Wieviel kleinvögel darf ich in der mietwohnung halten

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Mandy2268

Guest
Hallo

Ich wohne in einer 3 zimmer wohnung ca 84qm² groß und in einem zimmer halte ich meine vögel sie sind den ganzen tag draussen am abend gehen sie selber wieder in die voliere nur die zebrafinken haben ihre schlafnester ausserhalb von der voliere
Jetzt zu meiner Frage ich halte insgesamt 23 Vögel
also 13 Zebras,7 Kanarien und 3 lachtauben davon ist eine behindert wird also extra gehalten sonst würde sie von den eltern als gejagt
Kann mir mein vermieter die vogelhaltung verbieten oder wieviele vögel darf ich halten ohne ärger zu bekommen.
Da ich kein vogel abgeben möchte würde ich mir lieber eine andere wohnung nehmen wohne jetzt schon 33Jahre hier in der wohnung und pflege meine oma deswegen bin ich momentan nicht berufstätig meine oma wohnt schon seit 1936 in der wohnung.
Nämlich habe erst ärger mit einer nachbarin wo erst sieben jahre hier wohnt und weil im haus schwaze kleine mücken in der wohnung sind bis in den 3 stock schicken sie mir gleich einen kammerjäger auf den hals weil die mücken angeblich von meinen tauben kommen ich habe auch ein paar von den mücken aber es sind trauermücken weil ich auch pflanzen in der wohnung habe wie ich es gemerkt habe habe ich sie sofort auf den balkon gestellt und mir fallen gekauft.Gestern war eine vom vermieter da ohne anmeldung und hat fotos gemacht hat von mir aus den kammerjäger angerufen und ihm das gesagt und da soll gleich die ganze wohnung ausgeräuchert werden bei den anderen hatten sie nur klebefallen hingeklebt.
Ich habe bestimmt etwas dureinander geschrieben aber es regt mich wirklich auf.Da hat ja die eine nachbarin was sie will sie wollte uns schon von anfang an raus haben hat sich ständig beschwerd übers kochen und waschen etc.
Über eine antwort wüede ich mich freuen

LG Claudia
 
Hi

die mietdauer ist nicht entscheidend, bei der menge von vögeln kann ich mir durchaus vorstellen das du einige abschaffen musst.

Gestern war eine vom vermieter da ohne anmeldung und hat fotos gemacht hat von mir aus den kammerjäger angerufen und ihm das gesagt und da soll gleich die ganze wohnung ausgeräuchert werden bei den anderen hatten sie nur klebefallen hingeklebt.

tu auf keinen fall die wohnung räumen, denn dann kann es passieren der vermieter baut ein neues schloss ein und du sitzt auf der strasse. das ist zwa gesetzeswiedrig nutzt dir aber dann erst mal nichts, bis du dann wieder zugang zu der wohnung hast können wochen vergehen.
so eine schädlingsbekämpfung geht auch im bewohnten zustand.
du musst deinen vermieter auch nicht unbedingt in deine wohnung lassen und schon garnicht ohne anmeldung. der vermieter hat durchaus das recht zur wohnungsbesichtigung, aber nur nach vorheriger anmeldung und das auch nicht von heute auf morgen.
 
Gestern war eine vom vermieter da ohne anmeldung und hat fotos gemacht[...]

Hallo Claudia

darf ich fragen, warum du die Dame reingleassen hast? Der Vermieter und von ihm bevollmächtigte müssen sich vorher bei dir anmelden. Ohne deine Zustimmung oder eine gerichtliche Erlaubnis darf niemand (außer der Polizei, wenn "Gefahr im Verzug" ist) deine Wohnung betreten. Kein Vermieter, keine Schwiegermutter, kein GEZ-Eintreiber, kein Klempner, NIEMAND. Wer dagegen verstößt begeht Hausfriedensbruch!

