Herkunftsnachweis in Europa

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die Mösch

Guest
Hallo,

wenn ich jemandem einen Vogel, der unter Anlage 6 der Bundesartenschutzverordnung aufgeführt ist, verkaufe, gebe ich einen Herkunftsnachweis mit; Meldung an meine Untere Landschaftsbehörde ist selbstverständlich.

Aber: Wie sieht es auch, wenn ich einen solchen Vogel aus dem europäischen Ausland erhalte? Muss ich dem Verkäufer ein hiesiges Herkunftsformular ausfüllen lassen oder wie wird das gehändelt? Weil, diese Vögel muss ich ja auch wieder melden - und dann wird wieder ein Herkunftsnachweis verlangt.
 
hm, vielleicht nicht ganz passend, aber immerhin etwas:
ich habe zwei Kongo-Graupapageien (Anhang B) aus Frankreich bekommen, da reichte die Bescheinigung der Vorbesitzerin (MA im Tierheim), dass beide aus dem Tierschutz kommen aus, sogar, obwohl der Hahn keinen Ring hatte (den hat er hier bekommen). Kommt sicher auch auf das Bundesland an, in dem Du wohnst, frag doch mal nach bei der Behörde!
 
hm, vielleicht nicht ganz passend, aber immerhin etwas:
ich habe zwei Kongo-Graupapageien (Anhang B) aus Frankreich bekommen, da reichte die Bescheinigung der Vorbesitzerin (MA im Tierheim), dass beide aus dem Tierschutz kommen aus, sogar, obwohl der Hahn keinen Ring hatte (den hat er hier bekommen). Kommt sicher auch auf das Bundesland an, in dem Du wohnst, frag doch mal nach bei der Behörde!


aber die unterlagen waren doch auf französisch oder? müsstest du die auf deutsch begläubigen bzw übersetzen lassen?
 
ne, in diesem Fall waren die Unterlagen (Schutzvertrag + Begleitschreiben) auf Deutsch, hatte da Glück... Man sagte mir allerdings hier, wenn die Unterlagen auf Französisch wären, müsste ich sie übersetzen lassen. (Fiel ja zum Glück flach).
@Ulrike: ich kenne jemanden, der einen Vogel aus Frankreich mit frz. Papieren importiert hat, das hilft Dir bestimmt weiter! Ist ein User aus diesem Forum, ich schick den Link zu diesem Thread, okay?
 
Ich mache es so, das ich einen "deutschen" Herkunftsnachweis ausfülle und den vom Verkäufer unterschreiben lasse.
 
Hallo,

wenn ich jemandem einen Vogel, der unter Anlage 6 der Bundesartenschutzverordnung aufgeführt ist, verkaufe, gebe ich einen Herkunftsnachweis mit; Meldung an meine Untere Landschaftsbehörde ist selbstverständlich.

Aber: Wie sieht es auch, wenn ich einen solchen Vogel aus dem europäischen Ausland erhalte? Muss ich dem Verkäufer ein hiesiges Herkunftsformular ausfüllen lassen oder wie wird das gehändelt? Weil, diese Vögel muss ich ja auch wieder melden - und dann wird wieder ein Herkunftsnachweis verlangt.

Unsere Ecuadoramazone bekamen wir aus Frankreich.

Die Papiere mußte ich übersetzen und beglaubigen lassen .

Auch wurde eine Gesundheitsbescheinigung verlangt worin bestätigt wurde das in den letzten 5 Jahren bei dem Züchter keine Seuchen gewesen waren .

Die Französischen Unterlagen sowie die übersetzungen übergab ich dem Artenschutz und somit war unsere Henne gemeldet.

Ich hoffe dir weiter geholfen zu haben.
 
danke, Andree, ich wusste, auf Dich kann man sich verlassen. :zustimm:

Ich bekam damals eine umfangreiche PDF geschickt vom Amt mit den Einreisebestimmungen, die könnte ich Dir mailen, falls Du sie brauchst, Ulrike!
 
Thema: Herkunftsnachweis in Europa

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