vogelarzt hat, bei dem er seine Vögel auch immer mal vorstellt, bzw. den er auch mal zum Hausbesuch holt, und nicht ständig mit irgendwelchen Mittelchen selbst therapiert der hat gar nichts zu befürchten :zustimm:
 
Bei mir wurde auch der Heizungskeller akzeptiert.

Laut ATA muß der Raum nur (leicht) zu reinigen sein, es sollte kein Durchgangsverkehr sein.

Ein Wasseranschluß mit Abfluß wäre schön muß aber nicht unbedingt sein.
 
Nabend.

Diese Aussagen nützen doch nicht wirklich jemandem etwas, da es nun mal jeder ATA anders handahbt...das reicht von einem Schlafzimerschrenk (selbst erlebt) über die Küche bis hin zum komplett gefliesten, eigenem Raum.

Bevor der zust. ATA nichts dazu gesagt hat, würde ich mir keinen Kopf darüber machen. Ist natürlich die Frage, ob es bei einem Ausbruch der Psittakose so toll ist, wenn man nur nen "normales" Zimmer als Quarantäneraum hat...

@Tiffani:
Es ist sehr wohl die Entscheidung (Ermessen) des Amtsveterinärs, wie zu verfahren ist. Du schreibst ja selbst: KANN...also ist es Ermessen :zwinker:
Und es ist doch wohl einleuchtend, das jemand mit einem "vorbildlichen" Quarantäneraum mehr "Chancen" auf die Heilung hat, als jemand, der nur nen Bürozimmer oder ähnliches hat...

LG, Olli
 
Ich kann hier nur noch einmal wiederholen:
Das KANN ist geregelt! Und muß daher begründet sein. Ihr könnt dieses unter den oben angegebenen §en nachlesen :zustimm:
Mit einem abgenommenen Quarantäneraum gibt's kein KANN :nene:

Mit so einer Behauptung:

Im Falle eines Ausbruchs der Psittakose kann der ATA jederzeit die Tötung aller Tiere bestimmen. Das hat rein garnichts damit zu tun, wie perfekt oder eben auch nicht der Quarantäneraum ist

ohne genauere Angaben, macht man bloß alle kopfscheu und verunsichert die Leser (und Gäste).
Das wollen wir nicht, ich jedenfalls nicht.
Das ist ja fast so wie das Theater mit der neuen Tierschutztranportverordnung für Vogelhalter :D

Immer nur halbe Sachen :+klugsche
 
Ich kann hier nur noch einmal wiederholen:
Das KANN ist geregelt! Und muß daher begründet sein. Ihr könnt dieses unter den oben angegebenen §en nachlesen :zustimm:
Mit einem abgenommenen Quarantäneraum gibt's kein KANN :nene:

Hallo, Tiffani!

Das ist ganz allein deine Interpretation. Das ein "Kann" durch einen Quarantäneraum oder sonstwas geregelt sein soll, steht aber auch nirgends. Natürlich sollte man hier nicht der Panikmache verfallen, aber deine Beiträge und Gesetzsinterpretationen verfälschen schlichtweg die Realität.

In einem Fall von Psittacose geht es immer um das Ermessen des ATA und nicht um die interpretationsfreudige Meinung eines Laien.

Und zu der Aussage "Willkür geht vor Leben": bei der Psittacoseverordnung geht es tatsächlich auch um Menschenleben... ;)
 
Thema: Einige Fragen zur ZG

Ähnliche Themen

Zurück
Oben