Gruß
Damaris
 
bitte aber beim "Ausräuchern" die Vögel in Sicherheit (möglichst draussen auf dem Balkon) bringen, sonst sind die vom Ausräuchern tot und nicht die Fliegen. (Was sind eigentlich Trauermücken?) Aufpassen: sich sagen und zeigen lassen, was da herumgespritzt wird und wie lange es gefährlich bleibt - einfach sagen, Sie seien Allergikerin und Asmathikerin und daher sehr gefährdet. Wenn Ihnen was passiert, stellen Sie Regressansprüche.
Ich vermute die Mücken oder was auch immer kommen daher, weil der Bau ja schon recht alt ist (1936) und vielleicht auch wenig saniert worden ist in all der Zeit.

Der Vermieter sowie der Kammerjäger müssen mit Ihnen eine Termin absprechen, um in die Wohnung gelassen zu werden. Wenn nochmal einer nur so davor steht, bitte abweisen. Auch Fotos dürfen nur mit Ihrer Zustimmung gemacht werden - Sie können dies auch ablehnen.


Bitte sich beim Mieterverein erkundigen, wie viele so kleine Vögel (Zebras u. Kanarienvögel) zulässig in einer 3 Zi-Whg. sind. Ich versuche im Laufe der Woche mich an geeigneter Stelle zu erkundigen wie viele es sein dürfen und melde mich dann wieder hier im Thread.

Bitte nicht mehr vom Vermieter u. Co. überrumpeln lassen. Wenn Sie ganz schnell Informationen brauchen, gleich an den Mieterverein in Ihrer Stadt wenden - die kennen die Gesetze besser als jeder Vermieter.
 
wenn du rechtschutzversichert bist geh direkt zum Anwalt... das ist der sicherste Weg
 
Hier mal ein paar Beispiele, was als Missbrauch der Wohnungsnutzung eingestuft wird

Auch zooähnliche Verhältnisse bei ansonsten erlaubter Kleintierhaltung führen zu einer Unzulässigkeit der Tierhaltung. In dem von AG München zu entscheidenden Fall waren drei Schweine, eine erhebliche Anzahl von Kaninchen, Meerschweinchen, Schildkröten und Vögel auf einem gemieteten Hausgrundstück gehalten worden (vgl. hierzu AG München NZM 1999, 616). Als ebenso unzulässige Tierhaltung sind 100 frei fliegende Vögel in einer Zweizimmerwohnung einzustufen (vgl. LG Karlsruhe NZM 2001. 891). Ebenfalls überschreitet die Haltung von sieben Katzen in einer Dreizimmerwohnung das übliche Maß des Mietgebrauches (vgl. AG Lichtenberg NJW RR 1997, 774
http://www.rae-hoss.de/51015495fd0dabd01/51015496900ea970c/index.htm


Es wird also immer zur Einzelfallfrage werden, inwieweit eine vermeidbare Belästigung durch die Tiere entsteht, so Lärm, Verunreinigungen etc..

Gruß piaf

Nachtrag: Der Einsatz von Sprühgiften ist völlig fehl am Platz, wenn es sich um Trauermücken handelt, es muss vor jeglicher Aktion eine fachgerechte Bestimmung erfolgen!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Gestern war eine vom vermieter da ohne anmeldung und hat fotos gemacht hat von mir aus den kammerjäger angerufen und ihm das gesagt und da soll gleich die ganze wohnung ausgeräuchert werden bei den anderen hatten sie nur klebefallen hingeklebt.

Hi,

Gibt es denn ein allgemeines Ungezieferproblem im Haus??? Also Kakerlaken oder sowas? (wobei was haben Kakerlaken etc mit der Haltung von zwei Duzend Kleinvögeln zu tun :?)

Also ein Vermieter hat keinerlei Recht Deine Wohnung zu betreten, ausser Du stimmst zu. Von daher musst Du ihn nicht reinlassen so weit ich weiß. Ich würde mich beim lokalen Mieterverein anmelden und eine Beratung machen. So weit ich weiß fallen Vögel unter Kleintiere und die sind nicht vom Vermieter genehmigungspflichtig. Von daher kann er Dir garnix.

Dieses Insektengift das Kammerjäger spritzen (falls das wirklich nötig ist..)ist nur recht kurz giftig, also wenn Du die Vögel im Käfig für einen Tag wo anders einquartiert werden können sollte ihnen absolut nix passieren.
 
Hallo.

wenn bei der anderen Mieterin wesentlich mehr Ungeziefer ist wie bei Drir dann würd ich doch mal den Spies umdrehen! Die Quelle des "Unheils" musss dann doch in der anderen Wohnung liegen und nich bei dir.

Mit freundlichen Grüßem
 
Ich würde eh schauen ob es möglich ist einen Kammerjägerbesuch verweigern kann wenn man kein Ungeziefer hat.

Ich meine die schwarzen Mücken aus Blumentöpfen, da würde ich dem Kammerjäger den Zutritt verweigern, weil das ist doch kein "Ungeziefer" im klassischen Fall.
 
Vielen Dank für eure antworten
zu fuxi wenn ich ihn nicht reingelassen hätte hätte ich eine schriftliche abmahnung bekommen und ich habe zu dino habe auch nicht gewusst das er ohne meine erlaubnis keine fotos machen darf und freue mich das du dich erkundigst zu silberreif ich bin leider nich rechschutzversichert zu piaf meine nachbarin wo neber mir wohnt hat sich noch nie durch die vögel belästigt gefühlt auch nicht durch die täubchen nur die wo über uns wohnt hat sich beim vermieter über die täubchen beschwerd und ich hatte auch vom vermieter nur einen brief bekommen das ich die ruhezeiten einhalten soll wo ich aber ohnehin eingehalten habe zu petrairene kakerlaken gibt es im haus nicht und habe bei der vogelnothilfe gefragt ob die mücken durch die tauben kommen können und die antwort war eigentlich nein weil sie ja auch recht hat sonst müssten ja bei mir tausend mücken rumfliegen bevor sie ins haus gelangten und unser haus ist auch ewig nicht renoviert worden gafür hat der vermieter ja kein geld
und laut nachbarin vom zweiten stock hat sie die mücken schon drei jahre da war aber bei mir noch keine einzige mücke zu sehen und ich verstehe auch nicht das sie drei jahre wartet bis sie was gegen die mücken unternimmt ich habe mir gleich die strips gekauft und nicht noch mit zugesehen wie sie sich vermehren
Habe ein paar mücken von der decke eingesammelt wo er fotografiert hat die waren aber schon alle hinüber und der kammerjäger wo ich sie hinschicke versteht auch nicht warum die firma w.... keine bestimmung gemacht hat nähmlich bevor er ausräuchert muss er eigentlich wissen was es für mücken sind und wo sie herkommen hoffentlich bekomme ich von ihm bis montag eine antwort was es für mücken sind

Lg claudia
 
Hallo Claudia

ich verstehe, dass ein dominant auftretender Vermieter recht einschüchternd sein kann, aber auch ein solcher Mensch muss sich an geltendes Recht halten.

[...]wenn ich ihn nicht reingelassen hätte hätte ich eine schriftliche abmahnung bekommen [...]

Eine Abmahnung, die du bekommst, weil du einem nicht angemeldeten(!) Betreten deiner Wohnung widersprichst, ist widerrechtlich und das Papier nicht wert, auf dem sie steht. Eine Abmahnung ist nur zulässig, wenn derm Mieter ein Fehlverhalten nachgewiesen wurde. Dass du dein Recht wahrnimmst, zu bestimmen, wer deine Wohnung betritt, ist KEIN Fehlverhalten. Ganz im Gegenteil! Ich hätte in dem Fall schon den Vermieter wegen Nötigung oder ähnlichem verklagt, wenn er sich unkooperativ verhält.

Falls es sich bei den Mücken wirklich um Trauermücken handelt, dann kommen die aus feuchter Erde, die sie zur Vermehrung brauchen. Zu feucht gehaltene Zimmerpflanzen sind da also als Ursache viel wahrscheinlicher.
Falls es wirklich Trauermücken sind, muss auch kein Gift gesprüht werden, sondern in alle Blumentöpfe werden einfach ein paar Nematoden (so winzige Würmchen, die die Mückenlarven fressen) eingesetzt. Das ist für den Rest der Umwelt völlig ungefährlich.

Liebe Claudia, du scheinst ein friedliebender Mensch zu sein, aber lass dich darurch nicht in die Opferrolle drängen! Lass dir keinen Müll erzählen und lass dich nich herumschubsen! Als Mieter hast du Rechte!

Dickköpfige Grüße
Damaris
 
Hi,

Du brauchst keine Rechtschutzversicherung, um beim Mieterschutzbund Mitglied zu werden bzw. Rat von deren Anwälten einzuholen.

Das würde ich Dir auf jeden Fall raten, denn wer weiss, was Deinem Vermieter noch so einfällt, weil er Dich so einfach überfallen und in der Wohnung Bilder machen konnte.

Wenn ihn der Anwalt anschreibt, wird er sich das nächste Mal genau vorher überlegen, was er macht und sagt.

Viel Glück!
 
Man muss allerdings auch sagen, dass 23 Vögel in einer Mietwohnung, die zudem noch frei fliegen nicht mehr akzeptabel sein dürften.
Kleintiere sind zwar immer erlaubt, allerdings in einem normalen Rahmen, d.h. so dass sie weder eine Belästigung für andere Mieter sind noch die Wohnräume beschädigen.
Bei so vielen freifliegenden Vögeln dürftest du allerdings Probleme bekommen - ein Vermieter darf eine solche Haltung auch verbieten, ebenso wie er 20 Hamster oder ein übergroßes Aquarium verbieten darf.
 
Antwort auf deine Nachricht

HalliHallo Chimera! Du bist der einzigste Intelligenzbolzen :+klugsche der mir so eine intelligente Antwort gegeben hat!:zustimm: !Wie sollen meine Vögel die Wohnung beschädigen?:+keinplan ! Warum sollen meine Vögel die Wohnung beschädigen? Und wenn ,womit?:?Meine Schwester hat 15 Wellensittiche,4 Nymphensittiche,2 Prachrosella,2 Pennantsittiche und einen Papagei ! Und da das Haus noch steht wo sie wohnt :zustimm: können die Tiere nicht so viel kaputt machen !:prima:! Meinst de nicht?:grin2:
 
HalliHallo Chimera! Du bist der einzigste Intelligenzbolzen :+klugsche der mir so eine intelligente Antwort gegeben hat!:zustimm: !Wie sollen meine Vögel die Wohnung beschädigen?:+keinplan ! Warum sollen meine Vögel die Wohnung beschädigen? Und wenn ,womit?:?Meine Schwester hat 15 Wellensittiche,4 Nymphensittiche,2 Prachrosella,2 Pennantsittiche und einen Papagei ! Und da das Haus noch steht wo sie wohnt :zustimm: können die Tiere nicht so viel kaputt machen !:prima:! Meinst de nicht?:grin2:

Genau Julia hat absolut Recht, die einzige die sich gerade lächerlich macht bist du!!

Julia hat absolut Recht, was du in deiner Wohung machst hat nichts mehr mit normaler Tierhaltung zu tun!! 1- 4 Weli ja mehr kann ein Vermieter zu Recht reklamieren..

In jeder Wohung wo Vögel gehalten werden, richt man was.. sieht dan der Vermieter noch das evt Motten oder Vogelstaub in der Wohung sind, kann er die ganze Wohnung auf deine Kosten reinigen lassen..

also überleg dir in Zukunft wieviel Tiere du halten willst
 
In jeder Wohung wo Vögel gehalten werden, richt man was..
In meineR wohnung riecht man absolut gar nichts von Vögeln. wie kommst Du bloss auf so absurde Ideen?

sieht dan der Vermieter noch das evt Motten oder Vogelstaub in der Wohung sind, kann er die ganze Wohnung auf deine Kosten reinigen lassen..
Aber mit asoluter Sicherheit nicht! Das wäre Hausfriedensbruch.
Der vermieter kann vom Mieter lediglich die normal übliche Sauberhaltung erwarten und vom Mieter einfordern, mehr nicht!
Er kann in keinem Fall einfach so eine Reinigungsfirma beauftragen!
 
HalliHallo Chimera! Du bist der einzigste Intelligenzbolzen :+klugsche der mir so eine intelligente Antwort gegeben hat!:zustimm: !Wie sollen meine Vögel die Wohnung beschädigen?:+keinplan ! Warum sollen meine Vögel die Wohnung beschädigen? Und wenn ,womit?:?Meine Schwester hat 15 Wellensittiche,4 Nymphensittiche,2 Prachrosella,2 Pennantsittiche und einen Papagei ! Und da das Haus noch steht wo sie wohnt :zustimm: können die Tiere nicht so viel kaputt machen !:prima:! Meinst de nicht?:grin2:
Ich halte selbst Vögel, kann mir also ein ganz gutes Bild davon machen, was für Schäden an der Mietsache entstehen können.
Bei Kleinvögeln machts die Menge: Diese Tiere sind sehr wohl in der Lage, die Wände anzuknabbern und im Flug an jene zu scheißen. Ebenso ist die Menge an Kot und Spelzen nicht zu unterschätzen.

Niemand hier kann oder sollte darüber urteilen, wie du deine Wohnung pflegst und in wiefern du das Mietobjekt vor Schäden schützt.
Aber eine Sache ist eben klar: Über 20 Vögel sind keine normale Haustierhaltung mehr, und das kann dir zum Verhängnis werden, falls der Vermieter wirklich ernst macht.
 
Hm, zu dem Thema gibt es sicherlich schon Urteile der Gerichte, wie das gehandhabt wird. Von daher sind hier Spekultationen völlig fehl am Platz und es sollte der Rat des Anwalts des Mietervereins eingeholt werden, der sicher hier genau über die Rechtslage informiert ist.
 
Hab mal das Netz durchforstet

Übermäßige Haustierhaltung

Übermäßige Haustierhaltung in einer Eigentumswohnung (hier: Haltung von über 100 Kleintieren in einer Zweizimmerwohnung) kann auch dann eine von der Eigentümergemeinschaft nicht hinzunehmende, unzumutbare und damit unbillige Belästigung darstellen, wenn keine konkrete Geruchsbelästigung oder Ausbreitung von Ungeziefer außerhalb der Wohnung festzustellen ist. Wann übermäßig viele Tiere in einer Wohnung gehalten werden, muss im Einzelfall an Hand der allgemeinen Verkehrsanschauung festgestellt werden. (OLG Köln, 26.9.95)


Eine unverhältnismäßige bzw. übermäßige Haustierhaltung liegt nach der Rechtsprechung etwa bei Haltung von mehr als vier Katzen in einem 42 m2 großen Appartement, von über 100 Kleintieren (Chinchillas, Kaninchen, Ziervögeln, Hamstern und Mäusen) in einer 2-Zimmer-Wohnung oder von Gift- und Würgeschlangen, Kampfhunden oder Ratten vor (LG Bochum NJW-RR 1990, 1430 (Giftschlangen); OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 1990, 1430 (Würgeschlangen und Ratten); Kammergericht Berlin NJW-RR 1991, 1116 (mehr als vier Katzen in Ein-Zimmer-Appartement); OLG Köln MDR 1996, 466 (über 100 Kleintiere).
Eine von den Wohnungseigentümern mehrheitlich beschlossene oder in einer Hausordnung enthaltene Beschränkung der Haustierhaltung (etwa ein Hund oder drei Katzen je Wohnung) stellt also keine willkürliche und das Sondereigentum unangemessen beeinträchtigende Regelung dar (KG Berlin WM 1998, 616). Der BGH hat einen Mehrheitsbeschluss von Wohnungseigentümern, der die Hundehaltung in einer Wohnanlage generell verboten hat, nicht beanstandet (BGH NJW 1994, 3230; BGH NJW 1995, 2036).


http://www.rechtsanwalt-popp.de/info_mietrecht_18.html



Also hier scheinst DU mit Deinen 20 Vögelchen auf der sicheren Seite zu stehen.
 
Thema: Wieviel kleinvögel darf ich in der mietwohnung halten

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